Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 25.9.2007


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und  hoffe, dass  mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Bina Aicher, Liste Baum & Grüne

____________________________________________________________

 

Beginn:         19.08 Uhr                                                     Ende:  22.15 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  32/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

AICHER GR Sabine

PREISZ StR Heinz

BAUER GR Dr. Manfred

PUTZ StR Christian

BOLLAUF StR Susanne

REISNER GR Annemarie

CAMBRUZZI GR Manfred

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

BÜRGMANN GR Ayse

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

SCHMIDL StR Margaretha

MAYER StR Elisabeth

SEDA GR Michael

ERBEN GR Karin

STANGL GR Alexandra

FELSBERGER GR Hermann

TRAURIG GR Monika

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

URBAN GR Silvia

KEITEL GR Werner

WEINZINGER StR Viktor

MANDL GR Christine

WATZNAUER GR Daniela

NEMEC GR Ingrid

WISZNIEWSKI GR Karim

OPPITZ GR Albrecht

WOLKERSTORFER GR Harald

PARZER GR Dr. Maria

ZÖCHINGER GR Leopold

entschuldigt:

MATZKA GR Mag. Christian

 

 

 

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Silvia Urban

        23)  Für die GRÜ-LIB:          StR Marga Schmidl   

        24)  Für die PUL:                 GR Manfred Cambruzzi

 

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

 

4)           Änderungen in der Tagesordnung

Ergänzungen:

GR0432 Projekt Kindergarten neu wird ergänzt mit „und Bildungszentrum neu“

           

Von der Tagesordnung werden abgesetzt

        GR0440           Wohnungsvergaben

GR0446           Neubau Heimgartenbrücke

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

 

6)                    Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.           Mobile Mediathek ab 1.Oktober 2007

Ab 1. Oktober 2007 bietet die Stadtbibliothek Purkersdorf mit der "Mobilen Mediathek" eine weitere bibliothekarische Dienstleistung an. Der Zweck der "Mobilen Mediathek" besteht darin, Menschen mit besonderen Bedürnissen, die das Angebot nicht vor Ort in Anspruch nehmen können, den Zugang zum umfassenden Medienprogramm zu ermöglichen.

In einem ersten Schritt werden zunächst die BewohnerInnen der Senioreneinrichtungen "Senecura", "Zum frohen Lebensabend" sowie "Seniorenresidenz HoffmannPark" (nur Hörbücher) regelmäßig mit dem Medienangebot der Stadtbibliothek (Bücher, Hörbücher, DVDs, Videofilme) versorgt.

In einem zweiten Schritt - etwa ab Jänner 2008 - wird das Angebot auf InteressentInnen im privaten Bereich ausgeweitet. Diesbezüglich finden zur Zeit Gespräche mit dem Samariterbund Purkersdorf und dem Roten Kreuz Purkersdorf statt. Das Konzept sieht vor, dass beide Rettungsorganisationen im Rahmen ihrer Dienstleistung "Essen auf Rädern" logistische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts "Mobile Mediathek" bieten.

Am 1. Oktober findet um 10.00 Uhr in der Senecura eine Informationsveranstaltung der Stadtbibliothek mit anschließender Übergabe von Medien an interessierte BewohnerInnen statt.

6.2.           Wildbachverbauung Großer Steinbach

Die NÖ Landesregierung hat dem vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung vorgelegten „Betreuungsdienst 2007“ im Bereich Großer Steinbach sowie den damit verbundenen Kosten in Höhe von € 15.000 zugestimmt. Der Landesbeitrag dazu beträgt € 5.000.

6.3.           Wildbachverbauung Deutschwaldbach

Die NÖ Landesregierung hat dem vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung vorgelegten „Betreuungsdienst 2007“ im Bereich Deutschwaldbach sowie den damit verbundenen Kosten in Höhe von € 21.000 zugestimmt. Der Landesbeitrag dazu beträgt € 7.000.

6.4.           Kindergarten I – Vorübergehende Unterbringung Pfarrhof

Die NÖ Landesregierung hat den Standort für die vorübergehende Unterbringung des Kindergartens I in den Räumlichkeiten des AHS-Profisoriums II für die Dauer der Errichtung eines neuen Kindergartens verhandelt und für geeignet befunden.

6.5.           Rücktritt Dr. Ingo Riss

Herr Dr. Ingo Riss hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf mit Wirkung vom 3.9.2007 zurückgelegt. Für Dr. Riss wurde von der Liste „Liste Baum & Grüne“ Frau Sabine Aicher in den Gemeinderat nachnominiert. Frau Aicher ist am 7.9.2007 angelobt worden.

6.6.           Verwaltungsgerichtshofbeschwerde Causa Jekeli – Wien-Süd, Wienzeile 6

Die Wohnbaugesellschaft Wien-Süd hat gegen die Entscheidung der NÖ Landesregierung in der Angelegenheit „Grenze Wienzeile 6/Familie Jekeli“ Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Ich habe alle Verfahren, die mit dieser Angelegenheit zusammen hängen, bis zur Entscheidung des VwGH ausgesetzt.

6.7.           Änderung Geschäftsführung Biospärenpark GesmbH

In der Biospährenpark GesmbH wird es einen Wechsel in der Geschäftsführung geben. Herr Mag. Loiskandl scheidet aus dem Unternehmen aus. Die Agenden werden bis zur Bestellung einer neuen Geschäftführung durch Herrn DI Alexander Mrkvicka (MA 49) und Herrn DI Andreas Weiß (Regionalmanagement Industrieviertel) wahrgenommen.

 

6.8.           Zwei neue Gemeindräte

Nach dem Ausscheidung von GR Riss und GR Gaugl sind nun GR Aicher und GR Oppitz im Gemeinderat.

 

7)               Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

GR Cambruzzi

Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage Speichberg

In der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2007 wurde der Antrag „Errichten einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage Speichberg“ in der Tagesordnung (Punkt: 4.4.-0402, STR Heinz Preisz) behandelt. Es wurde nach Diskussion der Antrag zurückgezogen und eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine Vorlage (Gegenofferte) erarbeiten soll.

Die Purkersdorfer Liste ersucht in der kommenden Gemeinderatssitzung (September d.J.) um Beantwortung folgender Fragen:

-          wieso ist vor Erledigung des Antrags und Zustimmung des Gemeinderates zur Finanzierung der Flutlichtanlage diese bereits errichtet worden?

-          wer hat den Auftrag zur Errichtung gegeben und wer hat den Vertrag mit der Errichterfirma unterzeichnet?

-          wird der Unterzeichner des Vertrages auch für die Bezahlung der Servicearbeiten, wie Auswechseln von Leuchtmittel uam herangezogen?

Antwort

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde deshalb ausgesetzt, weil zur Sitzung keine Vergleichsofferte vorgelegen waren. Die Vergleichangebote sind vom FC Purkersdorf eingeholt worden. Das Ergebnis ist Inhalt der heutigen Sitzung.

In Absprache mit dem Bürgermeister, dem Stadtrat für Sport und dem Stadtrat für Bauwesen hat der FC Purkersdorf die Errichtung der Flutlichtanlage in Auftrag gegeben. Auch die Fördersituation wurde mit der Landesverwaltung abgeklärt.

Die Anlage wird nach offizieller Übergabe durch die Wienstrom in den Bestand der Sportanlage Speichberg übernommen.

Die Beauftragung einer Arbeitsgruppe war nicht Inhalt eines Gemeinderatsbeschlusses.

Die Flutlichtpremiere findet kommenden Freitag, 19.30 Uhr, statt, und zwar mit dem Meisterschaftsspiel Purkersdorf gegen Tulln.

 

Jugendcamp Sanary sur Mer

In der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2007 wurde der Antrag „Jugendcamp in Sanary sur Mer“ in die Tagesordnung aufgenommen. Es wurde nach Diskussion und Sitzungsunterbrechung vereinbart, dass die Eltern der mitreisenden Jugendlichen auf eine freiwillige Reisekostenbeteiligung angesprochen werden.

Die Purkersdorfer Liste (PUL) ersucht in der nächsten Gemeinderatssitzung (September d.J.) um Beantwortung folgender Fragen:

-          wurde dem Antragsteller Mag. Schlögl der GR-Sitzung v. 26.6.2007 Rechnung

getragen und mit den Eltern der Jugendlichen auf Kostenbeteiligung gesprochen?

-          wie hoch ist der Betrag, der durch die Nachfrage erzielt worden ist?

Antwort VzBgm. Pleischl

Ich habe versucht mit allen Eltern zu sprechen - jedoch nicht alle erreicht. Konkrete Zusagen einer Kostenbeteiligung erhielt ich von 2 Müttern. Nach Auskunft unserer Finanzabteilung bestand aber gerade eine dieser Mütter dann doch auf die Auszahlung des Beitrages. Somit wurde nur für ein Kind eine Kostenbeteiligung geleistet.

 

GR Schlagitweit:

Anfrage wegen Sanierung Fürstenberggasse.

 

Antwort StR Weinzinger:

Dieses Vorhaben musste bis 2008 aufgrund der Hochwasserschäden zurückgestellt werden.

 

GR Schlagitweit:

Anfrage betreffend Besprechung Fahrradanbindung

 

Antwort StR Weinzinger:

Besprechungen mit der zuständigen StR Schmidl haben stattgefunden.

 

7.2.     Sitzungsplan 2007/2008 (Vorschlag)

Stadtrat                                                   Dienstag       23.10.2007, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       27.11.2007, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       29.01.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       04.03.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       13.05.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       17.06.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       23.09.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       21.10.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                        Dienstag       02.12.2008, 19 Uhr, Rathaus

Gemeinderat                                               Dienstag       11.12.2007, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                        Dienstag       11.03.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                        Dienstag       24.06.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                        Dienstag       30.09.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                        Dienstag       09.12.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

 

3.             Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 26.06.2007

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Mayer - ÖVP, Riss – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007 keine Einwände haben. Herr Dr. Riss hat bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat keine Änderungswünsche mitgeteilt.

Das Protokoll vom 26.06.2007 gilt somit als genehmigt und wird von je einem Vertreter der Parteien unterfertigt.

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

Bgm. Mag. Karl Schlögl                                                          zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

 

Punkt: 4.4. GR-0432 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: WIPUR Projekt Kindergarten und Bildungszentrum neu

 

Projekt Kindergarten

Die Stadtgemeinde Purkersdorf betreibt auf dem Grundstück Schwarzhubergasse 5 derzeit einen 2-gruppigen Landeskindergarten. Ursprünglich wurden auf diesem Areal 3 Kindergartengruppen betrieben – die 3. Gruppe wurde aber aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Gebäudes vor einigen Jahren geschlossen. Im Mai 2007 mussten kurzzeitig die beiden verbliebenen Gruppen ausgesiedelt werden, da die Deckenkonstruktionen der Gruppenräume stark sanierungsbedürftig waren.

Am 07.04.2006 nahm die NÖ Kindergartenkommission auf Einladung der Stadtgemeinde Purkersdorf in der Schwarzhubergasse 5 beim Kindergarten I einen Lokalaugenschein vor. Auch die Kindergartenkommission kam zu dem Schluss, dass das bestehende Gebäude einen baulich sehr sanierungsbedürftigen Zustand aufweist.

Aufgrund der Vorgaben im NÖ Kindergartengesetz – 800 m² Bauplatz pro Gruppe – würde der vorhandene Platz in der Schwarzhubergasse 5 – Grundstücksfläche 1.420 m² - mit Nachsicht von der NÖ Kindergartenkommission maximal den Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens zulassen.

Nach Analyse der Geburtenjahrgänge und unter Berücksichtigung der in der nächsten Zeit bezugsfertig werdenden Wohnhausanlagen, speziell in der Wiener Straße, ist die NÖ Kindergartenkommission zu dem Schluss gekommen, dass in Purkersdorf der Bedarf innerhalb der nächsten 2 Jahre von 2 zusätzlichen Kindergartengruppen gegeben sein wird. Aufgrund der Tatsache, dass beim Kindergarten I und auch bei den beiden anderen Kindergärten am Speichberg und in der Bad Säckingen-Straße eine Erweiterung nicht möglich ist, musste Ausschau nach einem geeigneten Grundstück gehalten werden.

Die WIPUR wurde seitens der Stadtgemeinde mit der Projektentwicklung u.a. für den Neubau eines Kindergartens mit 2 Kleinkindergruppen beauftragt.

Die Empfehlung der WIPUR hat ergeben, dass, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Grundstücke, das Areal in der Wintergasse 46 sich am besten dafür eignet.

 

 

 

Ankauf Grundstück:

Die WIPUR hat seit geraumer Zeit Verhandlungen mit der ÖBB Infrastruktur Bau AG, der Eigentümerin der gegenständlichen Grundstücksfläche, geführt. Im Zuge dessen hat die WIPUR auch ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, das auszugsweise zu folgenden Ergebnissen kommt:

„Die durchgeführten Erkundungsmaßnahmen zeigten, dass sich auf dem untersuchten Teilbereich des Grundstückes 154/1 mehr als 5 m mächtige Altablagerungen befinden, bei denen es sich jedoch um keine gefährlichen Abfälle handelt und liegen auch keine gefährlichen Stoffe vor. Maßnahmenschwellenwerte der ÖNORM S 2088-1 werden bei den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht überschritten. Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 werden bei 4 von 8 analysierten Proben überschritten.

Aufgrund der Immobilität der deponierelevanten Parameter ist eine unmittelbare Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser nicht zu erwarten.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse erscheinen keine Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen im herkömmlichen Sinn erforderlich.“

Für das Bauprojekt bedeutet das, dass das Aushubmaterial auf eine Massenabfalldeponie verführt werden muss, wass wiederum erhöhte Kosten für die Deponierung zur Folge hat.

Dies ist einer der Punkte, worüber mit der ÖBB Infrastruktur Bau AG noch verhandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der nächsten 2 Wochen Einigung über den Kaufvertrag erzielt werden kann. Die Geschäftsführung der WIPUR soll mit dem beigefügten Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, einen entsprechenden Kaufvertrag mit einem maximalen Grundstückspreis von € 60,--/m² abzuschließen. Der ausverhandelte Kaufvertrag wird dann dem Gemeinderat in der Sitzung im Dezember 2007 zur Kenntnis gebracht.

Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt über eine Fremdfinanzierung der WIPUR über einen Zeitraum von 15 Jahren. Zur Sicherstellung des Kreditrahmens und, dass damit besonders günstige Konditionen im Zinsbereich möglich werden, muss die Stadtgemeinde Purkersdorf die beigefügte Garantieerklärung zeichnen.

Mittels des beigefügten Flächenmietvertrages mietet die Stadtgemeinde Purkersdorf von der WIPUR das gegenständliche Grundstück über einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

Bauprojekt:

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt die WIPUR (Vereinbarung liegt bei) mit der Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens mit 2 Kleinkindergruppen samt den zugehörigen Aussenflächen. Die beigelegte Übersicht „Vertragsgestaltung/Finanzierung“ gibt Auskunft über die geplante rechtlich-finanzielle Abwicklung des Projektes.

Für die Auswahl des Architekten wird ein geladener anonymer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Es werden 5 Architekturbüros eingeladen, die allesamt bereits einschlägige Erfahrungen im Kindergartenbau mitbringen. Die Jury wird aus 6 Personen bestehen – 3 Fachpreisrichter (sehr erfahrene Architekten im Bereich des Kindergartenbaus), 3 Sachpreisrichter (die künftige Leiterin des Kindergartens, ein Vertreter des Auslobers (WIPUR), ein Vertreter der Stadtgemeinde Purkersdorf). Die Jury-Sitzung mit der Auswahl des Siegerprojekte ist für Mitte Dezember 2007 geplant, sodass die Beauftragung des siegreichen Architekten noch vor Weihnachten erfolgen kann.

 

Der weitere Zeitplan für die Errichtung der Gebäude sieht wie folgt aus:

Fertigstellung der Detailplanung:................................ Ende Q1/2008

Ausschreibung und Vergabe der Gewerke:................... Q2/2008

Baugebinn:............................................................ Q3/2008

Fertigstellung:........................................................ Q3/2009

 

Kosten Bauprojekt:

Die aufgrund von Kennzahlen hochgerechneten All-In-Errichtungskosten belaufen sich auf rund € 2,1 Millionen exkl. USt.

Die Finanzierung würde nach Fertigstellung wieder über eine 15-jährige Fremdfinanzierung auf Basis fixer Rückzahlungsraten der WIPUR laufen. Die Stadtgemeinde schliesst mit der WIPUR dann wieder einen Mietvertrag über 15 Jahre ab, über diesen die Refinanzierung erfolgt.

 

Förderung:

Das Land NÖ sieht derzeit für solche Projekte eine Direktförderung von maximal 20% der Errichtungskosten (inklusive Einrichtung aber ohne Grundstück) vor. Desweiteren werden die Finanzierungszinsen (ohne Einrichtung) von rund 50% des Kapitals gefördert.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt direkt zwischen Stadtgemeinde und Land NÖ in Anlehnung an die Vorgangsweise bei der Errichtung des Sene Cura-Kindergartens.

 

Finanzielle Belastung für die Stadtgemeinde Purkersdorf:

Bei einer Laufzeit über 15 Jahre und mit einer fiktiven Verzinsung von 4,5% hinterlegt, und unter Berücksichtigung der Förderung würde sich im ersten Jahr (Haushaltsjahr 2010) eine Belastung (Grundstück und Bau) von rund € 185.000,-- ergeben. In den Folgejahren würde diese Belastung dann um rund € 5.000,-- pro Jahr abnehmen.

 

Beilagen:

 

 

 

 


Projekt Bildungszentrum neu

Derzeit sind die Einrichtungen

wie folgt untergebracht:

 

Sonderpädagogisches Zentrum:

Die Sonderschule Purkersdorf ist zur Zeit im Gebäude der Volksschule untergebracht, teilweise werden auch Einrichtungen der Hauptschule mitbenützt. Die BH Wien-Umgebung hat über Einladung der Stadtgemeinde Purkersdorf am 28.09.2005 den Raumbedarf bzw. den Fehlbestand an Räumlichkeiten für die Sonderschule Purkersdorf wie folgt festgestellt: Es ist aufgrund der Geburtenzahlen und örtlichen Erfahrungen davon auszugehen, dass die Sonderschule mittelfristig 6-klassig zu führen sein wird. Folgender Fehlbestand zur Ist-Situation ist daher gegeben: 4 Klassen in der entsprechenden Größe (mind. 45 m²), 1 Lehrerzimmer für 10 Lehrer, 1 Werkraum technisch, 1 Werkraum textil, 1 Sonderunterrichtsraum (Therapieraum), 1 Schulküche, Behinderten WC und Waschmöglichkeit, 1 Terapieraum.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass das gegenwärtige Raumangebot in der Volksschule nicht auslangt.

 

Musikschule:

Die Musikschule Purkersdorf ist zur Zeit im AHS-Provisorium II in der Wiener Straße 2 provisorisch untergebracht. Hier besteht der Bedarf nach einer dauerhaften Bleibe und für den Musikunterricht optimierten Räumlichkeiten.

 

Volkshochschule:

Die Volkshochschule Purkersdorf ist zur Zeit im AHS-Provisorium I in der Wiener Straße 8 und im AHS-Provisorium II in der Wiener Straße 2 untergebracht. Auch hier besteht der Bedarf nach einer dauerhaften Bleibe.

 

Schülerhort:

Der Schülerhort ist derzeit in einem eigenen Gebäude auf dem Grundstück der Hauptschulgemeinde Purkersdorf in der Alois Mayer-Gasse 4 untergebracht. Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an 2 Gruppenräumen + die entsprechenden Nebenräume.

 

Stadtbibliothek:

Die Stadtbibliothek ist zur Zeit im Keller des gemeindeeigenenen Wohnhauses Linzer Straße 14 untergebracht. Seit langem gibt es den Wunsch, der Stadtbibliothek möglichst im Zentrum moderne größere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Der ermittelte künftige Raumbedarf für diese Einrichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

 

Sonderpädagogisches Zentrum:

Wunsch-Summe: ca. 650 m² NGF

In Besprechung am 30.08.2007 festgelegt: ca. 590 m² NGF

 

Musikschule:

Wunsch-Summe: ca. 420 m² NGF

In Besprechung am 30.08.2007 festgelegt: ca. 360 m² NGF

 

Volkshochschule:

Wunsch-Summe: ca. 90 m² NGF

In Besprechung am 30.08.2007 festgelegt: ca. 60 m² NGF

 

Stadtbibliothek:

Wunsch-Summe: ca. 200 m² NGF

In Besprechung am 30.08.2007 festgelegt: ca. 120 m² NGF

 

Erweiterung Schülerhort:

Summe: ca. 250 m² NGF

 

Wird am derzeitigen Standort durch Zubau am bestehenden Gebäude abgedeckt – Beschlussfassung Ende 2007/Anfang 2008.

 

Sonderräume – gemeinsame Nutzung:

 

In Besprechung am 30.08.2007 festgelegt: ca. 200 m² NGF

 

Somit ergibt sich ein gesamter Flächenbedarf von rund 1.330 m² NGF.

 

Die seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf mit der Projektentwicklung betraute WIPUR GmbH hat als Standort für die Unterbringung der angeführten Einrichtungen das sich im Eigentum der WIPUR GmbH befindliche Grundstück Nr. 493/6 per Adresse Schwarzhubergasse 5 empfohlen. Das Grundstück weist eine Grundstücksgröße von 1.420 m² auf, die sich in den Längenmaßen von ca. 50 m x 25-29 m widerspiegelt.

Die derzeitige Widmung lautet auf Bauland mit Sonderwidmung Kindergarten, Bauklasse III, offen oder gekuppelt, mit einer Verbaubarkeit von 50%.

 

Für die Unterbringung der oben dargestellten Einrichtungen ist nach derzeitiger Einschätzung (nach der am 30.08.2007 mit allen Beteiligten stattgefundenen Besprechung) ein Flächenbedarf von rund 1.330 m² NGF notwendig.

 

Durch Errichtung eines Neubaus im Ausmass von 25 x 14 m entlang der westlichen Grundgrenze (im Anschluss an den Turnsaal der Volksschule) und einer ca. 9 x 10 m Anschlussverbauung entlang der nördlichen Grundgrenze würde sich in Summe eine verbaute Fläche von rund 440 m² BGF ergeben. Unter Berücksichtigung eines Abschlages von rund 25% für Mauern, Gänge, Stiegenhäuser ergibt sich eine NGF von 333 m². Laut geltender Widmung ist die Errichtung eines Gebäudes mit einer Mindesthöhe von 8 m und einer Maximalhöhe von 11 m möglich à 3 Geschosse (à 3,30 m) + Kellergeschoss (ev. halb aus der Erde) möglich. Das würde bedeuten, dass durch die Errichtung von 4 Geschossen (KG, EG, 1. OG, 2. OG) eine Gesamt-NGF von rund 1.330 m² zur Verfügung stehen würde, was den Anforderungen entspricht. Wenn man hier eine zusätzliche Reserve vorsehen möchte, kann dies durch Vergrößerung des Traktes an der nördlichen Grundgrenze erfolgen.

 

Die Bebauungsskizze könnte wie folgt aussehen:

 

 

Mit einer verbauten Fläche von rund 440 m² BGF oder 31% wäre nicht nur die Widmungsvorgabe der Verbauung von maximal 50% eingehalten, sondern es bleibt auch noch eine in diesem gesamten Areal sehr notwendige Aussenfläche von rund 980 m² übrig.

 

Widmungsmäßig müsste eine Änderung auf geschlossene Bauweise erfolgen, damit der direkte Anbau an den Turnsaal der Volksschule möglich wird. Die umliegenden Grundstücke sind schon auf geschlossene Bauweise gewidmet à sollte daher nicht wirklich ein Problem darstellen.

An den Planer, der aufgrund eines Architektenwettbewerbes zu ermitteln sein wird, stellen sich aber jedenfalls spezielle Anforderungen an die Belichtung und den Anbau an Volksschule und Schülerhort. Umso wichtiger wird eine klare und sehr detaillierte Definition des Projektes für den Architektenwettbewerb sein.

 

Die dargestellten Ausführungen sind hinsichtlich der Widmungserfordernisse mit dem Bausachverständigen der Stadtgemeinde Purkersdorf, DI Friedrich Pluharz, akkordiert.

 

Projektcharakteristika:

 

Bauprojekt:

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt die WIPUR mit der Errichtung eines Neubauprojekts am Grundstück Schwarzhubergasse 5 für die Unterbringung der oben dargestellten Einrichtungen. Die beigelegte Übersicht „Vertragsgestaltung/Finanzierung“ gibt Auskunft über die geplante rechtlich-finanzielle Abwicklung des Projektes.

Für die Auswahl des Architekten wird ein geladener anonymer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Es werden 5 Architekturbüros eingeladen, die allesamt bereits einschlägige Erfahrungen im Schul- und Kindergartenbau mitbringen. Die Jury wird aus 6 Personen bestehen – 3 Fachpreisrichter (sehr erfahrene Architekten im Bereich des Schulbaus), 3 Sachpreisrichter (die Leiterin des Sonderpädagoschen Zentrums, ein Vertreter des Auslobers (WIPUR), ein Vertreter der Stadtgemeinde Purkersdorf).

 

Der weitere Zeitplan für die Errichtung der Gebäude sieht wie folgt aus:

Fertigstellung der Detailplanung:        Ende Q2/2008

Ausschreibung und Vergabe der Gewerke: Q3/2008

Baugebinn:                                        Q4/2008

Fertigstellung:                                    Q4/2009

 

Am 16.08.2007 hat auf Anforderung der Stadtgemeinde Purkersdorf wieder die NÖ Kindergartenkommission zum Thema der provisiorischen Unterbringung von 2 Kindergartengruppen (aus der Scharzhubergasse 5) für ein Kindergartenjahr getagt. Man ist hiebei zum Schluss gekommen, dass eine derartige vorübergehende Unterbringung im AHS-Provisorium II in der Wiener Straße 2 möglich wäre. Die Aussiedlung der beiden Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2008/09 hat zur Folge, dass der oben dargestellte Zeitplan eingehalten werden kann.

 

Errichtungskosten Projekt:

Unter Zugrundelegung einer Nettogeschossfläche von rund 1.330 m² sollte man mit All-In-Errichtungskosten (inklusive Einrichtung) in Höhe von rund € 2.922.800,-- auskommen.

 

Finanzierung:

Eine 15-jährige Finanzierung auf Basis fixer Rückzahrungsraten (für Gebäude und Einrichtung) mit einem Zinssatz von 4,5% würde eine jährliche Kapitaltilgung von rund € 195.000,-- zur Folge haben. Zusätzlich sind Zinsen beginnend mit € 132.000,-- und dann jährlich um rund € 8.000,-- fallend zu bezahlen. D.h. im ersten Jahr müsste man von einer Belastung von rund € 327.000,-- ausgehen, in den Folgejahren dann jeweils um rund € 8.000,-- weniger.

 

Förderung:

Das Land NÖ sieht derzeit für solche Projekte eine Direktförderung von maximal 20% der Errichtungskosten (inklusive Einrichtung) vor. Desweiteren werden die Finanzierungszinsen von rund 50% des Kapitals gefördert. Für unser Projekt würde das bedeuten, dass man pro Jahr rund € 39.000,-- weniger an Kapital zu tilgen hätte und im ersten Jahr einen Zinsenzuschuss in Höhe von rund € 52.000,-- erhalten würde. D.h. im besten Fall würde sich die Belastung im ersten Jahr von rund € 327.000,-- auf
€ 236.000,-- reduzieren.

Das Thema Förderung ist allerdings dann im konkreten Fall zum Zeitpunkt der Projekteinreichung genauestens mit dem Land NÖ abzuklären.

 

Beilagen:

 


Antrag Projekt Kindergarten

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich grundsätzlich für den Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens mit 2 Kleinkindergruppen aus.

Dieser Neubau soll auf dem 5.153 m² großen von der ÖBB Infrastruktur Bau AG zu erwerbenden Grundstück Wintergasse 46 durchgeführt werden.

Der Gemeinderat stimmt dem beiligenden Gesellschafterbeschluss betreffend den Ankauf des gegenständlichen Grundstücks durch die WIPUR zu.

Der Gemeinderat stimmt dem beiliegenden Flächenmietvertrag betreffend das Grundstück Wintergasse 46 zu.

Der Gemeinderat stimmt der beiligenden Garantieerklärung für die Finanzierung des Grundstückskaufes zu.

Mit der Duchführung des Projektes wird mit der beiligenden Vereinbarung die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH beauftragt.

Die Auswahl des Architekten hat über einen geladenen anonymen Realisierungswettbewerb zu erfolgen.

 

 

Antrag Projekt Bildungszentrum neu

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich grundsätzlich für den Abriss des derzeitigen Gebäudes (Kindergarten I) am Grundstück Schwarzhubergasse 5 und für die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung der Einrichtungen „Sonderpädagogisches Zentrum“, „Musikschule“, „Volkshochschule“ und „Stadtbibliothek“ entsprechend den Detailangaben im Sachverhalt am selben Grundstück aus.

Mit der Durchführung des Projektes inklusive der Durchführung eines geladenen anonymen Realisierungswettbewerbes zur Auswahl des Architekten wird die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH beauftragt.

Die Finanzierung erfolgt durch einen noch festzulegenden Schlüssel zwischen der Sonderschulgemeinde und der Stadtgemeinde.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Schlögl, Schlagitweit, Parzer, Schlögl, Preiss, Schmidl, Mayer, Cambruzzi

 

 

Gegenantrag Schlagitweit:

Projekt aussetzen bis ein vernünftiges Projekt für die ganze Region Unterpurkersdorf durchgeführt werden kann.

 

Geschäftsordnungsantrag Parzer:

Getrennte Abstimmung Kindergarten neu und Bildungszentrum neu.

 

Geschäftsordnungsantrag Preiss:

Prinzipiell spricht sich die Purkersdorfer Volkspartei für den Neubau des KG I inkl. zwei Kleinkindergruppen aus.

Bezüglich des auszuwählenden Standortes stellen wir den Antrag auf eine Standortüberprüfung des sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befindlichen Grundstückes 139/1 (Kellerwiese) im Bereich des westlichen Teils, ob dieses für den anzustrebenden Neubau geeignet ist.

Die Vorteile wären zum einen keine Grundstücksmietkosten, aber auch die Verkehrsanbindung und die Zentrumsnähe. Das Prüfergebnis sollte in der Dezembersitzung des Gemeinderates vorliegen.

 

Abstimmung Geschäftsordnungsantrag Parzer:

einstimmig

 

Abstimmung Gegenantrag Schlagitweit:

Dafür: 4

Enthalten: 6 (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Watznauer, Zöchinger)

Dagegen: 22 (Bauer, Bollauf, Bürgmann, De Bettin Padolin, Erben, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Stangl, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Cambruzzi)

 

Abstimmung Geschäftsordnungsantrag Preiss:

Dafür: 10

Dagegen: 22 (Bauer, Bollauf, Bürgmann, De Bettin Padolin, Erben, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Stangl, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Cambruzzi)

 

Abstimmungsergebnis Kindergarten neu:

Dafür: 22

Dagegen: 4 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer)

Enthalten: 6 (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Watznauer, Zöchinger)

 

Zusatzantrag Schmidl:

Bei Umsetzung des Projektes soll die ökologische Bauweise beachtet werden.

 

Abstimmungsergebnis Bildungszentrum neu Grundantrag und Zusatzantrag Schmidl:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 25.09.2007

 

Punkt: GR – 0433 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Gebühren- und Abgabenanpassungen – Verordnungen

 

1. Abfallwirtschaftsgebühren- und -abgaben

2. Aufschließungsabgabe

3. Friedhofsgebühren

4. Hundeabgabe

5. Kanaleinmündungsabgaben, Kanalbenützungsgebühren

6. Spielplatzausgleichsabgabe

7. Stellplatz-Ausgleichsabgabe

8. Wasseranschlussabgaben, Wasserbezugsgebühren, Bereitstellungsgebühren

 

S A C H V E R H A L T

 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2005 sollen die Indexanpassungen der Gebühren und Abgaben womöglich in kürzeren Abständen erfolgen, um damit die Steigerungen geringer halten zu können. Mit dem Jahr 2008 sind deshalb Gebührenanpassungen notwendig. Ausgangspunkt für die Anpassungen sind die Indexsteigerungen seit Jänner 2006, die per August 2007 bereits 3,2% betragen und bis Jänner 2008 auf über 4% liegen werden.

 

Generell bewegen sich Anpassungen bei 3% - also unterhalb der Indexsteigerung -, wobei die sich ergebenden Beträge sinnvoll gerundet wurden. Für die Kanalgebühren und Wasseranschlussgebühren werden Anpassungen um 4% vorgenommen; für die Wasserbezugsgebühren um 6% und für die Wasserbereitstellungsgebühren um 12% vorgeschlagen. Grund für die überproportionale Erhöhung ist die vom Wasserlieferanten per 1.Jänner 2008 angekündigte Bezugspreiserhöhung um 5,9% sowie die Notwendigkeit der stärkeren Betonung der Infrastrukturerhaltung über die Bereitstellungsgebühr.

Für die Spielplatzausgleichsabgabe wird auf Vorschlag des Finanzausschusses eine Erhöhung um 47% vorgesehen.

 

Damit die Sprünge in Zukunft nicht so hoch ausfallen, wird vorgeschlagen, solche Anpassungen regelmäßiger durchzuführen.

 

Die vorliegenden Verordnungsvorschläge bedeuten im Konkreten für Müll, Friedhof, Hundeabgabe, Aufschließungs- und Stellplatz-Ausgleichsabgaben eine Steigerung um 3 %, für Kanal eine Steigerung von 4 %, für Wasser eine Steigerung von knapp 6 % (Einkauf des Wassers ist um 5,9% teurer geworden). Die Bereitstellungsgebühren erhöht sich um 12 %, und bei der Spielplatzausgleichsabgabe ist die Erhöhung um 47 % ein Signal an alle Wohnbauträger, zumindest einen adäquaten Anteil einzubringen, wenn schon keine Spielplätze geschaffen werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt folgende Gebühren- bzw. Abgabenanpassungen vor:

 

  1. Abfallwirtschaftsgebühren- und –abgaben (um 3 % - gerundete Werte )
  2. Aufschließungsabgabe (um 3 % - gerundete Werte)
  3. Friedhofsgebühren (um 3 % - gerundet auf Euro genau)
  4. Hundeabgabe (um 3 % - gerundete Werte)
  5. Kanaleinmündungsabgaben, Kanalbenützungsgebühren (um 4 % - gerundete Werte)
  6. Spielplatzausgleichsabgabe (um 47 % - gerundet auf Euro genau)
  7. Stellplatz-Ausgleichsabgabe (um 3 %)
  8. Wasseranschlussabgaben (um 4 % - gerundete Werte), Wasserbezugsgebühren(um 6 %), Bereitstellungsgebühren (um 12 % - gerundet auf Euro genau)

 

Der Gemeinderat erlässt dazu die beiliegende Abfallwirtschaftsverordnung, die Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe, die Friedhofsgebührenordnung, Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe, die Kanalabgabenordnung, die Spielplatzausgleichsabgabeverordnung, die Verordnung über die Stellplatz-Ausgleichsabgabe und die Wasserabgabenordnung, die alle mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine laufende Indexanpassung aus, sobald der Wert von 2,5%, Basis 01/2008, Index 2005, überschritten ist. In diesem Fall ist eine Anpassungsverordnung automatisch dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Im Zuge der Gebühren- und Abgabenanpassungen wird auch die Gemeindeabgabenförderung, von der derzeitigen Höchstförderungsgrenze von € 242,00 um 3,3 % auf € 250,00 ab 01. Jänner 2008 angehoben.

Beilagen: Verordnungen

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Orthofer, Mayer, Aicher, Parzer, Schlagitweit, Cambruzzi

 

Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit:

Getrennte Abstimmung

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit:

Dafür: 4

Dagegen: 27 (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Watznauer, Zöchinger, Bollauf, Bürgmann, De Bettin Padolin, Erben, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Stangl, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Cambruzzi)

Enthalten: 1 (Bauer)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 27

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

Dagegen: 4 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer)


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am25. September 2007 beschlossen, die Abfallwirtschaftsverordnung vom 15.03.1993, zuletzt geändert am 13.12.2005 wie folgt abzuändern:

 

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

aufgrund der Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992

(NÖ AWG 1992), LGBl. 8240

 

§ 1

 

Der § 11 - Abfallwirtschaftsgebühren, Abfallwirtschaftsabgaben – lautet:

 

(1)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt für die

      Abfuhr von nicht verwertbarem Müll (Restmüll):

 

      1.1.   für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung

               Restmülltonnen mit       120 l  Inhalt                                        €   6,20

               Restmülltonnen mit       240 l  Inhalt                               € 12,40

               Restmülltonnen mit       770 l  Inhalt                               € 39,40

               Restmülltonnen mit    1.100 l  Inhalt                               € 56,40

      1.2.   Müllbehälter für einmalige Benützung (Müllsäcke 60l)            €   6,20 

               Müllbehälter für einmalige Benützung (Müllsäcke 120l)        € 12,40

 

(2)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt

      für die Abfuhr von verwertbaren biogenen Abfällen (Biomüll):

      

      für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung

      Biomülltonne mit                   120 l  Inhalt                                €  2,30

      Biomülltonne mit                   240 l  Inhalt                                 €  4,50

 

(3)  bleibt unverändert

 

(4)  bleibt unverändert

                  

§ 2

 

Der gesamte restliche Verodnungstext des Gemeinderates vom 15.03.1993,

in den Fassungen vom 21.06.1993, 24.03.1994, 30.11.1994, 21.06.1995,

26.03.1996,12.12.2000 und 13.12.2005 bleibt unverändert.

 

 

 

§ 3

 

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

(2) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht

wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebühren-

sätze anzuwenden.

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:


V E R O R D N U N G

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in der Sitzung am 25. September 2007 beschlossen,

 

den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gem. § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 1996, LGBL 8200, in der derzeitig geltenden Fassung, mit € 577,00 festzusetzen.

 

Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht worden sind, ist der bis dahin geltende Einheitssatz anzuwenden.

 

Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2008 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe vom 14. Juni 2005 außer Kraft.

 

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgemeister:

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Kundmachungsvermerk:

 

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am

25. September 2007 aufgrund des NÖ Bestattungsgesetztes 2007, LBGl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenordnung 

 

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

für den Friedhof der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

beschlossen:

 

§ 1

 

         Art der Friedhofsgebühren

 

Für die Benützung des Stadtfriedhofes werden eingehoben:

 

a) Grabstellengebühren

b) Verlängerungsgebühren

c) Beerdigungsgebühren

d) Enterdigungsgebühren

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer

    bzw. Aufbahrungshalle

 

§ 2

Höhe der Grabstellengebühren

 

(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre, bzw. bei Grüften auf 30 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung

wie bei den übrigen Grabstellen beträgt für

 

         a)  1) gemeinsame Reihengräber                       €         19,00

                2) einzelne Reihengräber                                    €         23,00

          

           b)  Familiengräber und zwar

                1)  zur Beerdigung bis zu 4 Leichen                      €       375,00

                2)         zur Beerdigung von mehr als 4 Leichen               €       574,00

 

           c)  1) Urnengräber bis zu 4 Urnen                    €         93,00

                2) Urnengräber bis zu 8 Urnen                    €       184,00

                3) Urnengräber von mehr als 8 Urnen          €       370,00 

(2) Bei gemeinsamen und einzelnen Reihengräbern sowie bei Familiengräbern

beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren die Hälfte der in Abs. (1) festgesetzten Gebühren.

 

(3) Für Grüfte

 

         

          a)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 3 Leichen          €  2.493,00

          b)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 6 Leichen            €  3.045,00

          c)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen            €  4.986,00

          d)  Grüfte zur Beisetzung von mehr als

               12 Leichen                                                       €  6.553,00

 

§ 3

 

Höhe der Verlängerungsgebühren

 

(1 / a) Die Verlängerungsgebühren für jede weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre für Gräber, werden mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(1 / b) Wenn anlässlich der Fälligkeit der Verlängerungsgebühren das Grab nur von Kinderleichen belegt ist (i.S. § 2 Abs. 2), gelten dessen Bestimmungen sinngemäß.

 

(2) Die Verlängerungsgebühr für die weitere Verlängerung des Grabstellenbenützungssrechtes an Grüften auf weitere 10 Jahre wird mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für Grüfte als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(3) Dauert jedoch zur Zeit der Beilegung einer Leiche (Urne) das Grabstellenbenützungsrecht für die Grabstelle nicht volle 10 Jahre, ist mit der Beerdigungsgebühr auch der verhältnismäßige Teil der Verlängerungsgebühr für die Verlängerung des Grabstellenbenützungsrechtes auf 10 Jahre zu entrichten, wobei die Fristen stets auf den, dem maßgebenden Ereignis nächstfolgenden Jahresbeginn, anzurechnen sind.

 

§ 4

 

Höhe der Beerdigungsgebühren

 

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die

Beistellung des Versenkungsapparates) beträgt für

 

a) ein Grab                                                                      €       535,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

    Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um            €         82,00 

 

b) eine Gruft                                                                    €       998,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits in der

    Gruft befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

    Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um            €         82,00 

 

c) eine Urne                                                                    €         93,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Urnen erhöht sich die Gebühr für jede

    zusammengelegte Urne um                                             €           9,00

 

d) Gebühr für das Absetzen und Wiederaufsetzen des

    Grabdeckels beim Öffnen und Schließen eines

    Grabes                                                                        €     304,00   

 

(2) Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren beträgt die

Hälfte der in Abs. (1) lit. a) bis d) festgesetzten Gebühren.     

    

§ 5

 

Höhe der Enterdigungsgebühren

 

Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung – Exhumierung) beträgt

225 % der jeweiligen Beerdigungsgebühr gem. § 4.

 

§ 6

 

Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

 

Die Gebühr für die Benützung der

Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

beträgt pro angefangenen Tag                                            €       28,00

 

§ 7

 

Schlussbestimmungen

 

Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am 01. Jänner 2008 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung des Gemeinderates vom

26. Juni 2007 außer Kraft.

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:


VERORDNUNG

 

über die Einhebung der Hundeabgabe

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am

 

25. September 2007 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes

 

1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen, für das Halten von

 

Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben:

 

 

     1. für Nutzhunde jährlich                            €    6,54 pro Hund

 

     2. für alle übrigen Hunde jährlich:

         für den ersten Hund                              €  37,00 pro Hund

         für jeden weiteren Hund                         €  52,00 pro Hund

 

 

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tage der

 

Rechtswirksamkeit der Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis

 

spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu

 

entrichten.

 

Inkrafttreten

 

 

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe des

 

Gemeinderates vom 21. Juni 2001 außer Kraft.

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 25. September 2007 beschlossen, die Kanalabgabenordnung vom 29.09.1993, in der Fassung vom 26.06.1997, 12.12.2000, 17.12.2001, 23.09.2002, 14.06.2005 und 13.12.2005 wie folgt abzuändern:

 

KANALABGABENORDNUNG

der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

§ 1

In der Stadtgemeinde Purkersdorf werden Kanalerrichtungsabgaben (Kanaleinmündungs-, Ergänzungs- und Sonderabgaben) und Kanalbenützungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen des NÖ Kanalgesetzes 1977 erhoben.

§ 2

 

A. Einmündungsabgabe für den Anschluss an oder die Umgestaltung in einen

öffentlichen

 

Schmutzwasserkanal

 

a. Versorgungsbereich Purkersdorf - Zentrum

 

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 16,80 festgesetzt.

 

(2) Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 12.558.123,13 und eine Gesamtlänge des Schmutzwasserkanalnetzes von lfm 27.337,00 zugrundegelegt.

 

b. Versorgungsbereich Purkersdorf - West

 

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 16,80 festgesetzt.

 

(2) Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 2.962.205,66 und eine Gesamtlänge des Schmutzwasserkanalnetzes von lfm 8.460,00 zugrundegelegt.

 

B. Einmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen

 

Regenwasserkanal

 

a. Versorgungsbereich Purkersdorf - Zentrum

 

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 7,50 festgesetzt.

 

(2) Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 4.614.298,30 und eine Gesamtlänge des Regenwasserkanalnetzes von lfm 14.349,40 zugrundegelegt.

 

b. Versorgungsbereich Purkersdorf - West

 

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit € 7,50 festgesetzt.

 

(2) Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 637.259,37 und eine Gesamtlänge des Regenwasserkanalnetzes von lfm 2.600,00 zugrundegelegt.

§ 3

Ergänzungsabgaben

 

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe ist in gleicher Höhe für die Berechnung der Ergänzungsabgaben zur Kanaleinmündungsabgabe anzuwenden.

 

§ 4

Sonderabgaben

 

Ergibt sich aus § 4 des NÖ Kanalgesetzes 1977 die Verpflichtung zur Entrichtung einer Sonderabgabe, ist diese Abgabe mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Sie darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.

§ 5

 

Vorauszahlungen

 

Gemäß § 3a des NÖ Kanalgesetzes 1977 sind Vorauszahlungen auf die gemäß § 2 leg. cit. zu entrichtenden Kanaleinmündungsabgaben in der Höhe von 80 % der gemäß § 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgaben zu erheben.

 

§ 6

Kanalbenützungsgebühren für den

 

a) Schmutzwasserkanal

b) Regenwasserkanal

 

(1) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird für die Schmutzwasserentsorgung folgender Einheitssatz festgesetzt:

 

Schmutzwasserkanal:                                               €   2,70

 

§ 7

Zahlungstermine

 

Die Kanalbenützungsgebühren sind im vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bar an die Gemeindekassa oder auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten.

§ 8

Ermittlung der Berechnungsgrundlagen

 

Zwecks Ermittlung der für die Gebührenbemessung maßgeblichen Umstände haben die anschlusspflichtigen Grundeigentümer die von der Gemeinde hiefür aufgelegten Fragebögen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausgefüllt bei der Gemeinde abzugeben. Allenfalls werden die Berechnungsgrundlagen durch Gemeindeorgane (Kommission) unter Mitwirkung der betreffenden Grundstückseigentümer ermittelt.

§ 9

Umsatzsteuer

 

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Kanalabgabenordnung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verrechnung.

§ 10

Schlussbestimmungen

 

(1) Diese Kanalabgabenordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

(2) Auf Abgabentatbestände für Kanaleinmündungsabgaben, Ergänzungsabgaben und Sonderabgaben sowie für Kanalbenützungsgebühren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 


Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

nach § 4 NÖ Spielplatzgesetz 2002

Spielplatzausgleichsabgabeverordnung

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am

25. September 2007 folgende Verordnung im Sinne § 4 NÖ Spielplatzgesetz 2002,

LGBl. 8215, in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen:

 

§ 1

 

(1)  Bei der Errichtung von Wohnhausanlagen mit mehr als vier (4)  Wohnungen, ausgenommen solche, auf Grund deren Verwendungszweck ein Bedarf nach einem Spielplatz nicht zu erwarten ist, z.B.: Altenheime, Pflegeanstalten, ist auf dem Bauplatz ein nichtöffentlicher Spielplatz zu errichten.

(2)  Für die Verpflichtung zur Errichtung nichtöffentlicher Spielplätze sind die Bestimmungen des NÖ Spielplatzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung

maßgeblich. 

 

§ 2

 

(1)  Ist die Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes weder auf dem eigenen Bauplatz noch auf einem Grundstück nach § 3 Abs. 3 oder § 3 Abs. 5 NÖ Spielplatzgesetz möglich und kommt auch kein Vertrag mit der Gemeinde nach § 3 Abs. 4 leg. cit. zu Stande, dann hat der/die Bauwerber/in eine Spielplatzausgleichsabgabe zu entrichten.

(2)  Die Spielplatzausgleichsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der nach § 3 Abs. 2

NÖ Spielplatzgesetz zu errechenden Fläche des nichtöffentlichen Spielplatzes und des vom Gemeinderat nach § 3 Abs. 1 dieser Verordnung festgelegten Richtwertes.

 

§ 3

 

(1)  Der Richtwert pro Quadratmeter nichtöffentlicher Spielplatzfläche wird für das

Gemeindegebiet von Purkersdorf mit € 400,00 (vierhundert) festgelegt.

(2)  Der festgelegte Richtwert entspricht den durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten für einen m² Grund im Bauland-Wohngebiet in Purkersdorf.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2008 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisher geltende Spielplatzausgleichsabgabeverordnung des

Gemeinderates vom 29. September 2004 außer Kraft.

 

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf erlässt auf Grund der Bestimmungen des § 41 Abs. 1 bis 3 der NÖ Bauordnung 1996, LBGl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, und auf Grund des Ergebnisses seiner Sitzungsberatung vom 25. September 2007 folgende

 

VERORDNUNG

 

§ 1

 

Für das gesamte Stadtgebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf wird die

Stellplatz-Ausgleichsabgabe

einheitlich mit

 

€ 17.510,00 je Stellplatz

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Die Verordnung des Gemeinderates vom 26. September 2006 tritt mit Rechtskraft dieser Verordnung außer Kraft.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2008 in Kraft.

 

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat  in seiner Sitzung am

25. September 2007 beschlossen, die Wasserabgabenordnung vom 21.06.1995,

in der Fassung vom 12.12.2000, 17.12.2001, 14.06.2005 und 13.12.2005, wie folgt abzuändern:

WASSERABGABENORDNUNG

 

für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

§ 1

In der Stadtgemeinde Purkersdorf werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren erhoben:

 

a) Wasseranschlussabgaben

b) Ergänzungsabgaben

c) Sonderabgaben

d) Wasserbezugsgebühren

e) Bereitstellungsgebühren

 

§ 2

Wasseranschlussabgabe

(1) Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeinde
wasserleitungsgesetzes 1978 mit € 11,40 festgesetzt.

(2) Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von € 9.595.969,04 und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von 35.023 lfm zu Grunde gelegt.

 

§ 3

Ergänzungsabgabe

Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.

 

§ 4

Sonderabgabe

(1) Eine Sonderabgabe gemäß § 8 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 ist zu entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft errichteten Baulichkeit ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender Wasserverbrauch zu erwarten ist und die Gemeindewasserleitung aus diesem Grunde besonders ausgestaltet werden muss.

 

(2) Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die Gemeindewasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch Neu-, Zu- oder Umbau so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen zutreffen.

 

(3) Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.

 

§ 5

Bereitstellungsgebühren

(1)   Der  Bereitstellungsbetrag wird mit € 9,00 pro m³/h festgesetzt.

(2)   Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

 

Wassemesser-

Bereitstellungsbetrag

Bereitstellungsgebühr

nennbelastung in m³/h

 in € pro m³/h

in € (Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)

3

9,00

27,00

5

9,00

45,00

7

9,00

63,00

10

9,00

90,00

20

9,00

180,00

30

9,00

270,00

40

9,00

360,00

50

9,00

450,00

80

9,00

720,00

100

9,00

900,00

 

§ 6

 

Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr

(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für 1 m³ Wasser mit € 2,12 festgesetzt.

 

§ 7

Ablesungszeitraum

Entrichtung der Wasserbezugsgebühr

und der Bereitstellungsgebühr

(1) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß  11 Abs. 1 und 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesungszeitraum beträgt zwölf Monate. Er beginnt am 01. Jänner und endet mit 31. Dezember.

(2) Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:

1.                von 1. Jänner   bis 31. März
2.                von 1. April       bis 30. Juni
3.                von 1. Juli         bis 30. September
4.                von 1. Oktober  bis 31. Dezember

Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.


(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in einem Betrag am 15. Mai zu entrichten.

 

§ 8

Umsatzsteuer

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verrechnung.

 

§ 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Auf Abgabentatbestände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bisher geltende Abgabensatz anzuwenden.

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

Mag. Karl Schlögl)

 

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 25.09.2007

 

Punkt: GR – 0434 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:          Anpassungen von Beiträgen und Gebühren

 

S A C H V E R H A L T

 

Wie im Punkt GR-0433 erläutert, hat der Gemeinderat im Jahr 2005 beschlossen, schrittweise Gebührenanpassungen vorzunehmen. Deshalb soll auch bei einigen städtischen Einrichtungen, wo es einen hohen Abgang gibt, Anpassungen geben, um die Kostendeckung nicht noch weiter zu vermindern.

 

Basis für die Erhöhung ist die Indexsteigerung, die zwischen 1.Jänner 2006 und 1. August 2007 etwa 3,2% betragen hat. Die vorgeschlagenen Anpassungen bei 3% - also unterhalb der Indexsteigerung -, wobei die sich ergebenden Beträge sinnvoll gerundet wurden.

 

Die neuen Beiträge und Gebühren sollen zumeist ab 1.Jänner 2008 in Kraft treten, bei der Musikschule ab Beginn des Sommersemester am 1.Feburar 2008 und beim Schülerhort und Kindergarten ab Beginn des neuen Schuljahrs am 1.September 2008.

 

Damit die Erhöhungen in Zukunft nicht so hoch ausfallen, wird auch hier vorgeschlagen, soweit dies gesetzlich möglich ist, die Anpassungen regelmäßiger durchzuführen.

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind auch im Sinne des Kostendeckungsauftrages unbedingt notwendig geworden:

 

a) Schülerhort (ab 01. September 2008)

 

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 14.00 Uhr)                          €   52,00 pro Monat

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 17.00 Uhr)                          €   93,00 pro Monat

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 18.00 Uhr)                          € 113,00 pro Monat

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 14.00 Uhr / Auswärtige)                  € 113,00 pro Monat

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 17.00 Uhr / Auswärtige)                  € 227,00 pro Monat

Kostenbeitrag zur Betreuung (bis 18.00 Uhr / Auswärtige)                  € 247,00 pro Monat

Essensbeitrag (€ 4,70 pro Portion) (inkl. Jause)                      €   94,00 pro Monat

Es gibt die Möglichkeit der tageweisen Verrechnung, dies wird aliquot von der Monatspauschale errechnet.

 

b) Kindergarten (ab 01. September 2008)

 

Kostenbeitrag zur Betreuung (07.00 – 13.00 Uhr / Auswärtige)  €    38,00 / pro Monat

Essensbeitrag (€ 4,20 pro Portion) (KG I – III)                        €    84,00 / pro Monat

Jause (nur KG I)                                                               €    10,00 / pro Monat

 

c) Ferienbetreuungen (4. – 6. Woche und Semester-, Osterferien) (ab 01. Jänner 2008)

 

Ferienbetreuungen                                                            €     52,00 pro Woche

Ferienbetreuungen (Auswärtige)                                          €   104,00 pro Woche

Ferienbetreuungen (Geschwisterkind selbe Familie / Pkdf.)        €     42,00 pro Woche

 

d) Sommerbetreuungen (1. – 3. Woche und 7. – 9. Woche (ab 01. Jänner 2008)

 

Sommerbetreuungen                                                          €     52,00 / pro Woche

Sommerbetreuungen (Auswärtige)                                        €   104,00 / pro Woche

 

Alle oben angeführten Beiträge sind inkl. 10 % Mehrwertsteuer.

e) Musikschule (ab 01. Februar 2008)

 

Die Musikschule ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und daher verstehen sich sämtliche monatlichen Beträge ohne Mehrwertsteuer.

 

 

25 min

 

Kombi oder

 

50 min

 

50 min

 

 

(1/2 Einheit)

 

40 min

 

(1 Einheit)

 

(Gruppe)

Schüler

T3

34,00

T17

46,00

T1

55,00

T30

27,00

Erwachsener

T23

46,00

T18

64,00

T21

72,00

T31

36,00

Auswärtige

T9

54,00

T28

76,00

T2

93,00

T32

46,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüler / Erwachsener

 

 

 

 

 

 

 

 

MFE

 

 

 

 

T4

19,00

 

 

Ballett, Kindertanz, Jazztanz

 

 

 

 

T6

19,00

 

 

Chor ohne Hauptfachunterricht

 

 

 

 

T4

19,00

 

 

Chor mit Hauptfachunterricht

 

 

 

 

 

frei

 

 

Gitarrenkurs

 

 

 

 

T29

19,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswärtige

 

 

 

 

 

 

 

 

MFE

 

 

 

 

T5

26,00

 

 

Ballett, Kindertanz, Jazztanz

 

 

 

 

T5

26,00

 

 

Chor ohne Hauptfachunterricht

 

 

 

 

T5

26,00

 

 

Chor mit Hauptfachunterricht

 

 

 

 

 

frei

 

 

Gitarrenkurs

 

 

 

 

T33

26,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einschreibgebühr

T20

26,00

 

 

 

 

 

 

Miete Musikinstrumente

T27

10,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kombi = 25 min. Einzelunterricht und 25 min. Unterricht mit einem 2. Schüler

 

 

 

 

 

f) Sonstige Beträge, die den Bereich Abfallwirtschaft betreffen (ab 01. Jänner 2008)

Biotonneneinlegesäcke (8 l)           1 Stück                  € 0,20

Biotonneneinlegesäcke (8 l)           1 Rolle          € 4,00

Biotonneneinlegesäcke (10 l)                  1 Stück                  € 0,20

Biotonneneinlegesäcke (10 l)                  1 Rolle          € 5,40

Biotonneneinlegesäcke (120 l)                 1 Stück                  € 0,80

Biotonneneinlegesäcke (120 l)                 1 Rolle          € 7,60

Biotonneneinlegesäcke (240 l)                 1 Stück                  € 0,80

Biotonneneinlegesäcke (240 l)                 1 Rolle          € 7,80

Gelber Sack                               1 Stück                  € 0,30

Gelber Sack (13 Stück)                          1 Rolle          € 3,90

Gelber Sack (9 Stück)                           1 Rolle          € 2,70

Gelber Sack (6 Stück)                           1 Rolle          € 1,80

Kleinsammelbehälter (8 l)              1 Stück                  € 3,40

Windelsäcke                               1 Stück                  € 1,50

 

inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

 

g) Sonstige Beträge (= Verkaufspreise) (ab 01. Jänner 2008)

Schlüssel für Friedhof                            1 Stück                  € 15,00

Hausnummerntafel                       1 Stück                  € 26,00

Bebauungsvorschriften                           1 x               €  4,50

Ansichtskarten von Purkersdorf      1 Stück                  €  0,25

 

Beihilfen-Mappe (NÖ Land)            1 Mappe        €  1,10

Kopie A4 (einseitig)                     pro Seite       €  0,15

Kopie A4 (doppelseitig)                          pro Blatt       €  0,30

Kopie A4 (einseitig / Karton)                   pro Seite       €  0,30

Kopie A3 (einseitig)                     pro Seite       €  0,30

Kopie A3 (doppelseitig)                          pro Blatt       €  0,60

 

inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt eine Gebührenanpassung für

 

                   a) Schülerhort (ab 01. September 2008)

                   b) Kindergarten (ab 01. September 2008)

c) Ferienbetreuungen (ab 01. Jänner 2008)

d) Sommerbetreuungen (ab 01. Jänner 2008)

                   e) Musikschule (ab 01. Februar 2008)

                   f) Sonstige Beträge der Abfallwirtschaft (ab 01. Jänner 2008)

g) Verkaufspreise (ab 01. Jänner 2008)

 

wie im Sachverhalt angeführt vor.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine laufende Indexanpassung aus, sobald der Wert von 2,5%, Basis 01/2008, Index 2005, überschritten ist. In diesem Fall ist eine Anpassungsverordnung automatisch dem Gemeinderat vorzulegen, der schließlich darüber entscheidet.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Orthofer, Mayer, Reisner, Cambruzzi, Schmidl, Parzer, Franke-Losmann, Preiss, Schlögl

 

Geschäftsordnungsantrag Mayer:

Getrennte Abstimmung für Schülerhort und Musikschule

 

Zusatzantrag Mayer:

Ergänzung bei Pkt. c.) Ferienbetreuungen:
Ferienbetreuungen (Geschwisterkind - 3. Kind - selbe Familie/Pkdf.)   € 35,00 pro Woche

 

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Mayer:

Dafür: 6

Dagegen: 22 (Bauer, Bollauf, Bürgmann, De Bettin Padolin, Erben, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Stangl, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Cambruzzi)

Enthalten: 4 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer)

 

 

Abstimmung Grundantrag und Zusatzantrag Mayer:

Dafür: 22

Dagegen: 2 (Aicher, Schlagitweit)

Enthalten:8  (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Watznauer, Zöchinger, Parzer, Schmidl)

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 25.09.2007

 

Punkt: GR–0435 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Aufnahme eines Darlehens

 

S A C H V E R H A L T

 

Im Voranschlag 2007 ist zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Gehwege und Straßen“ auf der Haushaltsstelle 6/612000+346228 eine weitere Darlehensaufnahme veranschlagt.

Zur Finanzierung eines weiterenTeilbetrages im Gesamtausmaß von € 166.900,00

hat die Stadtgemeinde Purkersdorf folgende Kreditinstitute um ein Darlehensangebot

ersucht:

 

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Bank Austria Creditanstalt AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Freitag, 14. September 2007, 12.00 Uhr.

Ersucht wurde um Anbot für ein Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren,

Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den

6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF.

Alle Institute haben innerhalb der Frist ein Anbot gelegt.

 

Gehwege und Straßen: € 166.900,00

Banken

6-Monats-EURIBOR

6-Monats-LIBOR (CHF)

 

 

 

 

 

 

BAWAG P.S.K.

+ 0,089

+ 0,095

Bank Austria CA

+ 0,18

nicht angeboten

Erste Bank d. Sparkassen

+ 0,09

+ 0,10

 

 

 

 

Den günstigsten Aufschlag beim CHF-Kredit hat die BAWAG P.S.K. mit 0,095 % Punkte, zum Angebotsstichtag (07.09.2007) 3,04917 % p.a.. Ein Umstieg auf den EURO ist zu jedem Fälligkeitstermin spesenfrei möglich. 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Aufnahme eines Fremdwährungskredites für die Finanzierung des im Sachverhalt beschriebenen

Vorhabens des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von € 166.900,00 bei der BAWAG P.S.K. in CHF zu folgenden Bedingungen:

Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 30. Juni 2009,

Bindung des Zinssatzes an den 6 Monats-LIBOR (CHF) mit einem Aufschlag von 0,095 %-Punkten und halbjährlicher Anpassung.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                

Orthofer, Reisner, Schlagitweit, Schlögl, Parzer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 31

Enthalten: 1 (Aicher)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 25.09.2007

 

Punkt: GR–0436 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Haftungsübernahmen zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehr Purkersdorf

 

                             1.   Ankauf eines Kommandofahrzeuges

                               2.   Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges

                               3.   Ankauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges      

 

 

S A C H V E R H A L T

 

Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Purkersdorf, Tullnerbachstraße 1, 3002 Purkersdorf,

für den Ankauf von drei Fahrzeugen vor:

 

1.      Kommandofahrzeug: Das derzeitige Kommandofahrzeug ist etwa 20 Jahre alt und nicht mehr verkehrstauglich. Das Kommando soll auf einen Mercedes Sprinter 315 CDI Allrad aufgebaut werden. Kosten ca. € 115.000,00 inkl. MWSt. Die Kosten sind deshalb so hoch, weil das Kommandofahrzeug eine vollständige Notfunkausrüstung samt Antennenmast erhält.

2.      Kleinlöschfahrzeug: Das derzeitige KLF ist etwa 27 Jahre alt. Das KLF dient insbesondere für Hochwassereinsätze im dicht verbauten Gebiet (mit Pumpen). Vorgesehen ist ein Mercedes Sprinter 518 CDI Allrad. Kosten ca. € 175.000,00 inkl. MWSt.

3.      Mannschaftstransportfahrzeug:  Der Mannschaftsstand der Feuerwehrjugend ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt derzeit 20 Jugendliche. Derzeit gibt es keine Transportmöglichkeit zu Einsätzen (Feuer, technische Einsätze, Katastrophen), zu Jugendlagern und zu Übungen etc. Vorgesehen ist der Ankauf eines einfachen Kleinbusses mit minimaler feuerwehrtechnischer Ausstattung. Anschaffungskosten rund € 27.500,00.

 

Die sachliche Notwendigkeit dieser Anschaffungen wurde geprüft. Aus diesem Grund wurde vom

Amt der NÖ Landesregierung eine Förderung für das Kleinlöschfahrzeug und Kommandofahrzeug

zugesagt.

Die Anschaffungskosten sollen durch eine Eigenfinanzierung (Darlehen) durch die Freiwillige Feuerwehr Purkersdorf aufgebracht werden und eine Haftungsübernahme durch die Stadtgemeinde Purkersdorf  erfolgen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt den Anschaffungen eines Kommandofahrzeuges,

Kleinlöschfahrzeuges und Mannschaftstransportfahrzeuges durch die Freiwillige Feuerwehr Purkersdorf

zu. Die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt die Haftung für drei von der Freiwilligen Feuerwehr Purkersdorf aufzunehmende Darlehen für den Erwerb der drei Fahrzeuge in Höhe von

insgesamt  ca. €  317.500,00 gem. § 1357 ABGB.

Die Rückzahlungsbelastungen für die Freiwillige Feuerwehr Purkersdorf wird über eine erhöhte

jährliche Förderung von der Stadtgemeinde Purkersdorf übernommen.

Der geschätzte Finanzbedarf der Stadtgemeinde Purkersdorf über einen Zeitraum von 10 Jahren

wird mit ca. € 41.000,00 jährlich angenommen.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Orthofer, Schlögl, Aicher, Cambruzzi, Schlagitweit, Parzer

 

 

Zusatzantrag Schlagitweit:

GR Aicher soll als Konsulter kostenlos der FF für den Verkauf der beiden Fahrzeuge tätig sein.

 

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag und Zusatzantrag:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 25.09.2007      

 

GR-0437           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:   Schlosspark

 

S A C H V E R H A L T

 

0098 Revitalisierung des Schlossparks:

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kultur und Bildung“ der Stadterneuerung haben Vertreter des Stadtverschönerungsvereins das Projekt der Umgestaltung des Schlossparks erarbeitet.

Der Park hat eine Größe von ca. 600 m² und wird von der Stadtgemeinde Purkersdorf, gepachtet von den Österreichischen Bundesforsten, seit Jahren genutzt. Im Park steht das Kriegerdenkmal, das im Jahre 1989 hierher versetzt wurde. Der Schlosspark ist in den letzten Jahren verwildert, alte Nadelbäume und Thujen, zu viele und große Büsche, machen ihn finster und feucht. Die eindrucksvolle Schlossfassade ist durch den starken Bewuchs praktisch nicht sichtbar. Zum Unwillen der Bevölkerung sind hier Jugendliche und andere Personen beim Rauchen und Trinken zu sehen. Bierdosen, Zigarettenschachteln und Hundekot verleiden das Betreten des Parks. Ein Durchgang zum/vom Bahnhof ist durch einen Zaun versperrt.

Die Idee:

Der Schlosspark soll als offener, lichtdurchfluteter Park von der Purkersdorfer Bevölkerung genutzt werden. Er soll ein Ort  des Verweilens, der Begegnung, mit vielfältiger Nutzung werden. Der Bogen soll sich von der Dichterlesung, über Konzerte bis zum Freilufttheater spannen. Durch eine neue durchgängige Fußwegverbindung zwischen Bahnhof und Kirche/Hauptplatz soll eine zusätzliche Belebung entstehen.

Die Umgestaltung:

-          Der Baum- und Strauchbestand wird ausgelichtet, um wieder Licht, Luft und Sonne in den Park zu lassen und die Schlossfassade sichtbar zu machen. Drei schöne alte Bäume – Rotbuche, Lärche und Nussbaum – werden erhalten.

-          Das Kriegerdenkmal aus dem 1. Weltkrieg wird verlegt und erhält seinen endgültigen Standplatz auf dem Friedhof gegenüber dem Gedenkstein für die Gefallenen des 2. Weltkrieges.

-          Der entlang der Schlossfassade bestehende um etwa 40 cm höher liegende Teil des Parks wird etwas zurückgenommen und durch eine bühnenförmige Plattform ergänzt, auf der unterschiedliche, vielfältige Aktivitäten möglich sind. Im Bodenbelag wird ein Großschachbrett eingelassen, wodurch außerhalb von Aufführungen eine dauernde Nutzung und Kommunikation bewirkt wird.

-          Ein Wassergraben umfasst den Bühnenteil, als Reminiszenz  an den zugeschütteten Wassergraben des alten Schlosses. Mehrere Wassereinläufe -  versorgt durch eine Umwälzpumpe - werden auch akustisch für eine friedliche Atmosphäre sorgen.

-          Der ursprüngliche Plan eines festen Pavillons über der Bühne wurde aus Gründen der Kosten, der Erhaltung und der Optik, sowie der noch unklaren Verwendungshäufigkeit, fallengelassen. Stattdessen wird ein Großzelt, im Bedarfsfall in festen Verankerungen rasch montiert, die Bühne schützen.

-          Vor der Bühne wird ein befestigter Platz für etwa 200 Zuhörer bzw. Zuseher entstehen. Ein barrierefreier Zugang ist für jeden Teil des Parks vorgesehen.

-          Die wuchtigen Stützpfeifer des Schlosses sollen mit Rankgittern und Kletterpflanzen versehen werden. Zur Alten Post und nach Süden wird der Park durch Büsche und Hecken abgegrenzt.

-          Die alte Postkutsche soll nach ihrer Renovierung in der danebenliegenden (umgebauten) Garage am Schloss sichtbar aufgestellt werden.

-           

Der Zeitplan:

11. Sept. 2007 – Stadterneuerungsbeirat

25. Sept. 2007 – Gemeinderat

28. Nov. 2007 – „Pro-Stern“-Sitzung (Land NÖ)

Dez. 2007 – Planungsvergabe

Winter 2007/2008 – Erhebungen, Details, Massenermittlung, Ausschreibung der Leistungen, Prüfung der Angebote

März 2008 – Vergabe der Leistungen und Baubeginn

Mai/Juni 2008 – Fertigstellung

 

Kosten

Die erste nun vorliegende Kostenschätzung des Architekturbüros Pfeil für die Neugestaltung des Schlossparks lautet auf € 163.100 zuzügl. MWSt. Dazu kommen noch die Kosten für die Renovierung der Garage, die bei ca. € 30.000 zuzügl. MWSt. liegen werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die Einreichung der Umgestaltung des Schlossparks im Sinne des Sachverhaltes und beantragt in der Stern-Sitzung am 28.11.2007 im Land NÖ die Bearbeitung dieses Projektes. Weiters wird die Laufzeit des Vertrages mit den Österreichischen Bundesforsten, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2007, von 5 auf 10 Jahre verlängert.

Der Gemeinderat geht davon aus, dass das Land NÖ dieses Vorhaben mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag in Höhe von 20 – 50% fördert.

Die konkrete Beschlussfassung erfolgt in den nächsten Sitzungen des Gemeinderates, wenn auch der Beitrag des Landes bekannt ist.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Pleischl, Cambruzzi, Schlögl, Schmidl, Bauer, Preiss, Reisner, Erben, Parzer, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 25.09.2007      

GR-0438           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:   Purkersdorfer Postkutsche

 

S A C H V E R H A L T

 

Am 21. August 2007 fand eine Besprechung betreffend Sanierung der Postkutsche statt, an der Herr Bürgermeister Mag. Karl Schlögl, Frau Vizebürgermeister Mag. Maria Anna Pleischl, Herr GR Dr. Christian Matzka, Herr Florian Staudner (Wagnerei und Kutschenbau), Dkfm. Mag. Otmar Nöhrer und als Fachberater Herr Schöny, Herr Krasensky und Herr Georg Langer teilgenommen haben.

 

Dabei wurde nochmals die Wichtigkeit dieses Kulturjuwels von den Fachleuten hervorgehoben und dass eine Sanierung im Sinne des Schreibens des Bundesdenkmalamtes vom 05. März 2007 für einen eingeschränkter Fahrbetrieb erfolgen sollte. Die Vergabe einer Fahrerlaubnis obliegt ausschließlich dem Kustos des Stadtmuseums.

 

Herr Florian Staudner legte einen neuerlichen Kostenvoranschlag für diese Sanierung in Höhe von €  81.992,00 inkl. MWSt. vor.

Es wurde eine Einigung mit einer Pauschale in Höhe von € 77.000,00 inkl. MWSt. erzielt. Bei schriftlicher Beauftragung bis Beginn Oktober 2007 könnte die Postkutsche bis März 2009 fertiggestellt sein.

 

Die Bezahlung der Gesamtkosten von € 77.000,00 soll in drei Teilbeträgen erfolgen, da bereits einige Leistungen erbracht wurden. Erster Drittel des Betrages bei Beauftragung (abzüglich des Betrages den Herr Florian Staudner bereits erhalten hat = € 7.267,28). Zweites Drittel der Sanierungskosten bei Arbeitsbeginn (ab Jänner 2008), den Rest bei Fertigstellung (März 2009).

 

Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von € 64.166,66 (netto) für die Restaurierung des Post-Omnibus (historischer Postwagen) soll wie folgt aufgebracht werden. Die Zusagen von den ÖBF und vom Land NÖ liegen schriftlich vor:

 

KR Ottokar Irschik (Spende)                             €     7.267,28 (20.03.2001 erhalten)

Österreichische Bundesforste (Beiteiligung)         €   10.900,00

Bundesdenkmalamt                                         €     1.000,00

Land NÖ, Abteilung Kultur und Wissenschaft        €   18.000,00

Eigenleistung Stadtgemeinde Purkersdorf            €   26.999,38

                                                                               -----------------

Summe:                                                                   €   64.166,66 zuzügl. Mwst.

Mit Hilfe von Sponsoren soll die Eigenleistung der Stadtgemeinde möglichst niedrig gehalten werden.

Drei Teilbeträge: 1/3 der Kosten abzüglich der bereits bezahlten 7.267,28 Euro, das sind 14.121.-  Euro  wird dem Budget 2007 verbucht. Der zweite Teil wird für das Budget 2008 und der letzte Teil für das Budget 2009 vorgesehen.

Antrag

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist mit dem Finanzierungsplan wie im Sachverhalt beschrieben für die Restaurierung des historischen Postwagens einverstanden. Der Gemeinderat stellt die lt. Finanzierungsplan notwendigen Mittel für die Restaurierung zu den angeführten Zeitpunkten zur Verfügung und stimmt dem beiliegenden Werkvertrag zu. Bedeckung: HH-Stelle: 5/859000-618000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Pleischl, Cambruzzi, Preiss, Schlagitweit, Aicher, Erben, Schlögl, Bauer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 26

Dagegen: 1 (Schlagitweit)

Enthalten: 5 (Stangl, Cambruzzi, Schmidl, Parzer, Aicher)


 

 

Werkvertrag

für die Instandsetzung/Restaurierung eines historischen Postwagens

abgeschlossen zwischen der

 

 Stadtgemeinde Purkersdorf, Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf

 (als Auftraggeber) und der

 

Firma

 Wagnerei und Kutschenbau Florian Staudner, 1100 Wien, Oberlaaer Straße 47

 (als Auftragnehmer).

 

1.     Grundlage des Auftrages:

Das Angebot vom 01. August 2007, jedoch ohne Verzugs- und Lagerkosten mit einer Auftragssumme von:

 

                                                               €              64.166,67

 

+ 20 % Mehrwertsteuer                   €              12.833,33

G e s a m t s u m m e                          €            77.000,00

(in Worten Euro siebenundsiebzigtausend)

 

2.  Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer die Restaurierung des historischen Postwagens und der Auftragnehmer übernimmt die Ausführung zu den Bestimmungen dieses Vertrages.

3.  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Kostenvoranschlag vom 01. August 2007 beschriebenen Restaurierungsarbeiten vollständig und sachgemäß durchzuführen, wobei der Auftragnehmer für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Kostenvoranschlages haftet.

Kostensteigerungen können nicht geltend gemacht werden, es handelt sich hierbei um einen  Fixpreis.

Dem Auftragnehmer sind die Auflagen des Bundesdenkmalamtes bekannt. Sie lauten:

-          Die Restaurierung soll auf Grund der bereits früher stattgefundenen Veränderungen auch für einen eingeschränkten Fahrbetrieb erfolgen

 -    Es muss möglichst viel Originalsubstanz erhalten werden.

 -      Als Vorbild der Restaurierung kann die Postkutsche des Kutschenmuseums

        Laa / Thaya herangezogen werden.

Änderungen oder Ergänzungen des Werkvertrages bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zeichnung.

4.  Es wird vereinbart, dass Vertretern des Auftraggebers  jederzeit nach vorheriger Anmeldung das Recht zusteht, das Werk zu besichtigen und gegebenenfalls zu prüfen, dass aber auch in gleicher Weise ein anderer Sachverständiger des Auftraggebers eine Werkbesichtigung nach Voranmeldung durchführen kann.

5.  Der historische Postwagen ist bis spätestens Ende April 2009 fertig zu stellen und zur Abnahme zu melden. Sollte der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin nicht einhalten können, hat er den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sämtliches Material ist in der im Kostenvoranschlag beschriebenen Qualität zu liefern; andere Qualität kann zurückgewiesen werden.

6.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, den historischen Postwagen innerhalb von 14 Tagen nach rechtzeitiger, schriftlicher Mitteilung des Termins, von dem der Auftragnehmer vermeint, dass seine Leistung vollständig und mangelfrei erbracht sein wird, abzunehmen.

7.  Die Garantiezeit für sämtliche neuen Teile beträgt drei Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit der vollständigen, mangelfreien Herstellung und Übernahme der benützungsreifen Leistung des Auftragnehmers.

Die Garantie des Auftragnehmers ist uneingeschränkt, auch für alle Leistungen oder

Lieferungen allfälliger Unterlieferer, vereinbart und umfasst alle durch minderwertige Arbeit oder durch minderwertiges Material verursachten Mängel und Schäden, auch wenn diese bei der Abnahmeprüfung nicht erkannt worden sind.

Von der Garantie sind ausgenommen: die natürliche Abnützung, Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung oder unrichtigen Gebrauch entstehen, außerdem Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Ungeziefer oder unbefugtes Hantieren entstehen.

 

Die Garantie umfasst die Verpflichtung zur kostenfreien Erneuerung der schadhaften oder unbrauchbaren Teile und zur Wiederherstellung der einwandfreien Funktion innerhalb einer dem Arbeitsaufwand angemessene Frist. Hat der Auftragnehmer eine Garantiearbeit nach schriftlicher Aufforderung nicht fristgerecht ausgeführt, so kann sie der Auftraggeber auf

Kosten des Auftragnehmers durch eine andere Fachfirma ausführen lassen, ohne dass hierdurch die Garantieverpflichtung des Auftragnehmers erlischt. Der Auftraggeber ist jedoch ansonsten nicht berechtigt, während der Garantiezeit eine andere Fachfirma mit irgendwelchen Arbeiten an dem Postwagen zu beauftragen. Im Falle eines Zuwiderhandelns erlöschen die Garantieansprüche an den Auftragnehmer, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt oder der Auftragnehmer sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat.

 

8.  Der Werklohn von €  77.000,00 ( incl. gesetzl. MWSt.)  ist wie folgt zu entrichten:

1/3  (Euro 25.666,67 abzüglich Anzahlung von Euro 7.267,28), das sind

        Euro 18.399,39 sind  innerhalb von 14 Tagen nach Rechtswirksamkeit dieses 

        Vertrages fällig.

           1/3   Euro 25.666,67 im Februar 2008 bei neuerlichen intensiven Arbeitsbeginn und 

                   nach Vorlage eines Arbeitsberichtes.

           1/3   Euro 25.666,66 14 Tage nach Abnahme.

Für die Anzahlungen sind jeweils  entsprechende Teilrechungen gemäß den umsatzsteuerlichen Vorschriften zu legen.

Zahlungen bedeuten nicht den Verzicht auf Mängelrügen.

Zessionen der Forderungen des Auftragnehmers für die ihm zustehenden Beträge sind ausgeschlossen.

9.  Der Auftragsnehmer hat für eine ausreichende Versicherung  des historischen Postwagens für die Zeit der Reparatur in seinem Gebäude zu sorgen.

10.  Nachforderungen von Seiten des Auftragnehmers sind ausdrücklich

ausgeschlossen.

11.  Als Gerichtsstand wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht des Auftraggebers vereinbart.

 

Purkersdorf, am 25. September 2007

 

 

     Der Bürgermeister:                                             Der Stadtrat:

 

     (Mag. Karl Schlögl)

 

   Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates am 25. September 2007 (Pkt. 4.2. GR-0438).

 

      Der Gemeinderat:                                             Der Gemeinderat:

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 25.09.2007      

 

GR-0439                   Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:   Friedhof – Verlängerung des Betreuungsvertrages

 

S A C H V E R H A L T

 

Der Vertrag mit der Firma Tulach für die Betreuung des Friedhofes wird mit Jahresende 2007 auslaufen und ist fristgerecht per 31.12.2007 gekündigt worden. Mit Herrn Andreas Tulach wurde im Juli vereinbart, dass der Konsulentenvertrag für ein weiteres Jahr – bis 31. 12. 2009 - verlängert wird. Von Seiten der Purkersdorfer Bevölkerung gibt es immer wieder Klagen über Mängel bei der Friedhofbetreuung durch die Firma Tulach. Sollten diese Mängel auch im nächsten Jahr weiter bestehen, wird spätesten in Juli 2009 eine Ausschreibung für einen neuen Friedhofsgärtner stattfinden. Herr Tulach war mit dieser Vereinbarung einverstanden. Mitte Juli entfernte die Firma Tulach das alte Glashaus, das seit Jahren im Friedhof gelagert war und vielfach kritisiert wurde. Sollte Herr Tulach aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen am Friedhof nachzukommen, wird diese Frau Heidi Tulach übernehmen.

 

Der Inhalt des Vertrages wird bis auf eine Änderung, die die Grabvergabe betrifft, übernommen. Die Vergabe der Gräber obliegt im Vertragszeitraum ausschließlich der Stadtgemeinde.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verlängert den Pachtvertrag mit der Firma Tulach um zwei Jahre (1.1.2008 bis 31.12.2009) mit der Änderung, dass die Entscheidung über die Gräbervergaben bei der Stadtgemeinde liegt. Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2009.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Pleischl, Schlögl, Schmidl, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

Punkt: 4.4.-0441) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Erhaltungsmaßnahmen Gablitzbach - Bericht

 

B e r i c h t

 

Mit Gleichschrift der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 03. 05. 2007, WUW2-WA-06219/001, wurde die Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt, das Durchflussprofil des Gablitzbaches bis 31. 08. 2007 herzustellen (Anlandungen beseitigen).

Es wurden daher entsprechende Anbote von folgenden Firmen eingeholt:

  Pittel + Brausewetter       € 45.253,44 inkl. MWSt.

  Eigner-Rothbauer             kein Anbot abgegeben

  Karner                                     € 34.902,- inkl. MWSt.

  Braunias                                  € 27.408,- inkl. MWSt.

  Reinbold                                  kein Anbot abgegeben

Weiters wurde vom Büro Dipl.Ing. Koller ein Anbot für die Vermessung von Querprofilen eingeholt, um das Durchflussprofil überprüfen zu können.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. 06. 2007 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten für die Herstellung des Durchflussprofiles des Gablitzbaches gemeinsam mit den Mitgliedern des Bauausschusses zu vergeben.“

Die Firmen haben die Arbeiten vor Ort besichtigt. Das günstigste Anbot hat die Fa. Braunias zu € 27.408,- inkl. MWSt. gelegt. Eventuelle Wiederinstandsetzungen an der Berme sind in keinem Anbot enthalten. Es wird daher vorgeschlagen, die Arbeiten an die Fa. Braunias zu vergeben.

Die Fa. Koller hat die Aufnahme von 4 Querprofilen angeboten. Zwecks Kontrolle nach den Pflegemaßnahmen wären 10 Vermessungen zweckmäßig. Der Preis für zehn Vermessungen beträgt € 4.560,- inkl. MWSt.

Der Bauausschuss beschloss in der Sitzung am 30. 07. 2007 folgende Vergabe:

„Vergabe der Arbeiten für die Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Gablitzbach an die Fa. Braunias entsprechend dem Anbot vom 08. 06. 2007 zu einer Auftragssumme von € 27.408,- inkl. MWSt. und Vergabe der Vermessungsarbeiten an die Büro Dipl.Ing. Koller entsprechend dem Anbot vom 31. 05. 2007 jedoch für 10 Querprofile zu einer Auftragssumme von € 4.560,- inkl. MWSt. Die Kosten sind im Nachtragsvoranschlag vorzusehen.“

Das Büro Dipl.Ing. Koller hat die ersten fünf Profile, verteilt auf die betroffene Länge des Gablitzbaches, aufgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die gemessenen Profile nicht mit den Vorgaben der Wasserrechtsbehörde übereinstimmen. Es wurde daher mit der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung und dem Amtssachverständigen Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass im Oktober eine weitere Besprechung mit der Bezirkshauptmannschaft, dem Amt der NÖ Landesregierung und der Stadtgemeinde Purkersdorf und StR Schmidl anberaumt wird, wo die weitere Vorgangsweise festgelegt werden soll.

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.“

 

Zu diesem Bericht sprachen:                       

Weinzinger, Parzer, Schlögl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

Punkt: 4.4.-0442) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Ankauf Klein-LKW für den Bauhof

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Der derzeitige Klein-LKW des Bauhofes WU 17 LK hat auf Grund des Gesamtzustandes keine Zulassung gemäß § 57a KFG erhalten. Die erforderlichen Reparaturarbeiten belaufen sich auf € 12.612,20 inkl. MWSt.

Es wurden daher Anbote für folgende gleichwertige Fahrzeuge eingeholt:

Figl Purkersdorf                 Nissan          € 31.524,-  inkl. MWSt.

Figl Purkersdorf                 Peugeot        € 32.376,-  inkl. MWSt.

Porsche Wien-Hietzing        VW              € 38.086,80 inkl. MWSt.

Toyota Tulln  Kein gleichwertiges Fahrzeug.

Matzda Tulln  Kein gleichwertiges Fahrzeug.

Auf Grund der Fahrzeugabmessungen soll nach Rücksprache mit den Mitarbeitern des Bauhofes ein Nissan Cabstar angekauft werden.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Ankauf eines Klein-LKW für den Bauhof bei der Fa. Figl, Purkersdorf, zu einer Auftragssumme von € 31.524,- inkl. MWSt. Da die Lieferzeit min. 4 Monate beträgt, ist dies im Budget 2008 zu berücksichtigen.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

Punkt: 4.4.-0443) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 9. Änderung - Verordnung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Entwurf der 9. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes ist in der Zeit vom 30. Juli 2007 bis 10. September 2007 gemäß § 21 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.

Stellungnahmen sind keine eingelangt.

Das Ergebnis der Prüfung durch das Amt der NÖ Landesregierung wurde mit Schreiben vom 11. 09. 2007 vorgelegt und kein Einwand erhoben.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt in seiner Sitzung vom 25. 09. 2007, Top. GR4.4.-0443 folgende

 

V e r o r d n u n g

 

§ 1

Auf Grund des § 22 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-21, wird das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf dahingehend abgeändert, dass für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundfläche in der KG Purkersdorf die auf der Plandarstellung durch rote Signaturen dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird.

§ 2

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 3

Die im derzeit rechtskräftigen örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf angeführten Maßnahmen und Ziele bleiben vollinhaltlich aufrecht.

§ 4

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit der auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

 

angeschlagen am:

abgenommen am:“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Parzer, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Dagegen: 4 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

Punkt: 4.4.-0444) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan – 14. Änderung - Verordnung

 

 

S a c h v e r h a l t

                                                                                                    

Die 14. Änderung des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 30. Juli 2007 bis 10. September 2007 gemäß § 72 der NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht auf. Es sind keine Stellungnahmen bei der Stadtgemeinde Purkersdorf eingebracht worden. Nach Vorlage eines positiven Prüfgutachtens durch das Amt der NÖ Landesregierung soll die folgende Verordnung kundgemacht werden.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

V E R O R D N U N G

 

§ 1

 

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-14, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf dahingehend abgeändert, dass für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundfläche in der KG Purkersdorf die auf der Plandarstellung durch rote Signaturen dargestellten Einzelheiten der Bebauung festgelegt werden.

 

§ 2

 

Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Anschlagen am:

Abgenommen am:“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 4 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

GR Urban verlässt die Sitzung.

Punkt: 4.4.-0445) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Zufahrt Wintergasse 32 (Urban)

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Liegenschaft der Fam. Urban in der Wintergasse 32 hat nur einen Anschluss an den bahneigenen Weg, welcher von der Kieslinggasse abzweigt. Um die Liegenschaft besser mit dem Auto erreichen zu können, müsste ein ca. 3 m langer Teil der Einfriedungsmauer der Liegenschaft Wintergasse 26 versetzt werden. Die Fa. Bmst. Frisch hat die Arbeiten um € 3.254,40 inkl. MWSt. angeboten.

Mit den Eigentümern der Liegenschaft Wintergasse 26, Fam. Steinbichler, wurde bereits Kontakt aufgenommen. Es besteht grundsätzlich kein Einwand, es ist noch ein schriftliches Übereinkommen auszufertigen. Außerdem ersucht die Fam. Steinbichler, dass die notwendigen Arbeiten von der Fa. Jäger durchgeführt werden, da diese die ursprünglichen Arbeiten durchgeführt hat.

Mit der Fa. Jäger wurde Kontakt aufgenommen und wird ein entsprechendes Anbot vorgelegt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Schritte für die Versetzung der Mauer auf der Liegenschaft Wintergasse 26 gemeinsam mit dem Bauausschuss zu veranlassen. Über die Vergabe der Arbeiten und dem Abschluss des Übereinkommens ist dem Gemeinderat zu berichten.“

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

Weinzinger, Schlagitweit, Aicher, Preiss, Watznauer, Cambruzzi, Schlögl

 

Abänderungsantrag Cambruzzi:

Halbierung der Kosten zwischen Grundeigentümer und Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

Abstimmungsergebnis Grund- zusammen mit Abänderungsantrag:

Dafür: 16

Dagegen: 2 (Schlögl, Reisner)

Enthalten: 13 (Mayer, Zöchinger, Preiss, Oppitz, Watzenauer, Schlagitweit, Seda, Keitl, Wolkersdorfer, De Bettin Padolin, Franke-Losmann, Bollauf, Weinzinger)

 

Damit ist der Antrag mit der Abänderung Cambruzzi angenommen.

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

GR Urban nimmt wieder an der Sitzung teil.

Punkt: 4.4.-0447) – STR Viktor Weinzinger, GR Heinz Preiss

 

Gegenstand: Flutlichtanlage für Hauptspielfeld Sportanlage Speichberg

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Für das Hauptspielfeld der Sportanlage Speichberg hat der FC Purkersdorf eine Flutlichtanlage durch die Wienstrom GmbH errichten lassen. Es wurden dafür Anbote von folgenden Firmen eingeholt:

Wienstrom                        € 111.795,00 zuzügl. MWSt.

Exterior Licht GmbH  € 118.174,00 zuzügl. MWSt.

S2Lichttechnik                  € 119.123,50 zuzügl. MWSt.

Vor drei Jahren wollte der FC Purkersdorf eine Flutlichtanlage installieren wo die Kosten bei € 140.000,- exkl. MWSt. lagen.

Die Wienstrom GmbH hat die Zahlung in Form eines Contracting-Vertrages in fünf Jahresraten zu je € 22.259,00 angeboten.

Die Flutlichtanlage wird vom Land NÖ mit bis zu 30 % gefördert, was im jährlichen Entgelt noch nicht berücksichtigt ist.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt die Kosten für die Errichtung der Flutlichtanlage für das Hauptspielfeld der Sportanlage Speichberg entsprechend dem Anbot der Wienstrom GmbH vom 25. Juni 2007 zu fünf Jahresraten a € 22.359,00 zuzügl. MWSt. abzüglich der Förderung durch das Land NÖ. Die erste Rate wird 2008 fällig.“

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Cambruzzi, Parzer, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 7 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Parzer, Cambruzzi, Bauer, Erben)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

Punkt: 4.4.-0448) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Rudolfswarte Streicharbeiten - Bericht

 

 

B e r i c h t

 

An der Rudolfswarte wurden im Vorjahr Ausbesserungsarbeiten durchgeführt. Nunmehr war vorgesehen, die Warte zu streichen. Das Büro Dipl.Ing. Kath hat hierfür Anbote eingeholt, wobei nur die Fa. Tscharre GmbH angeboten hat. Die gesamte Fläche sandstrahlen und mit Schutzanstrich versehen kostet € 192.000,- exkl. MWSt. Auf Grund der hohen Kosten wurde folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:

Der derzeitige Grünalgenbefall gibt Hinweis, dass die Hölzer nicht ausreichend abtrocknen können. Es wird empfohlen, die südseitigen Bäume zurückzuschneiden bzw. zu fällen. Auch die neu eingesetzten Holzteile werden dann der normalen Verwitterung überlassen. Bläuepilze greifen die Zellwände nicht an, daher bleibt die Holzfestigkeit erhalten. Die Wartung besteht dann aus Austauschen von Holzteilen bei schädlichem Pilz- und Käferbefall. Die Begrenzung des Zutrittes auf den Turm auf sechs Personen sollte belassen bleiben.

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

Punkt: 4.4.-0449) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Ausschreibung von Bauarbeiten –

            Inkludierung Baumschutzmaßnahmen

 

 

S a c h v e r h a l t

 

In zukünftigen Ausschreibungen der Stadtgemeinde sollen auch die Ö-Normen L1123 (Bewertung von Gehölzen und Vegetationsflächen), L1122 (Baumpflege und Baumkontrolle) und L1121 (Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) als verbindliche Auflage aufgenommen werden. Dies soll auch bei derzeit in Auftrag befindlichen Vorhaben bereits vorgesehen werden. Herr Ing. Hudak, welcher auch den Baumkataster in Purkersdorf betreut, soll hierfür als Berater während der Bauarbeiten herangezogen werden.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Die im Sachverhalt dargestellten Baumschutzmaßnahmen sind bei zukünftigen Ausschreibungen bzw. bei im Auftrag befindlichen Vorhaben zu berücksichtigen.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Schmidl, Bauer

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

Punkt: 4.4.-0450) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Waldentwässerung Grillparzergasse

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Das Büro Kernstock wurde von der Stadtgemeinde mit der Planung der Waldentwässerung entlang der Grillparzergasse beauftragt (Beschluss des Stadtrates vom 24. 10. 2006). Die Planung ist soweit abgeschlossen, sodass mit der Ausschreibung der Arbeiten begonnen wurde. Da einerseits der Druck der Anrainer wegen der überschwemmten Liegenschaften sehr groß ist und andererseits die Ableitung über das Grundstück der Immorent erfolgt, sollte mit den Arbeiten rasch begonnen werden.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Durchführung der geplanten Waldentwässerung aus. Die Vergabe der Arbeiten wird nach erfolgter Ausschreibung im Stadtrat behandelt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Schlagitweit, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                      zur Sitzung am 25.9.2007

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

Punkt: 4.5. – GR-0451                                                       StR Christine Mandl

 

Gegenstand:  Seniorenadventfeier und Heimbesuche

            

SACHVERHALT

Die Seniorenadventfeier findet am Montag, 10.12.2007, um 14.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf statt. Eine persönliche Einladung dazu erhalten jene Purkersdorfer, die ein geringes Einkommen haben (Sozialhilfe, Heizkostenzuschuss). Alle anderen Senioren werden mittels Amtsblatt eingeladen. Die Purkersdorfer, die unter den Personenkreis mit „geringem Einkommen“ fallen, erhalten Einkaufsgutscheine im Wert von € 20,-- pro Person, Kinder unter 6 Jahren erhalten ebenfalls die Einkaufsgutscheine im Wert von € 20,-- pro Kind und Kinder ab dem 6. Lebensjahr erhalten Saisonkarten für das Wienerwaldbad in Purkersdorf.

 

Für die Bewirtung werden wieder 12 kg Kekse, Kuchen, Kaffee und Mineralwasser eingekauft. Das Programm wird vom „Musischen Kreis Brunn-NÖ“ gestaltet.

Da zu wenig Kaffeegeschirr vorhanden ist, werden ca. 250 Kaffeetassen und Untertassen ausgeliehen. Bei www.allesklar-verleih.at kostet das Ausleihen einer Kaffeetasse mit Untertasse € 0,53 inkl. Mwst und Reinigung zuzüglich Transportkosten.

 

Aufgrund des vorjährigen Erfolges sollte für die Kinder wieder eine Kinofahrt geplant werden. Auch die vortragenden Kinder der Volksschule, die das Programm in den Heimen gestalten, werden ebenfalls statt einem Geschenk zu dieser Fahrt eingeladen.

 

Die Termine für die Heimbesuche müssen noch mit den Schulen und den Seniorenheimen abgesprochen werden. Der  Bürgermeister besucht mit Stadt- und Gemeindemandataren das  „Haus zum frohen Lebensabend“, die „Seniorenresidenz Hoffmannpark“ und das  „Sozialzentrum SeneCura“. Die Heimbesuche werden auf 2 Tage aufgeteilt.

Die Heimbewohner/Innen erhalten als Geschenk eine mit Purkersdorfer Motiv gestaltete Schachtel in Sternform. Der Ankauf von 250 Stück wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13.3.2007  beschlossen. Der Inhalt der weihnachtlichen Schachtel ist ein Aromaduftstein (Vorschlag der Pflegeleiterin der SeneCura).

Die Organisation dieser Veranstaltungen übernimmt wie in den vergangenen Jahren die Allg. Verwaltung.

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der SeniorInnenadventfeier und der Heimbesuche wie im Sachverhalt dargestellt.

Kostenrahmen: € 4.500,--

HH-Stelle: 1/429000-728200 Seniorenweihnachtsfeier

HH-Stelle: 1/429000-728008 Weihnachtsaktion GS

 

Dazu sprachen:

Mandl, Preiss, Parzer, Franke-Losmann, Erben, Bauer, Traurig

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

StR Susanne BOLLAUF                                                    zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

Punkt: GR-0452 – StR Susanne Bollauf

 

ARGEV Vertrag VerpackungsverwertungsGesmbH

 

Die ARGEV und die Gebietskörperschaften kooperieren auf Grundlage ihrer Vereinbarung vom 19.04.2001 beim Betrieb der ARGEV-Sammlung für ARA-lizensierte Leicht- und Metallverpackungen aus Haushalten.

Seit Abschluss dieser Vereinbarung wurden verschiedene Änderungen vorgenommen:

In Verhandlungen 2006/2007 wurden für den Zeitraum ab 1.1.2007 neue Rahmenbedingungen für die Erfassung von Verpackungen im Rahmen der Restmüllsammlung und eine Anpassung der bundesweit einheitlichen Entgelte vereinbart. Der vorliegende Nachtrag zur Vereinbarung regelt die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse, fasst die seit Abschluss der Vereinbarung vorgenommenen und in Punkt B) ausgewiesenen Änderungen inhaltsgleich zusammen und ersetzt diese.

Im praktischen Handling und Umfang der Sammlung ändert sich durch den neuen Vertrag weder für die Stadtgemeinde noch für die Haushalte etwas. Erfreulich ist, dass die Verhandlungen der Gebietskörperschaften zu einem höheren Entgelt geführt haben.

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Nachtrag 2007 zur Vereinbarung ARGEV – Gebietskörperschaft im Rahmen der ARGEV-Sammlung für das Gebiet Purkersdorf, Sammelregion 321.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Bollauf, Orthofer, Schlögl, Parzer, Traurig

 

Bemerkung Orthofer:

Er hat den Vertrag nicht verstanden und verlässt sich dabei auf die Stadtverwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                      zur Sitzung am 25.9.2007

 

 

Punkt: 4.7 – GR-453  StR Elisabeth Mayer und StR Susanne Bollauf

 

Gegenstand:      Essen für Landeskindergärten I-III und Schülerhort

 

SACHVERHALT

 

Bisher wurde die Lieferung für Essen in den Kindergärten und dem Schülerhort auf Basis des jeweiligen Beschlusses des Gemeinderates geliefert. Der Lieferant, Fa. Römergarten, hat die Stadtgemeinde ersucht, das Entgelt für Lieferung auf € 4,10 zuzüglich MWSt. zu erhöhen, weil die Basiskosten für die Menüherstellung in den letzten Jahren in entsprechendem Ausmaß gestiegen sind. Der Bürgermeister hat mit der Firma über die Preiserhöhung verhandelt, dabei wurde Einvernehmen über einen Preis von € 3,80 zuzüglich MWSt., vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates erzielt. Weiters wurde die Anregung herangetragen, das „gewachsene“ Aufraggeber/Auftragnehmer mit der Fa. Römergarten in eine schriftliche Regelung zu gießen. Der Rechtsausschuss hat dazu folgende Regelung ausgearbeitet:

 

Regelung

·                    täglich, an den Kindergarten und Schülerhortbetriebstagen, ein 3-gängiges Menü zu liefern

·                    das Essen täglich, an den Kindergarten und Schülerhortbetriebstagen, bis spätestens 11.45 Uhr zu liefern

·                    das Essen mit einer Temperatur zwischen 60° und 70° C in geeigneten Behältern, anzuliefern

·                    einen 4-wöchigen abwechslungsreichen Speiseplan jeweils im Voraus vorzulegen; der Speiseplan hat die Bezeichnung der Hauptspeise

·                    als Vorspeise jeweils eine Suppe vorzusehen

·                    als Nachspeise jeweils entweder Obst (Saisonware) in geeigneter Qualität, eine Mehlspeise, Kompott, Pudding oder Milchprodukte zu liefern

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die mit der Fa. Römergarten, Wurm u. Kovacs GesmbH, Mooswiesengasse 9, 1140 Wien, verhandelte Indexerhöhung ab 01.09.2007 und nimmt die vorliegende Regelung laut Sachverhalt betreffend Lieferung des Mittagessens für die Purkersdorfer Landeskindergärten I - III und den Schülerhort zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Mayer, Cambruzzi

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                      zur Sitzung am 25.9.2007

 

 

Punkt: 4.7 – GR-454                                                 StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand:      NÖ Elternschule (Sondermodul)

 

SACHVERHALT

 

Im Rahmen der NÖ Elternschule sind auch Vorträge für einen Abend möglich.

Die Fachabteilung des Landes stellt die Referenten für die Sondermodule. Die Stadtgemeinde Purkersdorf bezahlt pro Abend € 109,--. Darüber hinausgehende Kosten werden vom NÖ. Familienreferat übernommen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die Abhaltung des Spezialmoduls Jugend und Alkohol „Ich dachte immer, das betrifft mich nicht….“

 

Der Termin für das Spezialmodul wird von der Ausschussvorsitzenden in Rücksprache mit den Schulen/Elternvereinen und mit der Fachabteilung vereinbart.

 

Werbekosten von € 350,- sind zu erwarten.

Der Verteiler der Elternvereine soll für die Werbung genützt werden, um die Kosten für Plakate und Flugzetteln zu minimieren.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Sondermoduls Jugend und Alkohol „Ich dachte immer, das betrifft mich nicht….“ der NÖ Elternschule  wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten von max. € 459.,--.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                      zur Sitzung am 25.9.2007

 

 

Punkt: 4.7 – GR-0453                                               StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand: Essen für Landeskindergärten I - III und Schülerhort - Regelung

 

 

GR0455 Tag des Sports

 

BERICHT

Am 15.September 2007 fand, veranstaltet durch die Stadtgemeinde Purkersdorf, vertreten durch das Organisationsteam ( StR Heinz Preiß, GR Karim Wiszniewski, GR Alexandra Stangl, GR Micheal Seda und Franz Stocher), der erste Tag des Sports in Purkersdorf statt.

Zielsetzung war zum einen allen Purkersdorfer Sportvereinen eine Plattform zu bieten, bei der sie sich selbst präsentieren, über sich informieren und auch Mitglieder werben können.

Zum anderen war es die Intention, den Purkersdorferinnen und Purkersdorfern, ob alt oder jung, die Möglichkeit zu geben, verschieden Sportarten, darunter auch außergewöhnliche wie Sportstacking, aktiv auszuprobieren.

Die teilnehmenden Purkersdorfer Vereine waren folgende:

         Sportunion

         TCP

         FCP

         Freie Evangelikale Gemeinde

         HSSP

         Karateclub Ku Shin Kai

         Pfadfinder Purkersdorf

         Schachclub Purkersdorf

         More than bike

         Rotes Kreuz

         Arbeitersamariterbund

Zusätzlich waren vertreten:

         Bogenschießen

         Sportland NÖ

         Dart

         Sportstacking

         MBT

         Powerbar

 

Im Rahmen des Tag des Sports wurde auch der erste Purkersdorfer Jugendsportpreis durch Bgm. Karl Schlögl überreicht.

Großen Anklang fand auch die BMX Show und der BMX Workshop mit dem Purkersdorfer Senad Grosic.

Dieser Tag wurde von den Vereinen und auch von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen, und vor allem die mitmachenden Vereine sind einer Weiterführung absolut zugeneigt.

Zum anderen haben sich auch schon neue Interessenten gemeldet.

 

Kosten:                                                                 Budget:

BMX                       Euro 2500                                  HH-Stelle      Euro 5000

Tonanlage               Euro 1000                                  Sponsoring    Euro 500

Fahrtkosten            Euro 2000

T-Shirt/Druck          ca. Euro 300

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

Preiss, Cambruzzi, Schlögl, Wiszniewski, Stangl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

StR Marga Schmidl                                                     zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

 

GR-0456   Mobilfunk

Bericht

 

Der vor ca. einem Jahr installierte und von der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft moderierte Runde Tisch zum Thema Mobilfunk wurde in der letzten und vierten Sitzung am 04.09.07 erfolgreich abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse des Runden Tisches sind der Abbau des ONE-Sendemastes in der Wintergasse 4-6, Abbau und Neuerrichtung der Sendeanlage im Kirchturm sollen bis Ende 2007 abgeschlossen sein und die

Einigung auf einen Standort für den ARGE (Mobilkom und T-Mobile) Mast Rechenfeld. Der ursprünglich geplante und umstrittene Standort wird um ca. 70 Meter in Richtung West/Südwest verrückt. Durch diese Standortverschiebung konnte eine Einigung mit der Bürgerinitiative erzielt werden.

Als positiv im Verlauf des Runden Tisches erwies sich die Einbindung des Landschaftsökologen und Umweltmediziners DI Dr. Hutter, der sowohl den ursprünglich geplanten als auch den neuen Standort aus umweltmedizinischer Sicht beurteilte. Da dieser zu dem Ergebnis kommt, dass die berechneten Immissionen den vorsorgemedizinischen Zielwert für Errichtung von Mobilfunk-Basisstationen von 1mW/m² unterschreitet und somit aus ärztlicher Sicht der vorsorgende Gesundheitsschutz für die AnrainerInnen gegeben ist, konnten sich Bürgermeister Schlögl und StR Schmidl mit allen Anwesenden auf die genannten Ergebnisse einigen

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

StR Marga Schmidl                                                     zur Sitzung am 25. 09. 2007

 

GR-0457    Verkehrsleitsystem - Umsetzung 

 

Sachverhalt

 

Das im letzten Gemeinderat beschlossene  Projekt „Verkehrsorganisation Purkersdorf“ umfasst neben einer Parkraumerhebung auch die Planung und Gestaltung eines Verkehrsleitsystems. Ziel des Projektes ist es, die Verkehrsorganisation innerhalb der Stadtgemeinde grundlegend zu verbessern. Dabei sind neben Maßnahmen im motorisierten Individualverkehr auch die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer zu betrachten. Auf dieser Basis wurde ein Verkehrsleitsystem geplant, dass den Zielverkehr in das Zentrum bündelt und in weiterer Folge nicht ortskundigen Personen das Erreichen der wichtigen Ziele (Einkaufsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten, Behörden...) erleichtert. Nach Abschluss der Parkraumerhebung wurden in der Projektgruppe die wichtigsten Ziele („points of interest“) evaluiert und als Basis für die logistische Planung des Verkehrsleitsystems herangezogen.

Die Ziele des Verkehrsleitsystems sind: * Bündelung des Parksuchverkehrs im Zentrum durch adäquate Signalisierung, * strukturierte und verständliche Art der Wegweisung, * bestehenden Wildwuchs an Wegweisern und Hinweisschildern zu beseitigen.

Das Verkehrsleitsystem gliedert sich in drei Teile:

1.) Übersichtswegweiser an den maßgeblichen Zufahrtsstraßen

2.) Infopoints mit Stadtplan-Auszug  

3.) Wegweisung zu den Zielen („point of interest“).

Bei der Gestaltung des Leitsystems (Design) wurde den Vorgaben aus dem Projekt „Verkehrssparen“ gefolgt. Vom Verkehrsplaner wird eine druckfertige Vorlage für sämtliche Verkehrsleitschilder geliefert, die von der Gemeinde ohne weitere Bearbeitung an eine entsprechende Herstellerfirma weitergegeben werden kann. Das Verkehrsleitsystem wurde über den Sommer im Wesentlichen  fertig gestellt und am 24.09.2007 präsentiert. (Protokoll liegt bei). Die Kosten für die neue Beschilderung in der Höhe von € 17.000,-  liegen somit vor. Sie werden im Rahmen des Projektes „Verkehrsparen im Wienerwald“ zu rund 50% durch das Land Niederösterreich gefördert.

Außerdem wird das Projekt „Verkehrsorganisation Purkersdorf“ beim Niederösterreich weiten Ideen- und Projektwettbewerb unter der Kategorie „Verkehr und Mobilität“ eingereicht. Bei Auswahl des Projektes können bis zu 10.000.- EUR Fördergelder vergeben werden.

 

P R O T O K O L L

über die am 24. 09. 2007 stattgefundene Präsentation der Verkehrsorganisation Purkersdorf im Rathaus Purkersdorf.

Herr Dipl.Ing. Rittler stellt den Anwesenden die Verkehrsorganisation vor.

Auf Grund des Ergebnisses der anschließenden Diskussion sollen folgende Punkte noch aufgenommen bzw. geklärt werden:

Sollten die vorangeführten Punkte aufgenommen werden, müsste die Zahl der Leitsystem-Paneele von 20 auf min. 25 erhöht werden, was zu Mehrkosten führt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die Kosten in der Höhe von  € 17.000,- incl. Mwst.. Eine eventuelle Überschreitung dieser Summe durch die Erhöhung der Leitsystem-Paneele ist vom Stadtrat zu genehmigen.

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:              € 17.000,- vor Abzug der Förderung in der Höhe von  rund 50%

Bedeckung:                                HHST: 1.Nachtragsvoranschlag 2007

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Schmidl, Schlagitweit, Mayer, Orthofer, Reisner, Schlögl, De Bettin Padolin, Weinzinger, Cambruzzi, Franke-Losmann, Pleischl, Wolkersdorfer

 

Anregung Schlagitweit:

Wenn Privatfirmen auch beim Leitsystem angegeben werden, sollen sich diese an den Kosten beteiligen.

 

Anregung Mayer:

Wie auch schon StR Mandl zu einem früheren Zeitpunkt gesagt hat, sollten die Stadtpläne auf den Plakatständern niedriger angebracht werden, damit auch kleine Menschen oder Behinderte es lesen können.

 

Anregung Pleischl:

Alle Projekte – z.B. Wanderwege – sollen auf dem Infopoint eingearbeitet werden.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag mit Zusatz Schlögl, dass die Eigenleistungen der Stadtgemeinde in das Projekt für die Förderung eingearbeitet werden müssen:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 25. September 2007

 

GR Dr. Maria Parzer im Namen der Fraktion Liste Baum und Grüne

StR Christian Putz

 

 

GR-0460– Änderungen in Ausschüssen

 

Aufgrund des mit Ablauf des  3.9. 2007 wirksam geworden Ausscheidens von Dr. Ingo Riß aus dem Gemeinderat der Stadtgemeinde werden Um- bzw. Neubesetzungen in den Ausschüssen notwendig. Nachstehend die von der  Fraktion Liste Baum und Grüne geplanten Änderungen:

 

       Ausschuss                         bisher                               neu

 

1      Recht und Vereine              Riß                                   Parzer

2      Prüfungsausschuss             Riß                                   Schlagitweit

3      Jugend und Sport               Schlagitweit                      Aicher

4      Kultur                               Riß                                   Aicher

5      Personal*                          Schmidl/ Parzer                  Schmidl

 

*wir danken der SP-Fraktion für die Überlassung des 2. Sitzes in diesem Ausschuss und teilen aber mit, dass wir ihn derzeit aus Kapazitätsgründen leider nicht besetzen können.

 

Nach dem Ausscheiden von GR Dr. Parzer aus dem Personalausschuss ist die SPÖ-Fraktion berechtigt, ein entsprechendes Ersatzmitglied vorzuschlagen.

 

Personal                                   Parzer                              Wolkerstorfer

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt den von der Fraktion Liste Baum und Grüne vorgeschlagenen Änderungen der Ausschusszusammensetzungen im Sinne des Sachverhaltes zu.

Der Gemeinderat stimmt der von der SPÖ-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen der Ausschusszusammensetzung im Sinne des Sachverhaltes zu.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

16. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 19. September 2007

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende-Stellvertreter GR Dr. Christian Matzka eröffnet um 19.15 Uhr die 16. Sitzung des Ausschusses 10 – Prüfungsausschuss und begrüßt die anwesenden Mitglieder, die Schriftführerin sowie den Leiter der Finanzverwaltung. Es wird festgestellt, dass die Einladung zur gegenständlichen Sitzung gemäß § 57 Abs. 1 in Verbindung mit  § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist und allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses nachweislich am 12. September 2007 und somit spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Sitzung zugestellt wurde. 

 

Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden-Stellvertreter 4 Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden (4+1) gemäß § 57 Abs. 2 i.V.m. § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist.

Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

zu 2) Wahl eines/r Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende-Stellvertreter GR Dr. Christian Matzka verweist eingangs auf die einschlägigen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung, insbesondere auf die §§ 107, 102 Abs. 1,3 und 4, 103, 104 und 99 Abs. 2 und 3.

Entsprechend der Zuordnungsregel für die Ausschussvorsitzenden (d’hondsche Regel) steht der(die) Vorsitzende dieses Ausschusses der ÖVP zu. Diese hat daher das Vorschlagsrecht.

Es gibt einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion, dieser lautet auf  GR Leopold ZÖCHINGER (ÖVP), der Wahlvorschlag ist gültig.

Andere gültige Wahlvorschläge sind nicht eingebracht worden.

Die Abstimmung erfolgt mittels Stimmzettel, gültig zum/zur Vorsitzenden gewählt ist der/diejenige, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann.

Sodann erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel (= die nach Beendigung des gesamten Wahlvorganges vernichtet wurden).

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen hat folgendes Ergebnis gebracht:

 

Zahl der abgegebenen Stimmen:                                                5

 

Ungültige Stimmen:                                                                  1

 

Gültige Stimmen ltd. auf  GR Leopold ZÖCHINGER                           4

 

Somit ist GR Leopold ZÖCHINGER zum Ausschussvorsitzenden des Gemeinderatsausschusses 10 – Prüfungsausschuss gewählt.

GR Leopold ZÖCHINGER nimmt über Befragen des Vorsitzenden-Stellvertreters die Wahl an.

 

Sodann übergibt GR Dr. Christian MATZKA den Vorsitz an den neu gewählten Ausschussvorsitzenden GR Leopold ZÖCHINGER, der seinerseits den Vorsitz übernimmt.

 

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter gratulieren Herrn GR Zöchinger zur Wahl zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und hoffen auf gute und konstruktive Zusammenarbeit.

 

zu 3) Haushaltsbeobachtung zum Halbjahr 2007

 

Bezugsvorschüsse:

(Beilage 1)

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Haushaltsstelle „Bezugsvorschüsse“ eine mehr wie doppelte Überschreitung des VA (224 %) im Halbjahr 2007 aufweist.

Der Prüfungsausschuss ersucht den Bürgermeister um die geltende Bezugsvorschüsseregelung und unter welchen Kriterien diese abgewickelt wird (Aushaftungsdauer und Gesamthöhe).

__________________________________________________________________________

Antwort

Die Gewährung von Bezugsvorschüssen unterliegt keiner gesonderten Regelung innerhalb der Gemeinde. Bezugsvorschüsse werden entsprechend der NÖ Gemeindeordnung, dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz und der NÖ Gemeinde-Beamtendienstordnung vom Bürgermeister gewährt, wenn das 3-fache eines Monatsbezuges nicht überschritten wird. In keinem der gewährten Fälle wurde diese Wertgrenze überschritten.

Es ist richtig, dass es heuer mehr Anfragen auf Bezugsvorschüsse gegeben hat, als im Schnitt der letzten Jahre.

 

__________________________________________________________________________

 

zu 4) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Für die 17. Sitzung des Prüfungsausschusses wird als Termin 

 

Dienstag, 20. November 2007, 19.00 Uhr,

 

in 3002 Purkersdorf, Rathaus, Besprechungszimmer 10 (Finanzverwaltung) vereinbart.

Auf die Tagesordnung sollen die Punkte „Stadtsaal“, „Stadttaxi Pkdf.“ und „offene Forderungen“ gesetzt werden.  

 

zu 5) Allfälliges

 

Es gibt nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden keine Wortmeldungen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.11 Uhr.

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


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