Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 29.6.2010


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung. Dass das Protokoll erst nach 5 Wochen online gestellt werden kann, liegt nicht in unserem Ermessen, sondern daran, wann wir das Protokoll erhalten. Formatierungsfehler liegen nicht an uns.

Liste Baum & Grüne


 

Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:    22.15 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  32/Präsenzquorum: 22

 

AICHER GR Sabine (ab

PUTZ  STR Christian

BOLLAUF STR Susanne

REISNER GR Annemarie

BRUNNER GR Roman

RÖHRICH GR Christian

CAMBRUZZI GR Manfred

SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian

FRANEK GR Christa

SCHLÖGL BGM Mag. Karl

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

SCHMIDL GR Margaretha
ab 19.04 Uhr, Einleitende Erfordernisse

JAKSCH GR Walter

SEDA GR Michael

KAUKAL GR Beatrix

STANGL GR Alexandra

KEITEL GR Werner

TEUFL GR Thomas

KÖCKEIS GR Friedrich

TRAURIG GR Monika

LIEHR GR Florian

URBAN GR Silvia

MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian

WEINZINGER  GR Manfred

MAYER STR Elisabeth

WEINZINGER STR Viktor

NEMEC GR Ingrid

WISZNIEWSKI  GR Karim
ab 19.17 Uhr, Pkt. 06

OPPITZ STR Albrecht

WOLKERSTORFER STR Harald

ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

entschuldigt:

MANDL GR Christine

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Leopold Zöchinger

        23)  Für die LiB&G:             GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

4)        Änderungen in der Tagesordnung

Von der Tagesordnung werden abgesetzt:

 

4.14.              Berichte von Prüforganen – Nicht öffentlicher Teil

GR-0040       Berichte des Prüfungsausschusses

GR-0041       Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters

                   zu Berichten des Prüfungsausschusses

 

Antrag ÖVP, LIB&Grüne, Cambruzzi: Absetzung Punkt GR-0023/Pkt 2 „Umwidmung Grünland/Friedhof“

Dafür: 10

Dagegen: 20

Enthalten: 1 (Traurig)

Somit bleibt dieser Punkt auf der Tagesordnung

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Hauptschulgemeinde Zusammenführung Purkersdorf-Pressbaum

Antragsteller: BGM Mag. Karl Schlögl

Aufnahme in die Tagesordnung:              Ja       GR-0046
Dafür: 30
Enthalten: 1 (Schlagitweit)

                                                       

52) Familienfreundliche Gemeinde Audit

Antragsteller: STR Elisabeth Mayer

Aufnahme in die Tagesordnung:              Ja       GR-0047      
Dafür: 26 (Bollauf, Brunner, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger, Aicher, Franek, Schlagitweit)
Dagegen: 1 (Orthofer)

Enthalten: 4 (Franke-Losmann, Nemec, Schmidl, Cambruzzi)

 

53) Sitzung Stadträte und Fraktionssprecher zur Budgetkonsolidierung

Antragsteller: LiB & G

Aufnahme in die Tagesordnung:              Nein   
Dafür: 4
Dagegen: 24 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)
Enthalten: 3 (Mayer, Liehr, Cambruzzi)

54) Rücknahme Erhöhung Funktionsbezüge

Antragsteller: LiB & G

Aufnahme in die Tagesordnung:              Nein   
Dafür: 5
Dagegen: 19 (Bollauf, Brunner, Jaksch, Keitel, Köckeis, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Stangl, Urban)
Enthalten: 7 (Schlögl, Franke-Losmann, Kaukal, Zöchinger, Oppitz, Mayer, Matzka)

55) Petition Glücksspiel

Antragsteller: LiB & G

Aufnahme in die Tagesordnung:              Nein   
Dazu sprachen: Schlagitweit, Wolkerstorfer
Dafür: 8
Dagegen: 18 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Teufl, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer)

Enthalten: 5 (Mayer, Oppitz, Zöchinger, Röhrich, Traurig)

 

6)      Berichte des Bürgermeisters

 

6.1. Personalvertretungswahl 2010

Bei der am 22.04.2010 abgehaltenen Personalvertretungswahl im Bereich der Stadtgemeinde Purkersdorf hat die Liste „Bedienstete der Stadtgemeinde Purkersdorf“ alle gültigen Stimmen auf sich vereinen können und besetzt somit alle 7 Mandate .Vorsitzende der Personalvertretung bleibt nach wie vor Editha Novotny.

6.2. Förderungszusage NÖ Wasserwirtschaftsfonds

Für den Bauabschnitt 09 der Wasserversorgungsanlage Purkersdorf hat das Kuratorium des NÖ Wasserwirtschaftsfonds bei anerkannten Kosten in Höhe von € 260.000 einen Förderbetrag in Höhe von € 13.000 genehmigt.

Das Land NÖ hat für den Ankauf von Mangelinstrumenten für die Musikschule Purkersdorf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40% des anschaffungswertes, maximal aber € 7.061,20) genehmigt und zugesagt.

Die EVN-Wasser hat mit Schreiben vom 09.06.2010 mitgeteilt, dass der Lieferpreis für Wasser um 5,4% angehoben wird. Die Preisregulierung erfolgte auf Basis der letzten Festlegung (Juni 2007: IZ 548,6) zur aktuellen IZ (578,2).

Das Bundessozialamt hat mitgeteilt, dass die Stadtgemeinde Purkersdorf ihrer Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2009 im vollem Umfang nachgekommen ist.

Die NÖ Landesregierung hat mitgeteilt, dass für das Bauvorhaben Voksschule Purkersdorf die eingereichten Kosten anerkannt worden sind und aus Mitteln des Schul- und Kindergartenfonds € 519.900 an nicht rückzahlbaren Beiträgen sowie für ein fiktives Darlehen in Höhe 48,5 % der abgerechneten vom Fonds anerkannten Kosten einen Zinsenzuschuss in Höhe von € 283.342,01, auf 15 Jahre berechnet.

Vom 15. bis 18.07.2010 wird eine 6köpfige Delegation aus der Partnerstadt Sanary sur Mer Purkersdorf besuchen. Der Freundeskreis hat die Betreuung der Gäste übernommen. Ein Besuchsprogramm wird noch erarbeitet und allen GemeinderätInnen zeitgerecht zukommen.

 

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

7)        Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

Schriftliche Anfrage der Liste Baum & Grüne

 

In Purkersdorf in der Wienerstraße eröffnet bald eine Automatenspielhalle.

 

1.)  Ab wann hätte der Bürgermeister den Gemeinderat über die Pläne zur Herstellung einer Spielhalle informieren können?

In der Theorie ab 13.11.2009. Zeitgleich ist die öffentliche Ausschreibung der Gewerbeverhandlung im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft erfolgt. Die Gewerbeordnung sieht die Einbindung des Gemeinderates nicht vor.

2.)  Hätten der Bürgermeister oder der Gemeinderat bei der Bezirkshauptmannschaft Einspruch gegen die Erteilung einer Betriebstättengenehmigung aus jedweglichen Gründen erheben können? Beziehungsweise: hätte es eine dezidierte Möglichkeit gegeben, Einspruch zu erheben? Wenn ja, welche?

Der Gemeinde kommt im gewerberechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu, ausgenommen sie wäre selbst Anrainer. Die Mitwirkung der Gemeinde beschränkt sich auf die Einladung der Nachbarliegenschaftseigentümer und auf die Aussage hinsichtlich der örtlichen Raumordnung, soweit sie die Behörde (BH) nicht selbst erhebt..

3.)  Kann der Bürgermeister ausschließen, dass es sich bei den aufzustellenden Spielautomaten um Produkte der Firma Novomatic handelt?

Der Bürgermeister kann ausschließen, dass die Spielhalle durch die Novomatic betrieben wird. Er kann nicht, und das ist auch nicht seine Aufgabe, auf den Einsatz der Arbeitsmittel eines Betriebes Einfluss nehmen, dazu sind die zuständigen Behörden berufen, grundsätztlich die die Gewerbebehörde, im Fall von Glücksspielautomaten jedoch die NÖ Landesregierung.

4.)  Muss die Gemeinde dort die Herstellung von Grundstückszufahrten und Abstellflächen übernehmen?

Die Herstellung der Grundstückszufahrten und Abstellflächen ist Angelegenheit des Bauwerbers. Der Stadtgemeinde Purkersdorf erwachsen dadurch keine Kosten. 

 

 

Schriftliche Anfrage von Manfred Cambruzzi und Liste Baum & Grüne :

 

Der Wassergraben beim Schlosspark ist seit Monaten nicht in Betrieb und stark verunreinigt.

 

1.) Was ist die Ursache für den Defekt?  
Die Sohle des Wassergrabens ist im Winter aufgefroren.  Der Pumpenschacht war mit Wasser gefüllt.

2.) Sind Maßnahmen zur Behebung des Schadens geplant?  
Die Mängel wurden im Frühjahr nach der Schneeschmelze dem Arch.-Büro DI Pfeil gemeldet, damit die Sanierungsarbeiten (Garantie) eingeleitet werden können.

3.) Wer muss die Behebung Schadens und Reinigung des Wassergrabens durchführen? 
Die Schadensbehebungen müssen von den einzelnen Firmen durchgeführt werden. Das Gerinne wurde von der Gemeinde gereinigt.

4.) Wann ist die Behebung geplant?  
Die Firmen Wächter und Eckhart haben ihre Anlagen bereits überprüft und notwendige Reparaturen durchgeführt und sind nun in Ordnung.  Die Fa. Sandler-Bau wird die Sanierung des Gerinnes am 1. und 2. Juli 2010 durchführen.

5.) Wie viele Veranstaltungen sind für das Jahr 2010 im Schlosspark derzeit geplant?

Schulschlussfrühstück am 02.07.2010

Jakobimarkt 11.07.2010

Hochzeit 04.09.2010

Dirndlsonntag 12.09.2010 (im Rahmen des Kultursommers)

KöStV geplant, Termin noch nicht fix

 

 

Anfrage der Liste Baum & Grüne an den Stadtrat für Finanzen:

 

  1. Wie hat sich die Aufwertung des Schweitzer Franken seit dem letzten Rechnungslegungstermin auf den Verschuldungsstand in Euro gerechnet ausgewirkt?

Diese Frage kann leider nicht beantwortet werden, weil der Zusammenhang zwischen Rechnungslegung (vermutlich nach dem Umsatzteuergesetz) und dem Frankenkurs nicht erkannt werden konnte.

  1. Wie war der CHF Schuldenstand (in Euro) per 31.12.2009?

Im Rechnungsabschluss 2009 sind € 19,941.253,56  ausweisen.

  1. Wie ist er per heute, 29.6.2010.

Wäre heute ein Rechnungsabschlusstermin, müsste Die Stadtgemeinde einen Betrag in Höhe von € 19,919.099,37 ausweisen.

  1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Gemeindeverwaltung getroffen, um der Situation steigender CHF-Kurse zu begegnen?

Die Gemeindeverwaltung ergreift Maßnahmen nur nach Auftrag der dazu befugten politischen Gremien.

  1. Was ist für die Zukunft bezüglich der Kreditaufnahmen geplant?

Die momentane Stärke des CHF sollte ausgenützt werden.

  1. Wie ist die diesbezügliche Situation bei der WIPUR?

Über die WIPUR-Finanzierungen liegt dem heutigen Gemeinderat ein Bericht vor. Die Gesellschaft hat nach dem imparitätischen Realisationsprinzip zu bilanzieren und zum Bilanzstichtag zu bewerten.

 

8)                    Sitzungsplan 2010

 

Wochentag

Stadtrat

Gemeinderat

Dienstag

10.08.2010

 

Dienstag

21.09.2010

 

Dienstag

 

28.09.2010

Dienstag

19.10.2010

 

Dienstag

30.11.2010

 

Dienstag

 

07.12.2010

 

3.                Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 30.03.2010

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 30.03.2010 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 30.03.2010 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0001 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Neubau Bildungszentrum 

 

Sachverhalt

 

Die Baueinreichung des Projektes Bildungszentrum ist am 01.06.2010 erfolgt. Ebenso ist die Einreichung des Projektes bei der Förderstelle des Landes NÖ erfolgt.

Mit Schreiben vom 21.06.2010 hat das Land NÖ die Technische Begutachtung für dieses Projekt übermittelt und die Freigabe zur Durchführung des Projektes erteilt.

 

Die Förderung aus den Mitteln des Schul- und Kindergartenfonds wurde allerdings noch nicht beschlossen – wird laut Auskunft der zuständigen Beamten im Land NÖ bei der nächsten Förderungssitzung Ende September 2010 erfolgen.

 

Die WIPUR wird nunmehr die nächsten Schritte zur weiteren Umsetzung des Projektes einleiten die wie folgt lauten:

·         Ausschreibung der Finanzierung

·         Erstellung der Leistungsverzeichnisse

·         Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen

·         Durchführung der Ausschreibungen

 

Finanzierung:

Für die Finanzierung des Projektes wird die WIPUR einen Baufinanzrahmen in Höhe von € 6.850.000,-- abzüglich Direktförderung des Projektes (ca. € 1.250.000,--) ausschreiben, der dem Baufortschritt entsprechend abgerufen wird, um die Bauzinsen so gering wie möglich zu halten.

Nach Fertigstellung des Projektes (Herbst 2012) wird der ausgenützte Baufinanzrahmen in eine Tilgungsfinanzierung über 25 Jahre mit halbjährlichen Tilgungsraten umgewandelt. Die erste Tilgungszahlung erfolgt im Jahr 2013.

 

Damit die WIPUR GmbH und als Folge daraus die Stadtgemeinde Purkersdorf von den günstigen Aufschlagsfaktoren auf die Referenzzinssätze profitieren kann, besteht die Notwendigkeit des Beschlusses einer entsprechenden Sicherheit. Weil die finanzierende Bank noch nicht feststeht – Ausschreibung wird erst durchgeführt – und damit dann nicht zuviel Zeit verloren wird, sollen 2 Mustergarantien bzw. Bürgschaften der beiden Banken, die bei den letzten Finanzierungsausschreibungen immer die besten Angebote abgegeben haben, beschlossen werden.

 

Beilagen zu diesem Tagesordnungspunkt:

  • Objektdatenblatt gemäß ÖNORM B 1801-1
  • Mustergarantieerklärung BAWAG P.S.K. AG
  • Muster-Bürgschaft UniCredit Bank Austria AG

 

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister einen der beiden folgenden Beschlüsse umzusetzen:

 

Antrag A – Garantieerklärung BAWAG PSK

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Haftungsübernahme für die von der WIPUR GmbH aufzunehmende Finanzierung in Höhe von € 6.850.000,-- abzüglich Direktförderung des Landes NÖ – ca. € 1.250.000,-- = € 5.600.000,-- mittels der beigefügten Mustergarantieerklärung bei Finanzierung über die BAWAG P.S.K. AG zu.

 

ANTRAG B – Garantieerklärung Unicredit Bank Austria

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Haftungsübernahme für die von der WIPUR GmbH aufzunehmende Finanzierung in Höhe von € 6.850.000,-- abzüglich Direktförderung des Landes NÖ – ca. € 1.250.000,-- = € 5.600.000,-- mittels der beigefügten Muster-Bürgschaftsübernahme bei Finanzierung über die UniCredit Bank Austria AG zu.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0002 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GR-0002 WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

 

WIPUR-Finanzierungen

 

Im beigefügten Übersichtsblatt ist der Status der WIPUR-Finanzierungen per Stichtag 31.03.2010 dargestellt. Die Übersicht der CHF-Finanzierungen zeigt folgende Eckdaten:

 

Kreditstand bei Aufnahme:

CHF 32.673.327,62 (€ 21.896.869,17 bewertet zum Aufnahmekurs)

bisherige Tilgungen:

CHF 19.658.504,65

Kreditstand zum 31.03.2010:

CHF 13.014.822,97 (€ 9.033.611,60 bewertet zum letzten Stichtagskurs).

 

Im Vergleich zu einer EUR-Finanzierung ist die CHF-Finanzierung zum Stichtag 31.03.2010 mit € 2.404.810,81 (Zinsen und Währung) klar im Vorteil.

Unter Berücksichtigung der EUR-Finanzierungen hat die WIPUR zum 31.03.2010 offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 11.677.495,61.

 

Darüberhinaus gibt es noch 2 Baufinanzrahmen für die Projekte Wintergasse 46 und 48:

·         Rahmen Wintergasse 46 (Kindergarten): € 2.900.000,--
Ausnützung zum 31.03.2010: € 2.750.000,--

 

·         Rahmen Wintergasse 48 (Häuser): € 5.000.000,--
Ausnützung zum 31.03.2010: € 3.872.860,--

 

Beilagen zu diesem Tagesordnungspunkt:

  • Übersicht Finanzierungen

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0003 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GR 0003 – Volksschule Purkersdorf – Umbau und Renovierung

 

Sachverhalt

 

Die Volksschulgemeinde Purkersdorf hat beschlossen, dringend notwendige Umbau- und Renovierungsmaßnahmen des Volksschulgebäudes in Angriff zu nehmen. Dabei handelt es sich insbesondere um thermische Verbesserungsmaßnahmen (neue Fassade mit Wärmedämmung, neue Fenster), Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau einer Brandmeldeanlage, Sanierung der Klassenräume und um den Umbau des Eingangsbereiches (Vergrößerung) sowie den Einbau eines Liftes, damit die normierte barrierefreie Benützung des Gebäudes ermöglicht wird.

 

Die baubehördliche Einreichung ist bereits erfolgt. Die Abstimmungen mit dem Land NÖ sind abgeschlossen. Der Baubeginn ist für Herbst 2010 vorgesehen. Als Bauzeit ist ein Zeitraum von ca. 2 Jahre veranschlagt, da einige der Maßnahmen nur während der Ferienzeit ausgeführt werden können.

 

Die vom planenden Architekten, DI Rudolf Kirnberger, geschätzten Brutto-Errichtungskosten (Volksschulgemeinde ist nicht vorsteuerabzugsfähig) belaufen sich auf ca. € 2.600.000,-- (Kostenschätzung vom 28.01.2010 mit Preisbasis 16.12.2009).

 

Die Volksschulgemeinde Purkersdorf hat in ihrer letzten Sitzung am 14.06.2010 die WIPUR GmbH mit dem Projektmanagement für dieses Projekt beauftragt.

 

Mittlerweile hat die Volksschulgemeinde auch eine Finanzierungsausschreibung über den voraussichtlichen Finanzbedarf von € 2.600.000,-- in Form eines Baufinanzrahmens (Ausnützung entsprechend dem Baufortschritt) mit anschließender Tilgungsfinanzierung ausgeschrieben.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt den dringend notwendigen Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Volksschule Purkersdorf in jenem von der Volksschulgemeinde Purkersdorf festgelegten Umfang mit geschätzten Brutto-Errichtungskosten in Höhe von € 2.600.000 inkl. MWSt. zu. Die aus diesen Maßnahmen resultierende finanzielle Mehrbelastung der Stadtgemeinde durch höhere Schulerhaltungsbeiträge an die Volksschulgemeinde Purkersdorf ist in den kommenden Voranschlägen einzuarbeiten und zu berücksichtigen.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                 zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0004 – BGM Mag. Karl Schlögl

 

GR-0004        Marktgemeinde Tullnerbach – Ausscheiden aus Volksschulverband

 

Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird die Marktgemeinde Tullnerbach aus dem Volksschulverband Purkersdorf ausscheiden. Die Grundlage des Ausscheidens bildet die Verordnung der NÖ Landesregierung LGBl 5000/20-24. In Tullnerbach selbst wird eine Volksschule aufbauend errichtet, dh, es wird mit im ersten Betriebsjahr nur erste Klassen geben, im zweiten Betriebsjahr erste und zweite Klassen usw. bis zur Vollauslastung. Die Kinder aus Tullnerbach, die in der Volksschule in Purkersdorf eingeschult sind, bleiben die gesamt Schullaufbahn in der VS Purkersdorf. Für diese Kinder hat die Marktgemeinde Tullnerbach bis zum Austritt der Kinder den anteiligen Schulerhaltungsbeitrag zu leisten.

Die Marktgemeinde Tullnerbach hat nunmehr eine Vereinbarung vorgelegt, die das Ausscheiden mit Rechten und Pflichten dokumentiert (siehe Beilage).

Dazu hat das Stadtamt folgende Stellungnahme an die Marktgemeinde Tullnerbach mitgeteilt und angeregt, die Stellungnahme in den Beschluss des Gemeinderates aufzunehmen:

1)    die Vereinbarung wird in der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2010 im Purkersdorfer Gemeinderat behandelt

2)    ergänzend zur vorgelegten Vereinbarung wird die Stadtgemeinde anfügen, dass für die zur Zeit eingeschulten Kinder aus Tullnerbach bis zum Ende der Schullaufbahn auch nach dem Ausscheiden der Marktgemeinde Tullnerbach aus den VS-Verband Purkersdorf die auf diese Tullnerbacher Kinder entfallenden Schulerhaltungsbeiträge von der MGde. Tullnerbach zu leisten sind. Das gilt auch für Kinder, die nach dem Ausscheiden Tullnerbachs aus dem Verband in der VS Purkersdorf eingeschult werden.

ANTRAG

 

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Vereinbarung betreffend das Ausscheiden der Marktgemeinde Tullnerbach aus dem Volksschulverband Purkersdorf mit der Änderung, dass die Stellungnahme des Stadtamtes integrierender Bestandteil der Vereinbarung ist.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:      

Schlögl, Cambruzzi                                   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0005 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0005        Aufnahme von Darlehen

 

Im Voranschlag 2010 sind zur Finanzierung von außerordentlichen Vorhaben Darlehensaufnahmen

von insgesamt € 782.900,00 vorgesehen.  

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt im Jahr 2010 die Sanierung der Wasserversorgungsanlage,

Bauabschnitt 09, im Bereich Florian Trautenberger Straße und Teile der Wiener Straße, sowie den Neubau im Christkindlwald  mit Investitionskosten in Höhe von ca. € 210.000,00 und Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 14, im Bereich Florian Trautenberger Straße mit Investitionskosten in Höhe von ca. € 100.000,00.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat daher folgende Kreditinstitute um je ein Darlehensangebot für WVA, BA 09 und

ABA, BA 14 ersucht:

                            Hypo Investmentbank AG.

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.

Volksbank Wien AG

UniCredit Bank Austria AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Donnerstag, 17. Juni 2010, 12.00 Uhr.

 

Ersucht wurde um Anbote für zwei Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die UniCredit Bank Austria AG, die BAWAG P.S.K., die Volksbank Wien AG, die Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H. und die Hypo Investmentbank AG. haben innerhalb der Frist Anbote gelegt.

Die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG. hat keine Angebote gelegt.     

 

Wasserversorgungsanlage (BA 09) € 210.000,00

 

Abwasserentsorgungsanlage (BA 14) € 100.000,00

 

Banken

6-Monats-EURIBOR

6-Monats-LIBOR

 

 

 

 

 

 

 

Erste Bank

 

nicht abgegeben

 

nicht abgegeben

 

Raiffeisenbank Wienerwald

 

+0,65

 

kein Angebot

1)

BAWAG P.S.K.

 

+ 0,43

 

+ 0,58

2)

UniCredit Bank Austria AG

ad1)

+ 0,70

 

kein Angebot

3)

UniCredit Bank Austria AG

ad2)

+ 0,60

 

kein Angebot

3)

Volksbank Wien AG

 

+ 0,95

 

kein Angebot

4)

Hypo Investmentbank AG

ad1)

+ 0,58

 

kein Angebot

5)

Hypo Investmentbank AG

ad2)

+ 0,75

 

kein Angebot

5)

                                                                                    

1) Tilgungsbeginn entgegen Ausschreibung 31.03.2011, Verpfändung

    gemeindeeigener Steuern, Sondertilgungen möglich, Anbot befristet bis 30.06.2010.

                                                                                    

2) Keine Zuzählungsgebühr bzw. sonstige Spesen!                 

   Anbot zwei Monate befristet!                                           

                                                                                    

3) ad2) Der angebotene Aufschlag gilt mindestens 36 Monate nach Bereitstellung    

     und wird bei geänderten Refinanzierungsbedingungen neu verhandelt.    

     Anbote befristet bis 17.07.2010                                     

                                                                                    

4) Die angeführten Zinssatzindikatoren unterliegen ständigen Schwankungen,        

   daher Gewährung erst nach gesonderter schriftlichen Vereinbarung, in welcher   

    detaillierte Bedingungen festgehalten werden.                   

                                                                                    

5) Neben den Zinsen keine weiteren Spesen!                        

    Anbot zwei Monate befristet!                                          

 

ad1) Aufschlag gültig bis 30.09.2014, danach neue Zinssatzvereinbarung     

 

Die BAWAG P.S.K. war für beide Varianten der Bestbieter. Der angebotene Zinssatz beträgt zum Angebotsstichtag (14.06.2010):

-       beim LIBOR 0,1833 % + 0,58 % = 0,7633 %

-       beim EURIBOR 1,005 % + 0,43 % = 1,435 %

Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich. Beim der LIBOR-Variante ist das der Basis 6-Monats-CHF-LIBOR zwei  Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstermin. 

 

Insgesamt ist die Variante in CHF wegen des derzeit für Darlehensaufnahmen sehr günstigen CHF/EUR Wechselkurses, der geringeren Zinsen und der langen Laufzeit deutlich günstiger.

ANTRAG

 

Aufnahme von zwei Darlehen für die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben „Wasserversorgungsanlage, BA 09“ und „Abwasserbeseitigungsanlage, BA 14“ des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von € 210.000,00 bzw. € 100.000,00, beide bei der BAWAG P.S.K. zu folgenden Bedingungen:

Darlehensaufnahme bei BAWAG-PSK in CHF, Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 31.03.2012, Bindung des Zinssatzes an den 6 Monats-LIBOR (CHF) mit einem Aufschlag von 0,58 %-Punkten und halbjährlicher Anpassung.

 

Haushaltsstelle:   6/850000+346232        € 210.000,00

                            6/851000+346228        € 100.000,00

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Schlagitweit, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 19

Dagegen: 6 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Oppitz, Liehr)

Enthalten: 6 (Mayer, Stangl, Urban, Zöchinger, Reisner, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                zur Sitzung am 29. Juni 2010

GR Wiszniewski nimmt an der Sitzung teil.

 

Punkt: GR–0006 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0006        Änderung bestehender Darlehensverträge

 

Im Voranschlag 2010 sind zur Finanzierung von außerordentlichen Vorhaben Um begonnene Vorhaben aus dem Vorjahr abschließen und neue beginnen zu können, ist es notwendig einen finanziellen Bewegungsspielraum für die einnahmenseitig schwierigen Jahre 2010 und 2011 zu schaffen und weiterhin die Liquidität aufrecht zu erhalten.

 

Mit der UniCredit Bank Austria AG wurden daher neue Rückzahlungsmodalitäten zu den nachstehend angeführten Krediten vereinbart, wobei für die Jahre 2010 und 2011 die Tilgungen (Ausmaß ca.

€ 300.000,00) ausgesetzt und die fehlenden Raten ab dem Jahr 2012 in die Restlaufzeit eingerechnet werden. Die Gesamtlaufzeit und die bisher vereinbarten Sicherheiten, Bedingungen und Konditionen bleiben dabei unverändert und gelten auch weiterhin sinngemäß.

  

Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedoch weiterhin fortgesetzt, da alle anderen Darlehen laufend getilgt werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Rückzahlungsmodalitäten für die Darlehen der UniCredit Bank Austria AG

 

          400 143 301                                   005

          400 142 030                                   016

          400 144 184                                   . 116A

          400 144 192                                   . 116B

          400 144 432                                   . 119

          400 145 025                                   . 134

          400 145 363                                   . 150

          400 129 482                                   . 177

          619 242 811 CHF                           . 199

          619 244 221 CHF                           . 203

          50192 079 100 CHF                      . 204

          50192 079 101 CHF                      . 205

          50192 079 102 CHF                      . 206

          09393 057 601 CHF                      . 213

          09393 057 602 CHF                      . 215

          09393 057 603 CHF                      . 221

          09393 057 604 CHF                      . 223

wie folgt zu:

Tilgungsaussetzung für die Jahre 2010 und 2011, Einrechnung der fehlenden Raten ab dem Jahr 2012 in die Restlaufzeit (lt. beiliegender Tilgungspläne)  des jeweiligen Darlehens, wobei die Endlaufzeit der einzelnen Darlehen, die Sicherheiten, Bedingungen und Konditionen unverändert bleiben.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Zöchinger, Schlagitweit, Schlögl, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21

Dagegen: 9 (Cambruzzi, Aicher, Schlagitweit, Schmidl, Franek, Liehr, Zöchinger, Oppitz, Mayer)

Enthalten: 2 (Stangl, Urban)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                  zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0007 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0007       Fördervertrag Annahmeerklärung betreffend  WVA BA09 und ABA BA14

 

S A C H V E R H A L T

 

     

Die Stadtgemeinde Purkersdorf wird einen Förderungsvertrag mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, für die eingereichten Projekte Wasserversorgungsanlage BA09 (Investitionskosten € 260.000,00) und Abwasserbeseitigungsanlage BA14 (Investitionskosten € 97.000,00) abschließen.

 

Zu diesem Zwecke hat die Stadtgemeinde Purkersdorf betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses, sowie den Förderungsmitteln aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds für oben angeführte Projekte Annahmeerklärungen zu unterschreiben. 

 

Bei den Förderungsmitteln aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds handelt sich um ein gewährtes Darlehen mit einer Verzinsung von 1 % p.a. Die Rückzahlung beginnt 25 Jahre nach Funktionsfähigkeit und hat in 10 gleich hohen Halbjahresannuitäten zu erfolgen. Die bis zum Beginn der Rückzahlung anfallenden Zinsen werden dem Kapital zugeschlagen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt die Annahmeerklärungen betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses sowie von Förderungsmitteln aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds für die Projekte Wasserversorgungsanlage BA09 und Abwasserbeseitigungsanlage BA14.   

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:      

Orthofer, Oppitz, Schlögl                                

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0008 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0008        Änderung Abfallwirtschaftsverordnung

Der Abfallwirtschaftshaushalt ist nicht mehr ausgeglichen. Das ist einerseits auf die gestiegenen Kosten im Transportgewerbe, bei den Deponie- und Entsorgungsgebühren und beim Personal und andererseits auf steigende Leistungen in Bereichen, zurückzuführen, die nicht oder nicht direkt durch Abfallwirtschaftsgebühren bedeckt werden (dezentrale Alt- und Wertstoffsammelstellen, zentrale Abfallsammelstelle Bauhof). Die Gemeinden sind verpflichtet, die „Gebührenhaushalte“ grundsätzlich ausgeglichen zu bilanzieren. Die letzte Gebühren- und Abgabenanpassung erfolgte per 1.1.2008.

Bei der Neugestaltung der Gebühren war einerseits auf das Prinzip der Ausgeglichenheit Rücksicht zu nehmen und andererseits auch darauf Bedacht zu nehmen, notwendige Investitionen in den nächsten Jahren aus dem Haushalt bestreiten zu können.

Die Anpassung der Gebühren soll in 2 Schritten erfolgen, nämlich mit Beginn des 4. Quartals 2010 und mit Beginn des 3. Quartals 2012 und umfasst einen Umfang von ca. 9,5% im ersten und weiteren ca. 5% im 2. Schritt.

Für Bezieher kleinster Einkommen soll die Purkersdorfer Gemeindeabgaben­förderung in der bisherigen Form aufrecht erhalten bleiben.

 

                                  bisher                  ab 01.10.2010           ab 01.07.2012

                                  €/Entleerung          €/Entleerung              €/Entleerung

Restmüll (120l)                6,20                     6,80                         7,10

Restmüll (240l)              12,40                   13,60                       14,20

Restmüll (770l)              39,40                   43,60                       45,60

Restmüll (1.100l)           56,40                   62,30                       65,10

Biomüll (120l)                  2,30                     2,50                         2,60

Biomüll (240l)                  4,50                     5,00                         5,20

Restmüllsäcke 60 l           6,20                     6,80                         7,10

Restmüllsäcke 120 l        12,40                   13,60                       14,20

ANTRAG

Der Gemeinderat ändert die Abfallwirtschaftsverordnung vom 15.03.1993 in der Fassung vom 25.09.2007 ab und erlässt beiliegende Verordnung.

Für Bezieher kleinster Einkommen gilt weiterhin die vom Gemeinderat beschlossene Gemeindeabgabenförderung in der Fassung der Beschlüsse vom 02.12.2004, GR-1048, bzw. 25.09.2007, GR-0433.

Die Stadträte der Stadtgemeinde Purkersdorf werden bei einer Klausur im September 2010 die ausgabenseitigen Einsparpotentiale für das Jahr 2011 festlegen. Ziel ist eine Reduktion der disponiblen  Ausgaben vor allem im oHH über alle Ressorts und aoHH in der Größenordnung von 5% (Zielgröße) zu erreichen.

Zusatz BGM Schlögl:

Die Förderungsmodalitäten für Zuschüsse zu den Hausbesitzabgaben sollen überarbeitet und den neunen Gegebenheiten angepasst werden. Der Ausschuss für Soziales wird beauftragt, bis zur Septembersitzung 2010 des Gemeinderates einen Vorschlag so vorzubereiten, dass die neuen Richtlinien mit Inkrafttreten der geänderten Abgabenordnungen (1.10.2010) wirksam werden können. Dieser Zusatz findet in gleicher Weise auf die folgenden Tagesordnungspunkte GR-0009 und GR-0010) Anwendung.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Schlögl, Schlagitweit, Aicher, Schmidl, Mayer, Franek, Cambruzzi, Reisner, Franke-Losmann, Zöchinger, Liehr, Weinzinger V.

 

Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit auf 4 getrennte Abstimmungen:

Dafür:  5

Dagegen: 25 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

Enthalten: 2 (Mayer, Reisner)

 

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl 3 getrennte Abstimmungen:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Abs. 1:

Dafür: 27

Dagegen: (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi)

 

Abstimmungsergebnis Abs. 2:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Abs. 3:

einstimmig

 

VERORDNUNG

 

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf aufgrund der Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 (NÖ AWG 1992), LGBl. 8240, in der geltenden Fassung.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am  29. Juni 2010, 20100629GR0008, beschlossen, die Abfallwirtschaftsverordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 15.03.1993, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2007, 20070925GR0433, wie folgt abzuändern:

 

§ 1

 

§ 8 – Entsorgungsintervalle lautet:

 

(1)         Bei allen im Pflichtbereich gelegenen Liegenschaften werden jährlich 13 (dreizehn) Entleerungen, das entspricht einem 4-wöchigen (vierwöchigen) Entsorgungsintervall, der Restmüllbehälter durchgeführt, soweit diese mit Restmüllbehältern kleiner gleich 240 Liter Volumen ausgestattet sind.

(2)         Bei allen im Pflichtbereich gelegenen Liegenschaften werden jährlich 26 (sechsundzwanzig) Entleerungen, das entspricht einem 2-wöchigen (zweiwöchigen) Entsorgungsintervall, der Restmüllbehälter durchgeführt, soweit diese mit Restmüllbehältern größer 240 Liter Volumen ausgestattet sind

(3)         Bei allen im Pflichtbereich gelegenen Liegenschaften werden jährlich 36 (sechsunddreißig) Entleerungen, und zwar in den Kalendermonaten Oktober bis April 15(fünfzehn) Entleerungen, das entspricht einem 2(zwei)-wöchigen Abfuhrintervall, und in den Kalendermonaten Mai bis September 21(einundzwanzig) Entleerungen, das entspricht einem wöchentlichen Abfuhrintervall,  der Biomüllbehälter durchgeführt.

(4)         Die Entleerung der auf den dezentralen Alt- und Werstoffsammelstellen der Stadtgemeinde befindlichen Behälter erfolgt nach Anfall und Bedarf.

(5)         Die Entleerung der Behälter für die getrennte Alt- und Wertstoffsammlung in der zentralen Sammelstelle der Stadtgemeinde erfolgt nach Anfall und Bedarf.

 

§ 2

 

§ 11 - Abfallwirtschaftsgebühren, Abfallwirtschaftsabgaben – lautet ab 01.10.2010:

 

(1)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt für die

      Abfuhr von nicht verwertbarem Müll (Restmüll) pro Entleerung ab 01.10.2010

 

1.1.   für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung

Restmülltonnen mit       120 l  Inhalt                                               €   6,80

Restmülltonnen mit       240 l  Inhalt                                               € 13,60

Restmülltonnen mit       770 l  Inhalt                                               € 43,60

Restmülltonnen mit    1.100 l  Inhalt                                               € 62,30

 

1.2.   für Müllbehälter für einmalige Benützung

Müllsäcke  Volumen 60 Liter                                                          €   6,80

Müllsäcke  Volumen 120 Liter                                                        € 13,60

 

(2)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt für die Abfuhr von verwertbaren biogenen Abfällen (Biomüll) pro Entleerung ab 01.10.2010:

für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung (Biotonne)

Biomülltonne mit                                                     120 l  Inhalt     €  2,50

Biomülltonne mit                                                     240 l  Inhalt     €  5,00

 

(3)  Die Höhe der Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 50 v.H. (50%) der Abfallwirtschaftsgebühr.

 

(4)  Die Vorschreibung der gesetzlichen Umsatzsteuer richtet sich nach den entsprechenden bundesgesetzlichen Normen.

 

§ 3

 

§ 11 - Abfallwirtschaftsgebühren, Abfallwirtschaftsabgaben – lautet ab 01.07.2012:

 

(1)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt für die

      Abfuhr von nicht verwertbarem Müll (Restmüll) pro Entleerung ab 01.07.2012

 

1.1.   für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung

 Restmülltonnen mit       120 l  Inhalt                                              €   7,10

 Restmülltonnen mit       240 l  Inhalt                                              € 14,20

 Restmülltonnen mit       770 l  Inhalt                                              € 45,60

 Restmülltonnen mit    1.100 l  Inhalt                                              € 65,10

 

 1.2.   für Müllbehälter für einmalige Benützung

Müllsäcke  Volumen 60 Liter                                                          €   7,10

Müllsäcke  Volumen 120 Liter                                                        € 14,20

 

(2)  Die Grundgebühr zur Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr beträgt für die Abfuhr von verwertbaren biogenen Abfällen (Biomüll) pro Entleerung ab 01.07.2012:

für einen Müllbehälter für wiederkehrende Benützung (Biotonne)

Biomülltonne mit                                                         120 l  Inhalt €  2,60

Biomülltonne mit                                                         240 l  Inhalt €  5,20

 

(3)  Die Höhe der Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 50 v. H. (50%) der Abfallwirtschaftsgebühr.

 

(4)  Die Vorschreibung der gesetzlichen Umsatzsteuer richtet sich nach den entsprechenden bundesgesetzlichen Normen.

 

§ 4

 

Der gesamte restliche Verordnungstext des Gemeinderates vom 15.03.1993, in den Fassungen vom 21.06.1993, 24.03.1994, 30.11.1994, 21.06.1995, 26.03.1996,12.12.2000 und 13.12.2005 und 25.09.2007 bleibt unverändert.

 

§ 5

 

(1)    § 3 dieser Verordnung tritt mit 01.07.2012 in Kraft.

(2)    Die restlichen Bestimmungen dieser Verordnung treten mit  01.10.2010 in Kraft.

(3)  Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht worden bzw. erfolgt sind, sind die bis zu den Inkraftretungsterminen geltenden Bestimmungen der Abfallwirtschaftsverordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf anzuwenden.

 

Für den Gemeinderat:

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0009 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0009        Änderung der Kanalabgabenordnung

 

Der Bereich Abwasser konnte in den letzten Jahren betriebswirtschaftlich nicht mehr kostendeckend geführt werden. Das ist einerseits auf die enorm gestiegenen Kosten bei der Einleitung der Abwässer nach Wien und andererseits auf steigende Mehraufwände bei den zahlreichen Pump- und Hebewerken sowie den erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen zurückzuführen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die „Gebührenhaushalte“ grundsätzlich ausgeglichen zu bilanzieren. Die letzte Gebühren- und Abgabenanpassung erfolgte per 1.1.2008.

Bei der Neugestaltung der Gebühren war einerseits auf das Prinzip der Ausgeglichenheit Rücksicht zu nehmen und andererseits auch darauf Bedacht zu nehmen, notwendige Investitionen in den nächsten Jahren aus dem Haushalt bestreiten zu können. Der Neuberechnung liegt der diesem Antrag beigefügte Betriebsfinanzierungsplan zu Grunde.

Die Anpassung der Gebühren soll in 2 Schritten erfolgen, nämlich mit Beginn des 4. Quartals 2010 und mit Beginn des 3. Quartals 2012 und umfasst einen Umfang von ca. 9,5% im ersten und weiteren ca. 5% im 2. Schritt.

Für Bezieher kleinster Einkommen soll die Purkersdorfer Gemeindeabgaben­förderung in der bisherigen Form aufrecht erhalten bleiben.

 

Kanalbenützungsgebühr (SW)        ab 01.10.2010         €    2,96 /m² Berechnungsfläche

Kanalbenützungsgebühr (RW)        ab 01.10.2010         €    3,26 /m²

Kanaleinmündungsabgabe (SW)     ab 01.10.2010         €  19,32 /m²

Kanaleinmündungsabgabe (RW)     ab 01.10.2010         €    8,63 /m²

 

Kanalbenützungsgebühr (SW)        ab 01.07.2012         €    3,11 /m²

Kanalbenützungsgebühr (RW)        ab 01.07.2012         €    3,42 /m²

Kanaleinmündungsabgabe (SW)     ab 01.07.2012         €  21,25 /m²

Kanaleinmündungsabgabe (RW)     ab 01.07.2012         €    9,49 /m²

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Kanalabgabenordnung auf Grundlage der Berechnungen und des Betriebsfinanzierungsplanes in der Beilage.

Für Bezieher kleinster Einkommen gilt weiterhin die vom Gemeinderat beschlossene Gemeindeabgabenförderung in der Fassung der Beschlüsse vom 02.12.2004, GR-1048, bzw. 25.09.2007, GR-0433.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Schlagitweit

 

Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit getrennte Abstimmungen 2010/2012:

Dafür: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi)

Dagegen: 27 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 27

Dagegen: 5 (Aicher, Franek, Schmidl, Schlagitweit, Cambruzzi)

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 29.06.2010 nach den Bestimmungen des NÖ Kanalgesetzes 1977, LGBl. 8230, in der geltenden Fassung, folgende Kanalabgabenordnung beschlossen.

 

 

KANALABGABENORDNUNG

 

§ 1

Erhebung und Geltungsbereich

 

(1) Aufgrund der Ermächtigung nach § 8 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetz 1948 erhebt die Stadtgemeinde Purkersdorf nach den Bestimmungen des NÖ Kanalgesetzes 1977 Kanalerrichtungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren.

 

(2) Diese Kanalabgabenordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

§ 2

EINMÜNDUNGSABGABE

für den Anschluss an einen öffentlichen Schmutzwasser- bzw. Regenwasserkanal

 

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 vom 01.10.2010 bis 30.06.2012 mit € 19,32 und ab 01.07.2012 mit € 21,25 festgesetzt.

 

(2) Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes nach Abs. 1 eine Baukostensumme von € 19.089.224,00 und eine Gesamtlänge des Schmutzwasserkanalnetzes von lfm 35.882,00 zugrunde gelegt.

 

(3) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 vom 01.10.2010 bis 30.06.2012 mit € 8,63 und ab 01.07.2012 mit € 9,49 festgesetzt.

 

(4) Gemäß § 6 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes nach Abs. 3 eine Baukostensumme von € 5.748.070,66 und eine Gesamtlänge des  Regenwasserkanalnetzes von lfm 16.979,00 zugrunde gelegt.

 

(5) Vorauszahlungen: Die Stadtgemeinde kann bei Bedarf im Sinne § 3a des NÖ Kanalgesetzes 1977 Vorauszahlungen auf die gemäß § 2 leg. cit. zu entrichtenden Kanaleinmündungsabgaben in Höhe von bis zu 80 v.H. (80 %) der gemäß § 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgaben unter sinngemäßer Anwendung der Normen der geltenden Bundesabgabenordnung erheben.

 

§ 3

ERGÄNZUNGSABGABEN

 

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe ist in gleicher Höhe für die Berechnung der Ergänzungsabgaben anzuwenden.

 

§ 4

SONDERABGABEN

 

Ergibt sich aus § 4 des NÖ Kanalgesetzes 1977 die Verpflichtung zu Entrichtung einer Sonderabgabe, ist diese Abgabe mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Sie darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.

§ 5

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN

für den Schmutzwasser- und Regenwasserkanal

 

(1) Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 des NÖ Kanalgesetzes 1977 zu berechnen.

 

(2) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Schmutzwasserkanalanlage wird der Einheitssatz für die Kanalbenützungsgebühr

vom 01.10.2010 bis 30.06.2012     mit € 2,96

 und ab 01.07.1012                     mit € 3,11 festgesetzt.

 

(3) Zur Berechnung schmutzfrachtbezogener Anteile wird der spezifische Jahresaufwand mit €  75,06  festgesetzt.

 

§ 6

ZAHLUNGSTERMINE

 

Die Kanalbenützungsgebühren sind im Voraus in vierteljährlichen Teilzahlungen, und zwar

jeweils bis 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.

 

§ 7

ERMITTLUNG DER BERECHNUNGSGRUNDLAGEN

 

Zwecks Ermittlung der für die Abgaben- und Gebührenbemessung maßgeblichen Umstände

haben die anschlusspflichtigen Grundeigentümer die von der Gemeinde hiefür aufgelegten Fragebogen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausgefüllt bei der Gemeinde abzugeben. Allenfalls werden die Berechungsgrundlagen durch Gemeindeorgane unter Mitwirkung der betreffenden Grundstückseigentümer ermittelt.

 

§ 8

UMSATZSTEUER

 

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Kanalabgabenordnung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer auf Grund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verrechnung.

 

§ 9

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

(1) Diese Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf tritt mit 01.10.2010 in Kraft, die bisherige Kanalabgabenordnung tritt mit gleichem Datum außer Kraft.

 

(2) Auf Abgabentatbestände für Kanaleinmündungsabgaben, Ergänzungsabgaben und Sonderabgaben sowie für Kanalbenützungsgebühren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

 

 

 

Für den Gemeinderat

 

 

Betriebsfinanzierungsplan

für ein Trennsystem

 

 

Basis:  Rechnungsabschluss 2009

 

 

 

A.    Betrieb der Kanalanlage

Ortsnetz (inkl. Sammler, bei

 

Verbandsanlagen Gemeindeanteil)

1. Pesonalkosten

144.404,43

2. Wartung, Instandhaltung

94.479,43

3. Verbandsbeiträge

79.859,51

4. sonstige Ausgaben

938.606,01

5. Klärschlammentsorgung

0,00

 

 

B. jährliche Zinsen

 

1. WWF-Darlehen

38.524,42

2. GIF-Darlehen

0,00

3. Bankdarlehen

29.530,22

 

 

C. Tilgung der Errichtungskosten

324.495,00

 

 

D. Erneuerungsrücklage

237.716,00

 

 

E. Annuitätenzuschuss nach dem UFG

97.112,92

 

 

Jahresaufwand

1.790.502,10

(01) Jahresaufwand Ortsnetz

792.141,42

(02) Jahresaufwand Kläranlage

998.360,68

(03) Ausbaukapazität der Kläranlage

13.300EW

(04) Summe der Berechnungsflächen

711.229,48 m²

(05) Summe der Berechnungs-EW

11.221EW

(06) spezifischer Jahresaufwand

€ 75,06/EW

(07) Summe de EW-Gebührenanteil

421.150,57

(08) Jahresaufwand flächenbezogene Gebühr

1.369.351,53

(09) Einheitssatz flächenbezogene Gebühr (SW)

€   1,93 / m²

(09) Einheitssatz flächenbezogene Gebühr (RW)

€   2,12 / m²

gem. § 5a Abs. 2 zulässiger Einheitssatz (SW)

€   3,85 / m²

gem. § 5a Abs. 2 zulässiger Einheitssatz (RW)

€   4,24 / m²

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                               zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0010 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0010        Änderung der Wasserabgabenordnung

 

Der Bereich Wasserversorgung konnte in den letzten Jahren betriebswirtschaftlich nicht mehr kostendeckend geführt werden. Das ist einerseits auf die gestiegenen Kosten beim Wassereinkauf (allein heuer wurde Einkaufspreis um mehr als 5% erhöht!) und andererseits auf steigende Mehraufwände im Instandhaltungsbereich durch a) Rohrbrüche und b) bei den Hochbehältern zurückzuführen. Darüber hinaus sind wichtige und notwendige Aufwände im Überwachungs- und Dokumentationsbereich entstanden, die die Kosten für Betrieb und Personal erheblich beeinflusst haben. 

Die Gemeinden sind verpflichtet, die „Gebührenhaushalte“ grundsätzlich ausgeglichen zu bilanzieren. Die letzte Gebühren- und Abgabenanpassung erfolgte weit unter der Indexentwicklung per 1.1.2008 und wurde diese in der Zwischenzeit durch die Preiserhöhungen der Lieferanten EVN-Wasser und Stadt Wien-Wasser mehr als kompensiert.

Bei der Neugestaltung der Gebühren war einerseits auf das Prinzip der Ausgeglichenheit Rücksicht zu nehmen und andererseits auch darauf Bedacht zu nehmen, notwendige Investitionen in den nächsten Jahren aus dem Haushalt bestreiten zu können. Der Neuberechnung liegt der diesem Antrag beigefügte Betriebsfinanzierungsplan zu Grunde.

Die Anpassung der Gebühren soll in 2 Schritten erfolgen, nämlich mit Beginn des 4. Quartals 2010 und mit Beginn des 1. Quartals 2013 und umfasst einen Umfang von ca. 9,5% im ersten und weiteren ca. 5% im 2. Schritt.

Für Bezieher kleinster Einkommen soll die Purkersdorfer Gemeindeabgaben­förderung in der bisherigen Form aufrecht erhalten bleiben.

 

Wasserbezugsgebühr                  ab 01.01.2011                       €    2,32 /m³

Wasseranschlussabgabe           ab 01.10.2010                         €  13,11 /m²

 

Wasserbezugsgebühr                  ab 01.01.2013                       €    2,44 /m³

Wasseranschlussabgabe           ab 01.07.2012                         €  14,42 /m²

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Wasserabgabenordnung auf Grundlage des Betriebsfinanzierungsplanes in der Beilage..

Für Bezieher kleinster Einkommen gilt weiterhin die vom Gemeinderat beschlossene Gemeindeabgabenförderung in der Fassung der Beschlüsse vom 02.12.2004, GR-1048, bzw. 25.09.2007, GR-0433.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Geschäftsordnungsantrag Franek – getrennte Abstimmung 2010/2012:

Dafür: 5

Dagegen: 27 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

 

                                                   

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 27

Dagegen: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi)

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat  in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 beschlossen, die Wasserabgabenordnung vom 21.06.1995, in der Fassung vom 12.12.2000, 17.12.2001, 14.06.2005, 13.12.2005, 25.09.2007 und 11.03.2008 wie folgt abzuändern:

WASSERABGABENORDNUNG

 

für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

§ 1

Erhebung und Geltungsbereich

 

(1) Aufgrund der Ermächtigung nach § 8 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetz 1948 erhebt die Stadtgemeinde Purkersdorf Abgaben und Gebühren nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978.

 

(2) Diese Wasserabgabenordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

(3) Die Stadtgemeinde Purkersdorf erhebt folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren:

a) Wasseranschlussabgaben

b) Ergänzungsabgaben

c) Sonderabgaben

d) Wasserbezugsgebühren

e) Bereitstellungsgebühren

 

§ 2

Wasseranschlussabgabe

 

(1) Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeinde
wasserleitungsgesetzes 1978

vom 01.10.2010 bis 30.06.2012     mit € 13,11   und

ab  01.07.2012                           mit € 14,42    festgesetzt.

(2) Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von € 11.558.574,48 und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von 35.904 lfm zu Grunde gelegt.

 

§ 3

Ergänzungsabgabe

 

Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.

 

§ 4

Sonderabgabe

 

(1) Eine Sonderabgabe gemäß § 8 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 ist zu entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft errichteten Baulichkeit ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender Wasserverbrauch zu erwarten ist und die Gemeindewasserleitung aus diesem Grunde besonders ausgestaltet werden muss.

 

(2) Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die Gemeindewasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch Neu-, Zu- oder Umbau so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen zutreffen.

 

(3) Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.

 

§ 5

Bereitstellungsgebühren

 

(1)  Der  Bereitstellungsbetrag wird mit € 9,00 pro m³/h festgesetzt.

(2)  Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

 

Wassemesser nennbelastung in

Bereitstellungsbetrag

Bereitstellungsgebühr

in €

m³/h

in € pro m³/h

(Spalte 1 x Spalte 2)

3

9,00

27,00

5

9,00

45,00

7

9,00

63,00

10

9,00

90,00

20

9,00

180,00

30

9,00

270,00

40

9,00

360,00

50

9,00

450,00

80

9,00

720,00

100

9,00

900,00

 

§ 6

Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr

 

(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für 1 m³ Wasser

vom    01.01. 2011 bis 31.12.2012 mit      € 2,32                    und

ab      01.01.2013 mit                          € 2,44          festgesetzt.

 

§ 7

Ablesungszeitraum

Entrichtung der Wasserbezugsgebühr

und der Bereitstellungsgebühr

 

(1) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt am 01. Oktober und endet mit 30. September des Folgejahres.

 

(2) Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:

1.                von 1. Oktober  bis 31. Dezember
2.                von 1. Jänner   bis 31. März
3.                von 1. April       bis 30. Juni
4.                von 1. Juli         bis 30. September

Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August fällig. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.


(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in einem Betrag am 15. Mai zu entrichten.

 

§ 8

Umsatzsteuer

 

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verrechnung.

 

§ 9

Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

 

(2) Auf Abgabentatbestände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bisher geltenden Abgabensätze anzuwenden.

 

Für den Gemeinderat:

 


Betriebsfinanzierungsplan

für die Berechnung der Grundgebühr nach § 10 Abs. 5 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

Basis: Rechnungsabschluss 2009

 

 

 

1. Betriebskosten

 

a. Strom

15.819,05

b. Persolanaufwand

118.595,25

c. Wasserankauf (z.B.: NÖSIWAG, Magistrat der Stadt Wien)

598.066,37

d. sonstige Ausgaben

15.559,96

 

 

2. Wartung und Instandhaltung

54.289,25

 

 

3. Erneuerungsrücklage

 

a. 10 % der maschinellen Einrichtungen

8.832,94

b. 1 % d. Gesamtkosten ohne m. E.

114.702,45

 

 

4. Darlehensannuitäten

 

a. WWF

115.135,66

b. LWWF (GIF)

0,00

c. Bank

65.038,94

 

 

5. sonstige jährliche Ausgaben

0,00

 

 

A    Summe des Jahresaufwandes

1.106.039,87

 

 

B1 Jahresertrag an Wasservers.Abgaben

307.235,81

 

 

B2 Annuitätenzuschüsse

12.110,79

 

 

C  Zwischensumme (A - B1 - B2)

786.693,27

 

 

D  Jahreswasserverbrauch

440.378,00

 

 

E  Bereitstellungsbetrag

9,00 pro m³ / h

 

 

Nennbelastung  I  Bereitstellungsgebühr I Anzahl der Wassermesser I Summe des Ertrages

                     in m³/H          I                                      I                                              I pro Wassermessergröße         

                          3                              27,00                             x      350                             9.450,00

                          5                              45,00                             x   1.065                           47.925,00

                          7                              63,00                             x        10                                630,00

                        10                              90,00                             x        27                             2.430,00

                        20                            180,00                             x        51                             9.180,00

                        30                            270,00                             x          3                                810,00

                        40                            360,00                             x          5                             1.800,00

                        50                            450,00                             x          6                             2.700,00

                        80                            720,00                             x        16                           11.520,00

                      100                            900,00                             x          2                             1.800,00

F  Summe der Erträge aus Bereitstellungsgebühr                       88.245,00

(C - F) : D = Grundgebühr pro m³                                                            

€                 1,59 / m3

Lt. § 10 Abs. 5 max. das doppelte des errechneten Wertes

€                 3,17 / m3

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0011 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0011        Änderung der Verordnung über die Erhebung von Aufschließungsabgaben

 

 

Um die steigenden Preise auf dem Tiefbausektor abzufangen und auch weiterhin die notwendigen Investitionen tätigen zu können, ist eine Gebührenanpassung

erforderlich geworden und soll in zwei Schritten vorgenommen werden:

 

         ab 01. Oktober 2010 um 15 % auf € 664,00 (Einheitssatz)

         ab 01. Juli 2012        um 10 % auf € 730,00 (Einheitssatz)

 

Grundlage für die Berechnung des Einheitssatzes der Aufschließungsabgabe ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3,00 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteiges, der Obenflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter.

 

Die Einheitspreise wurden nach den derzeit gültigen Lohn-, Material- und Transportkosten errechnet und Grundlage für eine erforderliche Preisumrechnung

ist der „Baukostenindex für den Straßenbau“.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende

 

Verordnung über die Erhebung von Aufschließungsabgaben

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Franek

 

 

Geschäftsordnungsantrag Franek – getrennte Abstimmung 2010/2012:

Dafür: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi)

Dagegen: 27 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

V E R O R D N U N G

 

über die Erhebung von Aufschließungsabgaben

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in der Sitzung am 29. Juni 2010 beschlossen, den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gem. § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 1996, LGBL 8200, in der derzeitig geltenden Fassung, wie folgt festzusetzen:

 

Vom 01.10.2010 bis 30.06.2012 mit    € 664,00        und

 

ab 01. 07. 2012                               mit      € 730,00     

 

 

Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht worden sind, ist der bis dahin geltende Einheitssatz anzuwenden.

 

Diese Verordnung tritt am 01. Oktober 2010 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe vom 25. September 2007 außer Kraft.

 

Für den Gemeinderat:

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                               zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0012 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0012        Änderung der Friedhofsgebührenordnung

 

Bereits zur Gebarungseinschau und mit Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 26. November 2009 anlässlich der letzten Verordnungsprüfung wurde die Stadtgemeinde Purkersdorf darauf hingewiesen, dass der Friedhof derzeit keine akzeptable Kostendeckung erzielt.

 

Ausgabenseitig kann eine Anpassung des Kontrahentenvertrages angestrebt werden; einnahmenseitig ist eine Anpassung der Gebühren in zwei Schritten notwendig, und zwar um etwa 15% ab 1.10.2010 und um weitere rund 10% ab 1.7.2012

 

 

bisher

 Ab 1.10.2010

Ab 1.7.2012 

 

 

Euro

Euro

gemeinsame Reihengräber (10 Jahre)

19,00

22,00

24,00

einzelne Reihengräber (10 Jahre)

23,00

26,00

28,00

Familiengräber bis zu 4 L (10 Jahre)

375,00

432,00

476,00

Familiengräber von mehr als 4 L (10 Jahre)

574,00

660,00

726,00

Urnengräber bis zu 4 U (10 Jahre)

93,00

106,00

116,00

Urnengräber bis zu 8 U (10 Jahre)

184,00

212,00

234,00

Urnengräber über 8 U (10 Jahre)

370,00

426,00

468,00

Urnennischen bis zu 2 U (10 Jahre)

270,00

310,00

340,00

Grüfte bis zu 3 L (30 Jahre)

2.493,00

2.865,00

3.153,00

Grüfte bis zu 6 L (30 Jahre)

3.045,00

3.501,00

3.852,00

Grüfte bis zu 12 L (30 Jahre)

4.986,00

5.733,00

6.306,00

Grüfte von mehr als 12 L (30 Jahre)

6.553,00

7.536,00

8.289,00

 

 

 

 

Beerdigungsgebühren

 

 

 

 

 

 

 

 

bisher

 

 

 

 

Euro

Euro

ein Grab

535,00

616,00

678,00

Zusammenlegung je L

82,00

94,00

104,00

eine Gruft

998,00

1.148,00

1.262,00

Zusammenlegung je L

82,00

94,00

104,00

eine Urne (in Urnengräbern)

93,00

106,00

116,00

Zusammenlegung je U (in Urnengräbern)

9,00

10,00

12,00

eine Urne (in Urnennischen)

150,00

172,00

190,00

Absetzen und Wiederaufsetzen des Grabdeckels

304,00

350,00

386,00

 

 

 

 

Benützung der Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

 

 

 

 

 

 

 

bisher

 

 

 

 

Euro

Euro

Leichenkammer/Aufbahrungshalle pro Tag

28,00

32,00

35,00

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Friedhofsgebührenordnung

 

Zu diesem Antrag sprachen:  Orthofer, Cambruzzi, Schlagitweit, Aicher

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 aufgrund des NÖ Bestattungsgesetztes 2007, LGBl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenordnung 

 

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

für den Friedhof der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

beschlossen:

 

§ 1

         Art der Friedhofsgebühren

 

Für die Benützung des Stadtfriedhofes werden eingehoben:

 

a) Grabstellengebühren

b) Verlängerungsgebühren

c) Beerdigungsgebühren

d) Enterdigungsgebühren

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer

    bzw. Aufbahrungshalle

 

§ 2

Höhe der Grabstellengebühren

(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf

10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen (Grüfte) beträgt   

 

                                                         ab 01.10.2010                 ab 01.07.2012

 

a)   1) für gemeinsame Reihengräber              €    22,00                          €    24,00

2) für einzelne Reihengräber                 €    26,00                          €    28,00

b)   für Familiengräber und zwar

1) zur Beerdigung bis zu 4 Leichen         €  432,00                          €  476,00

2) zur Beerdigung von mehr als 4 Leichen€  660,00                          €  726,00

 

c)   1) für Urnengräber bis zu 4 Urnen             €  106,00                          €  116,00

      2) für Urnengräber bis zu 8 Urnen             €  212,00                          €  234,00

      3) für Urnengräber von mehr als 8 Urnen   €  426,00                          €  468,00

 

d) für Urnennischen bis zu 2 Urnen                  €  310,00                          €  340,00

(2) Bei gemeinsamen und einzelnen Reihengräbern sowie bei Familiengräbern

beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren die Hälfte der in Abs. (1) festgesetzten Gebühren.

 

(3) Für Grüfte

                                                                  ab 01.10.2010        ab 01.07.2012

a) Grüfte zur Beisetzung bis zu 3 Leichen                 € 2.865,00                € 3.153,00

b) Grüfte zur Beisetzung bis zu 6 Leichen                 € 3.501,00               € 3.852,00

c) Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen               € 5.733,00                € 6.306,00

d) Grüfte zur Beisetzung von mehr als 12 Leichen     € 7.536,00                € 8.289,00

 

§ 3

Höhe der Verlängerungsgebühren

 

(1 / a) Die Verlängerungsgebühren für jede weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre für Erdgrabstellen und Urnengrabstellen werden mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(1 / b) Wenn anlässlich der Fälligkeit der Verlängerungsgebühren das Grab nur von Kinderleichen belegt ist (i.S. § 2 Abs. 2), gelten dessen Bestimmungen sinngemäß.

 

(2) Die Verlängerungsgebühr für die weitere Verlängerung des Grabstellenbenützungssrechtes für gemauerte Grabstellen (Grüfte) auf weitere 10 Jahre wird mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für Grüfte als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(3) Dauert jedoch zur Zeit der Beilegung einer Leiche (Urne) das Grabstellenbenützungsrecht für die Grabstelle nicht volle 10 Jahre, ist mit der Beerdigungsgebühr auch der verhältnismäßige Teil der Verlängerungsgebühr für die Verlängerung des Grabstellenbenützungsrechtes auf 10 Jahre zu entrichten, wobei die Fristen stets auf den, dem maßgebenden Ereignis nächstfolgenden Jahresbeginn, anzurechnen sind.

 

§ 4

Höhe der Beerdigungsgebühren

 

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die

Beistellung des Versenkungsapparates) beträgt

                                                                      ab 01.10.2010 ab 01.07.2012

 

a) für ein Grab                                                      €      616,00         €    678,00

     bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

    Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um          €       94,00          €    104,00          

b) für eine Gruft                                                    €  1.148,00         € 1.262,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits in der

    Gruft befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

                                                                      ab 01.10.2010 ab 01.07.2012

 

 Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um                  € 94,00          €    104,00

 

c) für eine Urne (in Urnengräbern)                            €      106,00          €    116,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Urnen erhöht sich die Gebühr für jede

    zusammengelegte Urne um                                  €        10,00        €      12,00

 

d) für eine Urne (in Urnennischen)                             €      172,00          €    190,00

 

e) Gebühr für das Absetzen und Wiederaufsetzen des

    Grabdeckels beim Öffnen und Schließen eines

    Grabes                                                             €      350,00          €    386,00

 

(2) Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren beträgt die

Hälfte der in Abs. (1) lit. a) bis e) festgesetzten Gebühren.     

    

§ 5

Höhe der Enterdigungsgebühren

 

Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung – Exhumierung) beträgt

225 % der jeweiligen Beerdigungsgebühr gem. § 4.

 

§ 6

Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

 

                                                                      ab 01.10.2010   ab 01.07.2012

Die Gebühr für die Benützung der

Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

beträgt pro angefangenen Tag                                   €       32,00          €      35,00

 

§ 7

Schlussbestimmungen

 

Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am 01. Oktober 2010 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung des Gemeinderates vom 29. September 2009 außer Kraft.

 

Für den Gemeinderat:

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0013 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0013        Änderung der Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen

 

Die in der Sitzung des Gemeinderates vom 02. Dezember 2009 beschlossene Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen wurde dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, gemäß § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973 zur Verordnungsprüfung übermittelt.

 

Mit Schreiben vom 21. Mai 2010 teilte das Amt der NÖ Landesregierung der Stadtgemeinde Purkersdorf mit, dass die Verordnung nicht zur Kenntnis genommen werden kann und wieder retourniert wird.

 

Als Begründung wird angegeben, dass die derzeitige Verordnung gesetzwidrig ist.

Lt. § 3 der gültigen Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen wird von Privatzimmervermietern ein Interessentbeitrag von höchstens € 220,00 erhoben.

Richtigerweise müsste der § 3 wie folgt lauten:

 

”Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag erhoben, der vom Jahresumsatz zu bemessen ist und 3 Prozent, jedoch höchstens € 218,02 beträgt.”

 

Die derzeitige Verordnung ist so rasch wie möglich (in der nächsten Gemeinderatssitzung) aufzuheben und ein entsprechender Neubeschluss zu fassen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende

 

Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2010, GR-0013, aufgrund des § 13 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-5, verordnet:

 

VERORDNUNG
über die Erhebung von INTERESSENTENBEITRÄGEN

§  1

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erhebt als Gemeinde der Ortsklasse I von physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes, die im Gemeindegebiet eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen, Interessentenbeiträge.
Diese Tätigkeiten sind im Anhang zum NÖ Tourismusgesetz 1991 in 4 Abgabengruppen angeführt. Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag gemäß Punkt 3 der Verordnung erhoben.

Die Interessentenbeiträge werden von der Gemeinde zur Förderung des Tourismus verwendet.

 

§ 2

 

Die Interessentenbeiträge sind in den im Anhang zum NÖ Tourismusgesetz 1991 für Gemeinden der in Punkt 1 der Verordnung angeführten Ortsklasse genannten Promillebeträgen vom innerhalb der Gemeinde erzielten Jahresum-
satz zu entrichten, wobei ein Freibetrag von € 145.345,67 bei dem der Berech-
nung der Interessen­tenbeiträge zugrunde zu legenden Jahresumsatz außer Ansatz bleibt.
Die Interessen­tenbeiträge sind jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Anwendung des jeweiligen Promillesatzes auf einen Jahresumsatz von
€ 508.709,84 ergibt.

 

§ 3

 

Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag erhoben, der vom Jahresumsatz zu bemessen ist und 3 Prozent, jedoch höchstens
€ 218,02, beträgt.

 

§ 4

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 Abs. 4, 5, 6, 7 und 8 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, sowie die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am 01.08.2010 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 02.12.2009 außer Kraft.

 

Für den Gemeinderat

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0014 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0014        Änderung Tarifordnung Musikschule Purkersdorf

 

 

Um den 700 Schülerinnen und Schülern der Musikschule Purkersdorf weiterhin eine solide und bestmögliche musikalische Grundausbildung zu bieten und die Qualität und Vielfalt des Angebotes aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, die Kosten der Musikschule für die Stadtgemeinde möglichst stabil zu halten.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt daher, ab dem Schuljahr 2010/11 (ab 01.September 2010) die Tarife für „Jugendliche“ um etwa 7 %, für Purkersdorfer Erwachsene („Erwachsene“) um etwa 10 % und für alle Nichtpurkersdorfer („Auswärtige“) um etwa 11 % zu erhöhen.

 

Der Tarif für „Jugendliche“ gilt für alle Personen die am 01.09. eines Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für Bezieher der Familienbeihilfe bis 25 Jahre, Präsenz-, Zivildiener und Lehrlinge.

 

Die im Gemeinderat vom 12.12.2006 beschlossenen Fördermaßnahmen für einkommenschwächere Familien und Mitglieder der Stadtkapelle bleiben aufrecht.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Beiträge für die Musikschule Purkersdorf lt. beiliegendem Tarifblatt ab dem 01. September 2010.

Die im Gemeinderat vom 12.12.2006 beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für einkommenschwächere Familien und für Mitglieder der Stadtkapelle Purkersdorf bleiben aufrecht.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Cambruzzi, Mayer, Urban, Franek, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

25 min

 

30 min

 

Kombi 50 min oder

 

50 min

 

60 min

 

80 min

 

E1

(=1/2 Einheit)

E1

 

E1

 40 min

E1

(=1 Einheit)

E1

 

E1

 

Jugendliche

 

36,00

 

42,00

 

50,00

 

59,00

 

71,00

 

94,00

Purkersdorfer Erwachsene/r

 

50,00

 

58,00

 

68,00

 

80,00

 

96,00

 

128,00

Auswärtige/r

 

65,00

 

76,00

 

89,00

 

105,00

 

126,00

 

168,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30 min

 

40 min

 

50 min

 

 

 

 

 

 

 

G2

2 SchülerInnen

G2

2 SchülerInnen

G2

2 SchülerInnen

 

 

 

 

Jugendliche

 

 

 

26,00

 

31,00

 

35,00

 

 

 

 

Purkersdorfer Erwachsene/r

 

 

 

35,00

 

42,00

 

48,00

 

 

 

 

Auswärtige/r

 

 

 

46,00

 

55,00

 

63,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40 min

 

50 min

 

60 min

 

 

 

 

 

 

 

G3

3 SchülerInnen

G3

3 SchülerInnen

G3

3 SchülerInnen

 

 

Jugendliche

 

 

 

 

 

25,00

 

28,00

 

35,00

 

 

Purkersdorfer Erwachsene/r

 

 

 

 

 

34,00

 

38,00

 

48,00

 

 

Auswärtige/r

 

 

 

 

 

44,00

 

50,00

 

63,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

50 min

 

60 min

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G

ab 4 SchülerInnen

G

ab 4 SchülerInnen

 

 

Jugendliche

 

 

 

 

 

 

 

19,00

 

24,00

 

 

Purkersdorfer Erwachsene/r

 

 

 

 

 

 

 

26,00

 

32,00

 

 

Auswärtige/r

 

 

 

 

 

 

 

34,00

 

42,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendliche

 

 

 

 

 

 

 

Einheit

 

 

 

 

 

Tanz, EME, Musikgarten 50 min

 

 

 

 

23,00

 

 

 

 

 

Tanz 75 min

 

 

 

 

 

32,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester ohne Hauptfach 50 min

 

 

 

23,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester mit Hauptfach 50 min

 

 

 

gratis 

 

 

 

 

 

Gitarrenkurs 50 min

 

 

 

 

 

23,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Purkersdorfer Erwachsene/r

 

 

 

 

 

 

 

Einheit

 

 

 

 

 

Tanz 50 min

 

 

 

 

 

28,00

 

 

 

 

 

Tanz 75 min

 

 

 

 

 

42,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester ohne Hauptfach 50 min

 

 

 

28,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester mit Hauptfach 50 min

 

 

 

gratis 

 

 

 

 

 

Gitarrenkurs 50 min

 

 

 

 

 

28,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswärtige/r

 

 

 

 

 

 

 

Einheit

 

 

 

 

 

Tanz, EME, Musikgarten 50 min

 

 

 

 

37,00

 

 

 

 

 

Tanz 75 min

 

 

 

 

 

56,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester ohne Hauptfach 50 min

 

 

 

37,00

 

 

 

 

 

Chor/Orchester mit Hauptfach 50 min

 

 

 

gratis 

 

 

 

 

 

Gitarrenkurs 50 min

 

 

 

 

 

37,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einschreibgebühr

 

28,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Miete Musikinstrumente

 

12,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0015 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0015        Änderung privatrechtlicher Entgelte außerhalb von Verordnungen

 

S A C H V E R H A L T

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, für Entgelte von Müllsäcken, gelben Säcken, Biotonneneinlegesäcken und Windelsäcken eine Gebührenanpassung in zwei Schritten vorzunehmen, und zwar um ca. 9,5% ab 1.10.2010 und um weitere ca. 5% ab 1.7.2012.

Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt folgende privatrechtlichen Entgelte per 01.10.2010 bzw. per 01.07.2012.

 

 

 

ab 01.10.10

ab 01.07.12

 

 

pro Stück/Rolle

pro Stück/Rolle

Biotonneneinlegesäcke (8 l)

1 Stück

0,22

0,23

Biotonneneinlegesäcke (8 l)

1 Rolle

4,40

4,60

Biotonneneinlegesäcke (10l)

1 Stück

0,22

0,23

Biotonneneinlegesäcke (10 l)

1 Rolle

5,90

6,20

Biotonneneinlegesäcke (120 l)

1 Stück

0,90

0,95

Biotonneneinlegesäcke (120 l)

1 Rolle

8,30

8,70

Biotonneneinlegesäcke (240 l)

1 Stück

0,90

0,95

Biotonneneinlegesäcke (240 l)

1 Rolle

8,50

8,90

Gelber Sack

1 Stück

0,33

0,35

Gelber Sack (13 Stück)

1 Rolle

4,30

4,50

Gelber Sack (9 Stück)

1 Rolle

3,00

3,20

Gelber Sack (6 Stück)

1 Rolle

2,00

2,10

Kleinsammelbehälter (8 l)

1 Stück

3,70

3,90

Windelsäcke

1 Stück

1,60

1,70

 Alle Beträge netto

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Schlagitweit

 

Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit getrennte Abstimmungen 2010/2012:

Dafür: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi)

Dagegen: 27 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger )

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 27

Dagegen: 2 (Cambruzzi, Aicher)

Enthalten: 3 (Franek, Schmidl, Schlagitweit)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0016 – STR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GR-0016        Basissubventionen 2010

 

S A C H V E R H A L T

Auch im Jahr 2010 haben wieder viele Vereine mittels Formblatt um Subventionen für ihre Tätigkeit angesucht. Die Subventionsansuchen wurden im Finanzausschuss am 09.Juni 2010 gemäß den geltenden Förderrichtlinien diskutiert und vorgeschlagen. Bei der Zuerkennung der Höhe der Subvention wurden sowohl die Leistungen der Vereine für den sozialen Zusammenhalt als auch deren finanzielle Lage berücksichtigt.

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt folgende Subventionen im Haushaltsjahr 2010:

 

A.Bereits beschlossen

1)   Jugend- und Kulturzentrum Agathon           € 50.000,00 (GR 09.12.2009, Pkt. 0812)

Summe A:                                                              € 50.000,00

 

B. Basissubventionen 2010

1)    Aktive Wirtschaft                                    € 12.500,00

2)   ArtPlus Kunst & Design                            €     100,00

3)   ATUS Purkersdorf                                   €  1.900,00

4)   Chorgemeinschaft Wienerwald                  €     900,00

5)   Foto und Filmclub                                   €     200,00

6)   Freundeskreis Bad-Säckingen                   €     400,00

7)   Freundeskreis Sanary                              €     400,00

8.a) Fußballclub Purkersdorf (Jugend)              € 14.000,00

8.b) Fußballclub Purkersdorf (Liga)                  € 13.000,00

8.c) Fußballclub Purkersdorf (Damenfußball)     €  3.000,00

9)   Hilfsverein Freie Evangelik Gem Wiental      €     100,00

10)                                                            Hundesportschule       €        100,00

11)                                                            Karateverein KU SHIN KAI    €        250,00

12) Kath. Jungschar Pfarre Purkersdorf           €     250,00

13) Kinderfreunde Purkersdorf                       €  1.100,00

14) KOBV – Kriegsopfer/Behindertenverband    €     200,00

15) Kulturbund Wiental                                  €  2.500,00

16) Kulturkreis Purkersdorf (PUKK)                 €  3.500,00

17) Naturfreunde Purkersdorf                        €  1.000,00

18) NÖ Berg- und Naturwacht                        €  1.500,00

19) NÖ Seniorenbund                                    €  1.250,00

20) ÖDV Diabetikerselbsthilfe                         €     600,00

21) ÖVP Frauen                                           €     250,00

22) Pensionistenverband Purkersdorf.              €  1.250,00

23) Purkersdorfer Typen                               €  1.200,00

24) Solarverein                                            €     100,00

25) Sozialistische Jugend                               €     200,00

26) SPÖ Frauen                                           €     250,00

27) Sportunion Purkersdorf                            €  1.900,00

28) Stadtkapelle Purkersdorf                          €  1.200,00

29) Stadtverschönerungsverein Purkersdorf      €  2.000,00

30) Team Teigl Purkersdorf                           €  1.900,00

31) Tennisclub Purkersdorf (Jugend)                €  1.000,00

32) Theatergruppe Purkersdorf                      €  1.000,00

Summe B:                                                              € 71.000,00

 

Alle Subventionen werden nur mit ordnungsgemäßem Tätigkeitsbericht und Abrechnungen laut Subventionsrichtlinien gewährt.

 

Haushaltsstelle:        5/061010-757001 (A.)

                   1/061000-757000 (B.)

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Schlagitweit, Aicher, Urban, Schlögl, Franek

 

Geschäftsordnungsantrag Schlagitweit - getrennte Abstimmung für jeden Punkt:

Dafür: 4

Dagegen: 28 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger, Cambruzzi)

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 4 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0017 – VZBGM Mag. Dr. Christian Matzka

 

GR-0017        Humplik-Jone-Nachlasse – wissenschaftliche Aufarbeitung

 

Die wissenschaftliche Leitung und Verwaltung des Nachlasses Hildegard Humplik-Jone, obliegt bis dato VizeBgm. Mag. Dr. Christian Matzka. Der Vizebürgermeister verzichtet zu Gunsten von Dr. Manfred Bauer auf diese Tätigkeit. Dr. Christian Matzka bleibt weiterhin ehrenamtlich Kustos des Stadtmuseums.

Dr. Manfred Bauer wird mit Wirkung 1. Juli 2010, wissenschaftlicher Leiter und Verwalter des Hildegard Humplik-Jone Nachlasses.

Die Entschädigung dafür beträgt monatlich € 250,00 und wird in dieser Höhe von Dr. Manfred Bauer übernommen. Der Stadtgemeinde Purkersdorf entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat betraut Herrn Dr. Manfred Bauer mit 1. Juli 2010 bis auf Widerruf mit der Verwaltung und wissenschaftlichen Aufarbeitung des Humplik-Jone Nachlasses im Sinne des Sachverhaltes und legt dafür eine monatliche Entschädigung in Höhe von € 250,00 fest. Dieser Betrag ist befristet mit der Betrauung beschriebenen Arbeit Bestandteil des Monatsbezuges von Herrn Dr. Bauer als Bediensteter der Stadtgemeinde und ist dieser Bezugsteil der Kostenstelle 1/360000-510020 zuzurechnen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Matzka, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                             ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0018 – VZBGM Mag. Dr. Christian Matzka

 

GR-0018        Purkersdorfer Kultursommer - Bericht

 

 

Der Purkersdorfer Kultursommer wird mit einer Broschüre (Veranstaltungsprogramm) beworben. Viele Veranstaltungen von Purkersdorfer Künstlern und zwei Open Air Konzerte am Hauptplatz bilden das Programm. Die Purkersdorfer Künstler sind Mitglieder der Theatergruppe, Musikschule, Chorgemeinschaft Wienerwald, Stadtkapelle, Kapelle Schaller und Vitto Rigoni.

Ziel des diesjährigen Kultursommers ist, Purkersdorfer Künstler einen Hauptteil des Programms gestalten zu lassen um das Potential der Purkersdorfer Kulturschaffenden einer breiten Öffentlichkeit darzubieten. Die beiden Open-Air-Konzerte  sollen die Position Purkersdorfs als Musikstadt auch für die Zukunft festigen. Einerseits zeigt die Internationalität Purkersdorfs der Auftritt von Eric Burdon, andererseits ist das Konzert der EAV ein Zeichen dass Künstler des Austro-Pop Purkersdorf als Musikzentrum im Wienerwald schätzen und immer wieder in der Wienerwaldstadt auftreten.

Der Auftritt von lokalen und internationalen Kulturschaffenden verleiht Purkersdorf seine spezielle Urbanität mitten im Wienerwald.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0019 – STR Christian Putz

 

GR-0019        Vergabe von Gemeindewohnungen

 

 

1) Die Mieterin der Wohnung Linzer Straße 14/2/5, Valerie Wilpert, hat die Wohnung per 30.06.2010 gekündigt, die Wohnung kann daher sofort vergeben werden.

Daten zu Linzer Straße 14/2/15: Vormieterin Valerie Wilpert, Kat:  A ,  37,20 m², Miete  € 139,55  inkl. MWST, BK €  81,84  inkl. MWSt., gesamt: €  221,39  inkl. MWSt.

Diese Wohnung soll an Frau Daniela Windischhofer, die ebenfalls im selben Haus wohnt, gemeinsam mit Lebensgefährten und der Mutter auf sehr engem Raum, vergeben werden.

2) Die Mieterin der Wohnung Linzer Straße 14/2/4, Frau Aloisia Zurek,  ist verstorben. Ihre Tochter hat die Wohnung per 30.06.2010 gekündigt, die Wohnung kann vergeben werden.

Daten zu Linzer Straße 14/2/4: Vormieterin Aloisia Zurek, Kat:  A ,  34,71  m², Miete  €  130,20  inkl. MWST, BK €  76,36  inkl. MWSt., gesamt: €  206,56  inkl. MWSt.

Die Wohnung soll an Patrick Wendelin, In der Baunzen  10 , der bei seinen Eltern lebt, vergeben werden.

 

ANTRAG

 

1)    Die Wohnung Linzer Straße 14/2/5, ehemals Wilpert, wird an Daniela Windischhofer, derzeit Linzer Straße 14, vergeben.

2)    Die Wohnung Linzer Straße 14/2/4, ehemals Zurek, wird an Patric Wendelin, derzeit In der Baunen 10, vergeben.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0020 – STR Christian Putz

 

GR-0020        Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten der Stadtgemeinde

 

Mit Schreiben vom 25.05.2010 hat die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung angefragt, ob in Purkersdorf ein Sicherheitsmanager bestellt worden ist. Bislang ist vom Gemeinderat diese Aufgabe nicht bestellt worden.

Der Sicherheitsmanager sollte aus dem Kreis der Gemeinderäte kommen und als Bindeglied zwischen Sicherheitsbehörden, Gemeinden und Bürgern fungieren. Er soll sicherheitsrelevante Themen und Probleme aufgreifen, artikulieren und bewusst machen. Der Sicherheitsmanager soll eine Art Brückenfunktion zwischen Gemeinde und Exekutive einnehmen aber auch Koordinationsaufgaben, zB: organisieren von Präventionsveranstaltungen oder Sicherheitstagen (Eigentum, Drogen, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung, Fahrradcodieraktionen uäm), wahrnehmen.

In Absprache mit dem Bürgermeister schlägt der Vorsitzende Herrn GR Brunner für die Bestellung zum Sicherheitsmanager für Purkersdorf und als dessen Stellvertreter Herrn GR Teufl vor.

ANTRAG

 

Der Gemeinderat bestellt Herrn GR Roman Brunner zum Sicherheitsmanager(beauftragten) der Stadtgemeinde Purkersdorf und Herrn GR Thomas Teufl zu dessen Stellvertreter.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Putz, Schmidl, Matzka, Schlagitweit

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 4 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Schmidl)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0021 – STR Christian Putz

 

GR-0021        Österr. Bundesforste – Bestandvertrag betreffend Steinbruch Dambach

 

Mit den Österreichischen Bundesforsten sind Gespräche dahingehend geführt worden, dass die Überlassung des Steinbruchs im Dambachtal für kulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Freilufttheateraufführungen der Theatergruppe, vertraglich geregelt werden soll. Die Überlassung des Areals soll nicht an die Theatergruppe sondern an die Stadtgemeinde als Vertragspartner erfolgen. Die Stadt ist grundsätzlich berechtigt, für Veranstaltungen, die dem Image der ÖBF AG nicht abträglich sind, das Areal zur Verfügung zu stellen. Die Absprache mit dem zuständien Revierförster ist jedenfalls zu suchen. Im Vertrag mitinbegriffen ist auch das Recht der Benützung der Zufahrtsstraße, ca. 300 m von der Tullnerbachstraße kommend.

Darüber haben die ÖBF einen Vertrag vorgelegt. Das Bestandsentgelt beträgt € 300,00 zuzügl. MWSt. pro Jahr. Wertsicherung gilt als vereinbart. Der Bestandsvertrag wird bis 30.04.2030 abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer 12monatigen Kündigung gsfrist zum 30.09. eines jeden Jahres aufgekündigt werden. Eine Bedingung für das sehr moderate Entgelt ist, dass in Drucksorten für Veranstaltungen im Steinbruch die ÖBFAG als Sponsor mit Logo angeführt wird.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Bestandvertrag (Siehe Beilage) zwischen den Österreichischen Bundesforsten und der Stadtgemeinde betreffend die Überlassung des Steinbruchs im Dambachtal samt Benützungsrecht für den Zufahrtsweg für kulturelle Zwecke.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Putz, Cambruzzi, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0022 – STR Christian Putz

 

 

0022               Ehem. Rathausstuben – Adaptierung und Teilvermietung

Die ehemaligen Räumlichkeiten der Rathausstuben im 1. Stock neben dem Stadtsaal sind zur Zeit ungenützt. Durch den Platzbedarf des Sonderpädagogischen Zentrums im Provisorium 2 und der Unterbringung weiterer Kinderbetreuungplätze in diesem Haus, ist die Verwaltung des Naturparkvereins gezwungen, andere Räumlichkeiten zu suchen. Dafür erscheint der erste Raum (vom Stiegenhaus kommend) der ehemaligen Rathausstuben bestens geeignet. Kleinere Adaptierungarbeiten sind notwendig. Der Verein sollte spätestens mit 1.8.2010 übersiedeln können. Die Miete für den ca. 30m² großen Raum soll sich an jener der derzeitigen Räumlichkeiten orientieren (1.235,40 p.a. + 1.024,99 p.a. BK zuzüglich 20% MWSt.). Die Vermietung soll bis auf jederzeitigen Widerruf mit einer 6monatigen Kündigungsfrist jeweils zu den Quartalsenden eines Kalenderjahres erfolgen.

Für die beiden anderen Räumlichkeiten könnten mit wenig Aufwand ein Besprechungszimmer und ein kleiner Sitzungssaal eingerichtet werden. Diese Räumlichkeiten würden vom 1. Raum abgetrennt werden und könnten über den Gang zum Stadtsaal erreicht werden. Diese Lösung würde die beengte Situation bei Sitzungen im Rathaus erheblich verbessern. Die Sitzungsräumlichkeiten sind leicht an das EDV-Netz der Stadt anzubinden, sodass dort ohne weiteres die Schriftführung über Notebooks erfolgen kann.

An der Raumstruktur selbst soll nichts verändert werden, lediglich die Abtrennung des vermieteten Teiles ist notwendig. Die bestehenden Einbauten (vorwiegend Sitzflächen und Vertäfelungen) sollen erhalten bleiben. Die bestehenden Einrichtungsgegenstände können für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, sodass daraus, von kleineren Ergänzungen abgesehen, kaum Kosten entstehen werden.

Die Bauverwaltung hat die Gesamtkosten für die Adaptierung der Räumlichkeiten (Abtrennen, div. Schäden ausbessern, Elektrische Leitungen, Ausmalen usw.) auf max. ca. € 10.000 geschätzt; ein Teil davon kann von Mitarbeitern des Bauhofes ausgeführt werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt der Umwidmung der ehemaligen Räumlichen des Restaurants „Rathausstuben“ im ersten Stock des Hauses Hauptplatz 13 in Büro- und Verwaltungsräumlichkeiten zu und genehmigt die Vermietung des ersten Raums (ca. 30m²) an den Verein Naturpark Sandstein-Wienerwald bis auf Widerruf mit einer 6monatigen Kündigungsfrist jeweils zu den Quartalsenden eines Kalenderjahres. Die Miete für den ca. 30m² großen Raum hat sich jener der derzeitig benützten Räumlichkeiten im Provisorium Wiener Straße 2 zu orientieren, das sind: € 1.235,40 p.a. Miete, € 1.024,99 p.a. BK zuzüglich 20% MWSt. für beide Beträge. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Übereinkommen mit dem Naturparkverein abzuschließen.

Das Stadtamt wird mit der Umsetzung der Adaptierungsarbeiten im Sinne des Sachverhaltes beauftragt, dafür stellt der Gemeinderat einen Betrag in Höhe von max. € 10.000,00 zuzügl. MWSt. bereit.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat  Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29.06.2010         

 

Punkt: 4.4.-0023 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 11. Änderung

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Das Büro Dipl.Ing. Pluharz hat den nachstehenden Entwurf für die 11. Änderung vorgelegt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

 

 

 „Die Auflage der 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes hat derart zu erfolgen, dass in der Sitzung des Gemeinderates im September 2010 die entsprechende Verordnung beschlossen werden kann.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger V., Zöchinger, Aicher,

                                                                 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

LIB und Grüne ziehen aus Protest gegen die Umwidmung eines Teiles der Friedhofswiese von Grünland-Friedhof in Bauland-Wohngebiet aus dem Gemeinderat aus. 

Cambruzzi verlässt die Sitzung.

Gesamte ÖVP-Fraktion verlässt die Sitzung.

 

Das Präsenzquorum ist deshalb nicht mehr gegeben.

 

Bgm. Schlögl unterbricht um 20.55 Uhr die Sitzung des Gemeinderates.

Bgm. Schlögl nimmt um 21.03 Uhr die Sitzung wieder auf, nachdem die Mitglieder des Gemeinderates, die den Saal verlassen haben, wieder in den Sitzungssaal zurückgekehrt sind.

 

 

StR Weinzinger zieht den gesamten Antrag 0023 zurück.

 

 

 

Stadtgemeinde  Purkersdorf

 

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM

 

 

11. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorab-Exemplar, Plandarstellung für Bauausschusssitzung

 

 

Projektnummer: 0301-11

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 02. 06. 2010


 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, das geltende örtliche Raumordnungsprogramm

 

                                            Gemeinderatsbeschluss:                 01. 10. 1992

 

                                            Genehmigung durch das

                                         Amt der NÖ Landesregierung:    Z. R/1-R-475/013

                                                                                              vom 18. 05. 1993

 

zuletzt geändert mit

 

                                                    10. Änderung

                                            Gemeinderatsbeschluss:                 23. 06. 2009

 

                                            Genehmigung durch das

                                         Amt der NÖ Landesregierung:    Z. RU1-R-475/025-2009

                                                                                              vom 10. 08. 2009

 

 

entsprechend der beiliegenden Rotdarstellung des Flächenwidmungsplanes zu ändern.

 

 

Pkt. 1: Flächenneutrale Umwidmung von BW-30, max.3WE in Glf und umgekehrt

Prof. J. Humplik-Gasse                      Parz. 578/2,                (Gesamtfl. ca. 500 m²)

 

 

Umwidmungsansuchen: Schreiben von Hr. Thomas ADAM vom 26.05.2010

 

 

Achtung: Umwidmungsbereich ist Natura 2000 Gebiet mit folgenden 6 Schutzobjekten: Alpenkammmolch, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Mittelspecht

Durch flächengleichen Abtausch mit bestehendem Bauland, das dieselben Schutzobjekte beinhaltet, sind keine naturschutzfachlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Umwidmung zu erwarten.

Vorteil: Durch Flächentausch kommt Baumbestand (Waldrand) im unteren östlichen Abschnitt des Grundstückes im Grünland zu liegen.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der flächengleiche Abtausch mit bestehendem Bauland bei der Liegenschaft Prof. J. Humplik-Gasse        , Parz. 578/2, wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Pkt. 2: Umwidmung von Grünland-Friedhof (G++) in Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-40-A1)

Rochusgasse; Teilfl. Parz. 474/2, 474/3, 474/4; (Gesamtfl.: 3.250 m²)

 

 

 

 

Freigabebedingung für Aufschließungszone:

 

Erstellung eines Bebauungs- und internen Erschließungskonzeptes unter Berücksichtigung folgender Parameter:

·         Gebäudetypen: Verdichtete, energiesparende und ökologische Bauweise

·         Gebäudehöhen: Bauklasse I,II

·         Gebäudeorientierung: optimale Nutzung der Sonnenenergie

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Umwidmung der Teilflächen der Parz. 474/2, 474/3, 474/4; (Gesamtfl.: 3.250 m²) von Grünland-Friedhof (G++) in Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-40-A1) wird genehmigt.“

Der Bürgermeister wird gemeinsam mit dem Stadtrat für Finanzen und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragt, eine Auslobung der Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone vorzubereiten und gegebenenfalls dem Gemeinderat das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                            Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 3   Korrektur der Straßenfluchtlinie in der Bahnhofstraße

Bahnhofstraße 62-64                       Parz. 611/10;               (Gesamtfl.: 64 m²)

 

 

Änderungsbedarf aufgrund einer Neuparzellierung, Ansuchen durch die

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Korrektur der Straßenfluchtlinie in der Bahnhofstraße 62-64, Parz. 611/10, Gesamtfl.: 64 m², wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 4 Widmungskorrektur aufgrund von bestehenden Eigentumsrechten

Wintergasse 119   Parz. 601, 600/2     Gesamtfl.:   577 m²

                  Parz. 584/52         Gesamtfl.:   124 m²

                  Parz. 548/51         Gesamtfl.:   203 m²

Wintergasse 123   Parz. 584/46         Gesamtfl.: 1.928 m²

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Widmungskorrektur aufgrund von bestehenden Eigentumsrechten bei Wintergasse 119   Parz. 601, 600/2     Gesamtfl.:   577 m²

                  Parz. 584/52         Gesamtfl.:   124 m²

                  Parz. 548/51         Gesamtfl.:   203 m²

Wintergasse 123   Parz. 584/46         Gesamtfl.: 1.928 m²

wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 5           Umwidmung von Grünland-Forst in Bauland-Wohngebiet-30

Wurzbachgasse 13, 15 und 17; Parz. 584/54, -/55 und -/56; (Gesamtfl.: 740 m²)

 

 

Ansuchen der Eigentümer Suchy Silvia, Parz. 584/54, Rosenberger Johanna und Dr. Wermer Püringer, Parz. 584/55, Trubatsch Gustav und Trubatsch Gerhard, Parz. 584/56, vom 10. 06. 2010, betreffend der Umwidmung der vorgenannten Parz. von Grünlanf-Forst in Bauland-Wohngebiet.

 

 

Die Grundstücke sind im Kataster als Wald gekennzeichnet. Um eine Umwidmung in Bauland durchführen zu können, ist davor ein Waldfeststellungsverfahren durchzuführen.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Umwidmung von Grünland-Forst in Bauland-Wohngebiet-30, bei Wurzbachgasse 13, 15 und 17;        Parz. 584/54, -/55 und -/56; Gesamtfl.: 740 m², wird, vorbehaltlich des Ergebnisses des Waldfeststellungsverfahrens, genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 6   Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland (Geb)

Glasgraben;                              Parz. 188/2 und .514;                  

 

 

Ansuchen von Herrn Oppitz vom 30.05.2010 um eine Geb-Widmung für sein bestehendes Wohnhaus

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland (Geb), Glasgraben, Parz. 188/2 und .514 wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 7   Widmung einer privaten Verkehrfläche in der Baunzen

Pernerstorferstraße 15 bis 19;            Parz. 334/2;                (Gesamtfl.: 960 m²)

 

 

 

 

Der mittlerweile parzellierte Siedlungsbereich wird durch eine interne Erschließungsstraße aufgeschlossen, die Widmung soll der geplanten Nutzung angepasst werden (= private Verkehrsfläche)

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Widmung einer privaten Verkehrfläche in der Baunzen, Pernerstorferstraße 15 bis 19, Parz. 334/2, Gesamtfl.: 960 m² wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Pkt. 8       Umwidmung von Bauland Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet

Tullnerbachstraße 67;                       Parz. 454/4;      (Gesamtfl.: 1.290 m²)

Tullnerbachstraße 48 bis 50 Parz. 442/12, .1119, 442/100, .303, 442/99, 442/116     (Gesamtfl. 6.123 m²)

 

 

Ansuchen von Frau Elisabeth Holzer-Klemmer vom 04.05.2009 um Umwidmung der Liegenschaft Tullnerbachstraße 67. Dzt. steht das Wohnhaus im Betriebsgebiet.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Umwidmung von Bauland Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet bei Tullnerbachstraße 67, Parz. 454/4, Gesamtfl.: 1.290 m², und Tullnerbachstraße 48 bis 50   Parz. 442/12, .1119, 442/100, .303, 442/99, 442/116, Gesamtfl. 6.123 m², wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Pkt. 9 Kletterpark Irenental, Widmung einer Grünland-Sportfläche und zweier Parkplätze

Irenental 67; Parz. 436/1 und 436/14; (Gesamtfl. Gspo: 450 m²)                                    (Gesamtfläche P: ca. 1.500 m²)

 

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Nachträgliche Widmungskorrektur für die bereits naturschutzbehördlich genehmigten Infrastruktureinrichtungen des Kletterparks Irenental ("Gspo" für den Kiosk) wird genehmigt. Die Parkflächen sollen im Flächenwidmungsplan nicht ausgewiesen werden.“

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat  Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29.06.2010         

 

Punkt: 4.4.-0024 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: WVA Bauabschnitt 09 – Vergabe der Arbeiten

 

S a c h v e r h a l t

 

Das Büro Team Kernstock Ziviltechniker Ges.m.b.H. hat die Arbeiten für die WVA, BA 09, ausgeschrieben. Der gegenständliche Bauabschnitt beinhaltet die Neuverlegung der Wasserleitung in der Florian Trautenberger-Straße und Christkindlwald, sowie einen Zusammenschluss in der Wiener Straße.

Die Prüfung der Anbote hat folgendes ergeben:

Uhl/Pittel + Brausewetter                           € 251.025,05 exkl. MWSt.

Lauggas                                                  € 270.025,05 exkl. MWSt.

Böchheimer                                             € 279.811,93 exkl. MWSt.

Alpine                                                     € 290.378,23 exkl. MWSt.

WDS-Bau                                                € 303.571,86 exkl. MWSt.

Angerlehner                                            € 306.210,35 exkl. MWSt.

Seidl                                                      € 309.856,30 exkl. MWSt.

Leithäusl                                                 € 314.667,85 exkl. MWSt.

Streit                                                     € 321.373,08 exkl. MWSt.

Swietelsky-Faber                                      € 324.638,25 exkl. MWSt.

Jägerbau                                                € 329.875,92 exkl. MWSt.

Kaim                                                      € 332.967,38 exkl. MWSt.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

 

 „Vergabe der Arbeiten für den Bauabschnitt 09 der WVA Purkersdorf an die Bietergemeinschaft Uhl/Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 251.025,05 exkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 11. 05. 2010 vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. WA4.“

 

HHSt.: 1. NV

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Weinzinger V., Schlagitweit, Schlögl

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29.06.2010         

 

Punkt: 4.4.-0025 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: ABA Bauabschnitt 14 – Vergabe der Arbeiten

 

S a c h v e r h a l t

 

Das Büro Team Kernstock Ziviltechniker Ges.m.b.H. hat die Arbeiten für die ABA, BA 14, ausgeschrieben. Der gegenständliche Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung des Schmutzwasserkanales und des Regenwasserkanales in der Florian Trautenberger-Straße.

Die Prüfung der Anbote hat folgendes ergeben:

   Strabag                                     € 78.446,47 exkl. MWSt.

   MM Kanal-Rohr-Sanierung             € 81.398,34 exkl. MWSt.

   Swietelsky-Faber                         € 82.381,08 exkl. MWSt.

   Braumann                                  € 82.859,79 exkl. MWSt.

   Rohrsanierungsgmbh                    € 99.376,38 exkl. MWSt.

 

A n t r a g

 

 „Vergabe der Arbeiten für den Bauabschnitt 14 der ABA Purkersdorf an die Fa. Strabag zu einer Auftragssumme von € 78.446,47 exkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 10. 05. 2010 vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. WA4.“

 

HHSt.: 1. NV

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat   Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29.06.2010         

 

Punkt: 4.4.-0026 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Sanierung Uferstraße – westlicher Teil – Vergabe der Arbeiten

 

S a c h v e r h a l t

 

Der westliche Ast der Uferstraße befindet sich in einem schlechten Zustand und soll daher saniert werden. Die Fa. Pittel + Brausewetter hat diese Arbeiten um € 154.328,12 inkl. MWST., Preisbasis Rahmenausschreibung 2006, angeboten.

 

A n t r a g

 

 „Vergabe der Arbeiten für die Sanierung des westlichen Astes der Uferstraße an die Fa. Pittel + Brausewetter entsprechend dem Anbot vom 25. 05. 2010 zu einer Auftragssumme von € 154.328,12 inkl. MWSt.“

 

HHSt.: 5/612000-002300

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Weinzinger V., Aicher, Schlögl, Kaukal, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthaltung: 3 (Aicher, Schlagitweit, Franek)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat Funktionsperiode 2010/2015                                       zur Sitzung am 29.06.2010

 

Punkt: 4.4.-0027 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Sanierung Gehsteig Bahnhofstraße – Vergabe der Arbeiten

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Gehsteig in der Bahnhofstraße weist zum Teil einen sehr schadhaften Belag auf. Die Fa. Pittel + Brausewetter hat einen 240 m langen Abschnitt um € 65.001,45 inkl. MWSt., Preisbasis Rahmenausschreibung 2006, angeboten.

 

A n t r a g

 

 „Vergabe der Arbeiten für die Sanierung eines 240 m langen Abschnittes des Gehsteiges in der Bahnhofstraße an die Fa. Pittel + Brausewetter entsprechend dem Anbot vom 07. 06. 2010 zu einer Auftragssumme von € 65.001,56 inkl. MWSt.“

 

HHSt.: 5/612000-002003

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 31

Enthaltung: 1 (Aicher)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat                  Funktionsperiode 2010/2015                                         zur Sitzung am 29.06.2010

 

GR-0028        STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Ankauf Radlader für Bauhof

 

S a c h v e r h a l t

 

Beim Radlader Atlas, Baujahr 1998, wären Reparaturkosten am Motor in der Höhe von € 9.600,- inkl. MWSt. laut Kostenvoranschlag der Fa. Kohlschein vom 06. 05. 2010 angefallen. Zusätzlich wären noch neue Reifen und eine Reparatur an der Schaufel notwendig, was zu Gesamtkosten von € 14.400 inkl. MWSt. laut Schreiben vom 06. 05. 2010 geführt hätte.

Nach Gesprächen mit der Fa. Kohlschein wurde folgendes Anbot der Stadtgemeinde unterbreitet:

Ankauf eines Neugerätes New Holland Kompakt-Radlader W80TC zu € 52.680,- inkl. MWSt. Dieses Gerät ist mit einer 1,2 m³-Schaufel und einem Gabelträger ausgestattet. Nachrüstbar wäre noch eine selbstaufnehmende Kehrmaschine.

Finanzierungsvorschlag der Firma Kohlschein:

Rücknahme des gebrauchten und defekten Atlas Radlader        € 10.200,00 inkl. MWSt.

Zahlung bei Rechnungserhalt von                      € 12.000,00

Zuzüglich MWST aus Gesamtbetrag                   €  8.780,00

Restzahlung bis 31. 03. 2011                           € 21.700,00

Gesamtvolumen:                                                   € 52.680,00 inkl. MWSt.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 18. 05. 2010 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat genehmigt grundsätzlich den Ankauf eines neuen Radladers New Holland Kompakt-Radlader W80TC zu € 52.680 inkl. MWSt. sowie den Verkauf des alten Radladers entsprechend der Darstellung im Sachverhalt. Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen und bedarf dessen nachträglicher Zustimmung.

Kosten:              € 52.680,00 inkl. MWSt., davon 20.780,00 VA 2010

Einnahmen:         € 10.200,00 inkl. MWSt., VA 2010

Bedeckung:         5/82000-040000, 5/82000+040000

Abstimmungsergebnis:       einstimmig“

 

A n t r a g

 

 „Der Gemeinderat nimmt den Beschluss des Stadtrates vom 18. 05. 2010 für den Ankauf des Radladers für den Bauhof zur Kenntnis und genehmigt dieses Geschäft.“

 

HHSt.: 5/820000-040000 1. NV

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

Funktionsperiode 2010/2015                                         zur Sitzung am 29.06.2010

 

Punkt: 4.4.-0029 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Löschungserklärung zu Grundstück Ziegelfeldg. 17 und 19

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KG, Hamerlingstraße 1, 3910 Zwettl, hat im Namen und Auftrag von Herrn und Frau Alois und Ingeborg Teimel, mit Schreiben vom 21.05.2010 um die Aufhebung folgender in der Einlagezahl 1839, KG. 01906 Purkersdorf, eingetragenen Reallast

„des Bauverbotes auf Gst 814 815 bis die Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes hergestellt und die Lichtleitung aufgestellt ist für Gemeinde Purkersdorf“, angesucht.

Die Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes und die Lichtleitung wurden bereits hergestellt.

 

A n t r a g

 

“L Ö S C H U N G S E R K L Ä R U N G

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erklärt hiermit ausdrücklich, dass folgende Reallast, eingetragen in der EZ 1839, KG. 01906 Purkersdorf

C        1 a 4182/1934         „REALLAST des Bauverbotes auf Gst 814 815 bis die

Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes hergestellt

und die Lichtleitung aufgestellt ist für Gemeinde Purkersdorf“

gegenstandslos geworden ist.

Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, die Einverleibung der Löschung der Reallast Blatt C LNR. 1a), eingetragen in der Einlagezahl 1839, Parz. 814 und 815, KG. 01906 Purkersdorf, vorgenommen werden kann, da die Straße des westlichen Ziegelfeldes und die Lichtleitung bereits hergestellt sind.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Weinzinger V., Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0030 – STR Susanne Bollauf

 

GR-0030        Förderung „casa dei bambini“

 

SACHVERHALT

 

Am Freitag, dem 30. April 2010 fand die offizielle Eröffnung der Tagesbetreuungseinrichtung „Casa dei Bambini“ – Montessori Purkersdorf statt. Bereits am 11. Februar langte ein Ansuchen der als gemeinnütziger Verein geführten Tagesbetreuungseinrichtung um Personalkostenzuschuss ein.

Bestehende Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten nach den Richtlinien der NÖ Landesregierung Abt. F3 folgende Zuschüsse pro Monat und Kind:

 

Kinder nach dem Schuleintritt        € 25,50

 

Kinder vor dem Schuleintritt

20-90 Betreuungsstunden/Monat    € 36,50   erhöhter Finanzierungsbedarf        € 51,00

ab 91Stunden                             € 51,00   erhöhter Finanzierungsbedarf        € 73,00

 

Die Förderung wird vom Land dann gewährt, wenn erhöhter Finanzierungsbedarf besteht. Zur Ermittlung des erhöhten Finanzierungsbedarfes werden verschiedene Kriterien herangezogen (Nachweis von Beschäftigung der gesetzlich vorgeschriebenen MitarbeiterInnen und deren Qualifikation, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen usw.)

 

Fördermittel gem. Par. 6, Absatz 1 lit B werden zu gleichen Teilen jeweils von der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes und dem Land NÖ finanziert. Gefördert werden Betreuungsplätze nur dann, wenn keine freien Plätze in den Betreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Purkersdorf zur Verfügung gestellt werden können.

Eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben muss am Jahresende dem Land NÖ nachgewiesen werden.

 

Die neue Tagesbetreuungseinrichtung wird den vergleichbaren Einrichtungen gleichgestellt.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt der Zuerkennung der Förderungsbeiträge - wie im Sachverhalt angeführt - für die Montessori-Tagesbetreuungseinrichtung „Casa dei Bambini“ ab Betreuungsbeginn zu, vorausgesetzt dass die Förderung bzw. erhöhte Förderung auch seitens des Landes gewährt wird. Für die Auszahlung der Förderbeiträge ist die Vorlage der Befähigungsnachweise der Betreuungspersonen und die entsprechende Betriebsbewilligung Voraussetzung. Eine monatlich im Nachhinein zu erbringende Aufstellung der betreuten Kinder und der Betreuungsstunden ist Grundlage der Anschaffung der Förderbeiträge.

HH-Stelle: 1/439000-728000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Bollauf, Cambruzzi, Traurig, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0031 – STR Harald Wolkerstorfer

 

GR-0031        Standgebühren Adventmarkt – Änderung

 

Sachverhalt

 

Die Standgebühren für den Adventmarkt betragen seit knapp 10 Jahren

Gastrostände (Essen und Trinken, Punsch)        € 510,00

Lebensmittel (Verkauft)                                € 370,00

Kunsthandwerk                                           €   51,00

Jeweils für die gesamte Dauer des Adventmarktes.

 

Die Standgebühren inkludieren  alle Kosten, die den Auf- und Abbau der Hütten, den Stromverbrauch, die Beleuchtung, die Beschallung, die Werbung, die Betreuung und das Unterhaltungsprogramm etc. betreffen.

Diese Gebühren wurden seit  2001 unverändert und sind diese auch nicht an den allgemeinen Preisindex gekoppelt.

Mit diesen Gebühren kann ein zeitgemäßer Betrieb des Marktes nicht annähernd bedeckt werden, von Investitionen wie der dringend notwendigen Renovierung der Hütten und der Neuausrichtung der Elektro-Verkabelung ganz abgesehen.

Das stadtamt hat vorgeschlagen, die Standgebühren für den Adventmarkt anzupassen:

Vorschlag:

Gastro                                              € 700,00 (37%)

Lebensmittel                                      € 500,00 (35%)

Kunsthandwerk                                  €   60,00 (17%)

betragen.

ANTRAG

 

Der Gemeinderat legt die Standplatzgebühren für Marktstände am Purkersdorfer Adventmarkt ab dem Adventmarkt 2010  wie folgt neu fest:

                                       bisher                       neu

Gastro                             € 510,00              € 700,00

Lebensmittel                     € 370,00              € 500,00

Kunsthandwerk                 €   51,00             €   60,00

Bedeckung:

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0032 – STR Harald Wolkerstorfer

 

GR-0032        Standgebühren Bauernmarkt – Änderung

 

Die Standgebühr für den Bauernmarkt der Stadtgemeinde Purkersdorf wird seit 1996 unverändert abgerechnet und bezieht sich auf eine monatliche Abrechnung. In dieser Gebühr sind alle Nebenkosten wie zum Beispiel Werbung, Betreuung, diverse Ankündigungen etc. enthalten. Seit der Einführung ist keine Anpassung erfolgt, der VPI ist aber seither um weit über 30% gestiegen; es wird ein Anpassen  der Standgebühr angeregt, wobei sich die Erhöhung lediglich auf max. 10% beschränken soll.

 

Standplatzgebühr pro Meter                       EURO/Monat                  EURO/Monat

ohne Stromversorgung                              alt                                            neu

 3m                                                         36,34                                   40,00

 4m                                                       43,60                                    48,00

 5m                                                       50,87                                    56,00

 6m                                                       58,14                                     64,00

 

7m Kühlwagen mit Strom                           65,41                                     72,00

 

Strompro Stand pro Monat                           9,09                                     10,00

 

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde legt die Standgebühr für die Marktstände am Purkersdorfer Bauernmarkt wie im Sachverhalt in der Rubrik „neu“ vorgeschlagen fest.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 Antrag an den Gemeinderat

Funktionsperiode 2010/2015                                    zur Sitzung am 29. Juni 2010

 Punkt: GR-0033– STR Elisabeth Mayer 

Gegenstand: NÖ Landeskindergarten II - Spielplatz  

SACHVERHALT

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. 12. 2009 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat spricht sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich für eine Neugestaltung bzw. Verbesserung der Außenanlage des NÖ Landeskindergarten II, Bad Säckingen-Straße aus. Dieser Spielplatz soll den Kindern ausreichend Bewegungsmöglichkeiten bieten und auch die Kriterien für „NATUR im GARTEN“ soweit als möglich erfüllen. Die WIPUR als Eigentümerin der Liegenschaft wird mit der Vorbereitung und Planung der Maßnahmen im Außenspielbereich des Landeskindergartens beauftragt. Die Anordnung der einzelnen Spielbereiche sowie die Entscheidung über die Art der Spielgeräte sind in Absprache mit der Kindergartenleiterin festzulegen. Die endgültige Entscheidung über die Ausführung des Projektes obliegt im Sinne der Wertgrenzen der NÖ Gemeindeordnung dem zuständigen Organ der Gemeinde (Stadt- oder Gemeinderat), das wiederum die WIPUR mit der Ausführung des Projektes betrauen wird.“

Als Zeithorizont wurde Frühjahr bis Sommer 2010 angegeben (Wunschtermin: Osterferien).

Die WIPUR hat einen Kostenvoranschlag für die notwendigen Spielgeräte von der Firma AGROPAC in der Höhe von € 27.973,-- (ohne MWSt. und Montage) vorgelegt. Kostenvoranschläge für die Baumaßnahmen (Grabarbeiten, Fundamente, Asphaltfahrbahn, Fallschutz, Fertigrasen) liegen noch nicht vor. Hier beläuft sich die Kostenschätzung auf ca. € 30.000,--.

Folgende Gründe haben zu einer Verzögerung dieses Projektes geführt:

  • die Dachsanierung musste vorgezogen werden (Beschluss im GR am 30.3.2010)
  • eventuelle Pläne für eine Ausweitung (Zubau) müssen abgewartet werden

Weitere Vorarbeiten durch die WUPUR sind erst dann sinnvoll, wenn die erforderlichen Kosten dafür im Budget 2011 vorgesehen werden. Um das Projekt nicht unnötig zu verzögern, wäre folgende Vorgangsweise sinnvoll.

1)    Abklärung, ob und welche Flächen des NÖ Landeskindergarten II noch für eventuelle Erweiterungen gebraucht werden.

2)    Die erforderlichen Kosten werden im Gemeinderat genehmigt

3)    Einholung der erforderlichen Anbote für Unterbaumaßnahmen und Spielgeräte

4)    Ende 2010: Vergabe der Arbeiten

5)    Baubeginn Frühling 2011 - sobald die Witterung es zulässt

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Durchführung des Spielplatz-Projektes für den NÖ Landeskindergarten II, wie im Sachverhalt dargestellt, und genehmigt die erforderlichen Mittel in der Höhe von ca. € 60.000,-- im Budget 2011. Kostenvoranschläge und Umsetzungsmaßnahmen sind dem Gemeinderat in der nächsten GR-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Spätestens mit dem Beschluss des Voranschlages 2011 soll eine Entscheidung gefällt werden.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus 3 von der SPÖ-Fraktion, 2 von der VP-Fraktion und 1 von der LiB&G-Fraktion zu nominierenden Mitgliedern sowie Herrn Prochaska für die WIPUR wird ein Umsetzungskonzept erarbeiten und dem Gemeinderat einen Umsetzungsvorschlag  vorlegen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Mayer, Franek, Schlögl, Nemec, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 31
Enthalten: 1 (Aicher)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat                  Funktionsperiode 2010/2015                                         zur Sitzung am 29.06.2010

 

Punkt: 4.8.-0034 – STR Albrecht Oppitz

 

Gegenstand: Bestellen von Jugendreferenten der Stadtgemeinde

 

S a c h v e r h a l t

 

Das Amt der NÖ Landesregierung hat um die Bekanntgabe der von der Gemeinde bestellten Jugendreferenten ersucht.

 

Vorgeschlagen wird, Herrn STR Albrecht Oppitz und Herrn GR Karim Wiszniewski zu Jugendreferenten der Stadtgemeinde Purkersdorf zu ernennen.

 

A n t r a g,

 

 

 „Der Gemeinderat ernennt Herrn STR Albrecht Oppitz und Herrn GR Karim Wiszniewski zu Jugendreferenten der Stadtgemeinde Purkersdorf.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                          

Oppitz, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

Funktionsperiode 2010/2015                                         zur Sitzung am 29.06.2010

 

Punkt: GR-0035 – STR Mag. Christian Schlagitweit

 

Gegenstand:

Bestellen eines Klimaschutzbeauftragten der Stadtgemeinde

 

Sachverhalt

 

Als Klimabündnisgemeinde soll auch Purkersdorf einen aktiven Klimaschutzbeauftragten haben. Der ehemalige GR Ing. Markus De Bettin - Padolin hat diese Funktion bekleidet, will sie aber nicht mehr haben.

Der Klimaschutzbeauftragte soll Grundlagen der Klimapolitik vermitteln und Informationen über die Umsetzung auf kommunaler Ebene zu den unterschiedlichen Bereichen (Verkehr, Energie etc.) zur Verfügung stellen und an der konkreten Umsetzung bei der Reduzierung der Treibhaus-Emissionen auf lokaler Ebene aktiv mitwirken. Der Klimaschutzbeaufragte soll auf kommunaler Ebene nicht nur Drehscheibe für Informationen, sondern auch Ideengeber sein.

Der Umweltausschuss sieht in GR Walter Jaksch die beste Besetzung für diese Funktion.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat bestellt als neuen Klimaschutzbeauftragten GR Walter Jaksch. Die Funktion für Ing. Markus De Bettin-Padolin endet mit der Funktionsübernahme durch GR Walter Jaksch.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 29.06.2010

 

GR-0036        GR Leopold Zöchinger

 

 

2. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 27. Mai 2010

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Prüfung – Sportplatz – Instandhaltung Anlagen und Maschinen

 

Der Prüfungsausschuss überprüft die Haushaltsstelle 1/262000-613000 „Instandhaltung Anlagen und Maschinen“. Im Detail sind  die Rechnungen über die Sommerregeneration und Regenerationsmittel geprüft worden. Die Verbuchung und die Abzeichnungen wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Es wird angeregt zur besseren Prüfung der  Rechnungen von den jeweilig Verantwortlichen auch die Lieferscheine beizulegen.

  

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Prüfung und werden die

Bediensteten anweisen, sämtliche Lieferscheine, sollten welche vorhanden sein,

den Rechnungen beizulegen.

_______________________________________________________________________

 

zu 3) Prüfung – Abrechnung „Blühendes Purkersdorf“

 

Die Abrechnung „Blühendes Purkersdorf“ wurde geprüft und für in Ordnung befunden.

Der Kostenrahmen von € 30.000,00 musste nicht ausgeschöpft werden. 

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.      

_______________________________________________________________________

 

zu 4) Prüfung – Inventarliste Bauhof

 

In die Inventarliste wurde Einsicht genommen. Der Prüfungsausschuss behält sich vor eine Vorort-Prüfung mit vorheriger Ankündigung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.

______________________________________________________________________

 

zu 5) Prüfung – Informationsdienst der Gemeinde (1/859000-728100)

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass vom „Informationsdienst der Gemeinde“ 2009 von € 52.501,00 alleine € 13.000,00 auf das Medium N1 entfallen, welches nur über Kabel-TV empfangen werden kann. Der Prüfungsausschuss regt an, die Sinnhaftigkeit dieses Mediums zu prüfen, ob dieser Betrag gerechtfertigt ist. 

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Anregung. Herr StR Harald Wolkerstorfer wurde beauftragt, Verhandlungen über Vertragsänderungen mit N1 aufzunehmen. 

______________________________________________________________________

 

zu 6) Prüfung – Eislaufplatz inkl. Nebenkosten

 

Der Prüfungsausschuss prüft die Kosten des Eislaufplatzes inkl. Nebenkosten und stellt fest, dass Miete ca. € 25.000,00 und Stromkosten von ca. € 6.000,00 per anno angefallen sind.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.

_______________________________________________________________________

 

zu 7) Allfälliges

 

Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Donnerstag, 02. September 2010, 19.00 Uhr

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.16 Uhr.

 

Dazu sprachen:

Schlögl, Zöchinger

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                      zur Sitzung am 29. Juni 2010

 

Punkt: GR–0038 – STR Harald Wolkerstorfer

 

GR-0038        Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen uä.

 

Sachverhalt

 

Die SPÖ-Fraktion hat folgenden Austausch für die die Entsendung in die Hauptschulgemeinde vorgeschlagen:

 

GR Inge Nemec verlässt das Gremium, GR Christine Mandl soll neu bestellt werden.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat entsendet Frau GR Christine Mandl in die Hauptschulgemeinde statt Frau GR Inge Nemec

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Wolkerstorfer, Schlögl, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

GR-0046 Bürgermeister Mag. Karl Schlögl

 

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2010

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuche ich den Gemeinderat  um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stelle folgenden Antrag an den Gemeinderat vom 29.06.2010.

 

Hauptschulgemeinde – Zusammenführung der Schulgemeinden Purkersdorf und Pressbaum

 

                                                                  ……………………………………………….

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Möglichkeit über eine Zusammenführung der beiden Schulgemeinden hat sich kurzfristig ergeben. Ein Zuwarten würde diesen Schritt um ein Jahr verzögern. Ein Zusammenschluss hätte Vorteile für beide Schulgemeinden.

 

Sachverhalt

Die Schülerzahlen an den Allgemein Bildenden Höheren steigen – ganz besonders im Gerichtsbezirk Purkersdorf – überdurchschnittlich. Das ist einerseits auf die rasch steigende Zahl der Bevölkerung des Bezirkes und andrerseits auf das steigende Bildungsbedürfnis zurückzuführen. Gegengleich nehmen die Schülerzahlen in den Hauptschulen ab, obwohl die Standards durchaus mit jenen der AHS-Unterstufen mithalten können. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass einerseits vorhandene Raumressourcen in der Hautschule Pressbaum nur noch zu einem geringen Teil ausgenützt werden und andererseits ein enormer Platzbedarf für das AHS Angebot gegeben ist.

Eine Zusammenführung der beiden Schulgemeinden im Standort Purkersdorf wäre sowohl räumlich als auch organisatorisch mit Schuljahresbeginn 2011/2012 möglich, gegebenenfalls wäre auch eine „Pressbaum abnehmende – Purkersdorf aufbauende“ Lösung denkbar. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte aber einem sofortigen Zusammenschluss der Vorzug gegeben werden.

Die Übersiedlung der Pressbaumer Klassen nach Purkersdorf hätte zudem den Vorteil, dass der bestehenden Platznot in der AHS inklusive dem Standort Dependence Tullnerbach sofort und ohne besonderen Aufwand abgeholfen werden könnte, weil die frei werden Raumkapazitäten unmittelbar an die AHS weiter gegeben werden könnten.

Dieses Paket wäre sowohl mit dem Land NÖ als auch mit dem Unterrichtsministerium  abzusprechen. Ein Termin mit der Unterrichtsministerin Dr. Schmid ist für kommende Woche vereinbart, ebenso ein solcher mit dem zuständigen Mitglied der NÖ Landesregierung Mag. Heuras.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich positiv zur Zusammenlegung der beiden Hauptschulgemeinden Purkersdorf und Pressbaum im Standort der derzeitigen Hauptschule Purkersdorf aus. Der Gemeinderat sieht in diesem Schritt eine wesentliche Effizienzsteigerung in organisatorischer, wirtschaftlicher und auch pädagogischer Sicht.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister sowohl als Vertreter der Stadtgemeinde als auch als Vorsitzender und somit Delegierter der Stadtgemeinde im Entscheidungsgremium der Hautschulgemeinde, Verhandlungen zur Zusammenlegung der beiden Schulgemeinden aufzunehmen und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Entscheidungsgremien des Landes NÖ abzuschließen. Hinsichtlich der Auflösung der bestehenden und der Neubildung und/oder Erweiterung einer neuen Schulgemeinde unter Einbeziehung aller derzeit an den beiden Schulgemeinden beteiligten Gemeinden soll ein Inkrafttreten mit Schuljahresbeginn 2010/2011 angestrebt werden. Der Gemeinderat ist über die Entwicklung am Laufenden zu halten und sind zur nächsten Sitzung notwendige formale Beschlüsse vorzubereiten.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Schlögl, Franek, Schlagitweit, Urban, Orthofer, Cambruzzi, Mayer, Schlagitweit, Kaukal, Jaksch, Zöchinger, Matzka

 

Geschäftsordnungsantrag Zöchinger auf Ende der Debatte.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Dagegen: 2 (Schlagitweit, Franek)

Enthalten: 2 (Schmidl, Aicher)

 

 

GR-0047

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 29. Juni 2010                                           

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates STR Elisabeth Mayer und StR Susanne Bollauf um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 29.6.2010.

Betreff: Familienfreundliche Gemeinde

 

BEGRÜNDUNG

I. Zur Dringlichkeit:

Um den Projektstart im Herbst 2010 nicht zu verzögern –  die erforderlichen Vorarbeiten können bereits im Sommer durchgeführt werden – sind die Teilnahme am Audit „familienfreundlichegemeinde“ und die damit verbunden Kosten zu beschliessen.

II: In der Sache

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die Möglichkeit, am Audit „Familienfreundliche Gemeinde“ teilzunehmen. Dieses staatliche Gütezeichen für generationsbewusste Gemeinden wird von der Familie & Berufmanagement GmbH im Auftrag des zuständigen Ministeriums vergeben. Das Gemeinde Audit ist ein Unterstützungsprozess die Familien- und Kinderfreundlichkeit bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und alle Generationen in die Gestaltung und Planung einzubinden.

Ziel des Audits ist die Bestandsaufnahme und Evaluierung der bestehenden Angebote unter Einbeziehung der Bevölkerung in Familien- und sozialen Belangen der Gemeinde im Hinblick auf folgende Zielsetzung des Projekts: Überprüfung der Notwendigkeit und eventuelle Änderungen bestehender Angebote, sowie - nach Maßgabe der finanziellen Mitteln - Überprüfung von neuen Projekten im Familien- und sozialen Bereich.

Der Weg zum Gütesiegel:

  1. Interessensbekundung: hat durch Herrn BGM Mag. Schlögl und StR Mayer stattgefunden.
  2. Teilnahme am Audit-Seminar: StR Mandl, StR Bollauf,  GR Urban, GR Traurig, GR Oppitz, StR Mayer und Editha Novotny haben am 25. Mai 2009 daran teilgenommen.
  3. Gemeinderatsbeschluss:
  4. Projektstart – Orientierungsphase: Bevölkerung wird informiert
  5. Feststellung des IST-Zustandes
  6. Feststellung des Soll-Zustandes
  7. Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen
  8. Begutachtung
  9. Grundzertifikat
  10. Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen (max. 3 Jahre)
  11. Begutachtung (Soll/Ist Vergleich)
  12. Zertifikat

Als Projektleiterinnen und Ansprechpartnerinnen für die Familie & Beruf Management GmbH stellen sich StR Susanne Bollauf und StR Elisabeth Mayer zur Verfügung.

Die Projektgruppe soll aus Menschen aller Generationen (GemeindevertreterInnen, MitarbeiterInnen von Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Interessierte, Vereine u.a.) bestehen. In einem ersten Workshop wird die Ist-Situation analysiert und in einem zweiten Workshop werden die Maßnahmen zur Erreichung des Soll-Zustandes konkretisiert. Für die Grundzertifizierung (nach ca. 9 Monaten) ist der Basisprojektbericht (Umsetzungsplan) im Gemeinderat zu beschließen. Nach 3 Jahren erfolgt ein SOLL/IST Vergleich durch die Zertifizierungsstelle und nach positiver Bewertung wird das Gütesiegel „familienfreundlichegemeinde“ für die Dauer von 3 Jahren durch den/die zuständige/n Bundesminister/in verliehen.

Die Kosten für das Auditseminar, die Prozessbegleitung, die Unterlagen und Give aways sind durch eine Förderung der Familie & Beruf Management GmbH gedeckt.

Folgende Kosten sind für die Stadtgemeinde zu erwarten:

Stadtsaal, Bewirtung, Einladungen: ca. € 800,--

Gutachterkosten (nur 50%): € ca. 1.200,-- (816,-- + Fahrtspesen + UST)

Weiters ist nach der Umsetzungphase (nach max. 3 Jahren) mit weiteren Gutachterkosten in derselben Höhe zu rechnen. Darüber hinaus müssen alle weiteren Maßnahmen und Projekte dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

ANTRAG

 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Teilnahme am Audit „familienfreundlichegemeinde“ und die Einhaltung der Richtlinien in der jeweils geltenden Verfassung aus und genehmigt die damit verbunden, vorläufigen Kosten in Höhe von von 2.000,-- Euro.

 

Purkersdorf, am 29. Juni 2010

 

Dazu sprachen:

Mayer, Orthofer, Bollauf, Schmidl, Schlagitweit, Cambruzzi, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7

Dagegen: 9 (Wolkerstorfer, Orthofer, Putz, Seda, Röhrich, Teufl, Köckeis, Jaksch, Cambruzzi)

Enthalten: 16 (Aicher, Schlagitweit, Schmidl, Franek, Weinzinger V., Wiszniewski, Matzka, Weinzinger M., Bollauf, Nemec, Franke-Losmann, Kaukal, Keitl, Traurig, Brunner, Reisner)

 


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Letzte Änderung: 2010-08-02 - Stichwort - Sitemap