ps ? sagt am 23.06.2007 14:44 zu rp ?: | Erster Beitrag | |
Re: SturmDie Versicherung zahlt grundsätzlich, wenn ein Baum durch einen Sturm (> 60 km/h) auf das eigene Haus fällt und einen Schaden anrichtet. Dabei ist es egal, ob es sich um den eigenen oder einen fremden Baum handelt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass in der eigenen Eigenheimversicherung die Sparte Sturm eingeschlossen ist. Eine fremde Sturmversicherung kommt dafür prinzipiell nicht auf, eventuell die fremde Haftpflichtversicherung für Grundbesitz. Worauf man immer achten sollte: Wenn der Baum "windschief" ist oder Äste davon morsch sind, kann der Grundbesitzer dafür verantwortlich gemacht werden, wenn etwas passiert. Also Achtung vor Eigenschäden - die Versicherung wird dann eventuell aussteigen, wenn "Baumleichen" vom eigenen Grundstück auf das eigene Haus fallen und einen Schaden anrichten. Was übrigens auch nicht jede Versicherung deckt, das sind die Kosten des Abtransportes, wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück liegt. |
- Sturm - rp ? - 22.06.2007 13:27
- Re: Sturm - plemplem ? - 23.06.2007 10:27
- Re: Sturm - Grundbesitzer ? - 22.06.2007 14:13
- Re: Sturm - kupferdraht ? - 22.06.2007 14:32
- Re: Sturm - rp ? - 22.06.2007 14:54
- Re: Sturm - ps ? - 23.06.2007 14:44 «- Aktueller Beitrag
- Rechtskundiger - rp ? - 22.06.2007 14:56
- Re: Rechtskundiger - Hans-Jürgen Gaugl ® - 22.06.2007 15:56
Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.