Im Purkersdorfer Gemeinderat werden am Montag, 17.12.2001 auch 3 Anträge
zum Wienerwald zur Abstimmung vorliegen. Diese werden im folgenden
dokumentiert.
A: Keine weiteren Umwidmungen von Wald und Wiesen
B: Petition fürMachbarkeitsstudie Nationalpark/Biosphärenreservat
Wienerwald
C: Rücknahme der Verordnungsänderung über die Naturparks bezüglich
Steinbruchausweitungen
Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland oder Wald in Bauland umgewidmet wird und keine Erweiterung der derzeitigen Siedlungsgrenzen erwogen wird. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten, dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.
Begründung:
Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in
unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die
ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des
Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung
zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels
Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser
wichtigen Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden,
dass das Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich
Spazierwege durch Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert
unserer schönen Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird. Um die
Bedeutung des Wienerwaldes für die Bevölkerung zu unterstreichen, werden
beispielhaft die Aussagen zweier renommierter Wissenschafter auf der
Tagung SOS Wienerwald zitiert:
Univ. Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr
Inst. für Ökologie und Naturschutz, Universität Wien:
"Verglichen mit anderen Laubwaldgebieten Österreich ist der Wienerwald
noch der mit Abstand natürlichste. Mehr als 80% des Waldes ist als
naturnah oder nur mäßig verändert anzusprechen."
Univ. Prof. Kurt Zukrigl:
"Bei Befragungen in den Jahren 1997 und 98 räumten für den Wienerwald 53
% die erste Prioriät dem Naturschutz, 44 % der Erholung, nur 4 % der
Holznutzung ein. Etwas überraschend und wohl mehr ein Lippenbekenntnis,
dass der Naturschutz noch weit vor der Erholung rangiert, unbestreitbar
aber die weit höhere Bewertung dieser beiden Bereiche gegenüber der
Wirtschaft."
Vor 1000 Jahren, am 2. November 1002, wurde der Wienerwald erstmals urkundlich erwähnt. Wir feiern daher im nächsten Jahr sozusagen das "tausendjährige Bestehen" des Wienerwaldes.
Um seinen Weiterbestand in der derzeitigen Form nachhaltig zu sichern, bedarf es großer Anstrengungen seitens der Länder und Gemeinden. Die Ausweisung als "Landschaftsschutzgebiet" oder "Naturpark" genügt heute nicht mehr. Zu stark wirken Siedlungsdruck, Freizeitaktivitäten und neuerdings auch Grundverkäufe der Bundesforste auf die Homogenität dieses in Europa einzigartigen Buchenbestandes. "Von den 5000 untersuchten Waldstandorten Österreichs ist der Wienerwald der weitgehend natürlichste." (Univ. Prof. Georg Grabher, Ordin. f. Naturschutzforschung, Uni Wien).
Damit dies so bleibt, ist eine weit strengere Form der Unterschutzstellung als die bisherige nötig. Zwei Möglichkeiten bieten sich an: Entweder die Schaffung eines "NATIONALPARKS WIENERWALD" oder ein "BIOSPHÄRENPARK".
Die Wienerwald-Gemeinde Purkersdorf ersucht Sie daher, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, welche der beiden Schutzkategorien Chancen auf Verwirklichung hat, wobei der höchstmögliche Schutz für die Wienerwaldlandschaft, deren Bodendenkmale und prähistorischen Geländeformen Vorrang vor einseitigen wirtschaftlichen Interessen haben muss.
Die Wienerwald-Deklaration aus dem Jahre 1987 war ein Anfang auf dem Weg
zum nachhaltigen Schutz für unseren Wald.
Der nächste Schritt muss bald erfolgen!
Wir appellieren daher an Sie, sehr geehrte Herren, diesen Schritt rasch
zu setzen - zum Wohle unseres Waldes und der Menschen, die hier leben.
Der Gemeinderat möge wie schon andere Gemeinden folgende Resolution an den Herrn Landeshauptmann und die NÖ Landesregierung richten:
Niederösterreich ist zu Recht stolz auf die große Zahl an Naturparks, die das Land etabliert hat. Es sind Erholungsräume für die Natur und die Menschen, die besonders in einer Region, in der riesige Industrie- und Einkaufszonen geschaffen wurden, das Bedürfnis nach Freiraum und Lebensqualität suchen.
Die Novelle zur Verordnung für Naturparks, die von der Landesregierung erlassen wurde, ist ein Rückschritt für den Naturschutz im "Südlichen Wiener Umland" und somit im "Naturpark Föhrenberge", dem "Landschaftsschutzgebiet" Wienerwald und Natura 2000 Gebiet Wienerwald / Thermenregion.
Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann und viele Ihrer Regierungsmitglieder haben das frühere Berggesetz gemeinsam mit Natur- und Umweltschutzorganisationen aus ganz Österreich vehement in Frage gestellt und bekämpft. Nun hat der Bundesgesetzgeber, zweifellos unter dem Druck der Öffentlichkeit die Bewilligung für Steinbrüche und Schottergruben in Naturparks untersagt. Es kann nicht Ihr Wunsch und der Ihrer Mitarbeiter sein, das geltende Bundesgesetz zu unterlaufen, ein "Lex Steinbruch Gaaden" zu schaffen und damit einen Präzedenzfall für die Wiederbelebung weiterer Steinbrüche im Wienerwald. Daher das Ersuchen, die Verordnungsänderung über Naturparks im "Naturpark Föhrenberge" rückgängig zu machen.
Resolution
Die Gemeinde Purkersdorf spricht sich daher gegen die von der NÖ Landesregierung erlassene Änderung der Verordnung über den Naturpark Föhrenberge aus und fordert Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und die Mitglieder der Landesregierung auf, die Änderung der Naturparkverordnung zurückzunehmen.
Begründung (Auszug):