Purkersdorf Online

Bahnlärmschutz


Stand der Dinge

Es gibt umfangreiche Erhebungen zu den jetzigen Bahnlärmbelastungen und Karten über zukünftige Bahnlärmbelastungen bei unterschiedlich hohen Lärmschutzwandhöhen.

Derzeit gibt es folgenden weiteren Fahrplan:
Bis Juni soll innerhalb des Gemeinderats ein weitgehend konsensualer Vorschlag zur Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen vorliegen. Im Herbst wird es dazu Bürgerversammlungen geben. Der Gemeinderat muss dann eine Prioritätenreihung machen; und vor allem auch einen Finanzplan.

Möglichst noch in diesem Jahr soll das Projekt mit einem "Durchführungsvertrag" zwischen Bund, Land und Gemeinde dann tatsächlich beschlossen werden. Dabei wird genau festgelegt, was gemacht wird. Wann es tatsächlich realisiert wird, kann dabei aber nicht fix festgelegt werden.
Gleichzeitig ist für die geplanten Maßnahmen auch eine eisenbahnrechtliche Genehmigung notwendig. Diese wird voraussichtlich etwa neun Monate dauern. Daraufhin gibt es Ausschreibungen und Beauftragungen. Die erste Etappe kann dann - unter der Voraussetzung der finanziellen Bedeckung - frühestens im Herbst 2003 fertig sein. Vorausichtlich wird etappenweise vorgegangen werden.

Am 31.5.2001 fand mit dem Planungsbüro und Herrn Bibel von der ÖBB eine Begehung der Bahntrasse in Purkersdorf insofern statt als an einzelnen (neuralgischen Punkten) die Höhe zukünftiger Lärmschutzwände in der Natur angezeigt wurde. Dabei wurden verschiedenen Varianten bezüglich der Höhe auch in Fotos abgebildet. Demnächst sollen die Fotos auf einer CD zu Einsichtnahme vorliegen.

Derzeit gibt es folgenden Planungsstand:

(Die folgenden Höhenangaben beziehen sich ab GLEISOBERKANTE. Klicke auf die Bilder zur Vergrößerung!)

Der optische Eindruck ist daher je nach Geländeverlauf völlig unterschiedlich: Wenn die Bahntrasse auf einem Hang verläuft und die Siedlungen unterhalb sind, so wirkt diese Wand relativ hoch, andererseits ist die Schutzwirkung sehr groß.

Liegen die Siedlungen umgekehrt höher als die Bahntrasse, so wirkt die Lärmschutzwand nieder. Die Schutzwirkung ist auch relativ geringer, da der Lärm nach oben die Siedlungen eher berührt.

  1. Nördlich der Bahn von Wien aus beginnend:

    2,5 Meter bis zum Lockschuppen-Plasser (finanziert von der HL AG im Rahmen des Wienerwaldtunnels).

    Lockschuppen bis Zufahrtsstraße zum früheren Verladeplatz: 2 Meter.

    Zufahrtsstraße früheren Verladeplatz bis Bahnunterführung Kieslingstraße: 2,5 Meter.

    Bahnunterführung Kieslingstraße bis Weißgasse: 2 Meter .

    Weißgasse bis Bahnstation Purkersdorf/Gablitz Wartehäuschen: 1,5 Meter.

    Bahnstation Purkersdorf/Gablitz Wartehäuschen bis Schöffelgasse: 1,5 und 2 Meter.

    Schöffelgasse bis Ende Ziegelfeld: 2,5 Meter.

    Dann keine Lärmschutzwand - weil Wald.

    Entlang Sagberg: 2,5 Meter.

  2. Südlich der Bahn von Wien aus beginnend:

    Stadtgrenze Wien bis Bahnhof Unterpurkersdorf: 2,5 Meter (zum Teil von HL AG finanziert).

    Bahnhof Unterpurkersdorf bis Durchgang Kieslinggasse: 2 Meter (wenn entlang südlich der Schiene von der ÖBB aus möglich, oder 2,5 Meter, wenn entlang des bestehenden Zaunes.

    Durchgang Kieslinggasse bis Bahnstation Purkersdorf/Gablitz Wartehäuschen: 1,5 Meter.

    Westlich Bahnstation Purkersdorf/Gablitz Wartehäuschen etwa 100 Meter: 2 Meter, dann 2,5 Meter bis zur bestehenden Lärmschutzwand.

    Die bestehenden Lärmschutzwand ist 2 Meter.

    Westlich der bestehenden Lärmschutzwand ab Rechenfeld ebenfalls 2 Meter.

Bei den Abgängen von den Bahnstationen gibt es überlappende Wände (eine Art Schleuse).

Da dies den letzten Planungsstand darstellt, liegen derzeit noch keine Isophonen (Linien gleichen Lärms in der Landschaft) vor, sie sollen in den nächsten Wochen auf diesen Planungsstand berechnet werden. Bezüglich des derzeitigen Lärms liegen solchen Isophonen detailliert für die ganze Strecke der Bahn in Purkersdorf vor.

Am 13.6.2001 wird wieder eine Gemeindebesprechung mit den Planern stattfinden, wobei für diesen Planungsstand Kostenberechnungen vorgelegt werden.

Es ist vorgesehen, daß danach im Herbst die Planungen in Bürgerversammlungen besprochen werden.

Alle Objekte, die durch diese Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden können, insbesondere höherstöckige Gebäude direkt an der Bahn, können in einen abzuschließenden Vertrag zwischen Bund, Land und Gemeinde mit Lärmschutzfenstern ausgestattet werden.

Die bisherigen Planungen wurden schon mehrmals verändert. Entsprechend dem zweckmäßigen Lärmschutz und andererseits dem optischen Eindruck in der Landschaft, den Kosten und auch der Sicht sowohl von Zugfahrern aus sowie in der Landschaft soll nun in den nächsten Wochen und Monaten bezüglich der Planung eine endgültige Entscheidung fallen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll das Projekt zur Genehmigen eingereicht werden und eine Vertrag zwischen Bund, Land und Gemeinde geschlossen werden. Ab Genehmigung und Vertragsabschluß wird dann das Projekt entsprechend der vorhanden finanziellen Mitteln schrittweise umgesetzt. Dabei ist insbesondere kommunalpolitisch eine Prioritätenreihung zu entscheiden.

Mag. Josef Baum


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Letzte Änderung: 2001-07-14 - Stichwort - Sitemap