Purkersdorf Forum Archiv 2007
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ram ? sagt am 09.03.2007 16:45 zu ps ?:Erster Beitrag

Re: feuerwehrliche beschau


Erklären Sie mir bitte wie Sie auf den Begriff "Hausdurchsuchung" kommen. Der beinhaltet doch was grundlegend anderes wie der Begriff "feuerpolizeiliche Beschau". Oder irre ich da?
"Durchsuchen" nach Wikipedia:
Die Durchsuchung ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung und auch -vollstreckung. Sie ist in den §§ 102-110 der Strafprozessordnung (StPO) normiert.
Die Durchsuchung dient folgenden Zwecken:
1. der Ergreifung eines Täters oder Teilnehmers einer Straftat 2. der Auffindung von Spuren oder Beweismitteln 3. der Beschlagnahme von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen (vgl. § 111 b Abs. 4 StPO)

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