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Leo's Verkehrstipp im Dezember


Na das Auto hätten wir ja schon im Vormonat sorgfältig auf Vordermann/Frau gebracht. Jetzt können Schnee und Eis und Co. getrost kommen!

Wer sich die Wartezeit bis zur richtigen Kälte schon mal bei adventschwangeren Punschhütten verkürzen und vertreiben will, der sollte gründlich bedenken, dass es dieser Art von stimmungsvollen Getränken eigen ist, eine nicht unbeträchtliche Menge teils auch hochprozentigen Alkohols zu beinhalten, welchen man durch die würzige Zubereitung und den Zusatz von reichlich Zucker und Früchten beim Trinken dann und wann gar nicht vermutet. Dafür geht diese Mischsubstanz aber umso rascher ins Blut über, und schwipps und schwupps ist eine fürs Autofahren bedenkliche und auch gefährliche Promillegrenze erreicht. Wer also mit dem Auto auf diversen Stehbuden unterwegs ist, sollte sich frei und kompromisslos dazu bekennen und sich mit Stolz an den Kinder- bzw. Autofahrerpunsch halten. Der wärmt auch, duftet auch nach Zimt, Nelken und Lorbeer, aber der Kopf und das Reaktionsvermögen bleiben klar und die Feiertage friedlich.

So, jetzt gehts aber ans Weihnachtsgeschenke Kaufen! Rein in die Stadt und rein in die Glitzerwelt der Geschäfte. Aber irgendwo muss man ja das Auto abstellen. Meist sind in den Städten rund um die Shoppingmeilen die Parkgelegenheiten mit Kurzparkzonen belegt. Und häufig sind diese einer Gebührenpflicht unterworfen. Wie und ob dies der Fall ist, und wie lange man das Vehikel überhaupt abstellen darf, ist auf den Zusatztafeln zu erlesen. Also nicht vergessen, entsprechende Kurzparkscheine bereitzuhalten, bzw. Münzgeld für die Automaten. Wär schad, wenn man da auch noch eine erhöhte Taxe aufgebrummt bekommt, wo doch die Geschenke selber eh schon teuer genug sind. Und Strafzetteln unterm christlichen Baum als Ersatz fürs Halskollier machen sich auch nicht grad attraktiv und führen nicht zum Entzücken und weihnachtlichen Entrücken.

Noch ein Achtung aus gegebenem Anlass: Weil man all die Packerln und Sackerln gar nicht gerne die ganze Zeit mit sich herumschleppt, dient das Auto vorübergehend als Zwischenlager. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, die Kauftrophäen möglichst unsichtbar (sprich: Im Kofferraum) zu verwahren, sonst könnts womöglich zu nicht unbedingt erstrebenswerten Überraschungen in Form von eingeschlagenen Seitenscheiben und aufgebrochenen Türen kommen. Und über die persönlichen Gaben, an denen sich unsere Lieben laben sollten, freuen sich dann unliebsame Nichtgemeinte.

So, was brauch ma noch? Ah ja, den Tannenbaum! Wenn er groß und lang ist, und man ihn am Dach transportiert, ists ratsam, ihn gut festzubinden, damit man ihn nicht verliert. Denn der Fahrtwind ist ein Hund, wie man im Volksmund so zu sagen pflegt.

Und wenn man zum Beispiel ein Smart-Auto fährt, ist mitunter sogar die Kennzeichnungspflicht bei überstehender Ladung zu bedenken.

Besinnen wir uns also auch und grad in der besinnlichen Zeit des Jahres unserer Sorgfaltspflicht, damit uns eine rundum harmonische, ungetrübte und keine ungeliebte Bescherung ins traute Heim steht! - Und das nicht nur zur Weihnachtszeit, nein auch im Sommer, wenn es schneit... (?)... oder so ähnlich...


Leo Nemec
www.fahrschuleo.at


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Letzte Änderung: 2004-12-02 - Stichwort - Sitemap