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Protokoll
mit MISCHEK ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH |
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Betrifft, Ort und Teilnehmer |
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Betrifft: |
Wohnbebauung / 40 Wohnungen 1140
Wien Wurzbachtalgasse 23, Stadtgrenze N.Ö. Purkersdorf / Wien
1140 |
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Ort:
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1140 Wien, Herzmanskystraße 2
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Datum: |
15. März 2002 |
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Zeit: |
16:00 bis 17:00 Uhr |
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Teilnehmer: |
ohne Titel |
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Fa. Mischek: |
Fr. Mischek (entschuldigt, nicht
anwesend), Hr. Huck, Hr. Szelianszky |
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BI-Wurzbachtal: |
Hr. Bittner als Anrainer, Fr. Bittner,
Fr. Richlik, Hr. Kernreiter, Hr. Moser, Hr. Proskowitsch |
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Anlässlich der Anrainerbeeinspruchung im Bauverfahren
vom 5.September 2002 wurden seitens der Bauwerberin zwei Bebauungsalternativen
in Aussicht gestellt und vereinbart.
Thema der heutigen Sitzung sollte sein, gemeinsame Lösungsansätze
zu besprechen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Firma
MISCHEK ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH Grundstückseigentümer
ist und bebauen will aber auch die Anliegen der Bewohner des Wurzbachtales
Berücksichtigung finden sollten.
Leider konnte Frau Mischek nicht anwesend sein, es wurden auch keine zwei
Alternativvorschläge mitgebracht und somit wurde nur folgendes vorgelegt
und erörtert:
- das Plandokument Nr. 5640 der MA 21/Stadt Wien, Flächenwidmungs-
und Bebauungsplan (Rotdruck) und die Bebauungsbestimmungen lt. Gemeinderatsbeschluss
vom 23.9.1985,
- ein Baumassenmodell in der Fluchtlinienbegrenzung lt. o.a. Bebauungsbestimmungen
und
- ein Baumassenmodell mit verschwenkter Fluchtlinienabgrenzung in Abweichung
zur Einreichvariante, sowie
- ein Lage- und Höhenplan mit überlagerten IST-SOLL-Fluchtliniendarstellung,
- eine Präsentations-Entwurfsmappe,
- die EINREICHPLÄNE.
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Die Vertreter der Bauwerberin
argumentieren |
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- Die Gebäudekonfiguration ergibt sich, abgesehen von den lt. WBO
§ 96 (1) erlaubten "unwesentlichen Änderungen",
aus den aktuellen Bebauungsbestimmungen.
- Die bebaubare Fläche ist betragsmäßig (Maximalprofil)
minimal unterschritten, auf Erker und sonstige Vorsprünge wurde
verzichtet.
- Der Bauteil C wurde hinter die Baufluchtlinie nordwärts zurückversetzt,
der Bauteil B südwärts, vor die Baufluchtlinie Richtung Wurzbach
vorverlegt.
Höhenentwicklung:
Die tatsächliche Firsthöhe wird im Bauteil C um 79 cm überschritten,
im Bauteil B wurde die erlaubte Höhe unterschritten.
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Zusammenfassung: |
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Standpunkt Bauwerber
- Die hohen Grundstückskosten schließen eine Reduktion des
Bauvolumens aus.
- Wesentliche Änderungen bedingen eine Änderung des Flächenwidmungs-
und Bebauungsplanes.
- Eine mehrjährige Wartefrist wird abgelehnt.
- Die Gebäudeform (T-Form) ist Ausdruck der aktuellen Bebauungsbestimmungen.
- Die Verlegung des oberirdischen Parkplatzes von der NW in die
NO Ecke des Grundstückes wird damit begründet, dass
je Bauplatz lediglich eine Gehsteig Auf- und Überfahrt (GAÜ)
genehmigt wird.
Standpunkt Anrainer, BI
Wurzbachtal
- Die geschlossene Bebauung ist atypisch für das Wurzbachtal und
nicht im Interesse der Anrainer und Bewohner des Wurzbachtales, sowie
der Allgemeinheit und Unterstützer, der Anliegen der Wurzbachtaler,
siehe Unterschriftenliste! Sie fühlen sich durch die laufenden
und geplanten Großbauprojekte überrollt und strapaziert.
- Die Verlegung des oberirdischen Parkplatzes
im gärtnerisch auszugestaltenden Bereich (G-Zone)
ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem rechtsgültigen
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, zumal der betroffene Anrainer
vor Genehmigung des nunmehr in Kraft getretenen Flächenwidmungs-
und Bebauungsplanes das ihm zustehende Recht der Einspruchnahme nicht
mehr in Anspruch nehmen kann !!!!!
- Die Änderung der Fluchtlinienbegrenzung bewegt sich im vorliegenden
Projekt um bis zu 8.5.Meter !!!!!
- Der Anrainer erinnert an die Bereitschaft der Bauwerberin im Zuge
der Bauverhandlung, eine breitere, offenere und niedrigere Bauweise
(Reihenhaus oder Atriumbauweise zu erwirken und macht klar, dass zur
Erreichung dieses Anliegens alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft
werden.
- Die Bürgerinitiative-"Hilfe fürs Wurzbachtal"
ist auf gutem Wege erträgliche Lebensbedingungen für die betroffene
Bevölkerung zu aktualisieren und durchzusetzen.
- Mit Hilfe eines Ansuchens um Ausnahmeregelung lt. § 69 unter
Vorlage eines abgeänderten, mit den zuständigen Behörden
(MA 21,Bezirk,.....) und Anrainern akkordierten Bebauungsvorschlages
ist ein Konsens vorgezeichnet und eine Baubewilligung erreichbar.
Sonstiges:
- Die Bauwerberin hat die Zusendung einer kompletten Partie Einreichpläne
mit Lage- und Höhenplan (Istzustand) für die Kalenderwoche
8 zugesagt.
- Im Anschluss an die Besprechung wurde vor Ort eine gemeinsame Besichtigung
des betroffenen Grundstückes und der Grundstücke der betroffenen
Anrainer durchgeführt.
Verteiler:
Fa.ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH 1190 Wien, Frau Mag. Mischek
Stadtgemeinde Purkersdorf, Hr. Bürgermeister Mag. Karl Schlögl
Bezirksvorstehung 1140 Wien, Fr. Bezirksvorsteherin Andrea Kalchbrenner
Bürgerinitiative-"Hilfe fürs Wurzbachtal"
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