Purkersdorf Forum Archiv 2002
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Ingo Riß ® sagt am 16.04.2002 15:25 zu Omufuma im Himmel:Erster Beitrag

Re: Schlögl trotz Verantwortung fein heraus


"Ein bisschen bedingt verurteilt" ist für 8 Monate bedingt für die unmittelbar tätlichen Polizisten ganz richtig formuliert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - solange gilt die Unschuldsvermutung.
Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft auf Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge (Strafrahmen 1 - 10 Jahre) plädiert. Dem konnte/wollte der Schöffensenat (2 Berufsrichter und zwei Schöffen) aber nicht folgen und sah "nur" fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafrahmen bis 3 Jahre) als erwiesen an.
Auf die Strafzumessung kommt es hier - für die Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit und den Umgang mit den grundsätzlichsten Menschenrechten - aber weniger an. Dass nicht hinweggesehen wird, ist wichtig. Dass das vorgeworfene Handeln Konsequenzen hat, ist wichtig. Bleibt allerdings der fahle Beigeschmack, dass die Stafhöhe auf dem Niveau eines simplen Autoknackers verblieben ist.
Den unmittelbaren (freilich mutmaßlichen) Tätern wurde der Prozess gemacht. War's das dann? Wo bleibt die Rechenschaft der Verantwortlichen der höheren Ebene? Die Spatzen pfeifens ja von den Dächern - die Handlungsweisen der ausführenden Beamten haben ihre grundsätzliche Deckung von oben (man frage nur die Verteidiger Rifaat und Ofner, letzterer immmerhin ehemaliger Justizminister). Auch von ganz oben. Es ist die Denkungsart, wenn man so will das Weltbild, das sich ganz offensichtlich in weiten Teilen des Exekutivapparates festgesetzt hat, die zu Auswüchsen führt wie in der Causa Omofuma. Oder auch zu der völlig überschäumenden Exekutivgewaltanwendung gegen die antifaschistische Demonstration letzten Samstag in Wien, an der Radikale wie der SP-Justizsprecher (und Rechtsanwalt) Jarolim, der grüne Sozialsprecher Öllinger oder auch unsere LIB-Aktivistin Christiane Maringer teilgenommen haben und auch ich teilgenommen hätte, hätte ich nicht die Tochterbetreuung über gehabt.
Da wird zu fragen sein, welche Konsequenzen hat die gerichtliche Aufarbeitung der Causa O. nun innerhalb der Exekutive? Geht man zur Tagesordnung über? Bleibt es dabei: "Nach oben nichts herangetragen"? Ein bisschen Innendienst für die Ausführenden?
Es sei dazu der Oberste Gerichtshof vergleichend herangezogen: Schon ein Ladendiebstahl bewirke im Falle einer Volksschullehrerin den Verlust des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben der Lehrerin (OGH v. 10.10.2001, Zl. 9 ObA 140/01f).

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