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Hundehaltung


Das neue NÖ-Hundehaltegesetz

Das neue Hundehaltegesetz wurde am 24. Oktober 2019 im Landtag beschlossen und tritt mit Jahresbeginn 2020 in Kraft. Es schreibt Hundebesitzern in Niederösterreich vor, dass ihre Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden müssen.

Bisher mussten nur Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential, sogenannte Listenhunde, an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Bei allen anderen Hunden reichte es in der Vergangenheit aus, wenn diese entweder Maulkorb oder Leine trugen. Künftig ist das anders.

Öffentliche Orte sind in dem neuen Gesetz als jene Orte definiert, die für jedermann frei zugänglich sind. Außerdem gilt Leinen- und Beißkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungseinrichtungen, bei Veranstaltungen und Orten mit größeren Menschenansammlungen.

Auch die Gastronomie ist von dem Gesetz betroffen. Ausgenommen sind Hunde, die vom Besitzer getragen oder in Behältnissen transportiert werden ("Handtaschenhunde"). Besitzer, deren Hunde aufgrund von Atemproblemen keinen Maulkorb tragen können, müssen ein tierärztliches Attest bei sich tragen.

Ausgenommen vom neuen Gesetz sind Hunde mit besonderer Ausbildung (z.B. Jagd- oder Rettungshunde).

Weitere Informationen unter www.noe.gv.at


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Letzte Änderung: 2019-11-04 - Stichwort - Sitemap