Schlagitweit ® sagt am 11.03.2006 11:00: | Nächster Beitrag | |
Förderpreis des österr.GemeindebundesIm folgenden der text der ausschreibung des Förderpreises des österr. Gemeinde- und Städtebundes: WISSENSCHAFTSPREIS 2006 AUSSCHREIBUNG eines Förderungspreises des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes für hervorragende Arbeiten zu kommunalwissenschaftlichen Themen Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund vergeben für das Jahr 2006 zur Förderung von kommunalwissenschaftlichen Arbeiten - Habilitationsschriften, Dissertationen, Diplomarbeiten und andere auf eigenständiger Forschung beruhende Arbeiten - einen Förderungspreis im Gesamtrahmen von € 7.000 Förderfähig sind hervorragende Arbeiten zu kommunalwissenschaftlichen Themen aus folgenden Disziplinen: - Rechtswissenschaft - Politik- und Sozialwissenschaft sowie - Wirtschafts- und Finanzwissenschaft Die Preisverleihung erfolgt in den drei Kategorien: - Diplomarbeiten - Dissertationen - Habilitationen und andere Forschungsarbeiten. Die Höhe der einzelnen Preise beträgt für Diplomarbeiten € 1.500, für Dissertationen € 2.500 sowie für Habilitationen und andere Forschungsarbeiten € 3.000. Die Ausschreibung wendet sich an Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Absolventinnen und Absolventen, Assistentinnen und Assistenten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen Österreichs. Die Bewerber/Innen dürfen zum Zeitpunkt des letztmöglichen Einreichtermins das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Preis soll Ansporn zur Beschäftigung mit Fragestellungen von besonderer Relevanz für die österreichischen Städte und Gemeinden und Anerkennung für herausragende und innovative Leistungen auf diesem Gebiet sein. Im Ergebnis sollten durch diese Arbeiten Ansätze für eine Fortentwicklung der rechtlichen, wirtschaftlichen oder politischen Situation der österreichischen Städte und Gemeinden und ihrer Selbstverwaltung abgeleitet werden können. Es können nur abgeschlossene deutschsprachige Arbeiten eingereicht werden, deren Abschluss zum Zeitpunkt der Ausschreibung dieses Wissenschaftspreises nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Auftragsarbeiten und Arbeiten, die bereits zum Zeitpunkt der Einreichung prämiert wurden, und bereits anderweitig geförderte Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung und Auswahl der eingereichten Arbeiten ist einer vom Österreichischen Gemeindebund und Österreichischen Städtebund bestellten Jury vorbehalten. Ausgenommen von der Teilnahme sind Funktionäre und Mitarbeiter beider Interessenvertretungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nähere Informationen zur Ausschreibung können beim Österreichischen Städtebund bzw. beim Österreichischen Gemeindebund oder im Internet unter www.staedtebund.at oder www.gemeindebund.at eingesehen werden. Der Preis der Kommunen wird in feierlicher Form im Laufe des Wintersemesters 2006/2007 übergeben. Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind berechtigt, die prämierten Arbeiten zumindest auszugsweise zu publizieren bzw. auch nicht prämierte A rbeiten in seinen Publikationen zu veröffentlichen. Die Einreichung der Arbeiten hat in zweifacher Ausfertigung bis längstens 30. Juni 2006 (Einlangen im jeweiligen Sekretariat) wahlweise beim Österreichischen Städtebund, 1082 Wien, Rathaus oder beim Österreichischen Gemeindebund, Löwelstraße 6, 1010 Wien zu erfolgen. Die Einreichungen haben die genaue Angabe des Namens, des Berufes, des Alters, der A nschrift, der Telefonnummer und der E- Mail- Adresse des Preiswerbers/der Preiswerberin zu tragen. Darüber hinaus ist ein Lebenslauf sowie eine Kurzfassung von maximal 1 ½ Seiten über Fragestellung, Methodik und Inhalt der eingereichten Arbeit beizufügen. Wien, im Januar 2006 Der Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes Der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes |
- Förderpreis des österr.Gemeindebundes - Schlagitweit ® - 11.03.2006 11:00 «- Aktueller Beitrag
Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.