Purkersdorf Forum Archiv 2009
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zufriedener Postkunde ? sagt am 22.04.2009 11:36 zu Postempfänger ?:Erster Beitrag

Re: garnicht seltsam


Ich habe niemals behauptet, dass ein Postbote meinen Grund betreten hat. Nur, dass er mir ein Paket, als er mich auf der Straße antraf gab und meinte, dass die Benachrichtigung, die er in meinem Briefkasten warf, gegenstandslos sei.
Ich habe meinen Briefkasten (wie alle anderen die ich kenne) - keine Ahnung wie Sie es handhaben, an meinem Zaun angebracht. Dort kann man sehr wohl eine Benachrichtigung hinterlassen ohne meinen Grund betreten zu müssen - denn das darf man nämlich nicht, auch wenn Sie es nicht glauben wollen (auch wenn kein Schild "Betreten verboten" angebracht ist).
Und dieser besagte private Zusteller stieg über den Zaun, denn meine Gartentüre war zu. Es darf keiner über meinen Zaun steigen oder meine Türe - wie immer auch öffnen und meinen Grund betreten.
Aber für die privaten Postzusteller ist es natürlich mühsam, eine Benachrichtigung hinterlassen zu müssen, dass sie an dem Tag um diese Uhrzeit noch einmal kommen und dann noch 1x extra herfahren müssen. Da fälschen sie lieber die Unterschrift des Übernehmers, übersteigen sogar Zäune und legen das Paket vor die Haustüre in den Garten. Wenn das Paket dann beschädigt oder gar weg ist, muss sich sowieso der Kunde damit abmühen, um beweisen zu können, dass er das Paket nicht übernommen hat.


Wenn hier jemand ein seltsames Rechtsverständnis hat, dann eher Sie. Denn SIE machen anscheinend einen Unterschied bei den Zustellern ... der von der Post darf, die anderen Zusteller nicht. DAS ist ziemlich ! Wollen Sie damit das ehemalige Monopolunternehmen unterstützen ?
Es ging ja nicht darum, daß jedermann ihr Grundstück betreten darf, sondern lediglich um Postzustellungen. Und dann muß dort gleiches Recht für alle gelten
Außerdem werden die Zusteller kaum über ihren Zaun steigen, sondern lediglich eine aufstehenden oder zu öffnende Pforte benutzen. Und das ist kein Einbruch, nicht einal Hausfriedensbruch. Sonst müssen Sie sich eben ein Schild an ihren Zaum nageln, daß das Betreten für JEDERMANN verboten ist ... dann werden sie eben auch keinePost mehr bekommen, von wem auch immer


Sie haben wirklich ein seltsames Rechtsverständnis.
Also Sie meinen wirklich, dass irgendein Mensch (egal ob von der Post, ein privater Zusteller oder vielleicht auch Sie, weil Sie es gerade möchten) über meinen Zaun steigen und ungefähr 20 m durch meinen Garten gehen darf. Ich nenne sowas im besten Fall unerlaubtes Betreten, da aber mein Gartenzaun überwunden werden muß, vielleicht sogar schon Einbruch...
Noch ist Privatbesitz wohl Privatbesitz und keiner darf meinen Grund betreten, wenn ich es nicht erlaube. Deshalb gibt es eben auch die Einfriedung samt Gartentüre - wer herein will muss anläuten und warten, ob ich ihn hereinlasse.

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