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Umgang mit gemeindeeigenem Baumbestand


Als Umweltstadträtin hab ich einen Antrag zu einem kosteneffizienteren Umgang mit Bäumen im Gemeindeeigentum am 12. November in den Umweltausschuss eingebracht. Der Antrag wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen und ist von mir daher wie folgt an den Gemeiderat gestellt worden:

Antrag an den Gemeinderat vom 3. Dezember 2013
Punkt: GR0549 STR Christiane MARINGER
Gegenstand: Baumkataster Purkersdorf – Umgang mit gemeindeeigenem
Baumbestand

Sachverhalt

Nach der Fällung der Linde bei der Baustelle Steinbichler in der Bahnhofstraße wurden aktuell zwei Kastanien in der Linzerstraße gefällt, wieder um die Zufahrten zu einem Grundstück zu ermöglichen. In beiden Fällen wurden den Antragstellern Ersatzpflanzungen von jungen Bäumen vorgeschrieben. Die Umweltstadträtin empfiehlt einheitliche Standards für das Umgehen mit derartigen Ansuchen zu erarbeiten, die annähernd den Wert der betroffenen Bäume entsprechen und festzulegen, wer sich mit solchen Maßnahmen in der Gemeinde befasst.

Ad einheitliches Vorgehen festlegen:

Bäume, zumal große oder ausgewachsene, repräsentieren einen erheblichen Wert für die Gemeinde. Neben der Rolle, die sie für das Stadtbild und das Wohlbefinden der BürgerInnen, die sich im Stadtraum bewegen spielen, auch einen entsprechend hohen finanziellen Wert. Bäume mit einem Durchmesser von 15 cm stehen für 2- 3.000,--. Ausgewachsene Bäume für Beträge ab Euro 6.000,-- aufwärts. Die beiden Kastanien in der Linzerstraße repräsentieren etwa einen Wert von Euro 40.000,--(!). 

Bei Versicherungsleistungen nach Verkehrsunfällen mit Baumschäden sehen wir, dass dieser Wert auch allgemein anerkannt und bezahlt wird. Entsprechend empfiehlt es sich, bei Ansuchen um Fällung eines gemeindeeigenen Baumes an einer Baustelle seinen Wert nach einer anerkannten Methode feststellen zu lassen, bevor Verhandlungen über Ersatzforderungen begonnen werden. Bisher wird in Purkersdorf die Methode Koch zur Wertbestimmung angewandt. (Will man die Kosten für das Gutachten, das durch Professionisten wie die Bundesforste erstellt wird, einsparen, können Erfahrungswerte aus den bisherigen Versicherungsleistungen herangezogen werden.) In der Wertberechnung eines Baumes der gefällt werden soll wird auch eingerechnet, dass ein junger Baum neben dem Anwuchsrisiko auch Aufzuchtkosten verursacht (Pflege- und Erziehungsmaßnahmen, Stuttgarter Kreuz, Gießen).

Die Stadträtin schlägt daher vor, künftig Ersatzpflanzungen und /oder zweckgebundene Ausgleichszahlungen zu fordern, die dem Wert des existierenden Baumbestandes entspricht. Die Wertbestimmung soll nach der üblichen Methode durch Professionisten erfolgen, außer es gibt Erfahrungswerte aus Versicherungsleistungen. Weiters soll die Auswahl der Ersatzpflanzen und Standort(e) durch die Gemeinde erfolgen und die Pflanzung und Pflege durch Experten erfolgen. Diese Ausgleichszahlungen sollen für die Maßnahmen der Stadtgemeinde im Rahmen des Baumkatasters und für Neupflanzungen verwendet werden.

Ad Ressortzuweisung für solche Ansuchen:

Nachdem die Beschäftigung mit dem Baumkataster der Gemeinde Purkersdorf im Umweltressort angesiedelt ist, schlägt die Stadträtin vor, derartige Fragen jedenfalls in Zusammenarbeit mit dem Umweltressort oder –ausschuss zu behandeln. Der Umweltausschuss ersucht das Bauamt um entsprechende Unterstützung.

Antrag

Der Gemeinderat stimmt der Vorgangsweise laut Sachverhalt zu um künftig Fällungen von gemeindeeigenen Bäumen zumindest finanziell entsprechend ihrem Euro-Wert abgegolten zu bekommen: Die Stadtgemeinde schreibt eine Ausgleichszahlung vor, die dem Wert des existierenden Baumbestandes entspricht.
Die Wertbestimmung soll nach einer üblichen Methode durch Professionisten erfolgen, außer es gibt Erfahrungswerte aus Versicherungsleistungen. Diese Ausgleichszahlungen werden für die Maßnahmen der Stadtgemeinde im Rahmen des Baumkatasters und für Neupflanzungen verwendet. Wenn Ersatzpflanzungen geleistet werden, bestimmt die Stadtgemeinde die Auswahl des/der Ersatzbaumes/-bäume und Standort(e) und erfolgt die Pflanzung und Pflege durch ExpertInnen. Um Rechtssicherheit herzustellen, sollen solche Maßnahmen bereits in der Bauverhandlung behandelt und im Baubescheid festgelegt werden.

Es folgt eine längere Debatte in der bringt der Bürgermeister folgenden Geschäftsordnungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde:
Zuweisung zum Umwelt- und Rechtsausschuss zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse sollen gemeinsam einen Termin bestimmen und diesen Punkt ausarbeiten.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat mich inzwischen wissen lassen, dass er eine gemeinsame Sitzung nicht für erforderlich hält. Die nächste Sitzung des Umweltausschusses wird sich noch einmal mit dem Thema befassen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.

 

Christiane Maringer
17. Februar 2013

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Letzte Änderung: 2014-02-17

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