Purkersdorf Online

20 Jahre Wienerwaldkonferenz


Dr. Peter Fritz
Wienerwaldkonferenz

I. Die WWKonferenz

versteht sich als überparteiliche Plattform zum Schutz des Wienerwaldes. In den Jahren 1981 / 1982 / 1983 wandten sich verschiedene Personengruppen und Initiativen gegen rasch zunehmende Fehlentwicklungen im Wienerwald, die Initiative zu einem koordinierten Zusammenschluß gingen von Gablitz aus und befaßten sich mit
  • zunehmender Zersiedelung und damit verbundenen kommunalen Finanzproblemen,
  • zunehmendem Verkehrsaufkommen, vorallem durch die Tagespendler,
  • Fragen der Mülltrennung und Müllentsorgung,
  • fragwürdiger forstwirtschaftlicher Nutzung (Monokulturen etc.),
  • mit übertriebenem Forststraßenbau, oft zusammen
  • mit übergroßen Materialdeponien im Landschaftsschutzgebiet,
  • mit der drohenden Vernichtung wertvollster Orchideenwiesen infolge drohender Aufforstung oder - mit zahlreichen drohenden Golfplatzprojekten auf solchen Wiesen.
Das Landschaftsschutzgebiet Wienerwald war damals als vielschichtiges Nutzungsproblem eine Herausforderung für die Raumordnung und Raumplanung, mit deren Bearbeitung damals zunehmend die PGO (Planungsgemeinschaft Ost) befaßt wurde.
Große Wienerwaldtagungen in Gablitz, Klosterneuburg, Wien und Purkersdorf konnten mit Unterstützung der Medien das Problembewußtsein bei Behörden und der ansässigen Bevölkerung wecken.
In hervorragender Zusammenarbeit mit der PGO kam es schließlich zur Unterzeichnung der WIENERWALDDEKLARATION 1987 mit Maßnahmenkatalog, unterfertigt von drei Landeshauptleuten, vom damaligen N.Ö. Landeshauptmann Ludwig zur bevorzugten Beachtung allen Landesdienststellen zugeleitet.
II. E r f o l g e :
Etwa in Form der Verordnung Wien-Umland 1990 der N.Ö. Landesregierung mit zahlreichen verbindlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Zersiedelung,
  • Ausbau des Erdgasnetzes in den WW-Gemeinden zur Luftgüteverbesserung und Verminderung des Waldsterbens,
  • Ausbaudes Kanalnetzes u. Errichtung von Kläranlagen zur Wassergüteverbesserung in den Wienerwaldbächen und -flüssen,
  • zunehmend gute Zusammenarbeit mit den ÖBF durch gemeinsame Informationsveranstaltungen und Exkursionen,
  • Einstellung des übertriebenden Forststraßenbaues und
  • Verbot von Materialdeponien im Landschaftsschutzgebiet,
  • In den letzten vier Jahren schwerpunktmäßige Befassung mit dem Projekt WIENERWALDTUNNEL, wobei nach anfänglichen Auseinandersetzungen mit der HLAG ganz wesentliche Projektänderungen erreicht werden konnten:
    • keine Großdeponie und keine Großbaustelle am Allhang,
    • kein Arbeiterdorf, Unterbringung in Privatquartieren,
    • wesentliche Reduzierung des Baustellenverkehrs, während der 6 - jährigen Bauzeit etc.
III. Nun aber plötzlich neue Herausforderungen:
  1. Steinbruchproblematik im Kalkwienerwald durch die unverständliche Naturparkeverordnung des Landes N.Ö. vom Juli 2000,

  2. Veräußerung von Staatswald durch die ÖBF zur Sanierung des Budgetdefizites - Schlimmer als zu Schöffels Zeiten !

  3. Freikaufsaktionen von Wienerwaldflächen, ähnlich Freikauf der Donauauen oder Quadratmeteraktionen wie im NP-Hohe Tauern durch den Ö.A.V. ?

  4. Strikte Vermeidung von Umwidmungen in Bauland durch die Waldkäufer - Wir verlangen eine Garantie durch die N.Ö. Landesregierung, keinerlei weiteren Baulandwidmungen stattzugeben, weil nachweislich mehr als ausreichend Bauland bereits gewidmet wurde.

  5. Ansonsten wäre dies ein gravierender Verstoß gegen Sinn und Wortlaut der Wienerwald - Deklaration. Die Wiener Landesregierung müßte in diesem Fall zum Schutz des Wienerwaldes ebenfalls einschreiten.

  6. Keine Einzäunungen und keinerlei Wege- und Betretungsbeschränkungen durch die neuen, privaten Waldbesitzer im Einklang mit bestehenden Rechtsnormen.

  7. Diesbezüglich sofortige Information der vorgesehenen Waldkäufer unter Mitwirkung der Gemeinden, wonach Grundstückspekulation auszuschließen seien!

  8. Unverzügliche Vorsprache bei allen zuständigen Politikern und Verwaltungsbehörden zum unverzüglichen STOPP des Waldverkaufes in Schutzgebieten.
  9. Wiederverlautbarung der WIENERWALDDEKLARATION samt Maßnahmenkatalog und Evaluierung.

  10. Erstellung und Umsetzung realistischer Waldentwicklungspläne.
Für den Wienerwald als Landschaftsschutzgebiet und teilweisem Naturpark,mit bereits ausgewiesenen Naturwaldreservaten, sollten künftige Widmungen als NATURA 2ooo - Gebiet, oder als Biosphärenreservat,bzw. Biosphärenpark,- oder auch als Nationalpark jedenfalls emotionslos und fachlich begründbar in einer transparenten und nachvollziehbaren M A C H B A R K E I T S S T U D I E sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Bis dahin sollten jegliche Waldverkäufe gestoppt werden !

Fassung zum 12.9.2001

Anschließende Ergänzungen oder Änderungen im Einvernehmen mit dem Österr. Naturschutzbund N.Ö. und dem österr. Alpenverein vorbehalten !


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Letzte Änderung: 2001-09-14 - Stichwort - Sitemap