LiB & G

Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA


Die Liste Baum & Grüne begrüßen das Volksbegehren gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen TTIP, CETA & TiSA, welches während der Eintragungswoche vom 23. bis 30. Jänner 2017 bei allen Gemeindeämtern und Magistraten zur Unterschrift aufliegt und ruft zur breiten Unterstützung auf. Die von niederösterreichischen SPÖ-BürgermeisterInnen im Mai 2016 initiierte Einleitung eines diesbezüglichen Volksbegehrens übertraf mit über 44.000 UnterstützerInnen die gesetzlich notwendige  Hürde von 8.401 Unterstützungserklärungen bei weitem.

CETA: Es ist noch nicht zu spät

Am 21.1.2017 findet ein europaweiter Aktionstag gegen CETA mit vielen dezentralen Aktionen in zahlreichen Städten statt. Voraussichtlich am 01./02.02.2017 stimmt das EU-Parlament über CETA ab: der Ausschuss für Soziales und Beschäftigung empfiehlt offiziell die Ablehnung von CETA. Und im Februar 2017 behandelt auch das österreichische Parlament CETA und hat die Chance die Zustimmung zu verweigern.

Keine weiteren Geheimverhandlungen zugunsten der Interessen von Finanz- und Industriekonzernen!

TTIP ist, auch wenn es der designierte Präsident der USA, Donald Trump, kritisiert, noch nicht vom Tisch. Der Druck aus der Bevölkerung, von Sozialbewegungen und Gewerkschaften, wird entscheiden ob Demokratie und Schutz von Mensch und Umwelt sich durchsetzen. Notwendig ist eine weltweit grundlegend andere, faire Handelspolitik, bei der etwa gute österreichische Sozial- oder Umweltstandards nicht unterlaufen werden können. Weitere Geheimverhandlungen von Kommissaren, Regierungsvertretern und Lobbyisten, bei denen in erster Linie die Interessen der Finanz- und Industriekonzerne gewinnen, müssen unmöglich gemacht werden.

Der Mitinitiator des Volksbegehrens, Herbert Thumpser, Landtagsabgeordneter und SPÖ-Bürgermeister von Traisen (Bezirk Lilienfeld), unterstrich bei einem Pressegespräch seinen weiteren Widerstand gegen die Freihandelsabkommen. Obwohl Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sich nach Ausverhandlung des so bezeichneten „Beipackzettels“ nun für CETA ausspreche, sieht sich Thumpser durch die vielen SPÖ-Parteimitglieder legitimiert, die bei einer Umfrage ihr Missfallen mit den Abkommen ausgedrückt haben. Mit Kern habe es eine Aussprache gegeben, der SPÖ-Chef habe ihm aber keine Steine in den Weg gelegt, erläuterte Thumpser. (Siehe „Salzburger Nachrichten“, 11.01.2017)

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.“

In der Begründung werden die intransparente Verhandlungsführung und das Unterlaufen von sozialen und ökologischen Regulierungen genannt

Hier heißt es unter anderem: „… Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor‐Staat‐Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden.

Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung, wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits‐ und Umweltschutz oder Menschenrechte ausreichend zu schützen.

… Das Abkommen soll als ‚lebendes Abkommen‘ verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle.

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill‐ (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.

Internationale Konzerne sind in Europa bereits sehr mächtig und viele nationale Regierungen können diesen oft nur wenig entgegensetzen. Den Konzernen nun auch noch zusätzliche Rechte einzuräumen, ist der falsche Weg. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir unsere hohen Standards schützen. …“

Wer ist eintragungsberechtigt?

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Zur Unterzeichnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) vorzuweisen.

Wer bereits 2016 für die Einleitung des Volksbegehrens unterschrieben hat, braucht nicht nochmals zu unterschreiben, denn die 44.000 zur Einleitung des Volksbegehrens geleisteten Unterschriften zählen für die nunmehr notwendigen 100.000 mit.

Weitere Infos zum Volksbegehren gibt es auf www.volksbegehren.jetzt.

 

 
 

 

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Letzte Änderung: 2017-01-18

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