ram ? sagt am 09.03.2007 16:45 zu ps ?: | Erster Beitrag | |
Re: feuerwehrliche beschauErklären Sie mir bitte wie Sie auf den Begriff "Hausdurchsuchung" kommen. Der beinhaltet doch was grundlegend anderes wie der Begriff "feuerpolizeiliche Beschau". Oder irre ich da? "Durchsuchen" nach Wikipedia: Die Durchsuchung ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung und auch -vollstreckung. Sie ist in den §§ 102-110 der Strafprozessordnung (StPO) normiert. Die Durchsuchung dient folgenden Zwecken: 1. der Ergreifung eines Täters oder Teilnehmers einer Straftat 2. der Auffindung von Spuren oder Beweismitteln 3. der Beschlagnahme von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen (vgl. § 111 b Abs. 4 StPO) |
- feuerwehrliche beschau - saurem gablitzer ? - 08.03.2007 21:36
- Re: feuerwehrliche beschau - ps ? - 09.03.2007 14:21
- Re: feuerwehrliche beschau - ram ? - 09.03.2007 16:45 «- Aktueller Beitrag
- Re: feuerwehrliche beschau - verärgertem gablitzer ? - 10.03.2007 00:01
- Re: feuerwehrliche beschau - gurkerl ? - 10.03.2007 23:14
- Re: feuerwehrliche beschau - grrrrr ? - 10.03.2007 23:20
- Re: feuerwehrliche beschau - nölfv ? - 12.03.2007 10:34
- Re: feuerwehrliche beschau - ps ? - 13.03.2007 14:46
- Re: feuerwehrliche beschau - feuerwehrmann ? - 14.03.2007 08:54
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