Alle nicht-österreichischen EU-BürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bei der EU-Wahl am 26. Mai 2019 gerne hier wählen möchten, müssen bis zum 12. März 2019 den Antrag auf Eintragung in die österreichische Europa-Wählerevidenz stellen!
Der Antrag wird bei der jeweils zuständigen Gemeinde bzw. im zuständigen Bezirk eingebracht. Das aktive Wahlrecht im Herkunftsland bleibt dadurch natürlich aufrecht, es darf nur nicht doppelt gewählt werden.
Hier der direkte Link zum Antragsformular: www.bmi.gv.at/412/Europawahlen
2019-03-04
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