Protokoll mit MISCHEK ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH
    Betrifft, Ort und Teilnehmer
         
    Betrifft: Wohnbebauung / 40 Wohnungen 1140 Wien Wurzbachtalgasse 23, Stadtgrenze N.Ö. – Purkersdorf / Wien 1140  
   

Ort:

1140 Wien, Herzmanskystraße 2

 
    Datum: 15. März 2002  
    Zeit: 16:00 bis 17:00 Uhr  
    Teilnehmer: ohne Titel  
    Fa. Mischek: Fr. Mischek (entschuldigt, nicht anwesend), Hr. Huck, Hr. Szelianszky  
    BI-Wurzbachtal: Hr. Bittner als Anrainer, Fr. Bittner, Fr. Richlik, Hr. Kernreiter, Hr. Moser, Hr. Proskowitsch  
   

 

Anlässlich der Anrainerbeeinspruchung im Bauverfahren vom 5.September 2002 wurden seitens der Bauwerberin zwei Bebauungsalternativen in Aussicht gestellt und vereinbart.
Thema der heutigen Sitzung sollte sein, gemeinsame Lösungsansätze zu besprechen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Firma MISCHEK ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH Grundstückseigentümer ist und bebauen will aber auch die Anliegen der Bewohner des Wurzbachtales Berücksichtigung finden sollten.
Leider konnte Frau Mischek nicht anwesend sein, es wurden auch keine zwei Alternativvorschläge mitgebracht und somit wurde nur folgendes vorgelegt und erörtert:

  1. das Plandokument Nr. 5640 der MA 21/Stadt Wien, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Rotdruck) und die Bebauungsbestimmungen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23.9.1985,
  2. ein Baumassenmodell in der Fluchtlinienbegrenzung lt. o.a. Bebauungsbestimmungen und
  3. ein Baumassenmodell mit verschwenkter Fluchtlinienabgrenzung in Abweichung zur Einreichvariante, sowie
  4. ein Lage- und Höhenplan mit überlagerten IST-SOLL-Fluchtliniendarstellung,
  5. eine Präsentations-Entwurfsmappe,
  6. die EINREICHPLÄNE.

 

 
    Die Vertreter der Bauwerberin argumentieren
   

 

  1. Die Gebäudekonfiguration ergibt sich, abgesehen von den lt. WBO § 96 (1) erlaubten "unwesentlichen Änderungen", aus den aktuellen Bebauungsbestimmungen.
  2. Die bebaubare Fläche ist betragsmäßig (Maximalprofil) minimal unterschritten, auf Erker und sonstige Vorsprünge wurde verzichtet.
  3. Der Bauteil C wurde hinter die Baufluchtlinie nordwärts zurückversetzt, der Bauteil B südwärts, vor die Baufluchtlinie Richtung Wurzbach vorverlegt.

Höhenentwicklung:

Die tatsächliche Firsthöhe wird im Bauteil C um 79 cm überschritten, im Bauteil B wurde die erlaubte Höhe unterschritten.

 

 
    Zusammenfassung:
   

 

Standpunkt Bauwerber

  • Die hohen Grundstückskosten schließen eine Reduktion des Bauvolumens aus.
  • Wesentliche Änderungen bedingen eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes.
  • Eine mehrjährige Wartefrist wird abgelehnt.
  • Die Gebäudeform (T-Form) ist Ausdruck der aktuellen Bebauungsbestimmungen.
  • Die Verlegung des oberirdischen Parkplatzes von der NW – in die NO – Ecke des Grundstückes wird damit begründet, dass je Bauplatz lediglich eine Gehsteig – Auf- und Überfahrt (GAÜ) genehmigt wird.

Standpunkt Anrainer, BI – Wurzbachtal

  • Die geschlossene Bebauung ist atypisch für das Wurzbachtal und nicht im Interesse der Anrainer und Bewohner des Wurzbachtales, sowie der Allgemeinheit und Unterstützer, der Anliegen der Wurzbachtaler, siehe Unterschriftenliste! Sie fühlen sich durch die laufenden und geplanten Großbauprojekte überrollt und strapaziert.
  • Die Verlegung des oberirdischen Parkplatzes im gärtnerisch auszugestaltenden Bereich (G-Zone) ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, zumal der betroffene Anrainer vor Genehmigung des nunmehr in Kraft getretenen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes das ihm zustehende Recht der Einspruchnahme nicht mehr in Anspruch nehmen kann !!!!!
  • Die Änderung der Fluchtlinienbegrenzung bewegt sich im vorliegenden Projekt um bis zu 8.5.Meter !!!!!
  • Der Anrainer erinnert an die Bereitschaft der Bauwerberin im Zuge der Bauverhandlung, eine breitere, offenere und niedrigere Bauweise (Reihenhaus oder Atriumbauweise zu erwirken und macht klar, dass zur Erreichung dieses Anliegens alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden.
  • Die Bürgerinitiative-"Hilfe fürs Wurzbachtal" ist auf gutem Wege erträgliche Lebensbedingungen für die betroffene Bevölkerung zu aktualisieren und durchzusetzen.
  • Mit Hilfe eines Ansuchens um Ausnahmeregelung lt. § 69 unter Vorlage eines abgeänderten, mit den zuständigen Behörden (MA 21,Bezirk,.....) und Anrainern akkordierten Bebauungsvorschlages ist ein Konsens vorgezeichnet und eine Baubewilligung erreichbar.

Sonstiges:

  • Die Bauwerberin hat die Zusendung einer kompletten Partie Einreichpläne mit Lage- und Höhenplan (Istzustand) für die Kalenderwoche 8 zugesagt.
  • Im Anschluss an die Besprechung wurde vor Ort eine gemeinsame Besichtigung des betroffenen Grundstückes und der Grundstücke der betroffenen Anrainer durchgeführt.

Verteiler:

Fa.ZT GMBH/WIENER HEIM WOHNBAUGESMBH 1190 Wien, Frau Mag. Mischek
Stadtgemeinde Purkersdorf, Hr. Bürgermeister Mag. Karl Schlögl
Bezirksvorstehung 1140 Wien, Fr. Bezirksvorsteherin Andrea Kalchbrenner
Bürgerinitiative-"Hilfe fürs Wurzbachtal"