LiB & G

Rahmenbedingungen Flüchtlinge


Liebe FreundInnen, 

für jene, die sich überlegen Asylwerberinnen bzw. Flüchtlinge aufzunehmen, hier die Infos dazu: 

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nachfolgend sende ich Ihnen die Rahmenbedingungen für die Vermietung an AsylwerberInnen.


1. Asylwerber*innen bekommen pro Monat und Person 320 Euro, Kinder unter 18 Jahren bekommen 90 Euro pro Monat. Somit wären das bei einer Familie mit 4 Kindern 1000 Euro/mon.. Damit sind keine großen Sprünge zu machen. Die Miete inkl. BK/NK darf nicht mehr als 200 Euro pro erwachsener Einzelperson und nicht mehr als 400 Euro pro Familie kosten, sonst werden die Mietkosten (120 Euro pro Einzelperson 240 Euro pro Familie, schon in der Grundversorgungsleistung enthalten) nicht mit übernommen. Arbeiten dürfen Asylwerber*innen grundsätzlich nur in sehr eingeschränkten Bereichen, wie z.B. saisonal in der Erntehilfe/Gastronomie oder als Zeitungsausträger*innen. Es würde sich also finanziell für sie definitiv nicht lohnen, ihre Wohnung an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen deshalb sehr Ihr Engagement und ihren Wunsch uneigennützig Hilfe zu leisten. Herzlichen Dank also schon einmal vorab!

2. Für Krankenhausbesuche, Deutschkurse, Rechts- und Sozialberatung und andere Dinge müssen die Menschen immer nach St. Pölten oder Wiener Neustadt bzw. auch hier und da nach Wien. Es braucht also unbedingt irgendeine Art von Verkehrsanbindung, die es ermöglicht leistbar (siehe Budget) mehrmals pro Monat und innerhalb eines Tages hin- und retour in die betreffenden Städte zu fahren. Alternative und möglichst kostenfreie Möglichkeiten für Deutschkurse werden sehr sehr begrüßt.

3. Vor allem für einen regelmäßigen Schulbesuch (Kinder zw. 6 und 16) und Einkäufe von Lebensmitteln (z.B. für arabische Küche) ist eine Verkehrsanbindung sehr wichtig. Sie sollte zumindest täglich, am besten mehrmals pro Richtung vorhanden sein. (Flüchtlinge im Asylverfahren haben kein Auto und/oder genug Geld zum Taxifahren)

4. Damit die Flüchtlinge von der Grundversorgungsstelle den vollen Satz an Mietkostenzuschuss bekommen benötigen sie eine(n) vergebührte(n) Mietvertrag bzw. Nutzungsvereinbarung. Ansonsten fallen 240 Euro von den angesprochenen 1000 Euro/mon. weg, was bei dem schon recht knapp kalkulierten Satz von 1000 Euro inkl. Mietkostenzuschuss enorm viel wäre.
Unter Umständen kann diese Vergebührung inzwischen im Einzelfall wegfallen, wenn durch die Überlassung der Räumlichkeiten kein Gewinn für die Vermieter*innen entsteht.

5. Die erste Überweisung von GVS- Sozialleistungen lässt im Normalfall ca. 2-4 Wochen ab Antragstellung auf sich warten. Bis dahin sind Asylwerber*innen oft vollkommmen mittellos und vor allem in der Anfangszeit auf Entgegenkommen angewiesen. Außerdem wird GVS nur für die Monate gewährt, in denen der GVS-Antrag vor dem 20. gestellt wurde. Eine anteilge Auszahlung erfolgt nicht.

6. Fahrtkosten und/oder Deutschkurskosten werden nicht gewährt.
Ausnahmen sind Fahrtkosten zu Behördenterminen und/oder Arztterminen, die absolut gesundheitsrelevant sind, z.B. tägliche Dialyse oder ähnliches.

7. Standards der potentiellen Wohnmöglichkeiten:
- müssen ausreichend beheizbar sein ohne dass elektrische Heizgeräte zum Einsatz kommen, denn im Rahmen der GVS- Leistungen, die Asylwerber*innen erhalten sind solche enormen Kostenfaktoren nicht bezahlbar. Sollten die Heizkosten in einem solchen Fall nicht von den Asylwerber*innen sondern von den Quartiergeber*innen übernommen werden können, fällt diese Hürde von unserer Seite her weg.

- müssen über die Versorgung mit warmen Wasser verfügen

- müssen schimmelfrei sein oder zumindest abgesichert, dass sie in absehbarer Zeit beseitigbar sind (gesundheitsgefährdend)

- kein feuchtes Mauerwerk (gesundheitsgefährdend)

- Kochmöglichkeiten vorhanden oder in absehbarer Zeit einrichtbar

- Dusch- und/oder Bademöglichkeiten vorhanden oder in absehbarer Zeit einrichtbar

Anerkannte Flüchtlinge:
Nach der Anerkennung müssen Flüchtlinge spätestens nach vier Monaten aus ihren organisierten Quartieren ausziehen und stehen somit vor vielen Herausforderungen. Einerseits endet mit dem Auszug auch die Grundversorgungsleistung, andererseits fehlt günstiger Wohnraum bzw. Geld für Provision und Kaution.
Flüchtlinge mit Schutzstatus haben ein Anrecht auf den österreichischen Mindestsicherungssatz, das sind derzeit etwas über 800 Euro pro Person, eine Krankenversicherung sowie Sprachförderungs- und Integrationsangebote.
Ein Antrag auf Mindestsicherung kann jedoch erst nach Meldung in der neuen Wohnung gestellt werden und dessen Gewährung dauert im Normalfall einige Monate, so dass innerhalb dieser Zeit häufig Schwierigkeiten auftreten mit der Beteiligung an Mietkosten und/oder der eigenständigen Finanzierung allfälliger Lebenserhaltungskosten.
Ein Vorschuss wird durch die Sozialkassen leider auch nicht gewährt.
Einige Flüchtlinge haben selbstständig Mittel zur Verfügung um die ersten Monate zu bestreiten, einige jedoch nicht, wobei sie vor allem in der Anfangszeit auf Entgegenkommen angewiesen sind.

Ich ersuche Sie mir Fotos und die genauen Adressen der Wohnungen zukommen zu lassen!

Falls Sie noch weitere Fragen haben ersuche ich Sie mich anzurufen!

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Bubetz

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Simon Bubetz, BA
Berater
Diakonie Wohnberatung NÖ
+43 664 8898 2652
wohnberatung.noe@diakonie.at

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Letzte Änderung: 2015-06-17

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