LiB & G

Bescheid Spielplatzausgleichsabgabe


 

 

Wenn eine Wohnhausanlage mit mehr als 4 Wohneinheiten errichtet wird, muss ein nicht-öffentlicher Kinderspielplatz errichtet werden. Geschieht das nicht, und es ist kein öffentlicher Kinderspielplatz in weniger als 400 Metern fußläufig erreichbar, kann die Stadtgemeinde eine Kinderspielplatzausgleichsabgabe vorschreiben. Die errechnet sich aus den Quadratmetern des zu errichtenden Spielplatzes mal € 340 pro m2.
 
Die Liste Baum & Grüne hat Aufsichtbeschwerde eingereicht, weil bei Wohnbauanlagen die Spielplatzabgabe durch die Stadtgemeinde von den Wohnbaubetreibern nicht eingefordert wurde.
Das Land NÖ hat festgestellt, dass das die Stadtgemeinde aber hätte tun müssen.
Jetzt wurden der WIPUR € 88.000 vorgeschrieben.
 
Wir werden auch noch die anderen Liegenschaften überprüfen und uns weiter darum kümmern, warum z.B. in der Herrengasse 6 weder ein Spielplatz errichtet wurde noch die Ausgleichsabgabe gefordert wurde.

 

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Letzte Änderung: 2013-03-27

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