Purkersdorf Online

Anmeldung zur Eheschliessung


Zuständig ist immer die Pfarre des Hauptwohnsitzes von einem der Partner

Welche Dokumente sind erforderlich

  1. Von ledigen Personen
    1. Taufscheine
    2. Geburtsurkunden
    3. Meldezettel
    4. Amtlicher Lichtbildausweis (falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind)

     

  2. Von Personen, die eine oder mehrere nicht kirchlich geschlossene Vorehen hatten zusätzlich:
    1. Heiratsurkunde(n)
    2. Sterbeurkunde(n),falls der (die) Partner verstorben ist (sind)
    3. das (die)Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
    4. Eidesstaatliche Erklärung(en), dass diese Ehe(n) nicht kirchlich geschlossen (Manifestationseid)

     

  3. Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten zusätzlich
    1. Trauungscheine
    2. Sterbeurkunde(n) bzw. eine staatliche Todeserklärung, falls die/der Partner verstorben ist/sind
    3. Wurde die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten ungültig erklärt, das Urteil der zweiten Instanz
    4. Eventuell Scheidungsurteile mit Bestätigung der Rechtskraft

       

Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Brautgespräch geführt wurde (beides in der Pfarre des Haupt-Wohnsitzes von einem der Partner) kann der Trauungstermin in der Pfarre oder auswärts festgelegt werden.


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Letzte Änderung: 2014-02-12 - Stichwort - Sitemap

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