Purkersdorf Online

3 Wienerwaldanträge im GR


LIB-Rundbrief 14-12-2001

Im Purkersdorfer Gemeinderat werden am Montag, 17.12.2001 auch 3 Anträge zum Wienerwald zur Abstimmung vorliegen. Diese werden im folgenden dokumentiert.

A: Keine weiteren Umwidmungen von Wald und Wiesen
B: Petition fürMachbarkeitsstudie Nationalpark/Biosphärenreservat Wienerwald
C: Rücknahme der Verordnungsänderung über die Naturparks bezüglich Steinbruchausweitungen


A - Der Gemeinderat möge - wie schon u.a. die Gemeinden Mauerbauch und Pressbaum - beschließen:

Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland oder Wald in Bauland umgewidmet wird und keine Erweiterung der derzeitigen Siedlungsgrenzen erwogen wird. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten, dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.

Begründung:
Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser wichtigen Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden, dass das Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich Spazierwege durch Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert unserer schönen Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird. Um die Bedeutung des Wienerwaldes für die Bevölkerung zu unterstreichen, werden beispielhaft die Aussagen zweier renommierter Wissenschafter auf der Tagung
SOS Wienerwald zitiert:

Univ. Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Inst. für Ökologie und Naturschutz, Universität Wien:
"Verglichen mit anderen Laubwaldgebieten Österreich ist der Wienerwald noch der mit Abstand natürlichste. Mehr als 80% des Waldes ist als naturnah oder nur mäßig verändert anzusprechen."

Univ. Prof. Kurt Zukrigl:
"Bei Befragungen in den Jahren 1997 und 98 räumten für den Wienerwald 53 % die erste Prioriät dem Naturschutz, 44 % der Erholung, nur 4 % der Holznutzung ein. Etwas überraschend und wohl mehr ein Lippenbekenntnis, dass der Naturschutz noch weit vor der Erholung rangiert, unbestreitbar aber die weit höhere Bewertung dieser beiden Bereiche gegenüber der Wirtschaft."


B - Petition

an die Landeshauptleute der Bundesländer Wien und Niederösterreich, Herrn Dr. Michael Häupl und Herrn Dr. Erwin Pröll.

Vor 1000 Jahren, am 2. November 1002, wurde der Wienerwald erstmals urkundlich erwähnt. Wir feiern daher im nächsten Jahr sozusagen das "tausendjährige Bestehen" des Wienerwaldes.

Um seinen Weiterbestand in der derzeitigen Form nachhaltig zu sichern, bedarf es großer Anstrengungen seitens der Länder und Gemeinden. Die Ausweisung als "Landschaftsschutzgebiet" oder "Naturpark" genügt heute nicht mehr. Zu stark wirken Siedlungsdruck, Freizeitaktivitäten und neuerdings auch Grundverkäufe der Bundesforste auf die Homogenität dieses in Europa einzigartigen Buchenbestandes. "Von den 5000 untersuchten Waldstandorten Österreichs ist der Wienerwald der weitgehend natürlichste." (Univ. Prof. Georg Grabher, Ordin. f. Naturschutzforschung, Uni Wien).

Damit dies so bleibt, ist eine weit strengere Form der Unterschutzstellung als die bisherige nötig. Zwei Möglichkeiten bieten sich an: Entweder die Schaffung eines "NATIONALPARKS WIENERWALD" oder ein "BIOSPHÄRENPARK".

Die Wienerwald-Gemeinde Purkersdorf ersucht Sie daher, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, welche der beiden Schutzkategorien Chancen auf Verwirklichung hat, wobei der höchstmögliche Schutz für die Wienerwaldlandschaft, deren Bodendenkmale und prähistorischen Geländeformen Vorrang vor einseitigen wirtschaftlichen Interessen haben muss.

Die Wienerwald-Deklaration aus dem Jahre 1987 war ein Anfang auf dem Weg zum nachhaltigen Schutz für unseren Wald.
Der nächste Schritt muss bald erfolgen!
Wir appellieren daher an Sie, sehr geehrte Herren, diesen Schritt rasch zu setzen - zum Wohle unseres Waldes und der Menschen, die hier leben.


C - Rücknahme der Verordnungsänderung über die Naturparks - Resolution

Der Gemeinderat möge wie schon andere Gemeinden folgende Resolution an den Herrn Landeshauptmann und die NÖ Landesregierung richten:

Niederösterreich ist zu Recht stolz auf die große Zahl an Naturparks, die das Land etabliert hat. Es sind Erholungsräume für die Natur und die Menschen, die besonders in einer Region, in der riesige Industrie- und Einkaufszonen geschaffen wurden, das Bedürfnis nach Freiraum und Lebensqualität suchen.

Die Novelle zur Verordnung für Naturparks, die von der Landesregierung erlassen wurde, ist ein Rückschritt für den Naturschutz im "Südlichen Wiener Umland" und somit im "Naturpark Föhrenberge", dem "Landschaftsschutzgebiet" Wienerwald und Natura 2000 Gebiet Wienerwald / Thermenregion.

Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann und viele Ihrer Regierungsmitglieder haben das frühere Berggesetz gemeinsam mit Natur- und Umweltschutzorganisationen aus ganz Österreich vehement in Frage gestellt und bekämpft. Nun hat der Bundesgesetzgeber, zweifellos unter dem Druck der Öffentlichkeit die Bewilligung für Steinbrüche und Schottergruben in Naturparks untersagt. Es kann nicht Ihr Wunsch und der Ihrer Mitarbeiter sein, das geltende Bundesgesetz zu unterlaufen, ein "Lex Steinbruch Gaaden" zu schaffen und damit einen Präzedenzfall für die Wiederbelebung weiterer Steinbrüche im Wienerwald. Daher das Ersuchen, die Verordnungsänderung über Naturparks im "Naturpark Föhrenberge" rückgängig zu machen.

Resolution

Die Gemeinde Purkersdorf spricht sich daher gegen die von der NÖ Landesregierung erlassene Änderung der Verordnung über den Naturpark Föhrenberge aus und fordert Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und die Mitglieder der Landesregierung auf, die Änderung der Naturparkverordnung zurückzunehmen.

Begründung (Auszug):

  1. Im Mineralrohstoffgesetz (MinROG) 1999 wird unter § 82, Abs 2, Z 4 für grundeigene mineralische Rohstoffe ein absolutes Abbauverbot in Naturparks formuliert. Diese notwendige und mühsam errungene bundesweite Regelung wurde seitens der NÖ Landesregierung unterlaufen. Mit der Verordnungsänderung in der Causa Naturparks hat die Landesregierung eine Art Freibrief für Steinbrüche im Wienerwald erlassen. Das bedeutet einen schweren Schlag für den Naturschutz und das Naherholungsgebiet.
  2. Die Änderung der Naturparkverordnung widerspricht dem Sinn und Wortlaut der Wienerwalddeklaration vom Januar 1987 und ist daher inakzeptabel.
  3. Die Verordnungsänderung steht im Sinn und Wortlaut diametral zum MinROG, dem höherwertigen Bundesgesetz.
  4. Die Novelle zur Naturparkverordnung widerspricht den Zielen der NÖ Raumordnung und dem NÖ Naturschutzgesetz.
  5. Das Herausnehmen des Abbaustandortes aus dem Naturpark führt den Sinn eines Naturparks, der noch dazu im Landschaftsschutzgebiet liegt, mit seiner Schönheit und Eigenart ad absurdum.

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