Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 30.9.2008


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und  hoffe, dass  mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Bina Aicher, Liste Baum & Grüne


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 30. September 2008

 

 

Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  21.45 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  27/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PUTZ StR Christian

BAUER GR Dr. Manfred

REISNER GR Annemarie

BOLLAUF StR Susanne

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

CAMBRUZZI GR Manfred

SCHMIDL StR Margaretha

BÜRGMANN GR Ayse

SEDA GR Michael

ERBEN GR Karin

TRAURIG GR Monika

FELSBERGER GR Hermann

URBAN GR Silvia

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

WATZNAUER GR Daniela

GAUGL GR Mag. Hans-Jürgen

WISZNIEWSKI GR Karim

KEITEL GR Werner

WOLKERSTORFER GR Harald

MANDL StR Christine

ZÖCHINGER GR Leopold

MATZKA GR Mag. Christian

 

MAYER StR Elisabeth

 

NEMEC GR Ingrid

 

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

 

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

 

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

OPPITZ GR Albrecht

STANGL GR Alexandra

PARZER GR Dr. Maria

WEINZINGER StR Viktor

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Silvia Urban

        23)  Für die GRÜ-LIB:          GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

4)           Änderungen in der Tagesordnung

Beim Tagesordnung GR-0611 - Arrondierungsfläche Berggasse Klein (Kauf- und Tauschvertrag) erfolgt lediglich ein Bericht!

 

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Kindergartenessen

Antragsteller: StR Elisabeth Mayer

Aufnahme in die Tagesordnung:                        4.14..  GR-0

          nein
         

Dazu sprachen:

Wolkerstorfer, Mayer.

 

Abstimmung:

Dafür: 6 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Aicher)

Nein: 18 (Bauer, Bollauf, Bürgmann, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Traurig, Wiszniewski, Wolkerstorfer. Cambruzzi, Erben)

Enthalten: 2 (Schmidl, Matzka)

 

 

6)                    Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     Eröffnung Wanderwege „Rund um den Troppberg“

Das Projekt „Wandern rund um den Troppberg“ befindet sich in der Endphase. Kommenden Samstag, 4.10. wird im Gasthaus Rieger, Irenental, die feierliche Eröffnung der 15 neuen Wanderwege stattfinden. Eine entsprechende Aussendung an alle Haushalte ist erfolgt. Ich lade alle Mandatare herzlich ein, an dieser Feier teilzunehmen.

6.2.     Hangrutschung Glaskogel

Auf der Forststraße „Glaskogelstraße“ ist es zu einer Hangrutschung gekommen, die den Forstweg unpassierbar gemacht hat. Anrainer befürchten, dass die Rutschung bis in die Wien absinken könnte und es zu einer Verklausung des Flusses kommt.

Ich habe daher die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung gebeten, die Gegebenheiten behördlich zu überprüfen und, falls notwendig, entsprechende Aufträge anzuordnen.

6.3.     Endabrechnung Projekt Bachgasse 4 - Ärztezentrum

Die Wien-Süd hat das Projekt Ärztezentrum endabgerechnet. Für die Mieter ergibt sich daraus ein Guthaben von bis zu € 1.100 je Wohnung (je nach Wohnungsgröße). Für die Stadtgemeinde als von der Tiefgarage Betroffene ist ein Guthaben in Höhe von € 7.557,34 ausgewiesen und bereits überwiesen worden.

6.4.     Generalversammlung Freundeskreis Sanary sur Mer

Die erste Generalversammlung des Vereines „Freundeskreis Sanary sur Mer“ hat vergangenen Donnerstag.im Rathaus stattgefunden. Zum ersten Obmann des Vereines wurde Herr Prof. Dr. Peter Schnitt gewählt.

6.5.     T-AST Purkersdorf Fördermittel

Aus Fördermitteln für zusätzliche Verkehrsdienste wird das Projekt „T-AST Purkersdorf“ für den Zeitraum 1.1.2008 – 31.12.2008 über Antrag der Gruppe Raumordnung der NÖ Landesregierung (RU7) einen nicht rückzahlbaren Bundesbeitrag im Sinne § 6 ÖPNRV-G in Höhe von € 3.116,67 erhalten.

6.6.     Behinderteneinstellungsgesetz

Das Bundessozialamt hat mitgeteilt, dass die Stadtgemeinde ihrer Beschäftigungspflicht (je 25 ArbeitnehmerInnen 1 begünstigter Arbeitsplatz) aus dem Behinderteneinstellungsegesetz im Jahr 2007 zur Gänze nachgekommen ist. Eine Ausgleichzahlung für diesen Zeitraum unterbleibt daher. Darüber hinaus wurde die finanzielle Unterstützung die Beschäftigung der Dienstnehmerin Pia Hackenberg (€ 400/ Monat) um ein Jahr verlängert.

6.7.     Zuschuss Personalaufwand Schülerhort

Der Betrieb des Schülerhortes Purkersdorf ist seitens der NÖ Landesregierung im Jahr 2007 durch einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von € 37.663,50 gefördert worden.

6.8.     Förderung Flutlichanlage

Die Errichtung der Flutlichtanlage auf der Sportanalge Speichberg ist aus Mitteln der NÖ Raumordnung (Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm)mit einer Summe in Höhe € 10.000 gefördert worden.

6.9.     Beihilfen für Katastrophenschäden

Für das Schadensereignis am 05.05.2007 (Hochwasser) hat die NÖ Landesregierung für die Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinde eine nicht rückzahlbare Beihilfe in Höhe von € 28.108,31 gewährt.

6.10.   Mandatsverzicht Heinz Preisz

Heinz Preisz hat mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen auf die Ausübung seines Stadt- und Gemeinderatsmandates verzichtet. Der Verzicht für den Stadtrat ist mit 19.09.rechtskräftig geworden, jener für den Gemeinderat wurde am 27.09. rechtskräftig. Als neues Mitglied im Gemeinderat ist von der ÖVP Herr Mag. Hans-Jürgen Gaugl namhaft gemacht worden. Er ist von mir am 27.09.2008 angelobt worden.

6.11.   Kindertreff Schmetterling

Der im Provisorium II untergebrachte Kindertreff Schmetterling des NÖ Hilfswerkes hat mitgeteilt, dass insgesamt 12 Kinder in dieser Einrichtung im laufenden Kindergartenjahr betreut werden. Ich freue mich, dass nach langen Verhandlungen der Betrieb der Kindergruppe gesichert werden konnte.

6.12.   S 15

Nach langen Verhandlungen und vielen Gesprächen, zum Teil gemeinsam mit Frau StR Schmidl, - seit 29.09.2005!! - mit der Stadt Wien, dem Land Niederösterreich, dem Infrastrukturministerium und den ÖBB sowie dem VOR haben diese einer umfassenden Verbesserung und Erweiterung der Zugfahrpläne nach Purkersdorf und retour zugestimmt. Mit Einführung des Winterfahrplanes 2008/2009 wird es in den Spitzenverkehrszeiten zwei Züge pro Stunde zusätzlich (also insgesamt 24 Züge) in beide Richtungen (Mo – Fr 6.00-8.30 Uhr und 15.00 – 17.30 Uhr) geben. Diese Verdichtung der S15 bedeutet, dass viele Pendler ein attraktiveres Verkehrsangebot vorfinden und ein wichtiger Schritt in Richtung Attraktivierung des Nahverkehrs gelungen ist.. Die Kosten von nahezu 1 Mio. Euro/Jahr werden zu einem größeren Teil von der Stadt Wien und zu kleineren Teilen vom Bund und dem Land Niederösterreich getragen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen sehr herzlich bedanken, die zu dieser spürbaren Verbesserung des Verkehrsangebotes in Purkersdorf beigetragen haben.

Diese Entscheidung ist ein erster, bemerkenswerter und weit reichender Schritt in Richtung Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Das nächste Ziel sind der Ausbau des Schnellzugverkehrs bis Tullnerbach und/oder Rekawinkel und die Erweiterung der Kernzone bis zumindest Purkersdorf/Gablitz(Purkersdorf-Zentrum). Die daraus resultierenden Mehrkosten wären in diesen Fällen ganz oder größtenteils durch das Land NÖ zu finanzieren.

 

7)        Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

7.1.     Anfragen: keine

 

8)        Sitzungsplan 2008

Stadtrat              Dienstag        21.10.2008, 19 Uhr, Rathaus

                          Montag         01.12.2008, 18 Uhr, Rathaus

Gemeinderat          Dienstag        09.12.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

 

3.             Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 24.06.2008

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Schmidl – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 24.06.2008 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 24.06.2008 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

 

Niederschrift

über die Ergänzungswahl in den Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Datum:         30.09.2008

Ort:             Purkersdorf, Stadt- und Kulturzentrum

Beginn:         19.10 Uhr

 

Vorsitz:         Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

1)        Feststellungen

Die Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, daß die Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß eingeladen worden sind. Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Ergänzungswahl in den Stadtrat festgesetzten Frist statt.

 

Anwesend sind:       siehe Präsenzfeststellung GR 30.09.2008

Entschuldigt sind:     siehe Präsenzfeststellung GR 30.09.2008

 

Die zur Gültigkeit der Wahl erforderliche Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder des Gemeinderates ist gegeben.

 

2)        Ergänzungswahl in den Stadtrat

Zur Beurteilung der Gültigkeit der Stimmzettel werden beigezogen:

 

GR Annemarie Reisner         SPÖ

GR Leopold Zöchinger         ÖVP

 

Die freigewordene Stelle im Stadtrat von Purkersdorf (Heinz Preisz) entfällt auf die ÖVP, diese hat einen Wahlvorschlag eingebracht.

 

Der Wahlvorschlag lautet auf:     GR Mag. Hans-Jürgen GAUGL

 

Der Wahlvorschlag ist mit einer ausreichenden Anzahl an Unterschriften versehen, er ist gültig.

 

Die mit Stimmzettel vorgenommene Abstimmung über den Wahlvorschlag der ÖVP ergibt:

 

abgegebene Stimmen: 27

 

ungültige Stimmzettel: 1

 

gültige Stimmzettel: 26

 

Die ungültigen Stimmzettel werden fortlaufend numeriert. Die Ungültigkeit ist wie folgt begründet:

 

Nr. 1                      ..leer........................................

 

Nr. 2                      ..........................................

 

Nr. 3                      ...........................................

 

Nr. 4                      ...........................................

 

Nr. 5                      ...........................................

 

Von den gültigen Stimmen lauten:

auf GR Mag. Hans Jürgen GAUGL    26

 

 

Herr GR Mag. Hans-Jürgen GAUGL ist daher zum Mitglied des Stadtrates gewählt.

 

Herr GR Mag. Gaugl nimmt die Wahl zum Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf an.

 

Der Niederschrift sind angeschlossen:

 

1)  Sämtliche Stimmzettel

2)  Wahlvorschlag

 

Die Niederschrift wird von allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben.

 

Ende der Ergänzungswahl:   19.20 Uhr

 

 

 

 

Der Bürgermeister:                                                   Die Mitglieder des Stadtrates:

 

 

 

 

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderates:


ÖVP-Fraktion im Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

 

 

 

Wahlvorschlag zur Ergänzungswahl in den Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf am 30.09.2008

 

 

 

 

Die unterzeichneten Gemeinderäte der ÖVP schlagen Herrn

 

 

Gemeinderat

Mag. Hans-Jürgen GAUGL

 

 

zur Wahl zum Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf vor.

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL                                                ZUR SITZUNG AM 30.09.2008

Punkt: GR–0610 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:          Bericht aus der Gesellschaft

 

B E R I C H T

 

Wienerwaldbad Purkersdorf – Saisonbilanz

Am Sonntag, 07. September 2008 ist die Badesaison 2008 zu Ende gegangen. Trotz der Wetterkapriolen im Juli wurde es noch eine ganz erfolgreiche Saison, wenngleich die Besucherzahlen der Vorjahressaison nicht erreicht wurden. 24.159 Badegäste (ohne Mehrfachzählungen Saisonkartenbesitzer) waren es dennoch – 2.981 weniger als in der überdurchschnittlichen Vorjahressaison.

Von der neu eingeführten Familien-Saisonkarte wurden lediglich 22 Stück (19 Stück Familien-Saison-Tarif 1 und 3 Stück Familien-Saison-Tarif 3) verkauft. Die Familientarife 2 und 4 wurden überhaupt nicht in Anspruch genommen.

Die Geschäftsführung der WIPUR ist mit dem Verlauf der Saison 2008, was die organisatorischen Abläufe betrifft, sehr zufrieden. Die Teams vom Buffet und auch die Bademeistermannschaft haben ausgezeichnet funktioniert. Es gab kaum Unfälle, die wenigen Verletzungen wurden fachmännisch versorgt und ein etwas brenzliger Zwischenfall mit einem Bienenstich (Allergie) konnte professionell gelöst werden.

Unterm Strich gab es in finanzieller Hinsicht ein Minus von € 10.584,10 – (inkl. MWSt.) –

- 12,34 % - gegenüber dem Vorjahr bei den Einnahmen aus Eintritten für die Stadtgemeinde – die Gesamtsumme beläuft sich auf € 75.187,70 (inkl. MWSt.)

 

Umbau AHS-Provisorium II (Wiener Straße 2) für Kindergarten

Die WIPUR wurde per Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2008 von der Stadtgemeinde Purkersdorf mit der Durchführung der erforderlichen Umbau- bzw. Adaptierungsmaßnahmen im AHS-Provisorium II, Wiener Straße 2, für den Einzug des Kindergartens I mit 5 Gruppen + Nebenräumen, den Umzug der Musikschule sowie die

damit verbundene Absiedlung der Volkshochschule beauftragt.

Die Tätigkeiten und folgende Maßnahmen wurden in den Monaten Juli und August 2008 durchgeführt:

 

Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen beläuft sich auf ca. € 100.000,00. Eine endgültige Abrechnung liegt derzeit noch nicht vor, da einige Professionisten noch nicht schlussgerechnet haben. 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

Schlögl, Cambruzzi, Mayer, Bauer, Schmidl                                                        

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                Antrag an den Gemeinderat

STR Dr. Rudolf Orthofer                                                                    zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0611 – STR Dr. Rudolf Orthofer

 

Gegenstand: Verkauf von Arrondierungsflächen

 

S a c h v e r h a l t

Wiener Straße

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.06.2007 beschlossen, Teile des Grundstückes 613/5 – Böschung zwischen Wienfluss und Liegenschaften Wiener Straße – an die Anrainer zu verkaufen. Die Stadtverwaltung hat aufgrund dieses Beschlusses den betroffenen Teil der zur Veräußerung anstehenden Liegenschaft vermessen lassen und einen Teilungsentwurf veranlasst. Die betroffenen Anrainer sind aufgrund dieses Beschlusses angeschrieben worden, ob sie Interesse am Erwerb einer an ihr Grundstück angrenzenden Teilfläche hätten. Interesse ist von den Liegenschaftseigentümern von Wiener Straße 43 und 45 bekundet worden, diese haben auch ein verbindliches Kaufanbot einerseits für ihre angrenzenden Teilflächen und andererseits, falls das Interesse anderer Anrainer nicht bekundet werden sollte, für den gesamten in Frage kommende Teil der Parzelle 613/5 (636 m²) gelegt und einen Kaufvertragsentwurf vorgelegt. Der Anrainer Trumpes hat nach dem Anschreiben von 2007 mitgeteilt, dass er kein Interesse habe.

Über Empfehlung des Finanzausschusses sind alle Liegenschaftseigentümer mit Schreiben vom 17.09.2008 noch einmal auf die Verkaufsabsicht der Stadtgemeinde hingewiesen worden. Der Anrainer Trumpes, hat, nachdem er bei einer persönlichen Vorsprache im Stadtamt sein Nicht-Interesse am Erwerb einer Teilfläche wiederholt hat, schließlich mit Schreiben vom 25.09.2008 doch ein Kaufanbot gelegt. Weitere Interessenten gibt es bisher nicht.

Der vom ZT-Büro DI Koller ausgearbeitete Teilungsplan sieht insgesamt 6 Teilflächen hinter den Liegenschaften Wiener Straße 37 bis 43 vor, der Rest der Parzelle 613/5 bleibt unverändert.

Wiener Straße 37     119 m² Teilfläche 1

Wiener Straße 39     105 m² Teilfläche 2

Wiener Straße 41     105 m² Teilfläche 3

Wiener Straße 43       82 m² Teilfläche 4

Wiener Straße 45       78 m² Teilfläche 5

Wiener Straße 47     147 m² Teilfläche 6

 

Berggasse Klein

Herr Ing. Klein, Berggasse 14, hat die Stadtgemeinde ersucht, ihm einen Teil der Parzelle 476 (Böschung vom derzeitigen Zaun bis zur Wegkante) zu verkaufen. Durch diese Abtretung würde der Zugang zum Wald nicht beeinflusst und wäre dieser nach wie vor im bisherigen Ausmaß möglich.

In diesem Zusammenhang sollte auch gleich das Ansinnen der Stadtgemeinde, den Brunnen bei der Liegenschaft Berggasse 16 (Parz. 47) ins öffentliche Gut zu übergeben durchgeführt werden. Als Ausgleich für diese Baulandfläche (10 m²) erhält Herr Klein eine 8 m² Teilfläche am Westrand der Liegenschaft Berggasse 16 (siehe Teilungsplan). Dieser Tausch erfolgt ohne Wertausgleich.

Für den Verkauf der Teilfläche (Böschung) im Ausmaß von 147 m² wird das Schätzgutachten des ger. beeideten Sachverständigen Heinz Hiermaier herangezogen, der den Verkehrswert solcher Arrondierungsflächen mit einem Betrag von € 75,00 pro m² bewertet.

Diese Grundstückstransaktion bedarf vor der Entscheidung noch eines Gespräches mit Herrn Ing. Klein und wird der Finanzausschuss für die nächste Sitzung des Gemeinderates eine Vorlage vorbereiten.

 

ANTRAG

 

Wiener Straße

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft die im Teilungsplan von DI Koller ausgewiesen Teilflächen der Parzelle 613/5 grundsätzlich an die anrainenden Liegenschaften, wenn bis zum 15. Oktober 2008 entsprechende verbindliche Kaufanbote vorliegen. Die Teilfläche 6 im Ausmaßmaß vom 147 m² geht jedenfalls an den Eigentümer der Liegenschaft Wiener Straße 47 aufgrund des Anbotes vom 25.09.2008. Die Teilflächen 4 und 5 an die Eigentümer der Liegenschaften Wiener Straße 43 und 45.

Sollte bis 15.10.2008 von den Liegenschaftseigentümern Wiener Straße 37 bis 41 kein Kaufanbot vorliegen, verkauft die Stadtgemeinde diese Teilflächen (1 bis 3) an die Eigentümer der Liegenschaft Wiener Straße 45.

Die Kosten für die Teilung des Grundstückes tragen die Käufer im Verhältnis zur erworbenen Fläche. Weiters tragen die Käufer die Kosten für die Errichtung der Kaufverträge und jene für die grundbücherliche Durchführung.

 

Berggasse Klein

Der Bericht zu dieser Angelegenheit wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

Orthofer, Aicher, Mayer, Cambruzzi, Schlögl, Erben

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Wiener Straße:

Dafür:  23

Dagegen: 4 (Aicher, Schmidl, Erben, Cambruzzi)

 

 

Abstimmungsergebnis Berggasse:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                      Antrag an den Gemeinderat

STR Dr. Rudolf Orthofer                                                                          zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0612 – STR Dr. Rudolf Orthofer

 

Gegenstand: Grundankauf Tullnerbachstraße 50 - Vertragsmodifizierung

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Gemeinderat hat den Ankauf des Grundstückes Tullnerbachstraße 50 beschlossen. Durch die praktisch über die ganze Welt verstreuten Wohnsitze der Liegenschaftseigentümer ist es immer wieder zu Verzögerungen bei der Vertragsunterfertigung gekommen. Zuletzt wurde der Vertrag aber von allen Eigentümern gebilligt, es wurde lediglich der Wunsch geäußert, das „Bodenrisiko“ mit € 20.000 zu beschränken. Die Stadtverwaltung hat, um ein Risiko für die Stadtgemeinde möglichst ausschließen zu können, mit Erlaubnis der Eigentümer Schürfungen (an 5 Stellen) auf dem Areal Tullnerbachstraße 50 durchgeführt und die dabei entnommen Bodenproben untersuchen und analysieren lassen. Die Befunde haben ergeben, dass Kontaminierungen nicht festgestellt werden konnten. Einer Beschränkung der Bodenhaftung mit € 20.000 könnte aus dieser Sicht also näher getreten werden.

Dr. Reim hat den Passus im Kaufvertrag (Punkt 5 Gewährleistung) entsprechend ergänzt. Dieser liegt nunmehr dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.

5. Gewährleistung

Die Käuferin hat den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt und sich über Ausmaß und Zustand, Flächenwidmung und Bebaubarkeit, allfällige Einschränkungen der Bebaubarkeit, die sich aus verwaltungsrechtlichen Normen ergeben, informiert. Frau Gertrud Ernst-Sellner, Herr Dr. Rudolf Korschil, Frau Krystyna Jolanta Oswald und Frau Dorothea von Kroemer haben keine besonderen Sacheigenschaften des Vertragsobjektes zugesichert; sie haften nicht für eine besondere Größe, Ausstattung oder sonstige Eigenschaft des Vertragsgegenstandes. Gewährleistungsansprüche aufgrund gewöhnlich im rechtsgeschäftlichen Verkehr vorausgesetzter Eigenschaften und derartige Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Zwingendes Gewährleistungsrecht bleibt davon unberührt. Der Käuferin ist bekannt, dass die Aufschließungsabgabe nach der Niederösterreichischen Bauordnung noch nicht vorgeschrieben ist und daher bei Bauführung noch zu zahlen sein wird.

Die Verkäuferseite haftet – soweit in dieser Urkunde nichts anderes festgelegt wurde

– für den schulden-, lasten- und bestandfreien Eigentumsübergang; für die Übergabe des Vertragsobjektes in dem letzten gemeinsam von Verkäufer- und Käuferseite festgestellten Zustand;

 dafür, dass keine sonstigen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren anhängig sind und der Vertragsgegenstand nicht streitverfangen ist;

 dafür, dass der Vertragsgegenstand nicht mit Material kontaminiert ist, das gemäß der Deponieverordnung nicht in Bodenaushubdeponien oder Baurestmassendeponien entsorgt werden darf, und daher in Reststoff-Deponien, Massenabfalldeponien oder auf andere Weise entsorgt werden muss; in einem solchen Fall ist die Käuferseite verpflichtet, die Verkäuferseite unverzüglich von einer derartigen Kontaminierung zu verständigen; der Verkäuferseite steht das Wahlrecht zu, für die Entsorgung selbst zu sorgen und die dadurch entstehenden Kosten allein zu tragen oder der Käuferseite die

Kosten der Entsorgung des Aushubmaterials zu ersetzen. Die Haftung der

Verkäuferseite auf Grund dieser Vertragsbestimmung wird jedoch insgesamt mit einem

Betrag von Euro 20.000,00 beschränkt.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Kaufvertrag für den Ankauf der Liegenschaft Purkersdorf Tullnerbachstraße 50.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                                          Antrag an den Gemeinderat

VzBg. Mag. Maria Anna Pleischl                                                                                  zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0613 – VzBgm. Mag. Maria Anna Pleischl

Gegenstand: Dorf- und Stadterneuerung: Feihlerhöhe und Schlosspark

 

S a c h v e r h a l t

 

a)Feihlerhöhe

Als einer der wichtigsten im Rahmen der Stadterneuerung von der Bevölkerung geäußerter Wunsch soll die Feihlerhöhe gestaltet werden. Nach eingehenden Beratungen in der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der Stadterneuerung und im Stadterneuerungsbeirat entschließt sich die Stadtgemeinde dieses Projekt zu verwirklichen. Der Gemeinderat beauftragt den Kulturausschuss mit der Einholung von Gestaltungsvorschlägen und den damit verbundenen Kosten und um Vorlage zur weiteren Beschlussfassung.

 

b) Schlosspark

Die Gruppe Raumordnung der NÖ Landesregierung hat für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Purkersdorf“ einen Kostenbeitrag in Höhe von € 75.000,00 zugesagt. Das sind 34% der Gesamtkosten. Die Fördestelle ist dabei von Gesamtkosten in Höhe von € 221.482 inkl. MWSt. ausgegangen. Im Falle einer Kürzung des Leistungsumfanges des Projektes würden die zugesagten Fördermittel aliquotiert.

In den Diskussionen um die Realisierung des Projektes wurde immer wieder moniert, dass die Gesamtkosten zu hoch wären, weshalb ein Vorschlag ausgearbeitet worden ist, der zu einer Verringerung der Gesamtkosten führen soll. Außerdem wäre aufgrund der geänderten Auftragssummen eine Neuausschreibung der Gewerke zu empfehlen, was durchaus zu einer weiteren Kostensenkung führen könnte.

Die stärksten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung finden sich im Bereich des Wassergrabens und der Bühne sowie einer generellen Verkleinerung der verbauten Flächen. Gleich bleiben soll die Verlegung des Kriegermahnmales und die Adaptierung der Garage, die ja in Zukunft die renovierte Postkutsche beherbergen soll. Die Gesamtkosten sollen so auf ca. € 150.000 gedrückt werden, womit der aus dem Gemeinderatsbeschluss 20070925GR0437 ableitbare Kostenanteil der Stadt (ca. € 100.000) nicht verändert würde und das Projekt im Rahmen der finanziellen Vorgaben realisiert werden könnte.

 

c) Stadtspaziergänge

Die Arbeitsgruppe Tourismus und Naherholung hat das Projekt Stadtspaziergänge ausgearbeitet. Es handelt sich dabei um drei  Routen zwischen 25 und 40 Minuten um das Stadtzentrum. Die Stadtspaziergänge umfassen 42 Sehenswürdigkeiten. Jede der Sehenswürdigkeit soll mit einem Hinweisschild wie bereits an mehreren historischen Gebäuden angebracht gekennzeichnet werden.

Der Kostenvoranschlag für diese Schilder der Firma Austroflex beläuft sich auf 111,- Euro zuzügl. Mwst. pro Schild.

Der Kostenvoranschlag für eine begleitende Broschüre (5.000 Stück) für alle drei Routen im Format A5 24-seitig:

Firma Thienel – 1.849,20 Euro plus Mwst.

Firma Demczuk – 1.490,- Euro plus Mwst

ANTRAG

 

a)Feihlerhöhe

Der Gemeinderat beauftragt den Kulturausschuss mit der Einholung von Gestaltungsvorschlägen und den damit verbundenen Kosten und legt das Ergebnis zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vor.

 

 

b) Schlosspark

Der Gemeinderat nimmt die Genehmigung des Projektes „Revitalisierung Schlosspark“ durch die Gruppe RU2 des Amtes der NÖ Landesregierung zur Kenntnis (Förderung € 75.000 bei Baukosten in Höhe von € 221.000) und genehmigt das Projekt „Revitalisierung Schlosspark“ im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung in der nunmehr abgespeckten Form. Der Gemeinderat zieht gleichzeitig als Obergrenze für die Gesamtkosten des Projektes einen Betrag in Höhe von € 150.000 inkl. MWSt. ein. Da die Kosten aus heutiger Sicht nicht exakt geschätzt werden können und auch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten ist, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen damit zu befassen sein und die Projektvergabe durchführen.

 

c) Stadtspaziergänge

die Stadtgemeinde Purkersdorf reicht das Projekt „Stadtspaziergänge“ um Förderung bei der Dorf- und Stadterneuerung ein und beschließt die restlichen Kosten zu übernehmen

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

 

Feihlerhöhe:

Pleischl, Aicher, Schlögl, Erben, Matzka, Cambruzzi, Orthofer, Schmidl

 

Schlosspark:

Pleischl, Cambruzzi, Bauer, Schlögl, Aicher

 

Stadtspaziergänge:

Pleischl, Mayer, Schlögl

 

 

Abstimmungsergebnis Feihlerhöhe:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Schlosspark:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Stadtspaziergänge:

einstimmig

 

 

Bgm. Schlögl bedankt sich bei GR Cambruzzi dafür, dass er einen 5%igen Preisnachlass bei der Fa. Austroflex erwirken konnte.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                       Antrag an den Gemeinderat

VzBg. Mag. Maria Anna Pleischl                                                               zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0614 – VzBgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

Gegenstand: Adventmarkt 2008

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Adventmarkt 2008 wird zusammen mit der Illuminierung des Weihnachtsbaums am 28.11.2008 um 18:00 Uhr beginnen und mit 21.12.2007, 20:00 Uhr enden.

Das Marktgebiet erstreckt sich über die Fußgängerzone am Hauptplatz. Die Standgebühren der Gastrostände belaufen sich unverändert auf € 510,00 und jene der Verkaufsstände für Kunsthandwerk auf € 51,00.  Für eventuelle Schäden an Verkaufshütten oder Hüttenschlüsseln wird eine Kaution von € 150,00 eingehoben, die im Fall der unbeschädigten Hüttenrückgabe zurückzuzahlen ist.

Die Eröffnung wird wieder durch die Göstlinger Jagdhornbläser und die Gruppe „NO PROBLEM“ erfolgen. Diese Gruppe wird von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen bestehen und ist ein Projekt welches auch vom Österreichischen Rundfunk beworben wird.

Als weiteres Rahmenprogramm plant die Musikschule Purkersdorf für den 30. November ihr 30jähriges Bestehen im Stadtsaal der Stadtgemeinde zu feiern und auch im Dezember die Aufführung  „Nussknacker“ zu wiederholen, wobei der Termin noch in Planung ist.  Am 12. Dezember wird das Kindermusical „Lilly.SOS. Robostan“ durch die Künstlergruppe von Frau Birgit Schaller ebenfalls im Stadtsaal der Stadtgemeinde stattfinden.

Am  20. Dezember plant der Wienerwaldchor eine Aufführung in der r.k. Stadtpfarrkirche.

 

Weitere  Unterhaltungen für die jüngsten Adventmarktbesucher, wie der „Nikolo kommt“ und verschiedene kleine Vorstellungen im Trauungssaal sind in Vorbereitung.

Der Adventmarkt 2008 wird vorwiegend über das Amtsblatt beworben. Überregionale Werbemaßnahmen erfolgen über NÖN, Bezirksblatt und N 1.

Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für Werbung belaufen sich auf € 8.500,00, jene für die Sonderveranstaltungen auf ca. € 5.000,00 sowie die traditionelle Spende für Licht ins Dunkel € 1.500,00.. Die Kosten für den Weihnachtsbaum samt Illuminierungsevent belaufen sich auf ca. € 3.500,00. Der laufende Betrieb des Adventmarktes (z.B.: Beschallung, Mobil WC-Anlagen und WC-Benützung Stadtsaal, Miete Stadtsaal Foyer) ist mit weiteren € 16.500,00 zu veranschlagen. Die Gesamtkosten des Adventmarktes 2008 werden sich also auf ca. € 35.000 inklusive MWSt. belaufen.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde richtet auch heuer wieder einen Adventmarkt aus, und zwar vom 28.11. bis zum 21.12.2008. Am 28.11.2008 wird die Illuminierung des Weihnachtsbaumes gefeiert, die gleichzeitig der Start für den Adventmarkt 2008 ist. Die Bewerbung erfolgt über das Amtsblatt und regionale Medien. Der Gemeinderat genehmigt für den Adventmarkt 2008 einen Kostenrahmen in Höhe von € 35.000 inklusive MWSt.

Bedeckung:

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                              

Pleischl, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 23

Enthalten: 4 (Keitel, Erben, Aicher, Schmidl)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                                                                   zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0615 – STR Christian Putz

 

Gegenstand: Wohnungsvergaben

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Wohnung Teichmann, Berggasse 15/3, 30,35 m², Miete: 131,54 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., ist mit 31.07.2008 frei geworden und kann vergeben werden. Herr Goran Veselinovic, geb. 1983, wohnt derzeit bei seinen Eltern im gleichen Haus (Berggasse 15/5), möchte aus der elterlichen Wohnung ausziehen und hat sich um die Wohnung Teichmann beworben.

 

Die Wohnung Schubirsch, Linzer Straße 14/2/9, 34,71 m², Miete: 197,78 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., ist mit 31.08.2008 frei geworden und kann vergeben werden. Herr Reinhart Prosch, derzeit Kaiser Josef Straße 25/1, geb. 1958, kann sich seine jetzige Wohnung wegen seines geringen Einkommens (ca. € 800,-- Pensionsvorschuss) nicht mehr leisten (€ 620,--/m) und hat deshalb um die Zuerkennung dieser Wohnung ersucht.

 

Die Wohnung Marhula, Tullnerbachstraße 81/7/5, 34,91 m², Miete: 177,03 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., wird mit 30.09.2008 frei und kann vergeben werden. Frau Mara Gasic, geb. 1962, lebt derzeit an der Adresse Tullnerbachstraße 77-79 auf 35 m² und bezahlt dafür bei einem Einkommen von € 900 eine Miete in Höhe von € 400 pro Monat. Aufgrund des krassen Missverhältnisses zwischen Einkommen und Miete hat Frau Gasic ersucht, ihr die frei werdende Wohnung zuzuerkennen.

Falls die Wohnung für Frau Gasic doch zu klein sein sollte, gibt es folgende weitere BewerberInnen dafür:

1)     Nastassja Aicher, geb. 1983, derzeit Bahnhofstraße 24

2)     Patrick Bauer, geb. 1990, derzeit Speichberggasse 84-90/11/6

3)     Gerhard Palienko, geb. 1979, derzeit Pfarrhofgasse 5-7/19

 

Die Wohnung Dechatshofer, Tullnerbachstraße 81/5/6, 59,92 m², Miete: 145,01 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., wird Ende September frei und kann vergeben werden. Frau Marion Bruckbauer ist schwanger und wohnt derzeit in sehr beengten Verhältnissen an der Adresse Süßfeldstraße 33 gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und hat sich um die Wohnung Dechatshofer beworben.

 

Die Wohnung Aktürk, Wintergasse 8/1/5, 50,54 m², Miete: 93,50 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., wird Ende September frei und kann vergeben werden. Frau Keickeis, deren Mann verstorben ist, lebt in einer Wohnung in der Anlage Wintergasse 4-6. Diese Wohnung ist für Frau Keckeis zu groß, sie hat sich deshalb um eine etwas kleinere Gemeindewohnung bemüht. Die frei werdende Wohnung Aktür wäre insoferne ideal, weil Frau Kekeis nicht die gewohnte Umgebung verlassen müsste.

 

ANTRAG

 

Berggasse 15/3

Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Berggasse 15/3 an Herrn Goran Veselinovic zu vergeben.

 

Linzer Straße 14/2/9

Der Ausschuss empfiehlt,  die Wohnung Linzer Straße 14/2/9, ehem. Schubirsch, an Herrn Reinhart Prosch zu vergeben.

 

Tullnerbachstraße 81/7/5

Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5, ehem. Marhula, an Frau Mara Gasic zu vergeben. Für den Fall, dass die Wohnung für Frau Gasic nicht geeignet sein sollte, soll sie folgenden Personen angeboten werden:

1) Nastassja Aicher, geb. 1983, derzeit Bahnhofstraße 24

2) Patrick Bauer, geb. 1990, derzeit Speichberggasse 84-90/11/6

3) Gerhard Palienko, geb. 1979, derzeit Pfarrhofgasse 5-7/19

 

Tullnerbachstraße 81/5/6

Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/6, ehem. Dechatshofer, an Frau Marion Bruckbauer.

 

Wintergasse 8/1/5

Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Wintergasse 8/1/5, ehem. Aktürk, an Frau Kekeis.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                       zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: 4.4.-0616 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: Bebauungsplan 15. Änderung - Stellungnahmen

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die 15. Änderung des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 13. August 2008 bis 24. September 2008 gemäß § 72 der NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht auf. Fristgerecht sind folgende Stellungnahmen eingelangt:

 

a) Mag. Christine Hödl, Schwarzhubergasse 6, vom 09. 09. 2008

   Walter Hödl, Schwarzhubergasse 6, vom 10. 09. 2008         

Beide Einwände gleichlautend.

 

 

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 23. 09. 2008 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Liegenschaft liegt im Zentrumsbereich und im Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Purkersdorf als verdichtetes Erweiterungsgebiet. Die Stadtgemeinde hat zur Erfüllung ihrer bildungspolitischen Verpflichtung einen städtebaulichen Wettbewerb durchführen lassen. Das Ergebnis des Wettbewerbes ist eine Grundlage für die Bebauungsplanänderung. Weiters wird mit der Festlegung der Adriahöhe für den gesamten Bildungs- und Schulbereich auf die unterschiedliche Bausubstanz und auf die vorhandene Topografie eingegangen. Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 2 (Schmidl, Aicher)

 

 

 

 

 

b) Margarete Tomsits vom 18. 09. 2008

 

 

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 23. 09. 2008 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Beim Projekt "Bildungszentrum" handelt es sich um die Neustrukturierung und Konzentration der Bildungseinrichtungen im Stadtzentrum von Purkersdorf. Notwendig wurde diese Maßnahme durch die in den letzten Jahren erfolgten Entwicklungen. Die bisher verstreut liegenden Standorte der einzelnen Einrichtungen entsprechen den aktuellen Anforderungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht schon längst nicht mehr. Im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes sollten die notwendigen Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen gleichzeitig zu einer Standortkonzentration im Stadtzentrum führen.

Die Verbesserung der Bildungseinrichtungen liegt im öffentlichen Interesse und wird von der Gemeinde als eine der prioritären Aufgaben angesehen. Für dieses Projekt wurde ein geladener städtebaulicher und baukünstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben, dessen Ziel es war, Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Ortskernes zu erarbeiten. Aufgrund des Siegerprojektes sollen die Bebauungsbestimmungen abgefasst werden. Diese Vorgangsweise stellt einen üblichen Prozess in der Stadtentwicklung dar, um zukünftige Entwicklungen nach städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten zu regeln und entspricht den Forderungen des Stadtentwicklungs-konzeptes, wonach

·                    und Neubauten architektonisch qualitätsvoll ausgeführt werden sollen, insbesondere öffentliche Bauten

·                    städtebauliche Orientierungspunkte zu erhalten bzw. neu zu schaffen sind

Zum Einwand gegen die zukünftige Bebauungshöhe ist anzumerken, dass zur Unterbringung der erforderlichen Bildungseinrichtungen und zur Umsetzung des Raumprogramms die zulässige Gebäudehöhe den Erfordernissen einer zeitgerechten Bildungsstätte anzupassen ist. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die geplante Höhenfestlegung aufgrund einer Höhenvermessung der bereits bestehenden Gebäude erfolgte und auf diese abgestimmt wurde, die künftige Bebauungshöhe ordnet sich dem Baubestand unter.

Die Gestaltung des Bildungszentrums hat auch die Aufgabe dessen Bedeutung sichtbar zu machen. Durch die Bebauungshöhe wird die Höhenentwicklung des bestehenden Schulzentrums aufgenommen. Den Übergang zur anschließenden Wohnbebauung wird durch die Anhebung der dort geltenden Bauklasse auf wahlweise II,III (bis max. 11m) gewährleistet.

Zur beeinspruchten Bebauungsweise wird angemerkt, dass bereits der jetzige Baubestand an die nördliche Grundgrenze angebaut ist und sich durch die Festlegung der geschlossenen Bebauungsweise keine Änderung ergibt. Die erforderlichen Abstände sind zu den Hauptfenstern der Nachbargebäude ausreichend groß, sodass die Belichtung im Sinne der NÖ Bauordnung 1996 auch durch eine Neubebauung nicht beeinträchtigt wird.

Die Bebauungsdichte wird um 10% gegenüber den dzt. Bestimmungen erhöht, um für zukünftige Entwicklungsreserven vorzusorgen. Durch das geplante Projekt werden die Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft, es bleiben genügend große Freiflächen zur Verfügung. Auch bei höchster Ausnutzung der Dichte bleibt der erforderliche Freiflächenanteil gewährleistet.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 2 (Schmidl, Aicher)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                              zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: 4.4.-0617 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: Bebauungsplan 15. Änderung - Verordnung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die 15. Änderung des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 13. August 2008 bis 24. September 2008 gemäß § 72 der NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht auf. Die in der Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen wurden unter Pkt. 4.4.-0617 des Gemeinderates am 30. 09. 2008 bearbeitet. Das Amt der NÖ Landesregierung hat eine positive Stellungnahme mit Schreiben vom 15. 09. 2008, RU1-BP-475/034-2008, abgegeben.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 23. 09. 2008 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

V E R O R D N U N G

 

§ 1

 

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-14, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

 

§ 2

 

Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Anschlagen am:

Abgenommen am:“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Dagegen: 1 (Aicher)

Enthalten: 1 (Schmidl)

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtgemeinde Purkersdorf

 

A)  BEBAUUNGSPLAN

 

 

15. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auflageexemplar

 

 

Projektnummer: 0702

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 12. 08. 2008

 


Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, den geltenden Bebauungsplan

 

         Gemeinderatsbeschluss vom                   29.09.1993

         Verordnungsprüfung durch das

         Amt der NÖ Landesregierung vom            07.12.1993

 

zuletzt geändert

 

         14. Änderung

         Gemeinderatsbeschluss vom                   11. 12. 2007

         Verordnungsprüfung durch das

         Amt der NÖ Landesregierung vom            15. 01. 2008

 

entsprechend den beiliegenden Rotdarstellungen des Bebauungsplanes zu ändern.

 

 

Pkt. 1:            Änderung der Bebauungsbestimmungen

                   Baublock umschlossen von Kaiser Josef-Str. / Alois Mayer-Gasse / Pummergasse und

Schwarzhubergasse, Planblatt 43

 

 

Ausschnitt aus Blatt 43

 

Der Kindergartenstandort Schwarzhubergasse 5 wurde im vergangenen Jahr aufgrund baulicher Unzulänglichkeiten und fehlender Ausbaumöglichkeiten aufgegeben. An dessen Stelle soll das neue Bildungszentrum der Stadtgemeinde Purkersdorf errichtet werden. Eine diesbezügliche Widmungsänderung erfolgte im Sept. 2007 anlässlich der 9. Flächenwidmungsplan-Änderung. Die Bebauungsbestimmungen blieben unverändert und sollten auf den neuen Verwendungszweck abgestimmt werden.

 

Das mittlerweile ausgearbeitete Nutzungs- und Bebauungskonzept sieht vor, auf dem Grundstück die Musikschule, die städtische Bibliothek sowie die Erweiterung des bestehenden Schülerhortes unterzubringen. Zusammen mit den bestehenden Schulen (Volksschule, Hauptschule, Polytechnikum) ist der Baublock somit fast zur Gänze öffentlichen Zwecken vorbehalten. Mit dem neuen Nutzungskonzept konnte eine sinnvolle Konzentration der Bildungseinrichtungen in einem sehr zentral gelegenen Ortsbereich eingeleitet werden. Die Entfernung zum Hauptplatz beträgt knapp 200m. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist optimal und durch die bestehenden Bushaltestellen direkt vor den Schulen sowie dem Bahnhof in knapp 100m Entfernung gegeben.

 

Mit der Aufwertung des bisherigen Schulstandortes zu einem Bildungszentrum wird den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes entsprochen, wonach alle Maßnahmen zur Zentrumsbelebung forciert werden sollen und explizit ein neuer Standort für die städtische Bücherei gefordert wurde. Im Stadtentwicklungskonzept ist neben der funktionellen teilweise auch eine maßvolle bauliche Verdichtung des Ortskernes vorgesehen.

 

Der Bereich um das künftige Bildungszentrum ist Teil des dicht bebauten Stadtzentrums. Östlich grenzt das Schloss-Areal mit dem vor wenigen Jahren neu errichteten 12,50m hohen Verwaltungsgebäude der Österr. Bundesforste an, westlich geht die Bebauung allmählich in 2- bis 3-geschoßige Wohnbauten über. Das Gelände des Baulandes nördlich der Kaiser Josef-Straße ist ansteigend, die Wohnhäuser sind erhöht am Hang situiert.

 

Der gegenständliche Baublock weist an der Kaiser Josef-Straße Wohnbebauung in geschlossener Bauweise mit einer hohen Bebauungsdichte (60%) auf. Daran anschließend ist das Schulzentrum mit Hauptschule, Volksschule und Hort situiert. Das dominierende Gebäude ist die 3-geschoßige Hauptschule, welche im Jahre 1875 errichtet wurde. Entsprechend den 3 Hauptgeschoßen war für den gesamten Schulbereich die Bauklasse III festgelegt, obwohl die Bebauungshöhe außerhalb des festgelegten Rahmens für diese Bauklasse lag. Diese gesetzliche Regelung, wonach die Bauklasse mit der Anzahl der Geschoße übereinstimmen muß, gilt schon längere Zeit nicht mehr. Es ist daher geplant, die Gebäudehöhe nach dem Bestand zu korrigieren. Eine Gebäudevermessung durch das Büro DI Karl Koller, Purkersdorf, wurde durchgeführt. Aufgrund der Messergebnisse soll die Gebäudehöhe anstelle der Bauklasse in absoluter Höhe, bezogen auf Adria Niveau, angegeben werden und wird mit + 266m über Adria Niveau festgelegt.

Die derzeit geltende Bebauungsdichte von 50% für das Bauland-Sondergebiet soll auf 60% erhöht und dem angrenzenden Bauland-Kerngebiet an der Kaiser Josef-Straße angeglichen werden. Mit der Erhöhung der Bebauungsdichte soll für eventuelle spätere Erweiterungen Vorsorge getroffen werden. Eine geringfügige Erhöhung der Bebauungsdichte von 33% auf 40% soll auch für die beiden bestehenden Wohnhäuser an der Ecke Pummergasse/Schwarzhubergasse erfolgen.

Für das Bauland-Kerngebiet an der Kaiser Josef-Straße soll eine Erhöhung der Bauklasse von derzeit I,II auf II,III vorgenommen werden. Einerseits entspricht diese Maßnahme den geänderten Entwicklungen, andererseits erfolgt eine verbesserter harmonischer Übergang zur der angrenzenden höheren Bebauung am Schulstandort.

 

Die Änderung der Bauklassen und der Bebauungsdichte ist durch die Tatsache gerechtfertigt, dass sie den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes entspricht und deren Umsetzung auf der Ebene des Bebauungsplanes darstellt.


Pkt. 2:                        Festlegung von Bebauungsbestimmungen anlässlich der

                                   Freigabe der Aufschließungszone BS-Soziale Einichtungen-A1

                   Liegenschaft Wintergasse 46, Parz. 605/3 und Teilfl. 154/1, Planblatt 24 und 45

 

 

Ausschnitt aus Blatt 24 und 45

 

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2008 wurde die o.g. Aufschließungszone, freigegeben. In Erfüllung der Freigabebedingungen wurde für das Aufschließungsgebiet im Rahmen eines baukünstlerischen und städtebaulichen Wettbewerbes ein entsprechendes Nutzungs-, Bebauungs- und Erschließungskonzept erarbeitet. Aufgrund der erarbeiteten Grundlagen sollen in einem letzten Schritt die Bebauungsbestimmungen festgelegt werden.

Das Konzept sieht die Errichtung eines 6-gruppigen Kindergartens vor. Der Bauplatz weist ein Nord-Süd-Gefälle von ca. 4,50 m auf. Der Niveauunterschied zwischen der Wintergasse im Norden und der Westbahn im Süden wird bei der Gebäudekonzeption aufgegriffen. Das im Grundriss als Segment einer Ellipse konzipierte Bauwerk soll in das bestehende Gelände eingebettet werden und ragt an der Wintergasse - mit Ausnahme des Eingangsbereiches - nur unwesentlich über das Straßenniveau. Im südlichen Grundstücksteil öffnen sich die Gruppenräume zu geschützten Atrien und zu einem zentralen Freibereich. Durch die Gebäuderückwand und einer weiterführenden Lärmschutzwand ist der Kindergarten gegen das Bahngrundstück abgeschirmt und gegen Lärmimmissionen geschützt.

Die Zufahrt für die Eltern und die Besucherparkplätze sind an der Wintergasse situiert, während die Personalzufahrt über die tiefer liegende Straße "Auf der Schanz" im Osten erfolgt. Ein niveaugleicher Zugang zu den Freiflächen des Kindergartens ist von hier aus gegeben.

Die Liegenschaft grenzt im Norden an die Wintergasse mit bestehender Wohnbebauung, im Süden und Westen an das Gelände der ÖBB und im Osten an eine Reihen- bzw. Doppelhaus-Siedlung sowie an das Betriebsgebiet "Auf der Schanz". Dementsprechend unterschiedlich sind auch die umgebenden Bebauungsstrukturen.

 

Das nördlich der Wintergasse angrenzende Bauland-Wohngebiet liegt erhöht und ist an den Ausläufern des Weidlingauer Eichberges situiert. Die Bebauung ist geprägt von einer starken Durchmischung aus Einfamilienhäusern, Villen der Jahrhundertwende sowie alternativen und ökologisch ausgerichteten Mehrfamilienhäusern. Die Bebauungsdichte dieses Siedlungsbereiches ist mit 25% festgelegt, aufgrund der Hanglage gilt wahlweise die Bauklasse I,II

Für das Areal der zurzeit in Bau befindlichen Reihenhaussiedlung gelten Bauklasse II und eine Bebauungsdichte von 45%

Das angrenzende Betriebsgebiet ist mit großflächigen Hallen bebaut, die Gebäudehöhen erreichen ca. 7 bis 10 m. Die Bebauungsdichte ist nutzungsbedingt hoch und beträgt umgerechnet zwischen 50 und 75%.

 

Im Zuge der gegenständlichen Bebauungsplanänderung sollen für das neu freigegebene Bauland Festlegungen getroffen werden, die geeignet sind, die unterschiedlichen Strukturen bestmöglich miteinander zu verbinden und ein harmonisches Erscheinungsbild des gesamten Bereiches zu erzielen. Zur optimalen Eingliederung der neuen Gebäudestrukturen in den Bestand sollen folgende Festlegungen getroffen werden:

 

Bebauungsdichte:    60%

Bebauungsweise:     offen

Bauklasse:              I,II (4m bis max. 8 m)

Vorgartentiefe:                 3 m

 

Obwohl der geplante Kindergarten die Bebauungsdichte von 60% derzeit nicht ausschöpft, wurde diese Dichte gewählt, damit der Kindergarten als öffentliche Einrichtung über ausreichende Platzreserven für etwaige Erweiterungen verfügt. Weiters soll ein harmonischer Übergang geschaffen werden von der dichten Bebauung des Betriebsgebietes zur lockeren Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Wintergasse.

 

Die Festlegung der Bauklasse I,II wurde aufgrund der Erfordernisse gewählt (Eingangsbereich an der Wintergasse 1-geschoßig, Gruppenräume auf dem Niveau der Erschließungsstraße "Auf der Schanz" tw. 2-geschoßig). Mit der Bauklasse II erfolgt auch eine Anpassung an die angrenzenden Reihenhäuser sowie an die benachbarten Betriebsgebäude (7 bis 10m Gebäudehöhe). Aufgrund der Topografie ist sichergestellt, dass eine Beeinträchtigung der Aussichtslage oder eine Abschattung für die erhöht liegende Wohnbebauung an der Wintergasse vermieden wird. Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist durch die geplante Änderung nicht gegeben.

 

 


Pkt. 3:            Änderung der Bebauungsbestimmungen

                   Auf der Schanz 4, Parz. 604/7

Planblatt 24 und 45

 

 

Ausschnitt aus Blatt 24 und 45

 

Bei der gegenständlichen Änderung handelt es sich um eine Erhöhung der Gebäudehöhe im südöstlichen Abschnitt des Bauland-Betriebsgebietes Wintergasse.

Auf dem Grundstück der Firma Plasser ist die Errichtung einer Fertigungshalle geplant, in der vorwiegend großvolumige Produkte erzeugt bzw. deren Montage durchgeführt wird. Da im Zuge der Fertigung schwere Lasten zu bewältigen sind, ist die Errichtung von flurgesteuerten Kränen erforderlich. Zur Erzielung einer ausreichenden lichten Raumhöhe ist eine Erhöhung der dzt. geltenden Gebäudehöhe erforderlich. Um diese Betriebsvoraussetzungen zu gewährleisten, soll für den gegenständlichen Bereich die Gebäudehöhe von dzt. 7m auf 10m erhöht werden.

Eine negative Beeinträchtigung des Ortsbildes sowie eine Störung der Anrainer kann ausgeschlossen werden, da der Planungsbereich von Betriebsgebiet bzw. Industriegebiet umgeben ist und hier bereits überwiegend Gebäudehöhen von 10m bis 15m gelten. Der Bereich des Betriebsgebietes, der an die westliche Wohnbebauung bzw. an den Kindergarten (beide Bauklasse II = max. 8m) anschließt, bleibt mit einer Gebäudehöhe von 7m bestehen, sodass der harmonische Übergang erhalten bleibt.

 

Es soll somit für das Grundstück Parz. 604/7 die Gebäudehöhe von dzt. 7m auf künftig 10m geändert werden.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: 4.4.-0618 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: Verbesserung der Entwässerung Pfarrer Karl Hessle-Gasse

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Beim Unwetterereignis am 04. 06. 2008 wurden einige Anrainerliegenschaften der Pfarrer Karl Hessle-Gasse überschwemmt. Es soll daher durch die Verlegung eines zusätzlichen Entwässerungskanals die Situation entschärft werden. Zur Zeit werden einige Varianten überprüft. Nach Vorlage eines entsprechenden Projektes und den entsprechenden Kosten sollen die Arbeiten vergeben werden.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 23. 09. 2008 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage einer entsprechen Variante und der Kosten die Arbeiten für eine zusätzliche Entwässerung der Pfarrer Karl Hessle-Gasse gemeinsam mit dem Bauausschussvorsitzenden und –stell-vertreter und zu vergeben. Dem Bauausschuss ist hierüber zu berichten.“

Kosten ca. 40.000 – 50.000 Euro

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Schlögl, Schmid, Zöchinger, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 2 (Schmidl, Aicher)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 30. 9. 2008

 

Punkt: 4.5. – GR-0619                                                                   StR Christine Mandl

 

Gegenstand:  SeniorInnenadventfeier und Heimbesuche

 

 

SACHVERHALT

 

Die Seniorenadventfeier findet am Dienstag, 16.12.2008, um 14.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf statt. Eine persönliche Einladung dazu erhalten alle SeniorenInnen ab dem  

60. Lebensjahr. Die Purkersdorfer, die unter den Personenkreis mit „geringem Einkommen“ fallen (Sozialhilfe, Heizkostenzuschuss), erhalten Einkaufsgutscheine im Wert von € 30,-- pro Person, Kinder unter 6 Jahre erhalten ebenfalls die Einkaufsgutscheine im Wert von € 20,-- pro Kind und Kinder ab dem 6. Lebensjahr erhalten Saisonkarten für das Wienerwaldbad in Purkersdorf.

 

Für die Bewirtung werden 15 kg Kekse, Kuchen, Kaffee und Mineralwasser eingekauft. Das Programm wird vom „Musischen Kreis Brunn-NÖ“ gestaltet.

So wie im Vorjahr werden heuer ca. 280 Kaffeetassen und Untertassen ausgeliehen. Bei www.allesklar-verleih.at kostete das Ausleihen einer Kaffeetasse mit Untertasse € 0,53 inkl. Mwst und Reinigung zuzüglich Transportkosten.

Sollten sich zu wenige GemeindemandatarInnen für die Bewirtung Zeit nehmen können, so ist es notwendig Hilfspersonal einzustellen. Hier wird versucht, von den Rettungsorganisationen Hilfspersonal gegen ortsüblichen Stundenlohn zu erhalten.

 

Aufgrund des vorjährigen Erfolges sollte für Kinder aus sozialschwachen Familien wieder eine Kinofahrt geplant werden. Auch die vortragenden Kinder der Volksschule, die das Programm in den Heimen gestalten, werden ebenfalls statt einem Geschenk zu dieser Fahrt eingeladen.

 

Die Termine für die Heimbesuche müssen noch mit den Schulen und den Seniorenheimen abgesprochen werden. Der  Bürgermeister besucht mit der zuständigen Stadträtin und GemeindemandatarInnen das  „Haus zum frohen Lebensabend“, die „Seniorenresidenz Hoffmannpark“ und das  „Sozialzentrum SeneCura“. Die Heimbesuche werden auf 2 Tage aufgeteilt.

Die HeimbewohnerInnen erhalten als Geschenk eine mit Purkersdorfer Motiv bemalte kleine Glasvase. Der Ankauf von 280 Stück wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17.6.2008  beschlossen.

Die Organisation dieser Veranstaltungen übernimmt wie in den vergangenen Jahren die Allg. Verwaltung.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der SeniorInnenadventfeier und der Heimbesuche wie im Sachverhalt dargestellt.

Budget 2008: € 4.000,--

HH-Stelle: 1/429000-728200 Seniorenweihnachtsfeier

HH-Stelle: 1/429000-728008 Weihnachtsaktion GS

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 30. 9. 2008

 

Punkt: 4.5. – GR-0620                                                                   StR Christine Mandl

 

Gegenstand:  SeniorInnenvorträge

 

 

SACHVERHALT

 

Freizeitangebote für Senioren werden zunehmend wichtiger. Es ist geplant, regelmäßige Treffen im vierteljährlichen Abstand mit Themenschwerpunkten, wie z. B. Erbrecht, Gesundheit, Ernährung, 1. Hilfe und dgl. zu organisieren.

Das 1. Treffen soll zu Beginn des Jahres 2009 zum Thema 1. Hilfe stattfinden.

Die Bewerbung wird übers Amtsblatt, Flugzettel und Plakate erfolgen.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung regelmäßiger, vierteljährlicher Treffen für SeniorInnen.

Budget 2009: max. € 2.000,--

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Mandl, Zöchinger, Schlögl, Mayer, Bollauf, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 30. 9. 2008

 

Punkt: 4.5. – GR-0621                                                                   StR Christine Mandl

 

Gegenstand:  Heizkostenzuschuss

 

 

SACHVERHALT

 

Die Energiekosten sind im letzten Jahr stark gestiegen. Für einkommensschwache Haushalte wird es finanziell zunehmend schwieriger die Heizkosten zu finanzieren. Deshalb soll der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Purkersdorf von derzeit € 120,-- auf  € 150,-- angehoben werden. Zusätzlich wird auch die Einkommensgrenze, die sich nach dem jährlichen Ausgleichszulagenrichtsatz (derzeit € 747 brutto, € 708,91 netto) berechnet, um € 80,-- angehoben. Die vom Gemeinderat beschlossene Einschleifregelung und sonstigen Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses bleiben bis auf Widerruf aufrecht.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf  € 150,--. Als Bemessungsgrundlage wird der Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 100,-- herangezogen. Die sonstigen Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses bleiben bis auf Widerruf unverändert.

 

HH-Stelle: 1/429000-728007

Budget 2009: € 12.000,--

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Mandl, Aicher, Schlögl, Bauer, Orthofer, Zöchinger, Erben, Schmidl

 

Zusatzantrag Aicher:

1.      Den Empfängern dieses Zuschusses soll eine kostenlose Energieberatung angeboten werden.

2.      Der Heizkostenzuschusses soll statt auf € 150,-- auf € 200,-- erhöht werden (Bemessungsgrundlage: Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 80,--).

 

Sitzungsunterbrechung:

Beginn 20.47 Uhr, Ende 20.55 Uhr

 

Abstimmungsergebnis Aicher 2.):

Dafür: 3

Dagegen: 16 (Bollauf, Bürgmann, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Reisner, Schlögl, Seda, Traurig, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Cambruzzi)

Enthalten: 8 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Erben, Putz, Matzka)

 

Grundantrag plus Aicher 1.):

Dafür: 26

Enthalten: 1 (Schmidl)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                                    zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung und Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

 

Punkt: GR-0622 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Plakatierungssystem

 

S a c h v e r h a l t

 

Im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom Juni 2008 ist das ausgewählte Plakatsystem bestellt worden. Die Lieferung wird voraussichtlich Mitte bis Ende Oktober stattfinden. Das Projekt wurde sofort nach dem Gemeinderatsbeschluss bei der NAFES zur Förderung eingereicht. In der Zwischenzeit ist eine Aufnahme des Projektes durch die NAFES bereits zugesagt. Voraussichtlich werden 30% der Kosten des Plakatsystems gefördert.

Der Rechtsausschuss ist außerdem damit beauftragt worden, eine Vorgangsweise für die Verwendung der Plakatflächen zu erarbeiten.

Vorschlag:

  • Die 144 Plakatflächen werden in 7 Gruppen (3 Gruppen zu je 20 Flächen und 4 Gruppen zu je 21 Flächen) zusammengefasst. Die Gruppen erstrecken sich jeweils über das gesamte Gemeindegebiet.
  • Jede Plakatfläche hat eine Nummer, die einer Gruppe zugeordnet ist.
  • Die Standorte samt Gruppeneinteilung sind in einer Tabelle mit Zeitraster erfasst, sodass jederzeit ersichtlich ist, welche Gruppen für welche Zeiträume gebucht sind.
  • Veranstalter können aus den freien Gruppen frei wählen. Es ist auch möglich, mehrere Gruppen zu buchen.
  • Der Preis für die Benützung:

Für Purkersdorfer Vereine:                      20 € je Gruppe je 2 Wochen

Für Purkersdorfer Gewerbetreibende:        20 € je Gruppe je Woche
+ 5 % Werbeabgabe zuzügl. MWSt.

Für Gemeindefremde:                            40 € je Gruppe je Woche    

+ 5 % Werbeabgabe zuzügl. MWSt.

Veranstaltungen der Gemeinde:               20 € je Gruppe je 2 Wochen

Dazu zählen auch Plakate für Bund, Land und andere Gemeinden, wenn angefragt wird. Verrechnung intern!

  • Die Buchung der Flächen soll im Zuge der Anmeldung einer Veranstaltung erfolgen.
  • Den Vereinen soll angeboten werden, die aus der Plakatierung entstehenden Kosten im Rahmen eines Subventionsansuchens jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres (bis 31.03) für das vergangene Jahr anzufordern. Darüber entscheidet der Stadtrat nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.

 

Weiters wird vorgeschlagen, den Bezirkshauptmann zu ersuchen eine Plakatierverordnung nach § 48 Mediengesetz für das Gemeindegebiet von Purkersdorf zu erlassen:

 

Verordnung

der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung betreffend das Anschlagen von Druckwerken und das Anbringen von Transparenten an öffentlichen Orten im Stadtgebiet Purkersdorf zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach § 48 Mediengesetz, BGBl. 314/1981, in der geltenden Fassung.

 

§ 1

 

  1. Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern und -geländern, an Bäumen, an Denkmälern und Gedenkstätten oder an Einrichtungen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen. Es ist weiters unzulässig, an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Energie, Fernwärme und dem öffentlichen Verkehr sowie dem Post und/oder Fernmeldewesen dienen, Druckwerke anzubringen. Dazu zählen insbesondere Laternen, Masten, Schaltkästen, Notrufanlagen, Telefonzellen, Pumpstationen, Drucksteigerungsanlagen u.ä.m.).

Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit es sich um das Anschlagen von Druckwerken an hiezu bestimmten Flächen handelt (Werbeanlagen).

 

  1. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird wird angeordnet, dass das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken und Transparenten (§ 1 Abs. 1 Zi 4 Mediengesetz) an öffentlichen Orten der Stadtgemeinde Purkersdorf nur außerhalb der in dieser Verordnung ausdrücklich als „Verbotsgebiet“ bezeichneten Straßenzügen erfolgen darf. Ausgenommen vom Plakatierverbot sind jene Plakatiereinrichtungen, die von der Stadtgemeinde Purkersdorf selbst bzw. mit deren Zustimmung angebracht worden sind.

 

  1. Das Anschlagen amtlicher Bekanntmachungen an Amtsgebäuden und Amtstafeln sowie das Anbringen von Druckwerken und sonstigen Veröffentlichungen der Stadtgemeinde an Informationstafeln und -kästen der Stadtgemeinde wird durch die vorstehenden Absätze nicht berührt.

 

§ 2

 

Als Verbotsgebiet im Sinne § 1 Abs. 1 der Verordnung wird folgender Bereich festgelegt:

Das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

§ 3

 

Wer Druckwerke oder Transparente entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung anschlägt oder daran mitwirkt (§ 7 VStG 1991), begeht eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § 49 Mediengesetz bestraft.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt den im Sachverhalt dargestellten Vorschlag zur Umsetzung und Vorgangsweise für die Verwendung des Purkersdorfer Plakatsystems und weist die Stadtverwaltung an, im Sinne dieses Beschlusses vorzugehen.

Als Einführungsdatum wird der 01.01.2009 festgelegt. Gebuchte Plakatflächen innerhalb des neuen Plakatsystems vor diesem Datum unterliegen bereits dieser Regelung.

Der Vorschlag einer Verordnung nach dem Mediengesetz soll in der vorliegenden Form an den Bezirkshauptmann mit dem Ersuchen um Erlassung einer Verordnung nach § 48 Mediengesetz übermittelt werden.

 

 

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

Bollauf, Watznauer, Cambruzzi, Schmidl, Aicher, Gaugl, Schlögl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 2 (Schmidl, Aicher)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                                               zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0623 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Rathausstuben

 

S a c h v e r h a l t

 

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom Juni 2008 haben Gespräche mit dem Geschäftsführer der Rathausstuben stattgefunden, und es wurde folgende Vorvereinbarung für die Auflösung des bestehenden Pachtvertrages und die Neuregelung im Rahmen eines Mietvertrages für die verkleinerte Betriebsfläche abgeschlossen:

 

Übereinkommen

 

Abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf (kurz Stadtgemeinde), vertreten durch Bürgermeister Mag. Karl Schlögl und Stadträtin Susanne Bollauf, aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.03.2008 und 24.06.2008, und der Rathaus-Stuben Restaurant GesmbH, Hauptplatz 13, 3002 Purkersdorf (kurz Rathausstuben), vertreten durch den Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer Christoph Karner.

 

In Kenntnis der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.03.2208 und 24.06.2008 wird zwischen den Übereinkommenspartner folgendes vereinbart:

1

Die Stadtgemeinde ist grundsätzlich bereit, die Rathausstuben aus der Betriebspflicht für den Restaurantbereich im 1. Stock zu entlassen und einer Einschränkung der Betriebsfläche auf die im Erdgeschoss der jetzigen Betriebsfläche liegenden Pachtflächen zuzustimmen.

2

Die Stadtgemeinde hat ein Projekt zur Adaptierung des Erdgeschossteiles der derzeitigen Rathausstuben in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen gewerberechtlich der Betrieb einer Gastwirtschaft im Bereich des Erdgeschosses möglich ist. Aufgrund der positiven Vorbeurteilung durch die Gewerbebehörde übernimmt die Stadtgemeinde die notwendigen Investitionen.

3

Es wird ein neuer Bestandsvertrag (Mietvertrag) zwischen Stadtgemeinde und Rathausstuben errichtet, mit dessen gegenseitiger Unterzeichnung der bisherige Pachtvertrag zwischen den Übereinkommenspartnern als aufgelöst gilt. Als unumstößliche Parameter gelten als vereinbart:

  • die Miete für die adaptierten Räumlichkeiten im Erdgeschoss: € 1.000,00 pro Monat zuzüglich MWSt., zuzüglich Betriebskosten
  • mit Inkrafttreten des neuen Mietvertrages sind alle Räumlichkeiten, die derzeit von den Rathausstuben im Bereich des Stadtsaales benützt werden, frei zu machen und geräumt an die Stadtgemeinde/WIPUR zu übergeben.
  • die „Betriebskosten neu“ berechnen sich aus den verringerten neuen Betriebsflächen. Bei der Adaptierung der Betriebsfläche ist darauf zu achten, dass Leistungen für Strom, Gas, Wasser und Heizung direkt der Mieterin zugeordnet werden können, d.h. es sind entsprechende Messeinrichtungen für die neuen Betriebsräumlichkeiten vorzusehen.
  • die Tarifräume B1 und B2 (kleine Stadtsaalräumlichkeiten) stehen der Mieterin gegen ein um 50% reduziertes Entgelt in Absprache mit der Stadtsaalverwaltung zur Verfügung. Die Mieterin hat im Gegenzug zum reduzierten Entgelt für die ordnungsgemäße Reinigung selbst zu sorgen.
  • der Betrieb eines Schanigartens im Innenhof Stadtsaal/Rathaus wird im bisherigen Umfang weiter gestattet (ca. 100 m²). Die Benützung des Innenhofs erfolgt bis auf Widerruf und kann durch die Gemeinde bei Eigenbedarf jederzeit widerrufen werden. Die Vertragsparteien halten fest, dass bei Beendigung der Benützungsbewilligung für den Innenhof keine Abfindungszahlungen geleistet werden. Weiters wird ausdrücklich festgehalten, dass Veranstaltungen jeglicher Art, die eine räumlich erweiterte Benützung des Rathausinnenhofes beinhalten, durch die Stadtgemeinde Purkersdorf gesondert genehmigt werden müssen.
  • Der Schanigarten am Hauptplatz hat eine aufrechte Bewilligung durch die Verwalterin des Öffentlichen Gutes und richtet sich die weitere Vorgehensweise nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  • Erlegung eine Kaution in Höhe der 3-fachen Monatsmiete
  • die Miete ist nach dem allg. VPI Wert zu sichern. Als Basis gilt jener Monatsindex, der im Monat der Mietvertragsunterzeichnung verlautbart wird.
  • mit der Errichtung des Vertrages wird das Notariat Fuchs/Reim, Purkersdorf, beauftragt. Die Kosten der Vertragserrichtung tragen die beiden Vertragsteile je zur Hälfte.
  • Der alte Vertrag ist bis zum Inkrafttreten des neuen Mietvertrages beiderseits einzuhalten. Voraussetzung dafür ist die beiderseitige Vertragsunterfertigung und die gewerbebehördliche Freigabe des verkleinerten Lokales im Erdgeschoss.
  • von der Auflösung des bisherigen Pachtvertrages ist nicht betroffen der Mietvertrag für die Wohnung Bachgasse 8/23; dieser Vertrag bleibt weiterhin unverändert in Kraft

 

 

 

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf                    Für die Rathaus-Stuben Restaurant GesmbH

 

 

Mag. Karl Schlögl               Susanne Bollauf                                                    Christoph Karner

   Bürgermeister                      Stadträtin                             Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer

 

Aufgrund dieses Übereinkommens werden die beschlossenen Umbaumaßnahmen durch die WIPUR in Angriff genommen. Bis zur Übergabe der neu adaptierten Betriebsflächen durch die Rathausstuben, bleibt die Versorgungspflicht des Stadtsaales aufrecht.

Aufgrund der Dauer der Umbauarbeiten ist nicht damit zu rechnen, dass die Arbeiten vor der kommenden Ballsaison abgeschlossen sind, es darf daher davon ausgegangen werden, dass diese Saison sicherlich noch mit den Rathausstuben über die Bühne gehen wird.

Die Vorarbeiten für die Umstellung auf die Bewirtschaftung des Stadtsaales auf Cateringbasis laufen parallel zu den Umbauarbeiten, so dass ein nahtloser Übergang möglich ist.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                                   Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                                               zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0624 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Kooperationsvertrag GIS-Daten

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Zusammenarbeit zwischen den Leitungsträgern Wien Strom, Stadtgemeinde und der Grafotech (auch für die EVN) ist eine wichtige und sinnvolle Grundlage für die Erstellung der Leitungskataster im Geographischen Informationssystem (GIS). Aufgrund einer Besprechung im Stadtamt Purkersdorf liegt nunmehr ein Kooperationsvertrag zwischen den Leitungsträgern vor (siehe Beilage). Für die Gemeinde wird dadurch, wie bereits berichtet, die Erstellung der GIS-Daten billiger, für bereits geleistete Vorleistungen der Stadtgemeinde (Naturstandsdaten) leistet Wienstrom eine Einmalzahlung pro Laufmeter, der zwischen Stadt und Grafotech aufgeteilt wird.

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf tritt dem Kooperationsvertrag lt Beilage mit der Wienstrom GmbH und der grafotech Beratungs- und Planungs GesmbH bei.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                       

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                       Antrag an den Gemeinderat

STR Elisabeth Mayer                                                        zur Sitzung am 30. 09. 2008

 

Punkt: GR-0625 – StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand: Musikschule – Tarifblatt Interpretation

 

SACHVERHALT

 

Zum bestehenden Tarifblatt für die Musikschule gibt es die Anregung des NÖ Musikschulmanagements, den Zeitumfang für den Tarif E1 (derzeit 75 min) auf 80 min zu verlängern.

 

Für die Teilnahme am Orchesterunterricht gibt es zurzeit keinen Tarif und wurde behelfsmäßig der Chortarif angewendet, der dem Wesen nach absolut zutrifft.

 

Die 3. Änderung betrifft den Tarif G3/40 min/3 Schüler. Hier sollte klargestellt werden, dass unter „3 Schüler“ gemeint ist, ab 3 SchülerInnen

 

Änderungen in den Tarifen selbst (der Höhe nach) sind nicht notwendig, diese bleiben unverändert.

 

ANTRAG

 

Zum Tarifblatt der Musikschule Purkersdorf werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Bisher

Neu ab Schuljahr 2008/2009

G3/40min/3 Schüler

G3/40 min/ab 3 SchülerInnen

E1/75 min

E1/80 min

Chor ohne Hauptfachunterricht

Chor/Orchester ohne Hauptfachunterricht

Chor mit Hauptfachunterricht

Chor/Orchester mit Hauptfachunterricht

 

An den Kostenbeiträgen für SchülerInnen/Erwachsene/Auswärtige treten keine Änderungen ein.

 

Das aktuelle Tarifblatt der Musikschule ist im nächsten Amtsblatt zu veröffentlichen und sofort nach Beschluss in der Musikschule auszuhängen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Mayer, Orthofer, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 30.09.2008                  

 

 

 

GR-0626                    StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:           Klimabündnis Wienerwald - Programm Öffentlichkeitsarbeit und Gemeindeförderungen

 

S A C H V E R H A L T

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt teil am Projekt Klimabündnis Wienerwald, welches von 2007 bis 2010 durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Projektes bieten die Partnerorganisationen den Gemeinden ein Informations- und Beratungspaket rund um das Thema Energiekosten im Haushalt an. Damit kann die Gemeinde signalisieren, dass sie die steigenden Energiekosten ihrer BürgerInnen ernst nimmt und Hilfe anbieten.

Das Angebot beinhaltet:

1. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde

z.B. Schulung von MitarbeiterInnen und GemeinderätInnen zu Förderungen und zum Umgang von Informationen rund um das Thema Energie,

Textbausteine für die Verwendung in der Gemeindezeitung und auf der Gemeindewebseite,

Gemeindefolder „Klimabündnisförderungen“ als Vorlage

2.Informationen und Beratung für die BürgerInnen

z.b. Abendvortrag zum Thema Energie in der Gemeinde

Besichtigungstouren zu besonders gelungenen privaten Sanierungen und Neubauten in der Region

Individuelle Beratungsangebote für die Bürgerinnen der Gemeinde

3.Beratung und Unterstützung rund um die gemeindeeigenen Energieförderungen

Fachliche Begleitung bei der Formulierung und Adaptierung von Förderkriterien und Richtlinien

4. Zuschuss zu den gemeindeeigenen Förderungen

Für besonders klimaschonende Energieförderungen der Gemeinde kann ein Zuschuss von maximal 50% bzw. maximal 250 Euro pro Maßnahme eines Haushaltes in Anspruch genommen werden. Einreichzeitraum: April 2009 bis September 2010

Kosten für die Gemeinde

Der Gesamtwert der Beratungsleistungen von 3.000 Euro pro Gemeinde wird vom Programm Klimabündnis Wienerwald getragen.

Für die Gemeinde selbst fällt ein Unkostenbeitrag von 600.- Euro an.

Antrag

Der Gemeinderat spricht sich für die Teilnahme an diesem Programm aus und genehmigt die Mittel in der Höhe von € 600,-.

 

Abstimmung:                    

          

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:    € 600,-

Bedeckung:                      5/529000-729001 (Überziehung)

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

Schmidl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                           ZUR SITZUNG AM 30.09.2008 

 

 

GR-0627                    StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND.        Energiekonzept Purkersdorf

Bericht

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 11.03.2008 grundsätzlich für die Erstellung eines Energiekonzeptes ausgesprochen. Dazu wurde im  Vorfeld das Angebot des Landes „Energieeffizienz für Gemeinden“, Energieberatung NÖ,  in Anspruch genommen. Die Ergebnisse wurden am Montag, 29.09.2008 präsentiert. Im nächsten Schritt wurden die Firmen AEE (Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie), Energieagentur Waldviertel, EVN, WienEnergie und Ing. Josef Streißelberger um Anbotslegung zur Ausarbeitung eines Energiekonzeptes gemäß der standardisierten Leistungsbeschreibung der NÖ Landesregierung ersucht. Ein Schwerpunkt des Energiekonzeptes soll dem möglichen weiteren Ausbau von zentralen oder dezentralen Wärmeinseln gewidmet sein. Weiters wäre eine Darstellung der aktuellen CO²-Bilanz mit Vorschlägen zur Verbesserung der Ist-Situation wünschenswert. Nach Einlangen der Anbote werden die zuständigen Gremien damit befasst.

 

ANTRAG

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 30.09.2008                  

 

 

GR-0628                    StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:        Baumkataster Purkersdorf - Bahnhofstraße

         S A C H V E R H A L T

Durch die Ergebnisse der Erhebungen für den Baumkataster Purkersdorf ergeben sich für verschiedene Straßenzüge Purkersdorfs eine Reihe von Pflege- bzw. Rodungsarbeiten. Der erste Straßenzug der durchgearbeitet werden soll ist die Bahnhofstraße. Die Bahnhofstrasse ist geprägt durch eine Allee von 141 Bäumen ( 140 Linden und 1 Bergahorn). Davon 114 Altbäume mit ca. 100 Jahren und 27 Jungbäume. Einige Bäume, bei denen aufgrund der Schäden „Gefahr in Verzug“ war,  sind schon in den letzten 1,5 Jahren gerodet worden. In den dadurch entstanden Lücken sind sukzessive Neupflanzungen vorgenommen worden. Ein Großteil der Arbeiten sind allerdings Pflegemaßnahmen (Kronenerziehungsschnitte, Herstellen der gesetzlich geforderten Lichtraumprofile, Totholzentfernung, Kroneneinkürzungen, Freischneiden von Leitungen Wassertriebe entfernen und Kronenauslichtunge). Da es für diese Arbeiten die Möglichkeit einer Förderung durch das Land gibt (siehe www.altbaum.at) hat die Stadtgemeinde insgesamt 4 Firmen (müssen zertifiziert sein: ÖBF, Ing.Klaffenböck, Spurny und Greentec) um Anbotlegung ersucht. Folgende Anbote liegen vor:

Klaffenböck    €        46.800,-

Spurny          €        40.338,-

ÖBF              €        37.560,-

Die Firma Greentec hat der Gemeinde mitgeteilt, dass aufgrund einer Arbeitskooperation zwischen Greentec und ÖBF auf eine eigene Anbotslegung verzichtet wird. Die Fördereinreichung beim Land NÖ erfolgt mit vorliegenden Unterlagen in den nächsten Tagen. Die Förderquote wird individuell auf das Projekt abgestimmt vom Land festgelegt. Die ausgeschüttete Förderung soll der Kostenstelle „Baumpflegemaßnahmen“ zugeführt werden.

 

Antrag

Der Gemeinderat befürwortet die Sanierungsarbeiten des Baumbestandes in der Bahnhofstraße und vergibt die Arbeiten laut oben angeführten Sachverhalt an die ÖBF.

 

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:    €        37.560,- inkl. Mwst.

Bedeckung:                       5/612000-400001 (nach Maßgabe der Mittel, Restkosten Budget 2009)

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Schmidl, Schlögl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

20. Sitzung vom 10. Juli 2008

 

Kassenprüfungen

 

elektronisches Kassabuch

 

Eingesehen wird das elektronische Kassabuch der Hauptkassa und festgestellt,

dass der Endsaldo mit dem ordnungsgemäß verwahrten Bargeld übereinstimmt.

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken für die Kontrolle der Kassa.

______________________________________________________________________

 

 

 

21. Sitzung vom 08. September 2008

 

Tag des Sports 2007 und 2008

Der PA stellt fest, dass bei den Abrechnungen 2007 und 2008 sämtliche Zahlungsbestätigungen erst mit 25. Februar 2008 eingegangen sind und sich in der Detaillierung zum Teil unterscheiden (z.B. Fahrtkostenzuschuss auf Honorar). Der PA regt weiters an, dass in Zukunft bei Barauszahlungen ausschließlich das Formblatt verwendet wird (über Finanzverwaltung Frau Kickinger erhältlich) und auch nur Auszahlungen in dieser Form erfolgen. Leistungen die von Firmen erbracht werden, sind ausschließlich über Rechnungen über die Finanzverwaltung abzuwickeln.

Fahrtkostenzuschüssen sind als solche nachzuweisen und zu Belegen.

Die Sponsoreinnahmen sind per Rechnung über die Stadtverwaltung einzufordern.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken für die Befassung mit dieser Materie.

Der Bürgermeister wird die Finanzverwaltung anweisen,  ähnlich gelagerte Fälle

in Zukunft ohne oder mit möglichst wenig Bargeld abzuwickeln, sondern hauptsächlich

per Rechnungslegung und Banküberweisung (= bargeldlos) Beträge anzuweisen. 

_______________________________________________________________

 

Jakobimarkt 2007 und 2008

Geprüft wurde der Jakobimarkt 2007 und 2008, wobei der Jakobimarkt 2008 noch nicht vollständig abgerechnet werden konnte. Bei 2007 wurde ein Fehlbetrag von € 5.862,12 ausgewiesen, der vorläufige Fehlbetrag 2008 beträgt bisher € 1.915,79. Es ist zu erwarten, dass ein geringerer Fehlbetrag als 2007 ausgewiesen wird.

Es wird festgestellt, dass die Beleg- und Rechnungslegung vorbildlich und lückenlos erfolgt ist.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister dankt für die Kontrolle.

______________________________________________________________________

 

Veranstaltungsabrechnungen nach Rechnungslegungsgesetz

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Grund der Anregung des PA per  Weisung des Stadtamtsdirektors bereits umgesetzt.

 

Kanal

Der PA vertagt den Punkt auf die nächste Sitzung und ersucht Herrn Baudirektor

Ing. Rainald Haider als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen.

Es wird um Präferenzwerte von ähnlich großen Gemeinden ersucht.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt die Berichte der Prüforgane sowie die Stellungnahmen dazu zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

GR-0631   Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen

 

1) GR Maria Parzer LiB & Grüne

StR Marga Schmidl und GR Sabine Aicher teilen im Namen der Fraktion Liste Baum und Grüne folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse mit:

Fraktionssprecherin

AICHER statt Parzer

Ausschuss 3 - Personal- Bürgerservice und Wohnen:

PARZER statt SCHMIDL

Ausschuss 6 - Rechtsangelegenheiten und Vereine

ERBEN statt PARZER
Ausschuss 8 Sport und Jugend

ERBEN statt AICHER

Ausschuss 10 Prüfungsausschuss

ERBEN statt SCHLAGITWEIT

Verifikator Gemeinderat

AICHER (bisher nicht bestimmt)

 

2) GR Harald Wolkerstorfer SPÖ

GR Harald Wolkerstorfer, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokratischen Partei teilt folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse mit:

Ausschuss 2 - Kultur und Wissenschaften

NEMEC statt ERBEN
Ausschuss 9 - Umwelt und Verkehr

ORTHOFER statt ERBEN

Ausschuss 10 - Prüfungsausschuss

SEDA statt ERBEN

 

3) StR Elisabeth Mayer ÖVP

STR Elisabeth Mayer teilt namens der ÖVP-Fraktion folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse, Entsendungen usw. mit:

Ausschuss 1 - Finanzen und Betriebe

GAUGL statt PREISZ

Ausschuss 6 Rechtsangelegenheiten und Vereine

GAUGL statt PREISZ  (wäre durch die SPÖ zu bestätigen, weil SP-Sitz!)

Ausschuss 8 Sport und Jugend

GAUGL statt PREISZ

Verifikator Stadtrat

GAUGL statt PREISZ

Ordner

GAUGL statt PREISZ

Ersatzordner

ZÖCHINGER (war unbesetzt)

Disziplinarkommission

GAUGL statt PREISZ

Gemeindevermittlungsamt

GAUGL statt PREISZ

Antrag

Der Gemeinderat nimmt die von den Fraktionen LiB & Grüne, SPÖ und ÖVP eingebrachten Änderungen zur Kenntnis und genehmigt die beantragten Veränderung in den genannten Ausschüssen, Entsendungen usw.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Abstimmungsergebnis: einstimmig


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