LiB & G

Dringlichkeitsantrag Blumengeschäft


DRINGLICHKEITSANTRAG an den GEMEINDERAT 24.9.2013
 
 
In der Gemeinderatssitzung im Juni wurde über ein Geschäftslokal in der Bachgasse 8, das der Stadtgemeinde gehört und neu vergeben werden sollte, abgestimmt.
 
Es gab letztlich 2 Bewerberinnen, die ein Blumengeschäft in der Bachgasse betreiben wollten.
 
· Eine Frau, Inhaberin eines Gewerbescheins (ruhend gestellt), Mutter von 3 Kindern, Alleinerzieherin, die sich eine Existenz aufbauen wollte
 
· Eine Frau aus Gablitz, die mit dem Stadtamtsdirektor der Stadtgemeinde Purkersdorf verheiratet ist und keinen Gewerbeschein hat
 
Die Abstimmung ging zugunsten der Frau des Stadtamtsdirektors aus.
 
Nachdem uns im Nachhinein manches eigenartig erschien, wie z.B. dass eine Gemeindeangestellte dabei beobachtet wurde, wie Sie ein Plakat vorm Blumengeschäft aufstellte, recherchierten wir ein bisschen und kamen auf Folgendes:
 
Die eingetragene Gesellschaft für das Blumengeschäft lautet auf FLORALIE KG. Der Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) der KG ist niemand geringerer als der Stadtamtsdirektor von Purkersdorf!
 
Die Liste Baum & Grüne brachte darauf hin gemeinsam mit Manfred Cambruzzi von der Purkersdorfer Liste in der letzten Gemeinderatsitzung diesbezüglich einen Dringlichkeitsantrag ein.
 
Unser Vorwurf ist, dass der Gemeinderat getäuscht wurde.
 
Vom zuständigen Stadtrat Michael SEDA wurde es bei der Beschlussfassung so dargestellt, dass alle Bewerberinnen gleichwertige Bewerberinnen seien. Dem ist jedoch nicht so: Einer Mutter von 3 Kindern im Schulalter, die in genau diesem Geschäft, bevor es geschlossen wurde, als Angestellte gearbeitet hat, nimmt die Gemeinde mit dieser Entscheidung die Chance auf Selbstständigkeit. Die fadenscheinige Begründung „sie habe sich nicht genug um ihre Bewerbung“ gekümmert.
 
Dafür spricht man sich für die Frau des Stadtamtsdirektors aus, die rechtlich in der KG nur eine untergeordnete Rolle als Kommanditistin spielt. Daher ist das Geschäftslokal nicht an diese Frau, sondern an eine KG mit Geschäftsführer Humpel/Stadtamtsdirektor, vergeben worden, der für die Floralie KG auch den Mietvertrag unterzeichnet hat.
 
In der letzten Gemeinderatsitzung antwortete Bürgermeister Schlögl auf unsere Anfrage, dass er von der KG Humpels überhaupt erst an diesem Nachmittag erfahren hatte. Kurz darauf behauptete der Stadtamtsdirektor, dass er den Bürgermeister selbstverständlich darüber informiert hätte, dass er Komplementär wäre. Dann plötzlich konnte sich auch der Bürgermeister wieder erinnern. ;-) Schelm ist, wer Schlechtes denkt.
 
Selbstverständlich kann auch ein Stadtamtsdirektor „nebenbei“ eine Firma betreiben. Aber dann sollte man das dem Gemeinderat auch so darstellen und nicht den Anschein erwecken, als hätte man nichts damit zu tun. Abgesehen davon wäre eine Nebenbeschäftigung dem Dienstgeber (Stadtgemeinde) anzuzeigen.
 
By the way: das Geschäftslokal gehört der Stadtgemeinde, verwaltet wird es von der Genossenschaft WIEN SÜD. Der Baustadtrat Victor WEINZINGER der Stadtgemeinde ist bei WIEN SÜD stellvertretender Leiter der Immobilenverwaltung. Damit kam es nicht zu der wohl seltsamen Situation, dass der Stadtamtsdirektor sich selbst den Mietvertrag ausstellen und dann als Mieter auch unterschreiben musste. Praktisch oder?
 
 

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Letzte Änderung: 2013-09-26

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