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TIPP ? sagt am 19.10.2006 14:53:Nächster Beitrag

BZÖ-Wahl-einspruch


Wien - Die Bundeswahlbehörde entscheidet am Freitag über das endgültige Wahlergebnis - danach sind Einsprüche gegen das Ergebnis möglich. Zumindest im Fall des BZÖ (Stichwort: "Liste Jörg Haider" statt "Liste Westenthaler") hätte eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof gute Chancen, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Grund ist ein Präzedenzfall aus dem Jahr 1924. Schon damals hatte der VfGH entschieden, dass die Stimmen einer Partei, die unter verschiedenen Listennamen kandidierte, nicht addiert werden dürfen.
Ab Freitag Einspruch wahlwerbender Partei notwendig!
wertrautsi! Die KPÖ ?

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