Purkersdorf Online

Anträge GR-Sitzung (1)


Energieeinsparcontracting für die Ortsbeleuchtung

Sachverhalt:

Beim Contracting geht es darum, dass nach einer Analyse Investitionen getätigt werden, durch die nachher Energie gespart werden kann. Die Investitionen werden bei gleichbleibender Energierechnung durch Energieeinsparung finanziert.

Die Gemeindeorgane haben sich mehrmals mit Contracting für die Ortsbeleuchtung beschäftigt. Hier sollen die wichtigsten Argumente angeführt werden:

  1. Die Stromkosten für die öffentlich Beleuchtung betrugen von Okt 00 bis Sept. 01 öS 979.000,--.Die Wartungskosten für die öffentliche Beleuchtung betrugen von März 00 bis Dez. 00 öS 292.659,-- (Elektrikerrechnungen für Arbeitszeit, Hubsteiger und Material)

  2. Die Gemeinde bindet sich mit dem Contractingvertrag in keiner Weise an Strompreise. Vielmehr kann sie Vereinbarungen zu den Stromtarifen völlig unabhängig vom Contracting für die Ortsbeleuchtung abschließen und eventuelle Tarifveränderungen beim Strom voll lukrieren.

  3. Es entstehen trotz Optimierung der örtlichen Beleuchtung keine Kosten für die Gemeinde, außer im ungewöhnlichen Fall, dass die Gemeinde nach dem ersten Teil des Auftrags (Energiecheck), trotz Einspargarantie, aus dem Vertrag aussteigen möchte. Wird die Einspargarantie nicht erreicht, so endet der Vertrag ohne Kosten für die Gemeinde.

  4. Der Contractingvertrag umfasst Stromkosten und die Wartung, wobei die örtlichen Betriebe jedenfalls in die Anbotseinholung einbezogen werden.

  5. Die Einsparungsgarantie beträgt 27%. Als Zeitraum für die Vertragsdauer werden 9 Jahre festgelegt. Bei geringeren Laufzeiten würden nur geringere Energieeinsparungen möglich sein.

  6. Der Anbieter kann als Marktführer auf sehr viele Referenzen hinweisen; Diese Referenzen konnten stichprobenartig bestätigt werden.

  7. Folgende Spezifizierungen des Standardvertragstextes werden festgelegt:
    Objekt: die örtliche Beleuchtung,
    Risikoaufteilung: 100 % Auftragnehmer, 0 % Gemeinde,

  8. Auf Anregung des Rechtsausschusses soll im Punkt I/4 des Vertrages die Frist zur Entscheidung der Realisierungsvarianten nach dem Energiecheck auf max. 3 Monate verlängert werden.

  9. Im ersten Teil der Beauftragung, des Energiechecks werden 2 Varianten für die Verwirklichung des Contracting erarbeitet:
    1. Eine Standardvariante
    2. eine Variante, bei der ab Investitionsbeginn sofort um 5 % weniger
    als die laufenden Energie- und Wartungskosten bezahlt werden
ANTRAG

Der beiliegende Vertrag wird entsprechend den Ergänzungen aus dem Sachverhalt beschlossen.

20011012-3-142 Biomasse

Ing. Steißelberger von AGRARPLUS hat mitgeteilt, dass die Energiecomfort das Biomasseprojekt voraussichtlich bis Ende Dezember 01 bei der Förderstelle einreichen wird. Offen ist, ob es eine form der Beteiligung durch eine Bundesforstetochterfirma geben wird.

Die Fördervergabesitzung wird voraussichtlich im April 2002 stattfinden. Bis dahin werden die vorbereitenden Arbeiten zügig fortgesetzt.

Entsprechend den bisherigen Verträgen werden der Gemeinde jedenfalls gegenüber den jeweiligen bisherigen Energiekosten keine zusätzlichen Kosten entstehen, ja es sind Einsparungseffekt absehbar

Bericht wird zur Kenntnis genommen

20011012-3-143 Nachtzugweiterführung

Sachverhalt:

Am Mittwoch den 12.12.01 fand eine Besprechung mit ÖBB und anderen Gemeinden statt, nachdem von der ÖBB kurzfristig die Preise für den Nachtzug an 5 Wochentagen auf über das 7-Fache erhöht werden sollte (von 120 000 S auf 800 000). Bei diesem Gespräch wurde zugesagt, den Nachtzug jedenfalls nun zu den bisherigen Kosten um ein Monat bis 31.1.02 zu verlängern, da eingesehen wurde, dass eine gemeindeübergreifende Lösung innerhalb von Tagen nicht möglich ist. Die ÖBB nannte als neuen Termin für die Weiterbestellung in Form eines Busses den 15.1.02. Zwischen den Gemeindevertretern wurde vereinbart, dass am 20.12.01 bei der Startbesprechung zum regionalen Verkehrskonzept in Purkersdorf eine erste Rückmeldung erfolgen soll, ob eine Beteiligung an einem zukünftigen Nachtbus grundsätzlich möglich sein kann, und die weitere Vorgangsweise festgelegt werden soll.

Der Nachtzug an Samstagen und Sonntagen fährt auf jeden Fall weiter und kostet der Gemeinde Purkersdorf für 2002 etwa 30 000 S. Die Leistung des Nachtzuges unter der Woche kann nun in Form eines Zuges oder eines Busses aufrechtbleiben oder trotz Bewährung verloren gehen.

Die ÖBB legte mehrere Varianten für Ersatzbusanbote vor. Die Variante Hütteldorf-Purkersdorf würde mehr als eine Verdopplung der Kosten bringen. Varianten bis Pressbaum (unter eventueller Einbeziehung von Gablitz) könnten für die Gemeinde Purkersdorf unter oder mit den bisherigen Kosten des Nachtzuges von Montag bis Freitag abgedeckt werden, wenn sich mehrere Gemeinden einschließlich der Gemeinde Wien (14.Bez.) ebenfalls beteiligen

ANTRAG

Der Gemeinde tritt grundsätzlich dafür ein, dass die Leistung des Nachtzuges mit den bisherigen Kosten In Form eines Zuges oder eines Busses bis zum Ende dieser Fahrplanperiode aufrecht bleibt. Danach sollte der Nachtzug/Bus ohne Zahlungen der Gemeinde in den Regelfahrplan aufgenommen werden. Die Voraussetzungen dafür sollen im regionalen Verkehrskonzept erarbeitet werden. Für die Zeit bis zum Fahrplanwechsel soll eine gemeinsame Lösung mit den relevanten Gemeinden gesucht werden. Der Bürgermeister wird ersucht, auch direkt mit der Bezirksvorsteherin von Penzing und dem Wiener Landeshauptmann darüber zu verhandeln. Sollte die Verhandlungen mit anderen Gemeinden kein vertretbares Ergebnis bringen und die ÖBB weiter an den drastischen Preiserhöhungen für den Nachtzug festhalten, so wird der Bürgermeister zusammen mit dem Umweltstadtrat beauftragt, angesichts des Zeitdruckes , unmittelbar beim ÖBB Vorstand sofort vorstellig zu werden, um eine vorläufige Verlängerung des Nachtzugs zu erreichen, da diese kurzfristige drastische Preiserhöhung nicht akzeptiert werden kann. Jedenfalls sollte bei einer einschneidenden Änderung des bisherigen Nachtzugangebotes die Realisierung des Regionalverkehrkonzeptes abgewartet werden.

20011012-3-144 TAST-AST

Sachverhalt

Bisherigen Besprechungen nach Vorlage eines TAST(Tagesanrufsammeltaxi) Konzeptes von Verkehrsplanern ergeben folgende Zielstellung:
Einführung eines Tagesanrufsammeltaxi von 9-12 und 15- 19 h ab 1.5.02 zur Förderung der Attraktivität des Hauptplatzes und Ergänzung des öffentlichen Verkehrs.
Die Kosten für das TAST sind bis max. 70% durch Bund und Land förderbar. Es liegen derzeit 3 Angebote vor:

Antrag:

TAST
Der Umweltausschuss trifft zusammen mit dem Bürgermeister eine Entscheidung zur Auswahl der Anbote für eine Pilotphase des TAST.
Die Kosten für das TAST sollen für 2002 durch Einsparungen beim TAST aufgebracht werden.

AST:
Kann das Unternehmen Schmidt dem Wunsch zur Kostensenkung und Preisstrukturänderung (Absenkung der Fixkosten) beim AST nicht nachkommen, so wird der Vertrag mit Schmidt für die Zeit ab 1.4.02 gekündigt ( per 31.12.01)

-NUS
Wird abgesetzt

20011012-3-145 Kulturlandschaftsprojekt

[von DI Dörflinger]

Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen

(Antrag kommt unter Budget)

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Letzte Änderung: 2001-12-14 - Stichwort - Sitemap