Wahlzuckerl ? sagt am 26.09.2008 22:35: | Erster Beitrag | |
Geschenke können beleidigen!Was man sonst nur Kinderschändern nachsagt, nämlich Kinder mit Süßigkeiten in finstere Hausflure zu locken, wird nun wieder von den Großparteien gepflegt: Zuckerln um Wähler in die Wahlzelle zu locken. Rund um solch eine Aktion quellen die Mistkübel über und geben somit Auskunft was hier so verteilt wird. Statt jedoch das Geld vielleicht für das St. Anna Kinderspital zu spenden, wird es für Unsinn vergeudet. So eine Aktion könnte man werbewirksam aufmöbeln: Auf einem Wahlplakat der SPÖ könnte dann stehen: Wie verteilen keine Wahlzuckerln (darunter ein Foto mit Zuckerln eingewickelt in Papier mit ÖVP-Logo) und unter dem Foto steht: Sondern wir tun was für unsere Kinder. Statt Zuckerln eine Spende ans St.AnnaKinderspital. Doch warum ist es nicht so: Es gibt zwei Erklärungen: Die verantwortlichen Personen bei den Parteien glauben wirklich die Kinderschändermethode greift und Wähler laufen wegen ein Feuerzeug oder Kipferl zur Wahlurne und machen aus unsagbarer Dankbarkeit über diese Geschenke ein Kreuzerl bei der Spenderpartei. oder: die Wähler sind wirklich so dumm und die Verantwortlichen wissen um den Erfolg dieser Vorgangsweise. Wie auch immer - kein schönes Zeugnis für die Wähler und eigentlich eine Beleidigung! |
- Geschenke können beleidigen! - Wahlzuckerl ? - 26.09.2008 22:35 «- Aktueller Beitrag
- Re: Geschenke können beleidigen! - bts ? - 02.10.2008 16:08
- Re: Geschenke können beleidigen! - wahlo ? - 26.09.2008 23:21
- Re: Geschenke können beleidigen! - Peterl ? - 27.09.2008 10:36
- Re: Geschenke können beleidigen! - Häferl ? - 27.09.2008 13:28
- Re: Geschenke können beleidigen! - cornwall 1 ? - 27.09.2008 22:19
- Re: Geschenke können beleidigen! - Kreuzerlmacher ? - 28.09.2008 13:17
Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.