Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 22.3.2011 (1)


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung.

Liste Baum & Grüne


Zum Protokoll Teil 2
Zum Protokoll Teil 3

Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  22.20  Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  33/Präsenzquorum: 22

 

AICHER GR Sabine

PUTZ  STR Christian

BOLLAUF STR Susanne (bis Pkt. 108)

REISNER GR Annemarie

BRUNNER GR Roman

RÖHRICH GR Christian

CAMBRUZZI GR Manfred

SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian

FRANEK GR Christa

SCHLÖGL BGM Mag. Karl

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

SCHMIDL GR Margaretha ab 20.18 Uhr, Pkt. 148

JAKSCH GR Walter

SEDA GR Michael

KAUKAL GR Beatrix

STANGL GR Alexandra

KEITEL GR Werner

TEUFL GR Thomas

KÖCKEIS GR Friedrich

TRAURIG GR Monika

LIEHR GR Florian

URBAN GR Silvia

MANDL GR Christine

WEINZINGER  GR Manfred

MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian

WEINZINGER STR Viktor

MAYER STR Elisabeth

WISZNIEWSKI  GR Karim ab 20.14 Uhr, Pkt. 146

NEMEC GR Ingrid

WOLKERSTORFER STR Harald

OPPITZ STR Albrecht

ZÖCHINGER GR Leopold

ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf

 

 

 

entschuldigt:

 

 

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

STANEK Josefine, Schriftführerin

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha, Leiterin Allg. Verwaltung

NÖHRER Dkfm.Otmar, Leiter Finanzverwaltung

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Leopold Zöchinger

        23)  Für die LiB&G:             GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

 


 

4)        Änderungen in der Tagesordnung

Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:

im öffentlichen Teil:

GR-0126 WIPUR: Zubau BG/BRG Purkersdorf  - Vertrag mit dem Bund

GR-0164 Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten

im nicht öffentlichen Teil

GR-0165 Berichte des Prüfungsausschusses

GR-0166 Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters

 zu Berichten des Prüfungsausschusses

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 6-10jährige Kinder und für Kindergartenkinder

Antragsteller: STR Mayer, GR Franek, GR Cambruzzi

Aufnahme in die Tagesordnung:                     Ja                            GR-169

       Abstimmungsergebnis: einstimmig

                                                       

6)      Berichte des Bürgermeisters

6.1. Pop-Open-Air der Musikschule

Für 19.06.2011 war ein POP-Open Air beim Gymnasium geplant. Da an diesem Termin einige Schulklassen des Gymnasiums auf Projektreise sind, können die Bands nicht auftreten. Die Suche eines Alternativtermins war leider nicht erfolgreich. Daher wird das Konzert durch gemeinsame Klassenabende der Lehrer ersetzt.

6.2. Förderbeitrag Wiederherstellung Forstpotential

Die Agrar Markt Austria (AMA) hat das ansuchen der Stadtgemeinde auf Förderung zur Wiederherstellung von Forstpotential und Präventionsmaßnahme im Gemeindewald, im Detail: Mischwuchspflege bis 10 m und Durchforstung Laubholz bis 18 m, positiv begutachtet und für die eingereichten Maßnahmen einen Förderbetrag von € 6.150,00 zuerkannt.

6.3. Vandalenakte Zeitungsständer Wintergasse

Fast jedes Wochenende werden die Zeitungsständer entlang der Wintergasse von Vandalen entleert und die Zeitungen auf der Straße ausgestreut. Die Stadtverwaltung hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Verwüstungen verursachen einen nicht unwesentlichen Aufwand an Reinigungsarbeiten an Sonntagvormittagen. Ich habe die Polizeiinspektion im Hinblick auf die sich ständig wiederholenden Vorfälle den Bereich Wintergasse ersucht, besonderes Augenmerk auf die Wintergase in den Nächten von Samstag auf Sonntag zu legen.

6.4. Musikschule Landeswettbewerb „Prima la Musica“

Die SchülerInnen der Musikschule Purkersdorf haben auch heuer wieder hervorragend beim Landeswettbewerb „Prima la Musica“ abgeschnitten. Nachstehend die PreisträgerInnen:

 

Wertung

Ensemble

AG

Name

Preis

Lehrkraft

Begleitung

Schlagwerk

-

B

Jan Ure

1. Preis

Gunnar Fras

Roswitha Ure

Gitarre

Gametime

I

Patrik Budimir

2. Preis

Claudia Kopal

 

Gitarre

Gametime

I

Sopie Anna Riegler

2. Preis

Claudia Kopal

 

Schlagwerk

-

II

Bruno Perreaux

1. Preis

Gunnar Fras

 

Gitarre

Hidt-Quartett

II

Tekla Kaszás

1. Preis

Claudia Kopal

 

Gitarre

Hidt-Quartett

II

David Loimer

1. Preis

Claudia Kopal

 

Gitarre

Hidt-Quartett

II

Irene Maurer

1. Preis

Claudia Kopal

 

Gitarre

Hidt-Quartett

II

Hannah Pichler

1. Preis

Claudia Kopal

 

Querflöte

-

III

Jakobus Weichinger

1. Preis

Martin Rotter

Camilla Stumpf

 

Herzliche Gratulation zu diesen großartigen Erfolgen! - Wieder konnten alle TeilnehmerInnen  Preise erringen.

SchülerInnen und LehrerInnen haben sich in zahlreichen zusätzlichen Proben, auch in ihrer Freizeit und am Wochenende, auf die Auftritte bei „Prima la Musica“ vorbereitet. Das Ergebnis ist die Bestätigung, dass sich einerseits dieser Einsatz gelohnt hat und andrerseits der gute Ruf der Musikschule Purkersdorf bestätigt worden ist..

Das  Preisträgerkonzert  findet am 20. Juni 2011, 19.00 Uhr, im Stadtsaal Purkersdorf, statt.

Außerdem sind noch folgende Veranstaltungen bis Schuljahresende geplant:

 „Zwischenzeiten“ – Musik und Literatur der Jahre 1918-1939 am 08. April 2011 um 18.00 Uhr im Festsaal des BG/BRG Purkersdorf

„Sweet Amaryllis“ – Renaissancekonzert am 14. Mai 2011 um 19.30 Uhr in der Stadtpfarrkirche Purkersdorf

„Musikschule Live“ – Tag der offenen Tür am 6. Juni 2011 von 9.00 – 18.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf

„Reise in den Osten“ – Orchesterkonzert am 17. Juni 2011 um 19.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf

„Irish Folk“ – Schuljahresausklang mit der Vienna Forrest Folk Band am 29. Juni 2011 in der Musikschule

6.5. Grundsatzbeschluss in Gablitz hinsichtlich Musikschulverband

Der Gablitzer Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einen Grundsatzbeschluss hinsichtlich des Beitritts der Marktgemeinde Gablitz zu einem gemeinsamen Musikschulverband mit Purkersdorf und Mauerbach gefasst. In den nächsten Wochen werden die Gespräche für Details einer Verbandsgründung aufgenommen. Eine Installierung  des Verbandes mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wäre möglich aber nicht wahrscheinlich.

6.6. Österreichischer Gemeindetag 2011

Der Österreichische Gemeindetag 2011 findet vom 9. bis 10. Juni in Kitzbühel statt. Das Tagungsprogramm kann auf der Homepage des Gemeindebundes unter www.gemeindetag.at abgerufen werden. Die Anmeldefrist endet am 30.04., Online-Anmeldung ist möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt € 110,00 pro Person.

6.7. Altglassammlung

Städtebund, Gemeindebund und die ARGE Abfallwirtschaftsverbände haben sich mit der Austria Glas Recycling (AGR) auf  ein neues Entgeltmodell für die von den Gemeinden zu erbringenden Leistungen geeinigt. Wichtigste Quintessenz ist die Anhebung de Entgelte für die Systemleistungen um ca. 5,9% rückwirkend mit 1.1.2011. Die neuen Entgelte werden eine Gültigkeitsdauer bis 31.12.2013 haben. Die AGR wird in den nächsten Wochen die neuen Verträge vorlegen, sodass in der Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2011 die  Umsetzung des Verhandlungsergebnisses erfolgen kann.

6.8. Nagai – Schreiben Anteilnahme

Ich habe der Stadt Nagai, Japan, die eine freundschaftliche Verbindung zu Purkersdorf über die Schwesternstadt Bad Säckingen hat, im Namen des gesamten Gemeinderates und der Bevölkerung der Stadt eine Note des Bedauerns über die heftigen Elementarereignisse der letzten Woche und des damit verbundenen Gaus im Atomkraftwerk Fukushima übermittelt. Nagai liegt in der Fukusjima angrenzen Provinz Yamagata, ca. 100 km nordwestlich des Unglücksreaktors. Vom Tsunami selbst ist die Stadt nicht betroffen gewesen, allerdings haben die heftigen Erdstöße auch hier erhebliche Schäden in der Stadt angerichtet. Die Provinz Yamagata ist insbesondere bei der Aufnahme von obdachlos gewordenen Personen eine wichtige Anlaufstation und steht damit vor nicht unerheblichen logistischen und infrastrukturellen Herausforderungen.

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

7)        Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

Bis 17.45 Uhr keine

 

 

8)                    Vorläufiger Sitzungsplan 2011

 

Wochentag

Stadtrat

Gemeinderat

Dienstag

10.05.2011

 

Dienstag

21.06.2011

 

Dienstag

 

28.06.2011

Dienstag

09/16.08.2011

 

Dienstag

20.09.2011

 

Dienstag

 

27.09.2011

Dienstag

18.10.2011

 

Dienstag

29.11.2011

 

Mittwoch

*vorläufig

07.12.2011*

 

 

3.                Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 01.12.2010

Die VerifikatorInnen (Zöchinger - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010 keine Einwände haben. Die Verifikatorin der SPÖ, GR Reisner hat folgenden Einwand eingebracht:

Bei der Abstimmung zu TO GR0106 – Vertrag Energie.Optional. mit EnergieComfort, wurden bei den Enthaltungen zwei Buchstaben verwechselt. Enthalten haben sich somit außer GR Aicher auch GR Franek.

 Dieser Einwand entspricht auch der Aufzeichnung von StADir. Humpel. Das Protokoll ist in diesem Sinne korrigiert worden.

ANTRAG

Das Protokoll vom 01.12.2010 gilt mit der genannten Änderung zu TO GR0106 als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                    zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0123 – WIPUR – Bericht aus der Gesellschaft     -          BGM Mag. Karl Schlögl

 

Jahresabschluss zum 30.06.2010

 

In der 65. Aufsichtsratssitzung am 15.02.2011 wurde der Jahresabschluss der WIPUR GmbH zum 30.06.2010 dem Aufsichtsrat präsentiert, im Aufsichtsrat diskutiert und letztendlich in der anschließenden Generalversammlung beschlossen.

 

Das Geschäftsjahr 2009/10 (01.07.2009 – 30.06.2010) war durch den Abschluss von zwei Großprojekten – Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Wintergasse 46 und Errichtung von 24 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern in der Wintergasse 48 – geprägt. Beide Projekte haben in diesem Jahresabschluss zum 30.06.2010 auch ihre volle bilanzielle Abbildung gefunden.

 

Der Jahresabschluss wurde von der Steuerberatungskanzlei Holztrattner GmbH erstellt. Der Jahresabschluss wurde von der CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen, dass der Jahresabschluss der WIPUR GmbH den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2010 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.

 

Die vollständige Abbildung der beiden abgeschlossenen Projekte in den Büchern hat dazu beigetragen, dass es im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer deutlichen Steigerung des Anlagevermögens – Stand per 30.06.2010: € 28,9 Millionen - und daraus folgend auch zu einer deutlichen Steigerung der Bilanzsumme – Stand per 30.06.2010: € 31,3 Millionen – gekommen ist.

Die Passivseite der Bilanz ist hauptsächlich durch die Kreditverbindlichkeiten geprägt, die per 30.06.2010 den Wert von € 19,7 Millionen aufweisen. Die Kreditlandschaft der WIPUR setzt sich zu rund 50% aus EURO-Krediten und zu 50% aus Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken zusammen. In der bilanziellen Darstellung wurden selbstverständlich die Fremdwährungsverbindlichkeiten nach den bilanziellen Regelungen bewertet (Höchstwertprinzip auf der Passivseite) – d.h. es mussten aufgrund der massiven Wertzunahme des Schweizer Franken gegenüber dem EURO entsprechende buchmäßige (nicht realisierte!) Aufwertungen der Fremdwährungsverbindlichkeiten durchgeführt werden, die sich im Jahresergebnis mit knapp € 1,1 Millionen niederschlagen. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von € 0,765 Millionen ist aufgrund der Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten nicht erfreulich, zeigt aber auch, dass die Gesellschaft operativ ein deutlich positives Ergebnis erwirtschaftet hat.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

Schlögl, Schlagitweit, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Dagegen: 2 (Franek, Aicher)

Enthalten:2 (Schlagitweit, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0124 – WIPUR – Projekt Umbau Volksschule      -          BGM Mag. Karl Schlögl

 

 

 

Projekt „Umbau Volksschule Purkersdorf“

 

Den Auftrag für die Durchführung der Bauarbeiten hat die Firma Anton Traunfellner GmbH als Billigstbieter des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens nach dem Bundesvergabegesetz erhalten.

 

Der Baubeginn für das Projekt „Umbau Volksschule Purkersdorf“ hat am Montag, 21.02.2011 stattgefunden.

 

Alle verkehrsrelevanten Themen in der Schwarzhubergasse wurden in einer eigenen Verkehrsverhandlung am 23.02.2011 abgehandelt. Die ersten Wochen der Bautätigkeit haben gezeigt, dass die getroffenen verkehrstechnischen Maßnahmen (Teilsperre der Schwarzhubergasse, Verlegung der Autobusstation in die Schöffelgasse) bisher gut funktionieren.

 

Die ersten Arbeiten haben die Einrichtung der Baustelle, die Schaffung des provisorischen neuen Hauptzuganges in der Schwarzhubergasse, die Abbrucharbeiten des alten Eingangsfoyers sowie die Aufstellung der ersten Fassadengerüste umfasst. Die Bauarbeiten gehen sehr zügig voran – derzeit läuft alles planmäßig, sodass aus heutiger Sicht die Einhaltung des äußerst ehrgeizigen Zeitplanes – Fertigstellung Ende August 2011 (ohne Außenanlagen) – realistisch ist.

 

An dieser Stelle ist besonders zu erwähnen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bauunternehmen, Bauleitung und Schule hervorragend funktioniert. Speziell von Seiten des Lehrkörpers gibt es großes Verständnis für diverse Beeinträchtigungen durch Baulärm etc. – das ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit!

 

So wie die Ergebnisse der einzelnen Ausschreibungen zur Zeit aussehen, ist aus heutiger Sicht auch eine stabile Entwicklung der Kosten im Budgetrahmen von brutto € 2,6 Millionen zu erwarten. Genauere Aufschlüsse darüber wird man innerhalb der nächsten beiden Monate gewinnen, wenn alle Gewerke vergeben und diverse bautechnische Überraschungen, wie sie bei Umbauprojekten sehr oft vorkommen, weitgehend bekannt sind.

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen                                                      

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                       ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

GR-0125 – WIPUR – Neubau Bildungszentrum           -          BGM Mag. Karl Schlögl

 

Projekt Neubau Bildungszentrum

 

Die Baumeisterausschreibung für das Projekt „Neubau Bildungszentrum“ wurde ordnungsgemäß nach dem Bundesvergabegesetz abgehandelt. Dabei musste das Angebot des Billigstbieters, der Firma Jäger Bau GmbH, aufgrund von Kalkulationsfehlern ausgeschieden werden.

Die Firma Jäger Bau GmbH hat gegen die Ausscheidung bei der NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge Einspruch erhoben.

Die Verhandlung bei der NÖ Schlichtungsstelle hat am 17.03.2011 stattgefunden. Die Schlichtungsstelle hat befunden, dass das Angebot der Firma Jäger Bau GmbH in mehreren Punkten der vergaberechtlichen Beurteilung nicht korrekt war und daher die Ausscheidung des Angebotes durch die WIPUR GmbH zu Recht erfolgt ist. Vorausgesetzt, dass es seitens der Firma Jäger Bau GmbH keine weiteren rechtlichen Schritte mehr gegen die Ausscheidungsentscheidung geben wird – informelle Gespräche mit der Geschäftsleitung der Firma Jäger Bau GmbH deuten darauf hin – könnte ein Vergabevorschlag in der KW 12/2011 zugunsten des nächstgereihten Bieters erfolgen.

 

Durch diesen Einspruch der Firma Jäger Bau GmbH haben wir rund 1 Monat Zeit verloren, sonst hätte auch schon der Baubeginn für das Bildungszentrum stattgefunden.

So ist nunmehr von einem Baubeginn im April 2011 auszugehen. Es wird jedenfalls versucht, die Fertigstellung trotzdem so hinzubekommen, dass der Betriebsbeginn im neuen Gebäude mit Beginn des Schuljahres 2012/13 stattfinden kann.

 

In der Zwischenzeit wurde an der Optimierung der gesamten HLSE-Ausstattung und der Gebäudeleittechnik gearbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen für diese großen wichtigen Gewerke befinden sich mittlerweile auch in der finalen Phase.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung vom 24.06.2008 folgende Personen in den vom Land NÖ vorgeschriebenen Baubeirat nominiert: Dr. Ernst Grossmann, DI Dr. Rudolf Orthofer.

In der Zwischenzeit haben sich aber die Baubeiratsrichtlinien geändert. Dem Baubeirat gehören nunmehr seitens des Bauherrn, der Bürgermeister sowie 4 weitere Mitglieder, die vom Gemeinderat entsendet werden, an. Es sind daher noch entsprechende Nominierungen für den Baubeirat seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf zu treffen.

 

Mit Stand 16.03.2011 belaufen sich die bisher für dieses Projekt angefallenen Kosten auf brutto € 317.398,08.

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und entsendet neben dem Bürgermeister noch folgende vier Personen in den Baubeirat für das Projekt „Neubau Bildungszentrum“:  Dr. Ernst Grossmann, Dr. Rudolf Orthofer, STR Viktor Weinzinger, GR Leopold Zöchinger

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Aicher, Schlagitweit                                     

 

Zusatzantrag Schlagitweit:

Franek soll auch Mitglied des Baubeirates werden

Dafür: 6

Dagegen: 21 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer)

Enthalten: 4 (Oppitz, Zöchinger, Liehr, Urban)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 27

Enthalten: 4 (Zöchinger, Franek, Schlagitweit, Aicher)               

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0127 - BGM Mag. Karl Schlögl

WIPUR – Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 – Garantie

 

Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 – Refinanzierung

Die WIPUR GmbH hat das Projekt auch hinsichtlich der Verwertungssituation – wie schon in einer früheren Gemeinderatssitzung berichtet – zu 100% abgeschlossen. Von den 24 Wohneinheiten wurden 18 Wohneinheiten auf Basis von Mietverträgen mit Kaufoption verwertet, 2 Wohneinheiten zu 100% verkauft und weitere 4 Wohneinheiten auf Basis von Ratenkaufverträgen verwertet.

Nunmehr wurden auch die Refinanzierungen entsprechend der Verwertungssituation angepasst und auch die Laufzeiten entsprechend adaptiert – grundsätzlich laufen nun sowohl die Refinanzierung des Grundstücks als auch die der Gebäudekosten über 35 Jahre. Mit den laufenden Mieteinnahmen bzw. den laufenden Einnahmen aus den Ratenkaufverträgen werden diese Refinanzierungen 1:1 bedient.

Aufgrund der Anpassung der Laufzeiten ändern sich auch folgende Garantieerklärungen der Stadtgemeinde Purkersdorf:

 

1.)   Finanzierung Grundstück Wintergasse 48:

Die in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2005 beschlossene Garantieerklärung – unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2033 – Garantiebetrag € 100.000,-- - muss aufgrund der Laufzeitverlängerung des Kredites mit dem beigefügten Schreiben entsprechend angepasst werden – Garantiebetrag bleibt gleich, nur die erste Kündigungsmöglichkeit wird auf 30.09.2045 verlegt.

 

2.)   Finanzierung Gebäude Wintergasse 48:

Der ursprüngliche und zu 100% ausgeschöpfte Baufinanzrahmen für das Projekt in Höhe von € 5.000.000,-- wurde nunmehr in eine Tilgungsfinanzierung über 35 Jahre umgewandelt. Ausgangsbasis für die Tilgungsfinanzierung ist nach bereits erfolgter Tilgung durch Mietzinsvorauszahlungen und Anzahlungen ein Kreditbetrag in Höhe von € 3.050.000,--.

Der ursprüngliche Baufinanzrahmen in Höhe von € 5.000.000,-- war durch eine Patronatserklärung durch die Stadtgemeinde Purkersdorf besichert. Aufgrund des um € 1.950.000,-- reduzierten Kreditbetrages reduziert sich auch das Risiko der Stadtgemeinde betragsmäßig deutlich.

Damit die Finanzierung aber auch so abgebildet werden kann, besteht die finanzierende Bank Austria noch auf eine zusätzliche Jahres-Garantie seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf in Höhe von € 50.000,--.

Beilagen zu diesem Tagesordnungspunkt:

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Verlängerung des Kündigungsverzichtes bis 30.09.2045 der Garantieerklärung betreffend die Finanzierung des Grundstücks Wintergasse 48 zu.

Der Gemeinderat nimmt die betragsmäßige Reduzierung des Risikos aus der Patronatserklärung für die Gebäude-Finanzierung Wintergasse 48 um € 1.950.000,-- zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die beigefügte Garantieerklärung über € 50.000,-- für die Gebäude-Finanzierung

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Franek

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0128 - BGM Mag. Karl Schlögl und STR Elisabeth Mayer

 

WIPUR – NÖ Landeskindergarten II – Erneuerung der Außenflächen

 

 

 

 

NÖ Landeskindergarten II – Erneuerung der Außenflächen

 

Seit geraumer Zeit gibt es Überlegungen betreffend die Neugestaltung der Außenflächen im Kindergarten II, Bad Säckingen-Str. 7, inklusive der teilweisen Erneuerung der nicht mehr zeitgemäßen Einfriedung des Areals.

 

Die WIPUR GmbH wurde gebeten, sich auf Basis der Nutzerwünsche entsprechende Überlegungen hinsichtlich Kosten und Umsetzung zu machen. Die Einschätzung der WIPUR, unterlegt mit einem ausgepreisten Leistungsverzeichnis für „Baumeisterarbeiten“ und den Preisen aus den abgelaufenen Projekten liegt bei rund netto € 100.000,--.

Darin ist die komplette Erneuerung der Außenflächen, der Spielgeräte und eine teilweise Erneuerung der Einfriedung enthalten.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Sommer 2011 erfolgen. Im Herbst 2011 ist keine Benutzung der Außenflächen durch den Kindergarten möglich – die Nutzungsfreigabe kann erst im Frühjahr 2012 erfolgen.

 

Im Budget des Jahres 2011 sind für diese Maßnahmen insgesamt € 50.000,-- vorgesehen. Mit der Geschäftsleitung der WIPUR wurde vereinbart, dass die Verrechnung so erfolgen soll, dass € 50.000,-- zuzüglich MwSt. im Kalenderjahr 2011 in Rechnung gestellt werden, und maximal € 50.000,-- im Kalenderjahr 2012. Für den 2. Teil im Kalenderjahr 2012 ist im Budget 2012 entsprechend Vorsorge zu treffen! Ebenfalls gilt als vereinbart, dass die € 100.000,-- als Budgetobergrenze für dieses Vorhaben gelten. Die WIPUR wird in gewohnter Weise versuchen, das Vorhaben noch kostenmäßig zu optimieren.

 

Antrag

Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung der Außenflächen im Kindergarten II gemäß dem im Sachverhalt dargestellten Umfang zu und genehmigt dafür ein Gesamtbudget in Höhe von maximal netto € 100.000,--, das zu je 50% im Haushalt 2011 und im Haushalt 2012 abgebildet wird.

Der Gemeinderat beauftragt die WIPUR GmbH mit der Umsetzung der Maßnahmen und die Stadtgemeinde mit dem Ansuchen um Förderung bei der Landesregierung.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Schlögl, Franek, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0129 - BGM Mag. Karl Schlögl und STR Elisabeth Mayer

 

NÖ Landeskindergarten III – Diverse Sanierungen

 

Im Landeskindergarten III am Speichberg stehen nach rund 20 Betriebsjahren nun auch diverse Sanierungen an. Eine Revitalisierung der teilweise desolaten Holzfenster oder ein kompletter Fenstertausch ist dringend notwendig. Ebenso müssen kleinere Ausbesserungsarbeiten an den Holzbalken im Dachbereich durchgeführt werden und die Erneuerung des Traufenpflasters ist aus Sicherheitsgründen auch dringend erforderlich.

 

Es wird angestrebt, dass diese Maßnahmen im Sommer 2011 durchgeführt werden. Die WIPUR GmbH hat sich bereits Gedanken darüber gemacht. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund netto € 50.000,--.

 

Im Budget des Jahres 2011 sind für Sanierungsmaßnahmen € 5.000,-- enthalten. Damit dieses Vorhaben durchgeführt werden kann, muss der Budgetposten im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2011 entsprechend aufgestockt werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die Umsetzung der im Sachverhalt beschriebenen dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten III. Die WIPUR GmbH wird mit der Umsetzung beauftragt. Die Kostenbedeckung hat im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2011 durch entsprechende Aufstockung des Budgetpostens auf € 50.000,-- zu erfolgen

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Schlögl, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF      Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                  zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0130 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm, 11. Änderung - Bericht

 

 

 

 

 

B e r i c h t

 

 

Mit Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 25. 01. 2011, RU1-R-475/026-2010, wurde die 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt.

Die entsprechende Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogrammes vom 26. 01. 2011, B-031/2-Ha-1228, war vom 27. 01. 2011 bis 11. 02. 2011 kundgemacht und ist die 11. Änderung mit 12. 02. 2011 rechtskräftig. Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 24. 02. 2011, RU1-R-475/026-2010, mitgeteilt, dass die Gesetzmäßigkeit dieser Kundmachung im Sinne des § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, festgestellt wurde.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                             zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0132 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan, 17. und 17.a Änderung - Verordnung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 22. Dezember 2010 bis 02. Februar 2011 bzw. 17.a Änderung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13. Jänner 2011 bis 24. Februar 2011 gemäß § 72 des NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.

Die zum aufgelegten Entwurf der 17. bzw. 17.a Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22. 03. 2011 behandelt.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschloss nach Erörterung der während der sechswöchigen Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung vom 22. 03. 2011, Top. GR4.4-0132, folgende

 

 

V e r o r d n u n g

 

§ 1

 

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-15 wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

 

§ 2

 

Im Textteil der Bebauungsvorschriften wird dem Pkt, 1.4 folgender Satz hinzugefügt:

„In Altortgebieten können Ausnahmen bewilligt werden, wenn aus verkehrstechnischer Sicht (ruhender und fließender Verkehr) kein Hindernis besteht.“

 

§ 3

 

Die Plandarstellung und die geänderten Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

 

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

 

angeschlagen am:

 

abgenommen am:

 

 

Anhang: Endfassung der Bebauungsvorschriften lt. dieser Verordnung“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                   zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

 

GR-0133 – Adaptierung Hortgebühren – STR DI DR. Rudolf ORTHOFER

 

 

Das Land NÖ hat im Rahmen des letzten Einschauberichtes festgehalten, dass eine höhere Kostendeckung des Schülerhorts anzustreben ist. Von Seiten der Stadtverwaltung gab es außerdem den Hinweis, dass die Verwaltung der derzeit sehr unübersichtlichen Tarife unpraktisch ist und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Derzeit gibt es im  Schülerhort etwa 140 (!) verschiedene Tarife. Eine Umfrage über Schülerhorttarife in den Nachbargemeinden und ähnlichen Gemeinden hat gezeigt, dass die Tarife in Purkersdorf bei weitem am billigsten sind.

 

Der Finanzausschuss hat StR Orthofer, StR Mayer, GR Zöchinger und GR Nemec ersucht, gemeinsam mit der Stadtverwaltung (Fr. Gänsweider und Fr. Novotny) ein praktikables Tarifmodell auszuarbeiten. Grundprinzip soll sein, eine Tarifreform, die eine stärkere Kostendeckung bringt, mehr betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt (Fixkosten) und einfach zu administrieren ist; und gleichzeitig wäre an eine Förderung sozial schwächerer Familien zu denken. Ausgehend von diesen Ansätzen wird folgendes Modell vorgeschlagen:

 

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag.

Die Betreuung beginnt nach Schulende, etwa zwischen 10:30 und 12:30, an schulautonomen Tagen um 7:00 Uhr.

Die Betreuung endet je nach dem gewählten Standardbetreuungsmodell.

  1. Standardbetreuung bis 14:00 Uhr
  2. Standardbetreuung bis 17:00 Uhr

 

Zusätzlich werden 2 Sonderbetreuungsmodelle angeboten, die zusätzlich beauftragt und abgerechnet werden.  

  1. Frühbetreuung 07:00 - 08:00 Uhr
  2. Spätbetreuung 17:00 - 18:00 Uhr

 

Diese Betreuungszeiten werden nur angeboten, wenn der Bedarf für mindestens 3 Kinder gegeben ist, wobei der Bedarf durch die regelmäßige Anwesenheit des Kindes zu den angegebenen Betreuungszeiten festgestellt wird. Die Anmeldung allein ist nicht Grundlage des Bedarfs.

 

Die Betreuungseinheiten sind für die entsprechenden Wochentage bei der Bedarfserhebung anzumelden, diese sind bis zu der nächsten Änderungsmöglichkeit verbindlich. Der Bedarf kann jeweils zum 1.9. und 1.2. geändert werden.

 

Tarifmodell

Die Kosten für die Betreuung werden monatlich im Nachhinein abgerechnet.

Die Tarife der Standardbetreuung werden aus Berechnungseinheiten abgeleitet, die sich wiederum aus dem Betreuungsmodell ergeben.

 

 

Betreuungsarten

a

Standardbetreuung bis 14.00 Uhr

3  Tarif-Einheiten

b

Standardbetreuung bis 17.00 Uhr

5  Tarif-Einheiten

c

Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr

Sondertarif F

d

Spätbetreuung 17.00-18.00 Uhr

Sondertarif S

 

 

Die Tarife für die Standardbetreuung ergeben sich aus der Summe der beauftragten Einheiten

 

Tarif

Standardbetreuung

Bis zu Berechnungseinheiten
pro Woche

Tarif Kostenbeitrag pro Monatsbeitrag

I

3

27,--

II

6

50,--

III

9

67,--

IV

12

80,--

V

15

96,--

VI

18

111,--

VII

21

123,--

VIII

25

140,--

 

 

Tarife

Sonderbetreuung

Bedarf

zusätzlicher Beitrag pro Woche

Monatsbeitrag

Frühbetreuung F1

1 Tag/Woche

2,50

10,00

F2

2 Tage/Woche

5,--

20,00

F3

3 Tage/Woche

7,50

30,00

F4

4 Tage/Woche

10,--

40,00

F5

5 Tage/Woche

12,50

50,00

Spätbetreuung S1

1 Tage/Woche

5,--

20,00

S2

2 Tage/Woche

10,--

40,00

S3

3 Tage/Woche

15,--

60,00

S4

4 Tage/Woche

20,--

80,00

S5 *

5 Tage/Woche

25,--

100,00

* Freitag Abend: derzeit kein Bedarf angemeldet

   Alle Tarife inkl. MWSt.

 

Die preisliche Differenz zwischen Früh- und Spätbetreuung ist damit zu begründen, dass die Frühbetreuung nicht durch eine Pädagogin erfolgt. Weiters ist anzumerken, dass die Frühbetreuung vom regulären Hortbetrieb ausgegliedert ist.

 

In diesem Zusammenhang soll auch der Tarif für die Spätbetreuung, für die Landeskindergärten dem Tarif für die Spätbetreuung im Schülerhort angeglichen werden:

 

Tarif Mittagessen

Das Mittagessen wird grundsätzlich für jeden Tag der Standardbetreuung verrechnet. Eine Nichtteilnahme wird berücksichtigt, muss jedoch wie in den Kindergärten spätestens am Vortag bekannt gegeben werden, ansonsten gilt es als konsumiert. Das Mittagessen für das Personal stellt einen Personalaufwand dar und soll dort verbucht werden.

 

 

Tarif Jause

Aus administrativen Gründen wird die derzeitige tägliche Abrechnung der Nachmittagsjause  (€ 0,50 pro Jause) ebenso wie die Kosten für Säfte, Tee, Taschentücher usw im Betreuungsbeitrag inkludiert.

 

Tarif Beschäftigungsbeitrag

Wird wie bisher beibehalten. 

 

Tarif Auswärtige

100%-iger Zuschlag zu den Standardtarifen

 

Betreuungsvereinbarung

In der Betreuungsvereinbarung soll eine zweimonatige Kündigungsfrist aufgenommen werden. Die derzeitige Vereinbarung/Information liegt dem Antrag bei, diese ist entsprechend des Beschlusses zu adaptieren.

 

Soziale Abfederung

Eine soziale Abfederung der Kosten ist über die sozial gestaffelte  Hortförderung der NÖ Landesregierung möglich.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die im Sachverhalt dargestellten Tarifänderungen und legt als Inkrafttretungszeitpunkt den 01.09.2011 fest.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Franek, Aicher, Schlagitweit, Schlögl

                                                          

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 27

Dagegen:  3 (Aicher, Franek, Schlagitweit)

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

 

 

Informationsblatt 

Schülerhort I + II

 

 

SCHÜLERHORT  I, Alois Mayer-Gasse

 

Pädagoginnen:         Ruth Schlenker                  Gruppe 1 Hortleitung

                            Angelika Fahrecker            Gruppe 2

                            Claudia Balog                    Gruppe 3

                            Maria Suda                                Gruppe 4

                                                                           

Betreuerinnen:        Eva Maurer

Milojka Fonjga

                            Doris Riedinger                 

 

                           

HORT II,  VOLKSSCHULE

 

Pädagoginnen:         Beate Holzer                     Gruppe 1 Hortleitung

                            Margit Gimplinger              Gruppe 2

                            Martina Lehmden               Gruppe 3

 

Betreuerinnen:        Alexandra Wieger              Frühbetreuung

                            Annemarie Mikulan  

                            Manuela Haas

 

Hortjahr:                  Beginn                       Anfang September

                                   Ende                          Ende August

                                   geschlossen 4., 5., 6., Ferienwoche

 

Öffnungszeiten:      Montag bis Donnerstag                 8:30 Uhr bis 17 Uhr,

bei Bedarf bis 18.00 Uhr

                               Freitag                                              8:30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Schulautonom freie Tage:            Mo. – Fr.: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Sommerferien:        1., 2., 3., 7., 8. und 9. Ferienwoche, Mo. – Fr.: 7.00 Uhr - 16.00 Uhr,

                                   Anmeldungen bis 15. Februar erforderlich.

 

Essenszeiten:          11:45 Uhr

12:45 Uhr

13:30 Uhr

 

Bedarfserhebung – Betreuungszeiten:

Mit Beginn des Schuljahres geben Sie die gewünschten Betreuungszeiten mit dem entsprechenden Formular bekannt. Diese Zeiten  können mit 1. Dezember und 1. März wieder geändert werden. Dazwischen ist eine Änderung aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bei Anmeldung einzelner Betreuungstage müssen die jeweiligen Wochentage bekanntgegeben werden und müssen bis zur nächsten Änderungsmöglichkeit (1.12. und 1.3.) gleich bleiben.

 

Halbtagskinder  verlassen den Hort um 14.00 Uhr; schreiben im Hort jedoch keine Aufgaben.

 

Lernstunde ab 14 Uhr:

Um die Lernstunde nicht zu stören, ersuchen wir Sie, zwischen 14 Uhr und 15 Uhr nicht anzurufen.

 

Ein vorzeitiges Verlassen des Hortes ist nur mit vorheriger schriftlicher oder Email Mitteilung bis 11.00 Uhr,  möglich. Ohne diese Mitteilung ist es uns aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, die Kinder zu entlassen.

Mitteilungen an die Erzieherinnen bitte nicht über die Handys der Kinder ausrichten lassen, sondern direkt mit der zuständigen Erzieherin sprechen.

 

Verspätete Abholung:

Wir ersuchen Sie, die Abholzeiten einzuhalten, da wir bei verspäteter Abholung gezwungen sind, Ihnen die Überstunde unserer MitarbeiterIn in Rechnung zu stellen.

 

Krankheit oder sonstiges Fernbleiben:

Sollte Ihr Kind krank sein, oder aus einem anderen Grund den Hort nicht besuchen, ersuchen wir Sie, Ihr Kind bis spätestens 11.00 Uhr des jeweiligen Tages bei uns telefonisch oder per Email zu entschuldigen. Eine Meldung in der Schule ist nicht ausreichend und erreicht uns nicht. Dies ist in erster Linie für die Sicherheit Ihres Kindes wichtig und außerdem wird Ihnen durch die rechtzeitige Entschuldigung des Fernbleibens ihres Kindes (bis spätestens 11 Uhr) das Mittagessen ab dem Folgetag nicht mehr verrechnet.

 

Abmeldung vom Schülerhort:

Die Abmeldung erfolgt mit der Verzichtserklärung auf der Stadtgemeinde Purkersdorf mit dem jeweils Monatsletzten.

 

Bitte wichtige Informationen auf der Anschlagtafel beachten!

 

Für pädagogische Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern:

Hort I: 0664/964-29-70

Hort II           0664/964-29-72

Email: hort@purkersdorf.at, hort2@purkersdorf.at oder

persönlich nach Terminvereinbarung.

 

Haben Sie Fragen, die Verwaltung betreffend, so werden Ihnen diese von unserer Sachbearbeiterin Frau Editha Novotny, Tel. Nr.: 02231/63601 DW 22,

Email: e.novotny@purkersdorf.at), gerne beantwortet.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen gelungenen Start ins neue Schuljahr.

 

 

Name des/r Erziehungsberechtigten:  ……………………………………...……………………….

 

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich,  dass ich das Informationsblatt gelesen und zur

 

Kenntnis genommen habe.

 

 

Datum: ………………………                Unterschrift: ………………………………………………….

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 22. März 2011

 

Punkt: GR–0134 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Rechnungsabschluss 2010

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde hat den Rechnungsabschluss 2010 erstellt. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgerecht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Stellungnahmen dazu beim Stadtamt eingebracht.

 

Innerhalb der Auflagefrist wurde der Rechnungsabschluss 2010 in der Sitzung des  Prüfungsausschusses vom 17. März 2011 auf seine rechnerische Richtigkeit und in  Übereinstimmung mit dem Voranschlag geprüft. Nach dieser Version des Rechnungsabschlusses 2010 ergeben sich folgende Ergebnisse:

 

 

Antrag

 

der Gemeinderat möge beschließen:

Der vorliegende Rechnungsabschluss 2010 wird genehmigt.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Schlagitweit, Franek, Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Zöchinger, Liehr, Jaksch

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 6 (Liehr, Stangl, Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 22. März 2011

 

Punkt: GR–0135 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Wienzeile 6 – Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für Vollwärmeschutz

 

 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Mit Schreiben vom 10. März 2011 ersucht Architekt Dipl.Ing. Franz Pfeil, Ziviltechniker

GesmbH, Hauptplatz 11, 3002 Purkersdorf, um Zustimmung und Genehmigung für die,

im Zuge der Sanierung der Wohnhausanlage Wienzeile 6 A, beabsichtigte westseitige

Anbringung eines 18 cm Vollwärmeschutzes über eine Länge von etwa 11 m, da dieser die Grundgrenze zum Grundstück der Stadtgemeinde Purkersdorf überragen wird.

 

ANTRAG

 

der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Umsetzung und Durchführung

der Genehmigung für die westseitige Anbringung eines 18 cm Vollwärmeschutzes

über eine Länge von etwa 11 m auf dem Objekt Wienzeile 6 A durch Dipl.Ing. Franz Pfeil, Ziviltechniker GesmbH. Als einmaliges Entgelt für die Nutzung des anschließenden Grundstückes, das sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befindet, wird ein Betrag von € 1.000,00 festgesetzt.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                              zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0136 – Kultur Purkersdorf - Bericht – VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA

 

Bericht

 

Viele Aktivitäten der Purkersdorfer Kulturinstitutionen stärken das Image Purkersdorfs als Kulturstadt im Wienerwald. Auch die rege Beteiligung der Bevölkerung durch Besuch dieser Veranstaltungen zeigt, dass ein vielfältiges kulturelles Angebot in Purkersdorf mit Zustimmung angenommen wird.

 

Die Konzertreihe „Klassikkonzerte“ hat sich in der Saison 2010/11 beim Publikum etabliert. Der große Zuspruch beim Neujahrskonzert in der Unternehmensleitung der Österreichischen Bundesforste bestätigte die Veranstalter. Das Quinternio Wien begeisterte die Zuhörer und ließ den Abend auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg werden. Das Frühjahrskonzert am 1. April 2011 im Festsaal der AHS Purkersdorf rundet die Konzertreihe ab.

Die Planungen für die Saison 2011/12 sind schon im Gange. Es werden wieder ein Herbstkonzert, ein Neujahrskonzert und ein Frühjahrskonzert angeboten. Dabei wird wieder ein internationaler Gast, Giovanna Manci aus Italien, mit Liedern von Chopin und Liszt, und Arien von Verdi, Puccini und Bellini in Purkersdorf auftreten. Geplant als Veranstaltungsorte sind die Unternehmensleitung der Österreichischen Bundesforste und die Bühne in der Wienerstraße 12.

 

Sehr aktiv im Purkersdorfer Kulturleben ist die Purkersdorfer Stadtgalerie unter der Führung von Familie Klenovsky. Ein ganz besonderer Event war die Ausstellung „210 Purkersdofer“. Dabei wurden Fotographien von Georg Klenovsky von 210 Purkersdorferinnen und Purkersdorfern gezeigt. Dieses einzigartige sozial- und zeithistorische Dokument soll auch in Buchform erscheinen.

 

Nach der Renovierung des Stadtmuseums in den Jahren 2005/2006 ist die Neugestaltung der kirchengeschichtlichen Sammlung geplant. Viele Exponate aus der Geschichte der römisch- katholischen Pfarrkirche befinden sich Stadtmuseum. Im Herbst 2011 soll dieser Teil des Stadtmuseums in neuem Glanz erstrahlen und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

 

Viele Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Stadtgemeinde Purkersdorf bilden in diesem Jahr den Purkersdorfer Kultursommer. Die Eröffnung findet am 28. Mai mit dem ersten Open Air Konzert am Purkersdorfer Hauptplatz statt. Die Musikschule Purkersdorf, die Chorgemeinschaft Wienerwald, das Theater Purkersdorf, die Stadtgemeinde Purkersdorf, die Stadtkapelle, die Freiwillige Feuerwehr und das Jugend- und Kulturhaus Agathon sind die Träger des heurigen Kultursommers. Ein vielfältiges Programm, das Jung und Alt zum Zuhören, Mitmachen aber auch zur Kommunikation in Purkersdorfer Gastronomiebetrieben einlädt, wurde erstellt und vom Stadtrat beschlossen. Ein Programmheft, in dem alle Veranstaltungen angekündigt werden, werden alle Purkersdorfer Haushalte im Postversand erhalten.

 

Die Purkersdorfer Stadtbibliothek ist mit Veranstaltungen sehr aktiv. Das Purkersdorfer Bücherkino und szenische Lesungen haben sich im Purkersdorfer Kulturleben etabliert. Das Purkersdorfer Bücherkino findet jeden zweiten Dienstag im Monat im Cafe Jugendstil statt. Dabei werden hochwertige Filme gezeigt, die jeden Cineasten begeistern.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen                                                      

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                               zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0137 – Benennung von Verkehrsflächen –

Antragsteller:          VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA

                        STR Harald WOLKERSTORFER

                        GR Leopold ZÖCHINGER

 

Sachverhalt

 

Die am Ziegelfeld neu entstehenden Straßen (Aufschließung Rochuswiese) sollten dringend benannt werden, um den neu geschaffenen Parzellen im GWR eine eindeutige Indentifikation geben zu können.

Dies trifft auch auf ein kurzes Straßenstück im Süßfeld zu, deren Liegenschaften nur über eine Süßfeldstraßeordnungsnummer verfügen, obwohl sie von dort keine/n direkte/n Zufahrt/Zugang haben.

 

Es ist daran gedacht, einerseits verdiente Purkersdorfer als Namensgeber heranzuziehen und andrerseits das Jubiläum „100 Jahre Weltfrauentag“ ernst zu nehmen und eine dieser Verkehrsflächen mit dem Namen einer Frau zu benennen. Hier wiederum würde sich die 1. österreichische Nobelpreisträgerin Bertha v. Suttner bestens anbieten.

 

Für die verbleibenden 2 Verkehrsflächen gibt es den Vorschlag Ing. Friedrich Unterberger (Biographie siehe Anhang) und den Familiennamen Dewanger (eine der ältesten Familien in Purkersdorf, mit mehreren verdienten Familienmitgliedern – Biographien siehe Anhang für die neuen Straßenbezeichnungen heranzuziehen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat benennt folgende öffentliche Verkehrsflächen neu:

 

  1. Die neue Verkehrsfläche Verlängerung Rochusgasse (nördliche Erschließungsstraße der Rochuswiese)  in „Bertha von Suttner-Gasse
  2. Die Zufahrtstraße von der Marterbauerstraße zur Rochuswiese (südliche Erschließungsstraße der Rochuswiese) in  „Familie Dewanger-Gasse“,
  3. Die Straße Richtung Hochram, Abzweigung von der Robert Hamerling-Gasse, die in einen Forstweg mündet in „Friedrich Unterberger-Weg“.

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Matzka, Aicher, Schlagitweit, Liehr, Röhrich, Cambruzzi

 

 

Gegenantrag GR Aicher:

Die Verkehrsflächen sollen Johanna Dohnal, Maria Callas und Alma Mahler benannt werden.

 

Geschäftsordnungsantrag StR Schlagitweit:

Zurück an den Ausschuss

 

Geschäftsordnungsantrag GR Cambruzzi:

Familie weglassen und nur in Dewanger-Gasse benennen.

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag StR Schlagitweit:

Dafür: 4 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi)

Dagegen: 26 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban)

Enthalten: 1 (Zöchinger)

 

Abstimmungsergebnis Gegenantrag GR Aicher:

Dafür:  5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi, Traurig)

Enthalten: 16 (Bollauf, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Nemec, Reisner, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Stangl, Zöchinger)

Dagegen: 10 (Schlögl, Seder, Urban, Putz, Oppitz, Orthofer, Matzka, Röhrich, Brunner, Teufl)

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag GR Cambruzzi:

Dafür: 6 (Aicher, Cambruzzi, Franek, Franke-Losmann, Nemec, Orthofer)

Dagegen: 18 (Bollauf, Brunner, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Urban, Zöchinger)

Enthalten: 7 (Röhrich, Jaksch, Schlagitweit, Stangl, Oppitz, Mayer, Liehr)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 23

Dagegen: 3 (Aicher, Franek, Schlagitweit)

Enthalten:  5 (Bollauf, Franke-Losmann, Nemec, Röhrich, Orthofer)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                 zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0138 – Vergabe von Gemeindewohnungen – STR Christian PUTZ

 

 

Berggasse 15/5

Die Wohnung Berggasse 15/5 (ehemals Marcus Koppel) wird frei und kann ab 01.04.2011 wieder vermietet werden.

Größe: 40,69 m², Miete € 151,05/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Markus Haslinger, * 1991, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/8, wohnt bei den Eltern

 

Berggasse 15/6

Die Wohnung Berggasse 15/6 (ehemals Johann Mayer) ist frei geworden (28.02.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 30,35 m², Miete € 138,37/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Harald Eggenberger, derzeit Purkersdorf, Wienzeile 2-5/2/5, Wohnungsbedarf nach Scheidung

 

Tullnerbachstraße 81/7/5

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 (ehemals Andreas Hamelec) ist frei geworden (31.01.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 34,91 m², Miete € 181,63/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Gabriel Kaspirek, * 1984, derzeit Purkersdorf, Bad Säckingen-Straße 4/42, muss im März 2011 aus der Wohnung ausziehen

 

Wintergasse 8/2/14

Die Wohnung Wintergasse 8/2/14 (ehemals Adelheid Dovrtel) ist frei geworden (28.02.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 33,73 m², Miete € 159,54/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Pia Wendelin, * 1989, derzeit Purkersdorf, In der Baunzen 10, wohnt bei den Eltern

 

Wintergasse 8/3/1

Die Wohnung Wintergasse 8/3/1 (ehemals Josef Kranzl) ist frei geworden (31.01.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 50,54 m², Miete € 239,06/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Aurelia Magda, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/11, wohnt mit Sohn in einer 33m²-Wohnung

 

Wintergasse 8/3/7

Die Wohnung Wintergasse 8/3/7 (ehemals Josef und Margarethe Berger) ist frei geworden (31.10.2010) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 50,54 m², Miete € 281,87/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Ing. Gerhard Kammerer, derzeit Purkersdorf, Karlgasse 1, sein Haus ist im Zuge einer Insolvenz versteigert worden

 

Wintergasse 8/2/5

Die Wohnung Wintergasse 8/2/5 (ehemals Lisa Aschauer) ist frei geworden und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 63,60 m², Miete € 305,00/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Agniesza Zylinska, derzeit Bachgasse 8/23, muss aus der Wohnung ausziehen, geschieden, 1 Kind *2000

 

Bachgasse 8/22

Die Wohnung Bachgasse 8/22 (ehemals Heinrich Glachs) ist frei geworden (30.11.2010) und kann ab sofort wieder vermietet werden.

Größe: 95,25 m², Miete € 510,48/Monat zuzüglich BK

Vorschlag: Manuela Wochner, derzeit Wiener Straße 58/1/2, hat nur befristeten Mietvertrag und muss aus der Wohnung ausziehen, geschieden, 2 Kinder (*2002, 2005)

 

Vorsorgebeschluss zu Wohnungsvergaben

Für den Fall, dass eine der vergebenen Wohnungen nicht genommen wird, sollten Ersatzvorschläge beschlossen werden, um die Leerstehungen möglichst gering zu halten.

 

ANTRAG

 

Die Wohnung Berggasse 15/5 wird an Markus Haslinger, * 1991, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/8, vergeben.

Die Wohnung Berggasse 15/6 wird an Harald Eggenberger, derzeit Purkersdorf, Wienzeile 2-5/2/5, vergeben.

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 wird an Gabriel Kaspirek, * 1984, derzeit Purkersdorf, Bad Säckingen-Straße 4/42, vergeben.

Die Wohnung Wintergasse 8/2/14 wird an Pia Wendelin, * 1989, derzeit Purkersdorf, In der Baunzen 10, vergeben.

Die Wohnung Wintergasse 8/3/1 wird an Aurelia Magda, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/11, vergeben.

Die Wohnung Wintergasse 8/3/7 wird an Ing. Gerhard Kammerer, derzeit Purkersdorf, Karlgasse 1, vergeben.

Die Wohnung Wintergasse 8/2/5 wird an Agniesza Zylinska, derzeit Purkersdorf, Bachgasse 8/23, vergeben.

Die Wohnung Bachgasse 8/22 wird an Manuela Wochner, derzeit Wiener Straße 58/1/2, vergeben.

 

Weiters beauftragt der Gemeinderat den Bürgermeister, falls Wohnungen, die in den vorangegangenen Tagesordnungspunkten vergeben worden sind, nicht genommen werden, diese Wohnung(en) unter Beachtung der derzeitigen Wohnsituation und des Wohnungsbedürfnisses an folgende Personen zu vergeben (Vorsorgebeschluss):

Anijeta Menkovic, derzeit Herrengasse 17

Melissa Reitterer, derzeit Herrengasse 8/1/5, wohnt bei den Eltern

Osman Susehrili, derzeit Wintergasse 4-6/3/5, wohnt bei den Eltern

Viktoria Hölzl, derzeit Gablitz, Hauersteigstraße 2b

Alexander Sumbalsky, derzeit Wienzeile 6/15, wohnt bei den Eltern

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Putz, Aicher, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30

Enthalten: 1 (Franek)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                   zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0139 – Realdienstbarkeitsvertrag Rochuswiese – STR Christian PUTZ

 

Für die Erschließung der neu parzellierten Grundstücke der Rochuswiese sind zwischen der Stadtgemeinde und den betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen Dienstbarkeiten gegenseitig einzuräumen.

Im Sinne des Teilungsplanes der Vermessung ZT Koller sind insgesamt 5 Bauparzellen geschaffen worden, die alle bereits verkauft und physisch an die neuen Liegenschaftseigentümer übergeben worden sind. Formal ist noch der Beschluss des Grundbuches über die Intabulierung abzuwarten, weshalb im Realdienstvertrag noch die Stadtgemeinde als Alleineigentümerin ausgewiesen wird und die Käufer der Parzellen noch als künftige Eigentümer genannt werden und diesem Vertrag für ihre erworbenen Liegenschaften beitreten.

Im Wesentlichen regelt dieser Vertrag die Ver- und Entsorgung der neu geschaffenen Grundstücke. Konkret soll die Entsorgung der Bauplätze 1 und 3 hinsichtlich des Kanals über Bauplatz 4 erfolgen, und die Entsorgung des Bauplatzes 5  hinsichtlich des Kanals über den bestehenden Friedhofsweg. Gleichzeitig soll auch die Anbindung an das öffentliche Wasserleitungsnetz und allenfalls an das E-Netz über Bauplatz 4 und den Friedhofsweg erfolgen.

Die Stadtgemeinde verpflichtet sich in diesem Vertrag auch zur Errichtung des Kanals und der Wasserversorgung (siehe Punkte 2b und 3b) und zwar bis spätestens zu jenem Zeitpunkt, zu dem der betroffene Eigentümer im Zuge einer Bauführung an die Leitungen anschließen  will.

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Realdienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf, Dr. Ingrid Aichinger-Widmann und Dr. Rudolf Widmann als Dienstbarkeitsbesteller und Sonja Fritz-Besta, Ing. Udo Besta, Mag. Michael Baumgarth und Nicole Luger als Dienstbarkeitsberechtigte.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                          zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0140 – Nutzungsvertrag NÖ Hilfswerk – STR Christian PUTZ

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2010 mit dem NÖ Hilfswerk einen Nutzungsvertrag für Räumlichkeiten im Provisorium II, Wiener Straße 2, abgeschlossen. Der Vertrag konnte nur befristet vereinbart werden, weil zum damaligen Zeitpunkt noch nicht klar war, wie sich der eigene Raumbedarf der Stadtgemeinde entwickeln wird.

Nunmehr ist das NÖ Hilfswerk an die Stadt heran getreten und hat ersucht, den Bestandvertrag bis 31.07.2012 unter gleich bleibenden Bedingungen zu verlängern.

Die Stadtverwaltung hat in Absprache mit der WIPUR diese Möglichkeit geprüft und festgestellt, dass die Räumlichkeiten im vom NÖ Hilfswerk gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden könnten, weil der Eigenbedarf ausreichend gedeckt ist.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem NÖ Hilfswerk für die Nutzung von Räumlichkeiten im AHS Provisorium II, Wiener Straße 2, zur Führung einer Kinderbetreuungsgruppe bis 31.07.2012.

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                                zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0141 – Außergerichtlicher Vergleich nach Verkehrsunfall – STR Christian PUTZ

 

 

Verkehrsunfall 30.11.2008 – außergerichtlicher Vergleich

In der Angelegenheit des Schadensfalles vom 30.11.2008 – Verkehrsunfall auf der B 1 auf Höhe Fa. Lidl, dreifacher Baumschaden – wurde von der Versicherung des Schadensverursachers eine Teilschadensablöse in Höhe von € 6.231,94 geleistet. Eine weiterer Schadensersatzbetrag auf die Differenz zur geltend gemachten Forderung in Höhe von € 11.480,15 steht noch aus und ist aufgrund zwei divergierender Gutachten von Sachverständigen strittig. Der Rechtsvertreter der Stadt, Dr. Ingo Riss, hat mit der Versicherung des Schadensverursachers nachverhandelt und bei der Versicherung für den Differenzbetrag einen weiteren Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000,00 zuzüglich einem Kostenanteil von € 850,00 erwirkt. Mit Annahme dieser Beträge würde die Gesamtschadensablöse € 7.231,94 zuzüglich Kostenbeitrag von € 850,00 ausmachen. Die Gesamtkosten für die anwaltliche Vertretung belaufen sich auf brutto € 1.086,59, der Nettoschadenersatz macht somit € 6.995,35 aus.

Um den Schadensfall abschließen zu können ist die Zustimmung des entscheidungsbefugten Organs der Stadtgemeinde zum außergerichtlichen Vergleich bzw. zur Fortführung des Rechtstreits notwendig.

ANTRAG

 

Der Gemeinderat spricht sich einen außergerichtlichen Vergleich aus und stimmt dem vom Vertreter der Stadtgemeinde. Dr. Ingo Riss,  vorgelegten außergerichtlichen Vergleich im Schadensfall „Verkehrsunfall vom 30.11.2008, Wiener Straße 21 (bei Lidl) zu und nimmt die im Sachverhalt dargestellten Schadenersätze an.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0142 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Brücke Postsiedlung - Sondernutzung öffentliches Wassergut

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Für den Neubau der Brücke über den Wienfluss zur Postsiedlung ist der nachstehende Vertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes zu unterfertigen.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorliegende Vertrag für die Benützung von öffentlichem Wassergut zum Neubau der Brücke über den Wienfluss zur Postsiedlung, abgeschlossen mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird genehmigt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                              Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                        zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0143 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Brücke Postsiedlung - Ziviltechnikerleistungen

            Ausschreibung, Bauaufsicht

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Das Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH hat die Arbeiten für die Ausschreibung, Eisenbeschau, örtliche Bauaufsicht, Planungs- und Baukoordinator und ÖBA Straße mit € 77.205,29 inkl. MWSt. angeboten.

Die Planung der Brücke samt behördlicher Einreichungen wurde bereits vom Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH getätigt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Ziviltechnikerleistungen für die Ausschreibung, Eisenbeschau, örtliche Bauaufsicht, Planungs- und Baukoordinator und ÖBA Straße an das Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH entsprechend dem Anbot vom 23. 02. 2011 zu einer Auftragssumme von € 77.205,29 inkl. MWSt.“

 

HHSt.: 5/612400-002000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                           zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0144 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Rahmenausschreibung Straßenbau - Vergabe der Arbeiten

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die Straßenbauarbeiten für 2011, 2012 und 2013 ausgeschrieben. Zur Anbotlegung wurden folgende Firmen eingeladen:

 

Pittel + Brausewetter                         € 164.856,02 inkl. MWSt.

Teerag-Asdag AG                              € 179.468,70 inkl. MWSt.

Alpine Bau GmbH                              € 184.251,00 inkl. MWSt.

Strabag BaugesmbH                          € 186.622,21 inkl. MWSt.

Rudolf Jäger GmbH                           € 188.109,47 inkl. MWSt.

Held & Francke BaugesmbH                € 194.677,44 inkl. MWSt.

Swietelsky BaugesmbH                      € 195.055,93 inkl. MWSt.

Malaschofsky Franz GesmbH               € 203.087,46 inkl. MWSt.

Kaim Josef                                      € 206.481,38 inkl. MWSt.

Stieböck & Co GesmbH                       € 211.784,10 inkl. MWSt.

Traunfellner Anton GesmbH                € 215.973,66 inkl. MWSt.

 

Die Fa. Pittel + Brausewetter ist nach Prüfung der Anbote mit € 164.856,02 inkl. MWSt. Billigstbieter.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Arbeiten für den Straßenbau in den Jahren 2011, 2012 und 2013 an die Fa. Pittel + Brausewetter, die auf Grund der Rahmenausschreibung als Billigstbieter angeboten hat.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: 

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                      zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Punkt: 4.4.-0145 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Hochwasserschutz Mindersiedlung -

            Sondernutzung öffentliches Wassergut

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Für die Errichtung eines Einlaufbauwerkes für den Regenwasserkanal des Hochwasserschutzes Mindersiedlung ist der nachstehende Vertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes zu unterfertigen.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorliegende Vertrag für die Benützung von öffentlichem Wassergut für die Errichtung eines Einlaufbauwerkes für den Regenwasserkanal des Hochwasserschutzes Mindersiedlung, abgeschlossen mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird genehmigt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                               zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Matzka übernimmt den Vorsitz.

GR Wiszniewski nimmt an der Sitzung teil.

Punkt: 4.4.-0146 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: ABA und WVA Purkersdorf -

            Erstellung des Leitungskatasters

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist verpflichtet für Kanal und Wasserleitung einen Leitungskataster zu führen. Hierfür soll um Förderung angesucht werden.

Das Büro Team Kernstock Ziviltechniker GmbH hat die Ziviltechnikerleistungen wie folgt angeboten:

WVA:

Anbot vom 28. 02. 2011, 13/2011

Erstellen der Datenbank für GIS-Aufbereitung   €  37.850,00 exkl. MWSt.

Anbot vom 28. 02. 2011, 15/2011

Fördereinreichung                              €   1.820,87 exkl. MWSt.

ABA:

Anbot vom 28. 02. 2011, 12/2011

Datenbank, Schachterfassung, Datenauswertung   € 166.444,00 exkl. MWSt.

Anbot vom 28. 02. 2011, 14/2011

Fördereinreichung, Ausschreibung, Kontrolle    €   9.154,21 exkl. MWSt.

Die Leistungen werden sich über drei Jahre, beginnend 2012, Einreichung 2011, erstrecken.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Ziviltechnikerleistungen für die Erstellung eines Leistungskatasters für die Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage Purkersdorf an das Büro Team Kernstock Ziviltechniker GmbH wie folgt:

WVA:

Anbot vom 28. 02. 2011, 13/2011

Erstellen der Datenbank für GIS-Aufbereitung   €  37.850,00 exkl. MWSt.

Anbot vom 28. 02. 2011, 15/2011

Fördereinreichung                              €   1.820,87 exkl. MWSt.

ABA:

Anbot vom 28. 02. 2011, 12/2011

Datenbank, Schachterfassung, Datenauswertung   € 166.444,00 exkl. MWSt.

Anbot vom 28. 02. 2011, 14/2011

Fördereinreichung, Ausschreibung, Kontrolle    €   9.154,21 exkl. MWSt.

Die Leistungen werden sich über drei Jahre, beginnend 2012, Einreichung 2011, erstrecken.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Da gehört die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung rein!

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                               zur Sitzung am 22. März 2011

 

Punkt: 4.5. –            GR-0149                                                                   StR Susanne Bollauf

                                                                                                         

 

Gegenstand:  Gesundheitswoche 2011

 

 

SACHVERHALT

 

In der Zeit vom 9. bis 13. Mai 2011 findet unter dem Titel „Gesundsein in Purkersdorf“ eine Gesundheitswoche statt.

1. Abendveranstaltung        Dienstag, 10. Mai 2011, 19.00 Uhr  „Diabetes“

2. Abendveranstaltung        Mittwoch, 11. Mai 2011, 19.00 Uhr „Glücklich im Alltag“

3. Abendveranstaltung        Freitag, 13. Mai 2011, 19.00 Uhr    „Rund um – Ernährung und

 Gesundheit“

4. Tagesveranstaltung                  Samstag, 14. Mai 2011, 10:00 Uhr „Bewegung tut gut“ –

Spaziergang/Walken im Naturpark –

Treffpunkt 10.00 Uhr Sängerbrunnen

 

Neben den Vorträgen und Diskussionsmöglichkeiten werden ergänzend im Foyer des Stadtsaales jeweils themenbezogene Ausstellungen (Schwerpunkt Purkersdorfer Aussteller, Präsentation Purkersdorfer Vereine) organisiert.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Bollauf, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                   zur Sitzung am 22. März 2011

 

Punkt: 4.5. –            GR-0150                                                                   StR Susanne Bollauf

                                                                                                         

 

Gegenstand:  Vertrag Hebamme Monika Kristan

 

 

SACHVERHALT

 

Der zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber und Frau Monika Kristan als Dienstnehmerin  abgeschlossene freie Dienstvertrag endet mit 30.6.2011.

Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzende haben ein Gespräch mit Frau Monika Kristan betreffend einer Vertragsverlängerung bzw. –änderung geführt. Der Vertrag mit der Hebamme Monika Kristan wird mit Wirksamkeit ab 1.7.2011 wie folgt geändert:

Die Beratung der Hebamme Monika Kristan wird in einem Rhythmus von 2 Wochen zum Preis von € 65,-- je Beratungsstunde im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.

 

Die Termine werden vorab im Eltern-Kind-Zentrum sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde Purkersdorf veröffentlicht.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat bewilligt die Vertragsverlängerung des Vertrages mit Frau Monika Kristan ab 1. Juli 2011 auf ein weiteres Jahr und stimmt den im Sachverhalt vorgeschlagenen Änderungen: „Die Beratung der Hebamme Monika Kristan wird in einem Rhythmus von 2 Wochen zum Preis von € 65,-- je Beratungsstunde im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.“, zu.

 

Kostenrahmen:        € 845,00

HH-Stelle:               1/430000-728100

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Freier Dienstvertrag

 

Abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber (DG),

3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1, vertreten durch Bürgermeister Mag. Karl Schlögl und Frau Monika Kristan, wohnhaft in 3002 Purkersdorf, Ernst Wolfgasse 10, als Dienstnehmerin (DN).

 

1. Dauer

Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Juli 2011 und wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Eine Verlängerung bedarf einer eigenen Vereinbarung.

 

2. Art der Tätigkeit

Die DNin wird mit folgender Tätigkeit betraut:

Beratungen rund um Schwangerschaft und Geburt.

 

Die Beratungsgespräche durch die DNin werden in einem Rhythmus von 2 Wochen, jeweils eine Stunde, im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.

 

3. Dienstort

Räumlichkeiten des Eltern-Kind-Zentrums in 3002 Purkersdorf.

 

4. Weisungsfreiheit

Die DNin unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrags vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihr übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufs keinerlei Weisungen durch den DG.

 

5. Verschwiegenheit und Konkurrenzverbot

Die DNin ist zur Gemeinhaltung allfälliger ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegeüber jedermann – auch über das Ende des Dienstverhältnisses heinaus – verpflichtet.

Die DNin erklärt, an keinen anderen DG gebunden zu sein und sich für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses auch an keinen anderen DG zu binden, der direkt oder indirekt in einem Konkurrenzverhältnis zum DG steht. Auch wenn die DNin der Überzeugung ist, dass eine Bindung an einen anderen DG keinesfalls eine Konkurrenzierung des DGs darstellt, wird sie dem DG davon Mitteilung machen, sofern eine Bindung an einen anderen DG beabsichtigt ist.

 

6. Entgelt

Für ihre gesamte in Punkt 2. dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit erhält die DNin € 65,-- pro geleisteter Beratungsstunde. 

Zwischen dem DG und der DNin gilt als vereinbart, dass der DG die Kosten für eine Beratungsstunde im 14tägigen Rhythmus, im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums, übernimmt. 

Die Beratung ist durch eine Anwesenheitsliste zu bestätigen.

 

Dieses Entgelt wird monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des der Abrechnung folgenden Monats vom DG überwiesen.

Die DNin verpflichtet sich darüber hinaus, die Dienstnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung sowie allfällige Steuern und Abgaben selbst zu entrichten.

 

 

 

7. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Purkersdorf vereinbart.

 

8. Sonstiges

Es wird festgehalten, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendungen finden.

 

 

Purkersdorf, 2011

 

 

 

Für den Dienstgeber:                                                        Die Dienstnehmerin:

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                   Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                    zur Sitzung am 22. März 2011

 

Punkt: 4.5. –            GR-0151                                                                   StR Susanne Bollauf

 

Gegenstand:  Vertrag und Tarifänderung Essen auf Rädern

 

 

SACHVERHALT

 

Die Seniorenresidenz Hoffmannpark hat am 21.2.2011 den Vertrag der täglichen Essenszubereitung „Essen auf Rädern“ aufgekündigt. Der Vertrag ist mit 13.3.2011 ausgelaufen.

 

a) Vertrag:

Die Stadtverwaltung hat mit der SeneCura einen Vertrag für die Lieferung des Essens der Aktion „Essen auf Rädern“ verhandelt und den beiliegenden Vertrag ausgearbeitet. Aufgrund der kurzfristigen Absage der Seniorenresidenz Hoffmannpark musste der Vertrag bereits anlaufen, und zwar mit 14.03.2011, um die Versorgungssicherheit der KundInnen garantieren zu können.

Zusammenfassung des Vertragsinhalts:

Preis pro Essensportion:  € 5,61 inkl. 10% USt. (Festpreis garantiert bis 31.12.2012)

Lieferung/Organisation: Organisation und Ablauf werden wie bisher beibehalten

Laufzeit des Vertrages unbefristet, Kündigungsfrist 3 Monate jeweils zum Quartalsende.

 

b) Tarifänderung:

bisherige Kostenverrechnung „Essen auf Rädern“: € 4,82 pro Portion und Tag, inkl. USt wurden den Kunden verrechnet (Kosten Essensportion Hoffmannpark € 5,10 pro Portion und Tag inkl. USt). Zusätzliche Kosten der Gemeinde pro Portion: € 0,28 /Tag und Portion.

Derzeit werden täglich 50 Essen geliefert.

Die monatliche Verrechnung mit den Kunden erfolgt wie bisher über das Rote Kreuz und den Samariter Bund. Die Organisationen verrechnen pro Essen die Förderung € 0,69 als auch den Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkauf, dzt. € 0,28, direkt mit der Gemeinde.

(Förderung des Landes € 0,76 pro Essen).

Gegenüber dem bisherigen Vertrag ist die Essensportion um € 0,51 teurer, d.s. pro Monat durchschnittlich € 15.30 pro Bezieher. Die Stadtgemeinde Purkersdorf  unterstützt die Aktion Essen auf Rädern durch die Förderung in Höhe von € 0,69 für die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Samariterbund sowie durch die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von € 0,28 pro Portion und Tag.

Als weitere Unterstützung von sozial benachteiligten Personen – gegen Nachweis des Bezug der Purkersdorf Card bzw. des Heizkostenzuschusses – übernimmt die Stadtgemeinde Purkersdorf die Erhöhung der Kosten des „Essen auf Rädern“ von € 0,51 pro Portion und Tag ab dem 1.4.2011 zur Gänze.

Der Kundentarif für den Bezug des „Essen auf Rädern“ wird mit Wirksamkeit vom 1.4.2011 von täglich € 4,82 auf € 5,33 inkl. 10% MWSt angehoben.

 

Im Durchschnitt des vergangenen Jahres haben ca. 35 Personen pro Tag an der Aktion Essen auf Rädern teilgenommen. Seit ca. Jahresbeginnen sind das im Durchschnitt 50 Personen.Das entspricht einer Steigerung von über 40%!. Entsprechend wird sich auch der Mehraufwand der Stadtgemeinde im Haushalt niederschlagen und werden die entsprechenden Budgetansätze im Zuge eines Nachtragsvoranschlages zu korrigieren sein.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf bewilligt den Abschluss des beiliegenden Vertrages mit dem Sozialzentrum SeneCura betreffend die Lieferung der Aktion „Essen auf Rädern“.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt folgender Tarifänderung der Aktion „Essen auf Rädern“ zu:

 

1.) Der Kundentarif für den Bezug von Essen aus der Aktion „Essen auf Rädern“ wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2011 von derzeit täglich € 4,82 auf € 5,33 inkl. 10% MWSt angehoben.

 

2.) Die Stadtgemeinde Purkersdorf  unterstützt die Aktion Essen auf Rädern weiterhin durch die Förderung in Höhe von € 0,69 für die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Samariterbund sowie durch die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von € 0,28 pro Portion und Tag.

 

3.) Für sozial benachteiligte Personen – das sind jene, die im Besitz einer Purkersdorf Card sind bzw. jene, die von der Stadtgemeinde einen Heizkostenzuschuss zuerkannt bekommen – übernimmt die Stadtgemeinde einen zusätzlichen Kostenbeitrag pro Essen pro Tag in Höhe von € 0,23.

 

Der Haushaltsansatz für die Aktion „Essen Rädern“ ist im Zuge des 1. Nachtragsvoranschlages 2011 nachzujustieren und auf das zu erwartende Aufwandsergebnis (Voraussichtlich knapp € 19.000 für die Aktion selbst und € 2.000 für die Anschaffung weiteren Transportgeschirrs) zu adaptieren

Gesamtkosten „Essen auf Rädern“:  ca. € 22.000

HH-Stelle: 1/423000-728000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Bollauf, Schlagitweit, Matzka, Mayer, Franke-Losmann

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

VEREINBARUNG

zur Bereitstellung von Speisen für „ESSEN AUF RÄDERN“  im Gebiet Stadtgemeinde Purkersdorf

abgeschlossen zwischen

Stadtgemeinde Purkerdorf
Hauptplatz 1
3002 Purkersdorf

im Folgenden kurz Stadtgemeinde genannt

und

SeneCura Sozialzentrum Purkersdorf HeimbetriebsgmbH
Bahnhofstraße 2
3002 Purkersdorf
im Folgenden kurz SeneCura genannt

 

RAHMENBEDINGUNGEN

 

Derzeit werden  ca. 50 Personen im Stadtgebiet von Purkersdorf mit Essen auf Rädern  beliefert.
Die Zielgruppe ist grundsätzlich mit SeniorInnen und/oder Rekonvaleszenten nach Krankenhaus-aufenthalten definiert, die im Folgenden kurz KundInnen genannt werden.

 

STANDARDS

A) Zusammensetzung der Menüs

Suppe oder Vorspeise

Hauptspeise

Nachspeise

 

B) Kostformen

Normalkost mit Fleisch

Normalkost ohne Fleisch

Diätkost mit Angabe von Broteinheiten

 

C) Essens-Herstellung und -Zubereitung

Täglich frisch.
Das Speisenangebot wird gemäß Saisonalität, den Ansprüchen älterer wie auch jüngerer Menschen an abwechslungsreiche Kost nach ernährungsphysiologischen Erkenntnissen erstellt und regelmäßig von einer geschulten Diätologin überprüft.

 

Menüwiederholung

Frühestens nach 6 Wochen

 

Service-Hotline:

Für Fragen, Wünsche, Anregungen ist SeneCura von 8 bis15 Uhr telefonisch erreichbar.

 

ENTGELT

Stadtgemeinde und SenCura kommen überein, dass für jedes ausgelieferte Menü ein Entgelt von
€ 5,61, inkl. 10% USt, zur Verrechnung kommt. Die Anschaffung erfolgt monatlich im Nachhinein nach Legung einer Monatsrechnung für das jeweils vorangegangene Monat durch SeneCura an die Rettungsorganisationen. Diese wiederum legen ihrerseits Monatsrechnungen an die Stadtgemeinde.

Im vereinbarten Menüpreis inbegriffen sind: Zubereitung, Bereitstellung, Geschirrabwasch, Menüpläne und Hotline.

Nicht beinhaltet sind das für die Auslieferung notwendige Geschirr sowie die Transportbehälter, deren Beschaffung und/oder Ersatzbeschaffung.

 

 

ORGANISATION

A) Geschirr und Transportbehälter

Die Stadtgemeinde stellt zur Verfügung

-          Geschirr, bestehend aus Suppenschale, Essteller (geteilt), zwei kleine Schüsseln jeweils mit Deckeln – jeweils in doppelter Menge. Eine Geschirrserie ist bei den KundInnen im Umlauf und eine Geschirrserie ist beim Abwasch.

-          Transportbehälter und Gitterregale für die Behälter.

 

B)Auslieferung
Die Mahlzeiten werden von den Rettungsorganisationen Rotes Kreuz  und Samariterbund ausge-liefert und mit der Stadtgemeinde abgerechnet. Abholzeitpunkt für das Rote Kreuz: täglich um 10:30Uhr; Abholzeitpunkt für den Arbeiter-Samariterbund: täglich um 09:30 Uhr.

 

C) Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein direkt an die Rettungsorganisationen, jeweils getrennt nach der Anzahl der von den Organisationen übernommenen Menüs.

 

D) Speiseplan

Der 6-Wochen-Speiseplan wird von SeneCura jeweils 14 Tage vor seinem Inkrafttreten an die RO und an die Stadtgemeinde übermittelt.

ALLGEMEINES

 

A) Dauer des Übereinkommens

Der Vertrag beginnt mit 14.03.2011 zu laufen und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

B) Kündigungsfrist

Vereinbart wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, jeweils zum Quartalsende.

 

C) Preisbindung

Der vereinbarte Preis gilt bis zum 31.12.2012 als unveränderbarer Festpreis, ausgenommen der Allgemeinde Verbraucherpreisindex (Basis VPI 2000, März 2011) verändert sich in diesem Zeitraum um mehr als 5%. 

Vor Ablauf dieser Frist ist, falls notwendig und der Allgemeine Preisanstieg dies rechtfertigt, gemeinsam ein neues Lieferentgelt festzulegen.

 

D) Beginn der Essenauslieferung

14. März 2011.

 

E) Kundenservice und Qualitätssicherung

Zu Beginn wird ein/e Vertreter/in von SeneCura die Auslieferung einmalig begleiten und den neuen Vertragspartner SeneCura vorstellen.

In regelmäßigen Abständen, zumindest 1x jährlich wird die Zufriedenheit mit dem Essen mittels eines Fragebogens abgefragt und die Ergebnisse der Befragung der Stadtgemeinde und den RO mitgeteilt. Wünsche, Anregungen und Beschwerden während des Jahres, entweder über die Hotline oder durch Rückmeldung durch die ausliefernden RO werden laufend entgegengenommen und sofort berücksichtigt.

 

Purkersdorf, am

 

Für die SeneCura:                                Für die Stadtgemeinde Purkersdorf:

 

 

                        

………………………………….        ……………………………      …………………………

                                                                                    StR Susanne Bollauf                  BGM Mag. Karl Schlögl

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                          zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0152 – Jakobsweg Purkersdorf-Göttweig – STR Harald WOLKERSTORFER

 

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2010, STR-0175, hat dieser beschlossen, dass die Stadtgemeinde als Kooperationspartner des Leaderprojektes „Jakobsweg Sieghartskirchen-Göttweig“ teilnehmen wird. Der Beschluss ist von der Leaderregion sehr positiv aufgenommen worden und das Ansinnen der Stadt, das Projekt in „Jakobsweg Purkersdorf-Göttweig“ umzubenennen, wurde aufgenommen und umgesetzt. Durch die im Rahmen der ARGE Troppberg bereits geleisteten Vorarbeiten der Stadtgemeinde konnte somit der Lückenschluss des Jakobsweges bis Sieghartskirchen ohne besonderen Aufwand durchgeführt werden.

Im Rahmen des Jakobimarktes am 23.07.2011 wird der „Purkersdorfer“ Teilabschnitt (Purkersdorf-Sieghartskirchen) in Form einer Gruppenwanderung von Sieghartskirchen aus erstmals offiziell begangen.

Mit der Integrierung des Purkersdorfer Teils des Jakobsweges hat dieser Abschnitt insoferne eine hohe Bedeutung erlangt, als Purkersdorf nunmehr der Ersteinstieg in den Jakobsweg nach der Wiener Stadtgrenze ist.

Am Jakobusplatz wird eine Panoramatafel errichtet (siehe beigefügtes Bild) das eine Wegbeschreibung dieser Destination samt Übersichtskarte abbildet. Eine Kuzbeschreibung Purkersdorf wird auch dabei sein. An allen wichtigen Einstiegsstellen wird diese Panoramatafel gleich aufgestellt.

Mit Stadtpfarrer Msg Dr. Guber ist Aufstellung der Tafel am Jakobusplatz abgesprochen.

 

ANTRAG

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Aufstellung der Panoramatafel am Jakobusplatz zu.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                           zur Sitzung am 22.3.2011

 

GR-0153        NÖ Elternschule – Modul II - StR Elisabeth Mayer

 

SACHVERHALT

 

Die Vorträge der NÖ Elternschule sind bereits zu einer fixen Veranstaltungsreihe geworden. Eltern, Pädagoginnen und Interessierte nützen die fachliche Information, den Erfahrungsaustausch und die Diskussionsmöglichkeit.

Für Frühling/Sommer 2011 ist das Modul II – Vorträge für Eltern mit Kindern von 3 – 6 Jahre mit folgenden drei Abenden in den NÖ Landeskindergärten geplant:

 

„Zornmichel, Trutzliese und Co“ – Umgang mit kindlichen Aggressionen

Di 3. Mai 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Dr. Ilse Aumüller

 

„Das Geheimnis glücklicher Kinder“ – Wie stärke ich den Selbstwert meines Kindes?

Mi 18. Mai 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Dr. Gerlinde Kaufmann

 

„Klare Eltern – starke Kinder“ – Liebevoll NEIN sagen – Grenzen, Nähe und Respekt in der Familie

Do 9. Juni 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Margot Wolf

Die Öffentlichkeitsarbeit wird in bewährter Weise organisiert. Die Flyer werden in den NÖ Landeskindergärten persönlich an die Eltern verteilt. Mit Plakate/Handzettel wird die Vortragsreihe in öffentlichen Einrichtungen und bei Ärzten beworben und im nächsten Amtsblatt (1 Seite) angekündigt. Voraussichtliche Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Amtsblatt, Plakate, Handzettel): € 900,--

Es gibt bereits die mündliche Zusage des NÖ Landes für die zu erwartende Förderung von € 220,-- und die Übernahme der Referentinnenhonorare.

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der NÖ Elternschule (Modul II) im Frühling/Sommer 2011 wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten in der Höhe von max. € 900,--. Um Förderung wird bei der zuständigen Abteilung des NÖ Landes angesucht.

Kostenrahmen: € 900,--

Haushaltsstelle: 5/259000-728600

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 31

Enthaltung: 1 (Mandl)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                       zur Sitzung am 22.03.2011

 

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

GR – 0154    

Bedarfserhebung Kinderbetreuungs- und Schulplätze - STR Elisabeth Mayer

BERICHT

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung im Herbst 2010 den Ausschuss für Bildung und Familie beauftragt eine kurz-, mittel- und längerfristige Bedarfplanung für Kindergärten, Schulen und die Nachmittagsbetreuung durchzuführen.

Die Fakten und Zahlen wurden von der Allgemeinen Verwaltung und der Bauverwaltung im Vorfeld erhoben. In der Arbeitskreissitzung am 17. März 2011 haben folgende Personen teilgenommen: Dir. Maria Stattin, Beate Holzer und Ruth Schlenker (Hortleiterinnen), Editha Novotny, GR Christa Franek, GR Monika Traurig, GR Fritz Köckeis, StR Elisabeth Mayer. Die Arbeitsgruppe ist zu folgendem Ergebnis bekommen:

Volksschulplätze: Laut Auskunft von Frau Dir. Stattin ist im kommenden Herbst auf Basis der Geburtenzahlen mit nur drei 1. Klassen in der Volksschule zu rechnen. Die Nutzung eines Klassenraumes für eine Hortgruppe ist im Schuljahr 2011 / 2012 möglich.

Schuljahr

Anzahl der 1. Klassen

Bemerkung

2011 / 2012

3 Klassen

Anmeldung bereits abgeschlossen

2012 / 2013

4 Klassen

Auf Grund der Geburten

2013 / 2014

4 Klassen

 

2014 / 2015

4 Klassen

 

2015 / 2016

5 Klassen

geburtenstarker Jahrgang wird eingeschult

Ab dem Schuljahr 2012 / 2013 ist wieder mit vier 1. Klassen zu rechnen und ab Schuljahr 2016 / 2017 sogar mit fünf  1. Klassen. Eine Doppelnutzung durch Schule und Hort ist sehr problematisch bis gar nicht möglich, da es zu zeitlichen Überschneidungen kommt. Weiters wird die Situation der Mittagessensausgabe im Hinblick auf die rechtlichen und hygienischen Vorschriften problematisch.

Hortplätze:

Kinder im Alter von 6 – 10 Jahre, die eine Nachmittagsbetreuung benötigen, werden derzeit hauptsächlich in den beiden Horten der Stadtgemeinde Purkersdorf betreut:

Schülerhort I: im Haupthaus (Alois Mayer-Gasse) – vier Gruppen

Schülerhort II: in den Räumen der VS Purkersdorf – drei Gruppen (zwei Gruppen im Unterschoß/ehemalige Werkräume, eine Gruppe in einem Klassenraum)

Weitere Nachmittagsbetreuungsmöglichkeiten: Montessoriegruppe Casa die Bambini, Tagesmutter, Kidzi (Hort)

In der beiliegenden Graphik (Beilage A) wird sichtbar, dass vor allem in den letzten 10 Jahren, trotz leicht rückläufiger Kinderzahlen in der Volksschule (2000/01 bis 2010/11 um minus 11,85%) die Anzahl der Hortkinder im Sch ülerhort der Stadtgemeinde (2005/06 bis 2010/11 um 74%) erheblich gestiegen ist.

Die Außenfläche für die Hortkinder (derzeit 174 Kinder) die Volkschul- und die Hauptschulkinder ist bereits derzeit sehr beengt. Bei einem Neubau würde das den gesetzlichen Richtlinien nicht mehr entsprechen. Bedingt durch den Bau des Bildungszentrums wird diese Außenfläche um einen nicht unerheblichen Teil verkleinert.

Bereits seit einigen Jahren wird von der Aufsichtsbehörde des NÖ Landes empfohlen eine befriedigende Lösung für das Raumproblem im Schülerhort zu finden. Bei der letzten Überprüfung im Schülerhort I (Alois Mayer Gasse) am 12. Jan. 2011 wurde abermals festgestellt, dass die beengte Raumsituation den zeitgemäßen Anforderungen an Gruppenräume für Kinderbetreuung nicht mehr entspricht. Pro Kind und Betreuungsperson werden nunmehr für Grupperäume mindestens 2,5 m² vorgesehen (§ 10 Abs. 2 NÖ Hortverordnung).

Die Aufsichtsbehörde ersucht längerfristig die Zahlen der gleichzeitig anwesenden Kinder den aktuellen Raumerfordernissen anzupassen (bei ca. 52 m² im EG u. 50 m² im OG wären dies 20 bzw. 19 Kinder pro Gruppe). Dies bedeutet, dass max. 25 bzw. 24 Kinder angemeldet werden dürfen ("Platz-Sharing").

Die Arbeitsgruppe spricht die dringende Empfehlung aus für das Schuljahr 2011/2012 so rasch als möglich eine Lösung für das Raumproblem zu suchen. Längerfristig ist mit einem zusätzlichen Bedarf von mind. 3 weiteren Gruppen zu rechnen.

Kindergartenplätze:

Im statistischen Vergleich Hauptwohnsitze / Kindergartenplätze (Siehe Beilage C) wird sichtbar, dass die Betreuungsplätze für Kinder von 2,5 – 6 Jahre mit der Zunahme der Hauptwohnsitze in den letzen 10 Jahren massiv gestiegen sind (83,5%). Die Öffnung der Kindergärten für die 2,5jährigen Kinder erforderte einen zusätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten.

Vorausschauend wird der Bedarf an Kindergartenplätzen wird weiterhin leicht steigend sein (prognostizierter Zuzug in den Ballungszentren) und außerdem ist mit einer Reduktion der Kinderanzahl in den Gruppen zu rechnen. Die Arbeitsgruppe spricht die dringende Empfehlung aus im Herbst 2011 eine zusätzliche Gruppe zu installieren und längerfristig für die zusätzliche Schaffung eines dreigruppigen Kindergartens zu sorgen.

Kleinkindbetreuungsplätze:

Kinder im Alter von 0 – 2,5 (3 Jahre) werden in fünf Kindergruppen – Villa Lustig, Montessori „casa die bambini“, Kindertreff „Schmetterling“, Spatzennest, Kidzi – und bei den Tagesmüttern betreut.

Gesellschaftliche Veränderungen in den Bereichen Familie und Arbeit ließen in den letzten Jahren den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder stetig steigen. Die Zunahme alleinerziehender Eltern, der erhöhte Anteil von Einzelkindfamilien, der Anstieg der Berufstätigkeit beider Elternteile sowie die starke Veränderung der kindlichen Lebens- und Erfahrungsräume sind wesentliche Auslöser dafür.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder für die nächsten Jahre ist nicht abschätzbar. Hierfür wäre eine Umfrage bei der Zielgruppe erforderlich.

Wenn Kinder unter 3 Jahre in außerfamiliäre Kinderbetreuung gegeben werden, dann ist besonders in dieser wichtigen Entwicklungsphase eine qualitativ hochwertige Betreuung besonders wichtig. Das übergeordnete Ziel sollte in der Unterstützung und Förderung des Kindeswohls und als Folge davon in der Begleitung der Familien/Eltern in ihrer Erziehungs- und Betreuungsaufgabe sein. Die Betreuung soll für das Kind eine angenehme, sichere, entwicklungsfördernde und ressourcenorientierte Ergänzung zum familiären Leben sein.

Eine sinnvolle Lösung wäre dabei auch, wenn Eltern dies wünschen, Kinder unter drei Jahre in der gewohnten Betreuungsform (Tagesmutter, Kindergrippe, ...) zu lassen und als Stadtgemeinde die Kosten für die Bildungszeit am Vormittag zu übernehmen. Umfassende Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten in einer vertrauten Umgebung fördern die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Die Arbeitsgruppe regt an, die Kosten im Hinblick auf den Verbleib der Kleinkinder in den privaten Kindergruppen / bei einer Tagesmutter bis zum Ende des 3. Lj. im Vergleich zur Betreuung im Kindergarten zu prüfen.

 

 

 

 

ANTRAG

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig


 

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

HWS

7689

7839

7860

7903

8093

8379

8648

8728

8836

9004

9212

 

WHA/WEH

 

 

 

 

 

129

129

22

44

124

97

46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2000/2001

2001/2002

2002/2003

2003/2004

2004/2005

2005/2006

2006/2007

2007/2008

2008/2009

2009/2010

2010/2011

Geburten v. 1.9. bis 31.8.

 

 

 

 

97

89

93

98

80

103

dzt. 36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindergarten

 

200

200

200

200

200

215

215

215

255

300

305

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hort d. Stadtgemeinde

100

100

100

100

125

125

146

146

146

174

174

Schmetterling (SK)

24

24

22

20

20

0

0

0

0

0

0

0

Nachmittagsbetreuung

124

122

120

120

125

125

146

146

146

174

174

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VS

 

422

418

404

388

382

383

375

376

360

362

372

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AHS Unterst.*

 

350

330

359

400

436

492

498

547

611

726

855

HS

 

190

236

229

255

266

242

246

221

200

175

163

SPZ

 

46

44

46

43

36

35

33

32

34

35

33

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* speziell in der AHS Unterstufe sind viele auswärtige Kinder aufgenommen

 

 

 

 

 

private Kindergruppen

 

5

12

30

45

51

56

39

36

67

 

Kidzi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesmütter

62

58

58

57

53

39

45

60

45

31

35

20

Schmetterling (KK)

24

19

21

19

19

17

20

19

21

13

17

16

private Träger

86

77

84

88

102

101

116

135

105

80

119

36

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF       Antrag an den Gemeinderat

STR Albrecht Oppitz                                               zur Sitzung am 22. 03. 2011

 

 

GR-0155 - STR Albrecht Oppitz

 

Gegenstand: Wienerwaldbad – Regelung Jugend Blaulichtorganisationen

 

Sachverhalt

 

Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Blaulichtorganisationen in Purkersdorf hat der Sport- und Jugendausschuss eine Begünstigung der Jugend beim Besuch des Wienerwaldbades angeregt. Wie in den vergangenen Jahren soll auch 2011 wieder jedes bekannt gegebene Mitglied der Blaulicht-Jugendorganisationen im Alter zwischen 6 – 16 Jahren eine kostenfreie Badesaisonkarte für das Wienerwaldbad erhalten.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Purkersdorfer Jugendorganisationen der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes und des Arbeiter Samariterbundes je eine personenbezogene Saisonkarte für die Benützung des Wienerwaldbades Purkersdorf kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Jugendorganisationen übermitteln der Stadtverwaltung spätestens 2 Wochen vor Badesaisonbeginn eine Liste jener Personen im Alter von 6 – 16 Jahren, die in der Jugendorganisation aktiv sind. Die Liste wird von der Stadtverwaltung an die Verwaltung des Wienerwaldbades weiter gegeben. Die Verwaltung des Wienerwaldbades, derzeit WIPUR, wird angewiesen, den bekannt gegebenen Jugendlichen eine Saisonkarte auszuhändigen. Voraussetzung ist ein mitzubringendes Lichtbild, das auf der Saisonkarte anzubringen  ist. Diese Saisonkarte ist nicht übertragbar. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Oppitz, Aicher, Schlögl, Cambruzzi, Schmidl, Urban

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0156 – Energiezukunft Purkersdorf – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT

 

 

GR-0156                    Energiezukunft Purkersdorf

 

 

Bericht

 

Die Entwicklung eines Energiekonzepts für Purkersdorf unter dem Projektnamen „Energiezukunft Purkersdorf“ hätte lt. Projektplan mit Jahresende 2010 beendet sein sollen. Umfangreiche Datenbereitstellungen seitens der Gemeinde sowie die inhaltliche Aufbereitung aller erfassten Informationen konnten erst Anfang 2011 abgeschlossen werden. Jetzt liegen die aufbereiteten Daten vor. Für einen ordnungsgemäßen Projektabschluss, an dem auch Förderungen hängen, sind noch Beschlüsse und Festlegungen zu folgenden Punkten erforderlich:

Diese Beschlüsse soll der GR im Juni fassen, damit noch Zeit für einen umfassenden Diskussionsprozess bleibt. Zur Unterstützung einer breiten Meinungsbildung soll am Mittwoch, 04.06.2011, 19.00 Uhr ein erweiterter Ausschuss tagen, zu dem alle interessierten Mandatare und der Projektverantwortliche Ing. Josef Streisselberger eingeladen werden. Detaillierte Einladung und Versendung der Unterlagen erfolgt zeitgerecht.

 

 

ANTRAG

 

Bericht zur Kenntnis genommen

 

Zu diesem Bericht sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0157 – Radverkehr-Radwegenetz – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT

 

 

Sachverhalt

 

Programm „Purkersdorf radfit machen“

 

Geplante Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrsanteils in Purkersdorf erzielen maximalen Nutzen, wenn sie gut aufeinander abgestimmt sind und dem fließenden Radverkehr sichere, schnelle und komfortable Routen bieten und für den ruhenden Verkehr ausreichende Stellplätze. Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll sich nicht nur an Radler und potenzielle Radler richten, alle Verkehrsteilnehmer müssen Zielgruppe für Bewusstseins bildende Maßnahmen sein. So weit hat das auch die Radstudie betont.

Die Summe der unten geschilderten Maßnahmen soll den Radverkehrsanteil bis 2014 von derzeit ca. 7% auf mindestens 10% heben. Auch durch die zu erwartende Verbesserung des Zugangebots durch die neue Westbahnstrecke (ab Ende 2012) soll die Kombination Rad – Zug attraktiver werden.

Auch Förderungen von klima:aktiv und von Radland NÖ setzen voraus, dass Pakete oder Programme eingereicht, bzw. beschlossen werden. Punktuelle Einzelmaßnahmen sind über klima:aktiv-mobil nicht förderbar.

Folgende Punkte sind vorläufige Bestandteile des Programms „Purkersdorf radfit machen“:

a)   Lückenschluss Kreuzung B 44 / Fürstenberggasse:
Die NÖ Straßenverwaltung hat im Wege der Amtshilfe übernommen, für die Querung der B 44 zwischen Kastanienallee und Fürstenberggasse zwei Varianten zu planen, jeweils technische Machbarkeit und Kostenkalkulation.

b)   Radweg entlang der B 44 zwischen OMV und Mindersiedlung
Auch für diesen Abschnitt arbeitet die NÖ Straßenverwaltung an der Planung im Wege der Amtshilfe.

c)   Radroute Hauptplatz – Kindergarten Wintergasse

Eine alternative Routenführung parallel zur Wintergasse entlang der Bahn.

Für folgende neuralgische Punkte bedarf es dazu noch einer Lösung:

·         Der Weg parallel zur Franz-Guschlgasse ist als kombinierter Geh- und Radweg zu schmal. Gut ein Meter müssten wir auf Bahngrund ausweichen.

·         Der Geh- und Radweg muss bei der Unterführung in die beginnende Kieslinggasse eingebunden werden. Bauliche Maßnahme erforderlich.

·         Kurzes Stück gegen die Einbahn in der Kieslinggasse

·         Gehweg bis zum Holzverladeplatz als kombinierten Geh-Radweg adaptieren.

·         Beim Holzverladeplatz sind Querungen über Schienen erforderlich – gefährlich! Routenführung ganz am Rand unter der Böschung unterhalb der Wintergasse – bauliche Maßnahmen!

·         Eine weitere Anbindung an die Wintergasse wäre zweckmäßig um diese Routenführung auch für die Bewohner der Wintergasse attraktiv zu machen – bauliche Maßnahme!

d)   Fahrradabstellanlagen für die Hst. Purkersdorf Sanatorium und Hst. Purkersdorf Zentrum und Bf Unterpurkersdorf

In Purkersdorf Sanatorium sind Abstellanlagen überlastet; ÖBB bemühen sich noch heuer um eine Verdoppelung der bestehenden Kapazität.

Purkersdorf Zentrum und Unterpurkersdorf s. GR-0158

e)   Forcierung des Einkaufens mit dem Rad: Kooperation mit REWE

Der REWE – Konzern (Billa, Merkur, Bipa, Penny, Adeg) möchte in Kooperation mit RADLand Niederösterreich etwas für eine umweltfreundliche KundInnenmobilität tun.

Dazu sollen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Wienerwaldregion in vorerst ca. 5 ausgewählten Billa-Filialen die Voraussetzungen zum Einkaufen mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß verbessert werden. Für ein erfolgreiches Projekt ist hier die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden unerlässlich. Das Thema „Einkaufen mit dem Rad“ ist auch für die Landesinitiative „RADLand Niederösterreich“ von großer Bedeutung. Die Kosten für radlfreundliche Maßnahmen in und um die Filiale werden natürlich von REWE getragen (Radständer, Informationsmittel in den Filialen, Radkorbaktionen etc.)

Die zwei Billa-Filialen in der K.-J.-Str. und in der Linzer Straße wären für das Projekt laut einer Besichtigung durch Mag. Alfons (Dorf- & Stadterneuerung) und Mag. Praschl (RADLand u. klima:aktiv-mobil) gut geeignet.

Folgende Aufgaben sollten von der Stadtgemeinde übernommen werden:

·         Berichterstattung in den Medien der Gemeinde über das Projekt (kann markenneutral sein)

·         Motivation/Information der Bevölkerung zum „Einkaufen mit dem Radl“ (Gemeindezeitung, Homepage etc.)

·         Bereitschaft zur Optimierung der Radanbindung der Nahversorger falls nötig (z.B. gemeinsame Begehungen, Mängelanalysen, Verbesserungsmaßnahmen) – ohne größere bauliche Maßnahmen

f)    Bewusstseinsbildende Maßnahmen:

Forcierte Öffentlichkeitsarbeit soll auf die attraktivere Radinfrastruktur hinweisen und die Inanspruchnahme der Fahrräder im Alltagsverkehr bewerben. Dazu sind die Website und das Amtsblatt für wiederkehrend Berichte zum Thema Radfahren zu nutzen. Weiters sind Veranstaltungen zum Thema zu organisieren, z.B. am Tag der Sonne oder Mitwirkung am Radlrekordtag u.a. Anlässe.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt das Programm „Purkersdorf radfit machen“ – ein Grundsatzprogramm mit den Inhalten lt. Sachverhalt - und befürwortet in diesem Zusammenhang die Kooperation mit REWE und dem Land Niederösterreich. Jede aus dem Grundsatzprogramm folgende Einzelmaßnahme muss vor ihrer Umsetzung auf ihre Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit geprüft und  von den zuständigen Gremien (Stadtrat bzw. Gemeinderat) beschlossen werden.

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination                    

Kosten dieses Beschlusses: keine

Folgekosten:                     sind im Einzelfall zu beschließen

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

Schlagitweit, Orthofer, Liehr, Aicher, Franke-Losmann, Schlögl, Schmidl, Weinzinger V.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0158

Fahrradabstellanlagen-Neuerrichtung und Versetzung – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT

 

Sachverhalt

 

a)    Gemeinsam mit Nachbargemeinden sollte - ev. im Rahmen von Energy Network WW - im Frühjahr, voraussichtlich am Tag der Sonne, eine Radauftaktveranstaltung durchgeführt werden. Unter dem Titel „Förderung bewusstseinsbildender Maßnahmen“ fördert das Radland NÖ Öffentlichkeitsarbeit – dazu zählen auch Radabstellanlagen, wenn diese Bestandteil der Kampagne sind (z.B. Tafeln mit Kampagnenlogos und – slogans etc. auf der Radabstellanlage) – bis zu € 5.000.-, vor allem in Kooperation mit anderen Aktionen. Daher soll diese Anschaffung in Kombination mit der Radauftaktveranstaltung beschlossen und der Bevölkerung zu Kenntnis gebracht werden.

b)    Die bestehende überdachte Radabstellanlage Bahnhaltestelle Purkersdorf Zentrum aus Holz ist sanierungsbedürftig. Der Sichtschutz mag ev. auch für die immer wieder auftretenden Vandalismusakte   förderliche sein. Die Stadtgemeinde ersetzt die zwei bestehenden überdachten alten Anlagen durch zeitgemäße, dem Stand der Technik           entsprechende  mit transparentem Wetterschutz. Dazu liegt das Anbot der Firma TCI vor.

c)     Am Bahnhof Unterpurkersdorf existiert keine Radabstellanlage. Die Stadtgemeinde Purkersdorf montiert dort eine der Abstellanlage, die derzeit noch bei Hst. Purkersdorf Zentrum in Verwendung sind. Diese sollte für die Zeit bis zur Neuplanung des gesamten Areals als Zwischenlösung (um Kosten zu sparen) dienen. Die ÖBB stellen den Platz dafür zur Verfügung. Der genaue Ort der Aufstellung wird noch festgelegt.

Als Aufstellmöglichkeit für die zweite Abstellanlage der Hst. Purkersdorf Zentrum ist der Bereich Hauptplatz (zwischen Kebap-Stand und Beginn FuZo) möglich.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt einen Kostenrahmen von max. 1.000.- für die Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Radfahrens im Rahmen der Durchführung der Radauftaktveranstaltung

und den Erwerb zweier neuer Bikeports BPH-NÖ Typ 3 für 26 Fahrräder des Anbieters TCI lt. beiliegendem Angebot Variante 1 Kosten in der Höhe von € 23.968,- (abzüglich Förderungen in der vsl. Höhe von 50% d.h. ca. 12.000,-) anstelle der bestehenden in der Fürstenberggasse bei der Hst. Purkersdorf Zentrum. Die alten Radlständer werden beim Bf Unterpurkersdorf und beim Hauptplatz verwendet.

 

Zuständigkeit:                    Umweltkoordination                   

Abschätzung der Kosten:    max. € 1000,- für Radauftaktveranstaltung

€ 23.968,- inkl. MWSt. für Radabstellanlagen inkl. Montage (ohne Punktfundamente. Förderungen von Radland NÖ und klima:aktiv mobil vsl. 10.000 bis 15.000.- (Mehrfachförderungen sind zulässig, der Selbstbehalt für Gemeinde muss aber mindestens 25% sein)

Bedeckung:                      1.Nachtragsvoranschlag 2011

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlagitweit, Mandl, Putz, Teufl, Aicher, Schlögl, Weinzinger V., Orthofer, Liehr

 

Geschäftsordnungsantrag StR Orthofer:

Zurück an den Ausschuss.

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag StR Orthofer:

Dafür: 20

Dagegen: 10 (Aicher, Franek, Schmidl, Schlagitweit, Röhrich, Zöchinger, Stangl, Mayer, Oppitz, Liehr)

Enthalten: 3 (Schlögl, Köckeis, Urban)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF    ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0159 – Netzwerk Klimaschutz – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT

 

 

Sachverhalt

 

Um eine durchgehende Betreuung für Energy Network Wienerwald zu erhalten - das ist bis jetzt über die Dorf- & Stadterneuerung Purkersdorf gelaufen - ist die Teilnahme am Projekt „Netzwerk Klimaschutz“ (betreut durch Dorf- & Stadterneuerung) angedacht. Die Kosten belaufen sich pro Gemeinde und Jahr auf rund € 350,00. Inbegriffen sind einige Stunden Betreuung und die Möglichkeit einer kleinen Projektförderung für klimaspezifische Projekte in der Höhe von bis zu max. € 5.000,- bzw. 50 % der Investitionskosten. Die Teilnahme läuft auf 2 Jahre.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Projekt „Netzwerk Klimaschutz“ mit Kosten in der Höhe von ca. € 350,-pro Jahr über 2 Jahre.

 

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination                    

Abschätzung der Kosten:    € 350,-

Bedeckung:                      5/529000-768040

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0160

Förderungen für erneuerbare Energieträger-Richtlinien – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT

 

Sachverhalt

 

Ein Produkt der intensiven Arbeiten rund um die Energiezukunft Purkersdorf sind die nun vorliegenden evaluierten Förderrichtlinien für erneuerbare Energieträger in Purkersdorf. Aufgrund einschneidender Änderungen in der österreichischen Förderlandschaft und in dem Bewusstsein, dass Purkersdorf mit seinen Fördermöglichkeiten einen teilweisen Lückenschluss bestehender Förderungen durch Land und Bund versuchen will, liegen nun folgende Richtlinien zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vor:

Energie- und Klimaschutzförderungen Purkersdorf

Vorbemerkung

Die Stadtgemeine Purkersdorf fördert Initiativen zum Energiesparen und für eine nachhaltige Energieversorgung, die auch dem Klimaschutz dient.

Diese Förderunge sollen die langfristige Energiestrategie Purkersdorfs unterstützen. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben und Förderungen von Bund und Land sollen damit Eigeninitiativen von GemeindebürgerInnen stimuliert werden.

Förderbar sind nur natürliche Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte) mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf.

 

1) Förderung von thermografischen Analysen von Gebäuden

Ziel der Förderung ist es, das Bewusstsein der Bewohner über den thermischen Zustand ihrer Gebäude und Wohnungen zu stärken und die Planung von thermischen Sanierungen zu optimieren.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf fördert deshalb thermographische Aufnahmen und Auswertungen von Gebäuden mit einer Baugenehmigung vor dem 1.1.1986, wenn sowohl Innen- als auch Außenaufnahmen sowie eine berichtsmäßige Auswertung der Ergebnisse durch anerkannte und befugte FachexpertInnen erfolgt.

Die Förderung beträgt 30% der nachgewiesenen Kosten, max. € 100,-.

2) Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

Ziel der Förderung ist es, den weiteren Ausbau von solarthermischen Anlagen für Warmwasseraufbereitung und ggf. auch für Heizzwecke zu stimulieren, da damit der Brennstoffeinsatz in Gebäuden langfristig gesenkt werden kann und ein Sommerbetrieb von Heizkesseln sich dadurch weitgehend erübrigt.

 

Die Förderung beträgt pauschal

 

·         200.- € für solarthermische Anlagen, die nur der Warmwasseraufbereitung dienen und

·         300.- € für solarthermische Anlagen, die darüber hinaus auch in das Heizsystem einspeisen

 

3) Förderung von Pelletskaminöfen

Ziel der Förderung ist es, eine teilweise oder überwiegende Substitution fossiler Energieträger zu ermöglichen, wenn Menschen nicht in der Lage sind das gesamte Heizsystem umzustellen.

Besondere Zielgruppe dieser Förderung sind Eigentümer und Mieter in mehrgeschossigen Wohnbauten, wo sie kaum oder keinen Einfluss auf das bestehende Heizsystem haben. Damit werden sie befähigt, individuell ihre Heizkosten beträchtlich zu senken und zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbarer Energie klimaschonend und nachhaltig zu heizen.

 

Voraussetzungen für den Bezug der Förderung:

 

·         Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Purkersdorf

·         Keine Zentralheizung oder eine bestehende auf Basis fossiler Energieträger

·         ein Kamingutachten des Rauchfangkehrers

·         der Pelletkaminofen muss den strengen Emissionsbestimmungen des UZ37 entsprechen

 

Die Förderhöhe beträgt 10% der Kosten, max. 300,-.

 

4) Solarstromökobonus Purkersdorf

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Installation von Photovoltaikanlagen anzubieten.

Die Stadtgemeinde bietet Förderung der ins Netz eingespeisten Stromproduktion solcher Anlagen nach der Abrechnung der jeweiligen Versorger.

 

Die Höhe der Förderung beträgt € 0,25 pro eingespeister kWh. Die Förderung ist für eine einzelne Anlage mit einer maximalen Einspeisung von 5.000 kWh pro Jahr begrenzt. Die Förderung einer Anlage erfolgt für die ersten 2 vollen Betriebsjahre; d.h. jeweils von 1.1. bis 31.12. eines vollen Jahres.

Die Gesamtförderung in Purkersdorf für alle Anlagen ist mit 60.000 kWh beschränkt. Überschreiten die eingebrachten Ansuchen um Förderung diese Grenze, sinkt die Förderhöhe pro kWh aliquot.

 

5) Förderung für die Energieberatung für Bezieher des Heizkostenzuschusses

Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme der Energieberatung des Landes für diejenigen zu ermöglichen, die am meisten einer Energieberatung bedürfen, nämlich Bezieher des Heizkostenzuschusses. Die Energieberatung durch qualifizierte Experten wird vom Land NÖ gefördert, wobei allerdings von den Interessenten ein Selbstbehalt zu leisten ist. Dieser beträgt aktuell 30.-€. Der Selbstbehalt ist zwar ein sinnvoller Ausdruck der Ernsthaftigkeit der Interessenten, kann jedoch ein Hindernis insbesondere für Personen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sein.

 

Deshalb übernimmt die Stadtgemeinde für Bezieher eines Heizkostenzuschusses, die eine Energieberatung des Landes NÖ anfordern, den Selbstbehalt (aktuell € 30,-). BezieherInnen des Heizkostenzuschusses werden von der Gemeinde speziell auf dieses Angebot der Energieberatung hingewiesen.

 

6) Förderung für eine umfassende Energieberatung für Miteigentümer- und Mietergemeinschaften in großen Wohnbauten

Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme einer Energieberatung zu stimulieren, die eine Grundlage für die Planung von energetischen Verbesserungen eines Gebäudes oder einer Wohnung ist. Nach den Erhebungen des Energiekonzepts sind ältere großvolumige Wohnbauten energietechnisch häufig besonders problematisch. Eine Energieberatung für einzelne Mieter bzw. Miteigentümer einzelner Wohnungen ist nur beschränkt wirksam, da Maßnahmen oft auf Ebene des Gebäudes ansetzen müssen. Eine solche umfassende Energieberatung bedarf der Zustimmung aller oder der Mehrheit der Bewohner. Einreichen können nicht nur Hausverwaltungen, sondern auch Eigentümergemeinschaften und deren Vertreter (Eigentümervertreter) für die Eigentümergemeinschaft.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf möchte daher einen Anreiz für die Entscheidungsfindung für eine umfassende Energieberatung in älteren großvolumigen Miet- oder Eigentumswohnbauten mit mehr als 10 Wohnungen mit einer Baugenehmigung vor dem 1.1. 1986 setzen.

 

Solche Beratungen müssen durch Eigentümergemeinschaften (im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes) oder Mietergemeinschaften beauftragt und von qualifizierten und vom Land NÖ anerkannten Experten durchgeführt werden und zumindest folgende Inhalte abdecken:

 

·         Thermographie

·         Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Beheizung

·         Darstellung der derzeitigen Kosten- und Energiesituation

·         Konzeptvorschlag für thermische Sanierung und/oder einer Beheizung mit erneuerbarer Energie inkl. Einbauvorschlag

·         Investitions-Kostenschätzung

·         Fördermöglichkeiten

·         Wirtschaftlichkeitsvergleich nach ÖNORM M7140 und Darstellung der Energieeinsparung

·         Hinweise zur Realisierungsmöglichkeit (auch Contracting); 

 

Die Förderung für eine solche umfassende Energieberatung beträgt 20% der nachgewiesenen Kosten vermindert um die Kosten, die die NÖ Energieberatung übernimmt, maximal jedoch 30,- je Wohneinheit bzw. gesamt maximal € 600,-.

 
Zu all diesen Förderungen werden im Einvernehmen mit der Verwaltung noch Durchführungsbestim-mungen erlassen, die im Detail die erforderlichen Nachweise und Einreichbestimmungen regeln.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Richtlinien laut Sachverhalt rückwirkend mit 01.01.2011.

 

Zuständigkeit:                   Umweltkoordination                    

Abschätzung der Kosten:   

Bedeckung:                     

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlagitweit, Weinzinger V., Orthofer, Zöchinger, Schlögl, Franek, Schlögl, Mandl, Schmidl, Jaksch, Wolkerstorfer

 

Bgm. Schlögl unterbricht um 21.30 Uhr die Sitzung.

Die Sitzung wird um 21.42 Uhr wieder aufgenommen.

 

StR Schlagitweit zieht den Antrag zurück und wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung den Antrag erneut einbringen.

 

 

 

6. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 17. März 2011

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.03 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Rechnungsabschluss 2010 (siehe Beilage)

 

Der Vorsitzende führt aus, dass das Hauptthema der aktuellen Sitzung die Beschäftigung mit dem Rechnungsabschluss 2010 ist. Nach § 82 Abs. 2 ist es Aufgabe, den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist auf seine rechnerische Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.

 

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses ist vor der Vorlage an den Gemeinderat, die spätestens drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen hat, zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen. Spätestens bei Beginn der Auflagefrist hat der Bürgermeister jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei eine Ausfertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses auszufolgen. Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses mit den Anlagen, dem Bericht des Prüfungsausschusses sowie allfälligen Stellungnahmen unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten.

Die allgemeine Einsichtnahme ist in der Zeit vom 08. März 2011 bis zum 22. März 2011 während der Amtsstunden beim Stadtamt möglich.

 

Der Rechnungsabschluss umfasst nach § 83 Abs. 1 den Kassenabschluss, welcher die gesamte Kassengebarung nachzuweisen hat, die Haushaltsrechnung, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts in der Gliederung des Voranschlags enthalten sein müssen, und die Vermögensrechnung.

 

Es wird festgestellt, dass im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von € 16.934.225,24 (+0,99%), Ausgaben in Höhe von € 16.696.513,64 (+3,32%)  gegenüberstehen. Der Überschuss von € 237.711,60 (entspricht 1,40 % der Einnahmen o.HH.) wird hinsichtlich des Betrages von € 237.711,60  dem außerordentlichen Haushalt zugeführt der Mehrbetrag von € 247.779,73 als Überschuss im Jahresergebnis ausgewiesen.

 

Im außerordentlichen Haushalt stehen Einnahmen von € 2.213.674,56 (inkl. Ergebnis Vorjahr) Ausgaben von € 2.203.606,43 gegenüber. Der Betrag von € 237.711,60, dass ist das im ordentlichen Haushalt erwirtschaftete Mehrergebnis, wird dem außerordentlichen Haushalt zugeführt,  sodass schließlich ein Gesamtüberschuss im außerordentlichen Haushalt von € 247.779,73  ausgewiesen wird.

 

Weiters wird festgestellt, dass die Personalkosten mit € 4.078.604,29 zum Vorjahr um 5,27% gestiegen sind und bereits 24,084 % Anteil an den Einnahmen des ordentlichen Haushaltes aufweisen. 

 

Weiters wird festgestellt, dass dem Nachweis der Rücklagen zum Rechnungsabschluss 2009 zu entnehmen ist, dass keine Rücklagen mehr bestehen.

 

Einnahmenüberschreitungen und Ausgabenüberschreitungen bieten keine Auffälligkeiten, die nicht

nachvollzogen werden können.

 

Im Nachweis der Darlehensschulden ist ein Zugang von Darlehen in Höhe von € 792.948,88 ausgewiesen. Es werden Tilgungen im Ausmaß von € 403.028,97 ausgewiesen, für den Zinsendienst sind es € 217.625,70. Der Darlehensrest beträgt zum 31.12.2010 € 24.937.273,53.

Im Nachweis über Leasing werden Gesamtinvestitionskosten von € 6.682.826,57 und Ratenzahlungen von € 424.771,34 ausgewiesen.

Das gesamte Haftungsvolumen beträgt per 31.12.2010 von € 13.308.281,32.

Das Vermögen weist einen Buchwert per 31.12.2010 von € 31.744.339,39 auf.

 

Die Kontensalden per Ende 2010 wurden für mehrere Bankkonten überprüft

 

UniCredit Bank Austria AG (619070006)  mit einem Endstand per 31.12.2010  €  614.460,81

Volksbank Wien AG (40410078006)            mit einem Endstand per 31.12.2010                € 1.896,41

Raiffeisenbank Wienerwald (220.178)      mit einem Endstand per 31.12.2010                   € 13.242,27

BAWAG P.S.K. (00001-671-160)      mit einem Endstand per 29.12.2010       € 742,28

Erste Bank AG Konto (287568347/01)     mit einem Endstand per 31.12.2010          € 357,34

Volksbank Wien AG (40414522009)

Parkraumüberwachung                            mit einem Endstand per 31.12.2010                €      2.317,68

UniCredit Bank Austria AG (619070097) 

Volkshochschule                            mit einem Endstand per 28.12.2010                € 410,00

 

und dabei die Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festgestellt.

 

Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde somit vom Prüfungsausschuss überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wurde dabei nach erfolgter Abstimmung einstimmig festgestellt.

 

Der Vorsitzende wird beauftragt, im Rechnungsabschluss 2010 die erfolgte Prüfung und als Ergebnis derselben die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit mit seiner Unterschrift zu beurkunden und in der kommenden Gemeinderatssitzung diesen Bericht vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die

konstruktive Aufbereitung des Rechnungsabschlusses 2010.

_______________________________________________________________________

 

zu 3) Wohnhausanlage Bahnhofstraße 62 – 64 - Gehsteigherstellung

 

Der Prüfungsausschuss stellt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung  zurück und ersucht Herrn Ing. Haider eine genaue Aufstellung zur Rechnung der BWS Gemeinn. Allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. vom 24. Jänner 2011 anzufordern und für den Prüfungsausschuss vorzubereiten.

Außerdem wird Herr Ing. Haider ersucht beim nächsten Prüfungsausschuss als Auskunftsperson teil- zunehmen.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Die geforderten Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses

vorbereitet.

_______________________________________________________________________

 

zu 4) Zinsen Girokonto

 

Der Prüfungsausschuss hat die Aufstellung der Zinsen Girokonto überprüft und für richtig und kostengünstig empfunden.

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.      

_______________________________________________________________________

 

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

zu 5) Kreditkartengebühr

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass Kreditkartengebühren nur als Service für Bargeldloszahlung durch die BürgerInnen anfallen. Kreditkarten innerhalb der Gemeinde werden nicht und können auch nicht zur Zahlung verwendet werden, da ja nur Zahlungen nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.      

_______________________________________________________________________

 

Frau GR Sabine Aicher verlässt die Sitzung um 20.20 Uhr.

 

zu 6) Kredite der Stadtgemeinde

 

Bei der Darlehensüberprüfung wurde festgestellt, dass es „Minustilgungen“ gab, die durch

Fehlbuchungen der UniCredit Bank Austria AG entstanden sind.

Die Darlehensschulden der Stadtgemeinde haben sich zum Vorjahr um € 389.919,91 erhöht. Es wurden um € 402.090,50 weniger Tilgungen durchgeführt, gleichzeitig ging die Zinsbelastung um

€ 286.401,58 auf € 217.625,70 zurück.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.      

______________________________________________________________________

 

zu 7) Allfälliges

 

Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18.00 Uhr

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.35 Uhr.

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 


 

Finanzentwicklung der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Einnahmen OHH

Diff. €

Diff.%

Ausgaben OHH

Diff. €

Diff.%

Zuführung Projektbudget €

Projektbudget %

2005

14.047.318,42

 

 

13.222.048,56

 

 

825.269,86

5,87%

2006

14.056.939,25

9.620,83

0,07%

13.483.991,81

261.943,25

1,98%

572.947,44

4,08%

2007

15.234.232,46

1.177.293,21

8,38%

14.655.190,37

1.171.198,56

8,69%

579.042,09

3,80%

2008

15.365.071,63

130.839,17

0,86%

15.112.061,57

456.871,20

3,12%

253.010,06

1,65%

2009

16.767.734,95

1.402.663,32

9,13%

16.159.299,41

1.047.237,84

6,93%

608.435,54

3,63%

2010

16.934.225,24

166.490,29

0,99%

16.696.513,64

537.214,23

3,32%

237.711,60

1,40%

 

 

 

 

 

 

Leasing   Entwicklung

 

Personalkosten

Diff. Zu VJ

Diff. Zu VJ

Anteil am OHH

 

 

Raten

Diff. Zu VJ

2005

2.872.894,87

%

20,45%

 

2005

599.517,11

 

2006

3.016.350,84

143.455,97

4,99%

21,46%

 

2006

600.170,64

653,53

2007

3.259.404,83

243.053,99

8,06%

21,40%

 

2007

554.273,69

-45.896,95

2008

3.525.981,00

266.576,17

8,18%

22,95%

 

2008

535.000,88

-19.272,81

2009

3.874.094,65

348.113,65

9,87%

23,10%

 

2009

436.774,50

-98.226,38

2010

4.078.604,29

204.509,64

5,28%

24,08%

 

2010

424.771,34

-12.003,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung Schuldenstand in Euro jeweils zum 31.12.

 

 

Haftungsvolumen zum 31.12. in €

 

Darlehensrest

Tilgung p.a.

Zinsen p.a.

Schuldendienst

 

 

 

 

2005

25.159.398,95

603.028,56

299.737,94

902.766,50

 

2005

3.395.979,54

Diff. Zu VJ

2006

24.550.384,63

609.014,31

414.121,54

1.023.135,85

 

2006

3.319.703,01

-76.276,53

2007

24.615.485,74

703.568,18

364.940,13

1.068.508,31

 

2007

3.359.703,01

40.000,00

2008

24.575.038,68

690.606,22

754.818,78

1.445.425,00

 

2008

6.359.703,01

3.000.000,00

2009

24.547.353,62

805.119,47

504.027,28

1.309.146,75

 

2009

7.659.612,54

1.299.909,53

2010

24.937.273,53

403.028,97

217.625,70

620.654,67

 

2010

13.308.281,32

5.648.668,78

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon aushaftende Fremdwährungsdarlehen CHF zum 31.12.

 

Vermögen in € zum Ende des Finanzjahres

 

in €

Diff. € zu VJ

in CHF

Diff. CHF zu VJ

 

2004

32.846.303,04

Diff. Zu VJ

2005

19.415.269,01

 

30.083.493,31

 

 

2005

31.897.708,81

-948.594,23

2006

18.677.449,61

-737.819,40

29.903.530,70

-179.962,61

 

2006

32.054.999,80

157.290,99

2007

18.589.350,50

-88.099,11

30.830.437,84

926.907,14

 

2007

31.085.432,49

-969.567,31

2008

19.816.685,86

1.227.335,36

 

 

 

2008

34.436.508,15

3.351.075,66

2009

19.941.253,13

124.567,27

 

 

 

davon

3.907.041,30

aus Neubewertung

 

Summierung durch LZ lt.

 

Daten werden nicht mehr im

 

ohne

30.529.466,85

-555.965,64

 

Rechnungsabschluss

 

Rechnungsabschluss angeführt

 

Neubewertung (nach 10 Jahren gleichen Wertes)

 

 

 

 

 

 

und Neuaufnahme (1,1 Mio) einer Liegenschaft

 

 

 

 

 

 

2009

33.219.298,03

-1.217.210,12

2010

20.674.296,11

733.042,98

 

 

 

2010

31.744.339,39

-1.474.958,64

 

 


Darlehensschulden der Stadtgemeinde Purkersdorf lt. Rechnungsabschluss 2009

 

 

 

Darlehen 1.1.2009

Zugang

Tilgung

Zinsen

Darlehensrest 31.12.2009

 

Summe

541.257,05

313.300,00

126.114,55

10.663,97

728.442,54

 

Summe

CHF

11.487.493,67

463.300,00

215.385,26

230.449,16

11.735.408,41

Schuldenart 1

Summe

 

12.028.750,72

776.600,00

341.499,81

241.113,13

12.463.850,95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

4.217.095,77

834,39

340.272,23

85.983,32

3.877.657,93

 

Summe

CHF

8.329.192,19

0,00

123.347,47

176.930,83

8.205.844,72

Schuldenart 2

Summe

 

12.546.287,96

834,39

463.619,70

262.914,15

12.083.502,65

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

4.758.352,82

314.134,39

466.386,78

96.647,29

4.606.100,47

 

Summe

CHF

19.816.685,86

463.300,00

338.732,73

407.379,99

19.941.253,13

 

Summe

 

24.575.038,68

777.434,39

805.119,51

504.027,28

24.547.353,60

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehensschulden der Stadtgemeinde Purkersdorf lt. Rechnungsabschluss 2010

 

 

 

Darlehen 1.1.2010

Zugang

Tilgung

Zinsen

Darlehensrest 31.12.2010

 

Summe

728.442,54

0,00

98.701,24

7.111,28

629.741,30

 

Summe

CHF

11.735.408,41

472.000,00

20.523,97

86.627,38

12.186.884,44

Schuldenart 1

Summe

 

12.463.850,95

472.000,00

119.225,21

93.738,66

12.816.625,74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

3.877.657,94

10.948,88

255.370,71

66.931,60

3.633.236,12

 

Summe

CHF

8.205.844,73

310.000,00

28.433,05

56.955,44

8.487.411,67

Schuldenart 2

Summe

 

12.083.502,67

320.948,88

283.803,76

123.887,04

12.120.647,79

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

4.606.100,48

10.948,88

354.071,95

74.042,88

4.262.977,42

 

Summe

CHF

19.941.253,14

782.000,00

48.957,02

143.582,82

20.674.296,11

 

Summe

 

24.547.353,62

792.948,88

403.028,97

217.625,70

24.937.273,53

 

Diff. Zu Vorjahr

 

15.514,49

-402.090,54

-286.401,58

389.919,93

von den 1999 aufgenommenen CHF Krediten sind 13.089.658,56 noch nie begonnen worden zu tilgen! Laufzeitende 2023!

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 22. März 2011

 

GR-0163 – Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen u.ä.

Antragsteller: StR Harald Wolkerstorfer und GR Leopold Zöchinger

 

Folgende Änderungen in der Zusammensetzung von Ausschüssen werden beantragt.

Neu beantragt wird die Installierung eines Klimaschutzbeauftragten der Stadtgemeinde, zu diesem soll Herr GR Jaksch bestellt werden.

 

ANTRAG

 

Ausschuss 6:                    statt: Urban                      neu: Oppitz

                                      statt: Franke-Losmann       neu: Köckeis

Ausschuss 7:                    statt: Oppitz                     neu: Urban

Ausschuss 8:                    statt: Köckeis                   neu: Franke-Losmann

Umweltgemeinderäte:        statt: Nemec                    neu: Jaksch

 

 

Ausschuss 6 – Wirtschaft – Fremdenverkehr – Vereine

 

SPÖ (6)

ÖVP (1)

LiB&G (1)

Wolkerstorfer (Vors.)

Stangl

Aicher

Nemec

 

 

Brunner

 

 

Franke-Losmann Köckeis

 

 

Matzka

 

 

Urban (ÖVP) Oppitz (ÖVP)

 

 

Ausschuss 7 – Bildung und Familie

SPÖ (6)

ÖVP (1)

LiB&G (1)

Bollauf

Mayer (Vors.)

Franek

Traurig

 

 

Kaukal

 

 

Köckeis

 

 

Putz

 

 

Oppitz (ÖVP) Urban (ÖVP)

 

 

 

Ausschuss 8 – Jugend und Sport

SPÖ (6)

ÖVP (1)

LiB&G (1)

Seda

Oppitz (Vors.)

Cambruzzi (PUL)

Wiszniewski

 

 

Orthofer

 

 

Teufl

 

 

Köckeis  Franke-Losmann

 

 

Liehr (ÖVP)

 

 

 

Umweltgemeinderäte

SPÖ (2)

SPÖ

Nemec Jaksch

Zöchinger (ÖVP)

 

NEU:   Klimaschutzbeauftragter der Stadtgemeinde:      GR Walter JAKSCH

 

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

GR Mandl verlässt die Sitzung.

 

GR-169 DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 22. März 2011

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates STR Elisabeth Mayer und die Purkersdorfer Volkspartei,
GR Christa Franek und Liste Baum und Grüne und GR Manfred Cambruzzi um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des
Gemeinderates am 22. März 2011

 

Betreff: Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 6-10jährige Kinder und für Kindergartenkinder

 

BEGRÜNDUNG

I. Zur Dringlichkeit:

Die Schaffung einer zusätzlichen Hort- und einer zusätzlichen Kindergartengruppe erfordert umfassende Vorarbeiten, wie Raumsuche, Personalsuche und Adaptierung. Die Erfahrungen der letzen Jahre haben gezeigt, dass dafür eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten absolutes Minimum ist.

 

II: In der Sache

 

Gesellschaftliche Veränderungen in den Bereichen Familie und Arbeit ließen in den letzten Jahren den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen stetig steigen. Die Zunahme alleinerziehender Eltern, der erhöhte Anteil von Einzelkindfamilien, der Anstieg der Berufstätigkeit beider Elternteile sowie die starke Veränderung der kindlichen Lebens- und Erfahrungsräume sind wesentliche Auslöser dafür.

Kinder brauchen viel Freiraum und ein entsprechend gestaltetes Umfeld um Ihre Bedürfnisse ausleben zu können und sich positiv zu entwickeln.

 

 

Betreuungsplätze für Volksschulkinder: Bereits seit einigen Jahren wird von der Aufsichtsbehörde des NÖ Landes empfohlen eine befriedigende Lösung für das Raumproblem im Schülerhort zu finden. Bei der letzten Überprüfung im Schülerhort I (Alois Mayer Gasse) am 12. Jan. 2011 wurde abermals festgestellt, dass die beengte Raumsituation den zeitgemäßen Anforderungen an Gruppenräume für Kinderbetreuung nicht mehr entspricht. Pro Kind und Betreuungsperson werden nunmehr für Grupperäume mindestens 2,5 m² vorgesehen (§ 10 Abs. 2 NÖ Hortverordnung). Die Aufsichtsbehörde ersucht längerfristig die Zahlen der gleichzeitig anwesenden Kinder den aktuellen Raumerfordernissen anzupassen (bei ca. 52 m² im EG u. 50 m² im OG wären dies 20 bzw. 19 Kinder pro Gruppe). Dies bedeutet, dass max. 25 bzw. 24 Kinder angemeldet werden dürfen ("Platz-Sharing").

Um den Kindern den notwendigen Raum für ihre Entwicklung zu geben ist die Einrichtung einer weiteren Hortgruppe ab Herbst 2011 dringend erforderlich. Längerfristig ist eine befriedigende Lösung für den Schülerhort II zu finden und auf Grund der ansteigenden Schülerzahlen in der Volksschule bis zum Herbst 2015 wird Bedarf für insgesamt 10 Gruppen prognostiziert.

Die Außenfläche für die Hortkinder (derzeit 174 Kinder) die Volksschul- und die Hauptschulkinder ist bereits derzeit sehr beengt. Bei einem Neubau würde das den gesetzlichen Richtlinien nicht mehr entsprechen. Bedingt durch den Bau des Bildungszentrums wird diese Außenfläche um einen nicht unerheblichen Teil verkleinert.

 

Betreuungsplätze für Kindergartenkinder:

 

Für Herbst 2011 hat die Bedarfserhebung ergeben, dass eine weitere Kindergartengruppe notwendig sein wird. Vorausschauend wird der Bedarf an Kindergartenplätzen weiterhin leicht steigend sein (prognostizierter Zuzug in den Ballungszentren) und darüber hinaus ist mit einer Reduktion der Kinderanzahl in den Gruppen zu rechnen. Da die Räumlichkeiten im AHS Provisorium II ein zeitliches Ablaufdatum haben, ist längerfristig für die zusätzliche Schaffung eines drei- bis viergruppigen Kindergartens zu sorgen.

 

Gerade in der heutigen Zeit brauchen Eltern die Unterstützung der ganzen Kommune, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.  

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Stadtgemeinde Purkersdorf die notwendigen Schritte für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen für 6-10jährige Kinder (Volksschulkinder) und für Kindergartenkinder für Herbst 2011 zu veranlassen.
  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Volksschul- und Kindergartenkinder sind im Budget 2012 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen.

 

 

 

 

Purkersdorf, am 22. März 2011

 

 

 

GR Mandl verlässt die Sitzung.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Mayer, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

abgesetzter Antrag:

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015      zur Sitzung am 22. März 2011

 

 

GR-0126 - BGM Mag. Karl Schlögl

WIPUR – Zubau BG/BRG Purkersdorf – Vertrag mit dem Bund

 

 

Projekt „Zubau BG/BRG Purkersdorf“

 

In der Gemeinderatssitzung am 01.12.2010 wurde der Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionsobleuten dazu ermächtigt, den 2. Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996 (wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 01.12.2010 im Entwurf zur Kenntnis gebracht) nach Vorliegen einer seitens des Bundes freigegebenen Kostenschätzung und eines einvernehmlich abgestimmten Projektzeitplanes seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf zu unterfertigen, wenn dies vor der Gemeinderatssitzung im März 2011 notwendig werden sollte.

 

Seitens des Bundes ist bis dato immer noch keine Freigabe der Kostenschätzung erfolgt und daraus folgend kann auch kein einvernehmlich abgestimmter Projektzeitplan erstellt werden kann. Beide Teile bilden integrierende Bestandteile des 2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996.

 

Die in der Gemeinderatssitzung am 01.12.2010 beschlossene, mit der Gemeinderatssitzung März 2011 zeitlich begrenzte, Ermächtigung soll daher bis zur Gemeinderatssitzung im Juni 2011 verlängert werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf verlängert die Ermächtigung zur Unterfertigung des 2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996 – Ermächtigung Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionsobleuten – bis zur Gemeinderatssitzung im Juni 2011, sollte vor dieser Gemeinderatssitzung eine Vertragsunterzeichnung unbedingt notwendig sein. Ansonsten soll der endgültige Vertrag in der Gemeinderatssitzung im Juni 2011 beschlossen werden.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen                                                       Abstimmungsergebnis


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