Verkehrskontrolle ? sagt am 27.10.2008 11:20: | Erster Beitrag | |
Die Kurzparkzone und die Fussgängerzonegelten anscheinend nicht für alle, zumindest wird mit zweierlei Mass gemessen Beispiel 1: die Mitarbeiterin von 'Group 4' (Privatunternehmen, dass mit dem Abkassieren von Parksündern beauftragt ist) straft sofort ab, sobald ein Fahrzeug in der Fussgängerzone parkt, sogar auf den wohl ursprünglich mal als Parkplatz gekennzeichneten Flächen. Durch die Kennzeichnung suggeriert es Ortsunkundigen, dass Parken dort erlaubt sein könnte, zumal die an der Einfahrt angebrachten Verbotsschilder oft durch Zeitungsaushängern etc kaum zu lesen sind. Aber: ein Fahrzeug von der Volkshilfe (sogar mit SW-Nummertafel, also nicht einmal wohl ortszuhörig) habe ich dort einige Male unbehelligt parken sehen, anscheinend drückt man dort ein Auge zu, nur um dem Fahrer (eher vermutlich Fahrerin) ein paar Schritte zum Büo zu ersparen Beispiel 2: es parkt täglich - und auch den ganzen Tag über - der rote Renault Escpace des Spezerei-Betreibers auf den letzten Parkplätzen in der Kurzparkzone vor der FuZo und bleibt ebenfalls unbehelligt. Da frage ich mich, warum dieses Fahrzeug von der Kontrollmitarbeiterin nicht ein einziges Mal aufgeschrieben wurde. Aber vielleicht gibt es mal einen warmen Kaffee von der Spezerei ... und in diesem Fall müsste diese verbotswidrige Parkerei auch der Polizei längst aufgefallen sein, da die Polizeistation bekanntlich direkt in dem Durchgang gegenüber der Spezerei liegt. Aber naja, vielleicht gibts dafür Mittags mal Würstl fürs Wachzimmer Beispiel 3: ich war Mittags mit meinem Sohn auf dem Spielplatz am Hauptplatz, in dieser Zeit fuhren (und parkten) in einer halben Stunde etwa alleine vier Lieferwagen durch die FuZo und niemand unternahme etwas, obwohl sie teilweise durch ihr Tempo die Kinder und andere Passanten gefährdeten. Abgesehen davon ist die Einfahrt am Tage strikt verboten. Ein Fahrzeug parkte dann wiederum direkt vor dem Spielplatz und der Spezerei, um dort Essen zu fassen. Und die Group-4-Mitarbeiterin stand am Kebab-Stand und muss dies (zumindest einen Teil der Fälle) gesehen haben, aber wieder passierte nichts Fazit: das Parkrecht gilt anscheinend nur für 'normale' Bürger, einige sind aber wohl priviligiert und dürfen gegen Fahr- und Parkverbote verstossen ... |
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