Karren verfahren ? sagt am 05.08.2009 13:51 zu pulover ?: | Erster Beitrag | |
Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästernJetzt haben die Bauhofmitarbeiter neue Parkverbotstafeln zusätzlich hingeschraubt, die Kurzparkzone ist jetzt nicht mehr in der Parkverbotszone. Auch wurde die blaue Markierung erneuert. Die Straße ist deswegen aber auch nicht breiter geworden und daher noch immer fraglich, ob dort überhaupt Parken erlaubt ist (zB auch in der Zeit in der nicht Kurzparken erlaubt ist), und deswegen hat die Polizei ja angeblich auch gestraft. Grundsätzlich gebe ich Dir recht, dass man auch kritisieren darf ohne Vorschläge machen zu müssen. Cambruzzi ist aber Gemeinderat und da erwarte ich mir etwas mehr Konstruktivität. Dann frage ich mich aber auch, wozu es eine/n Verkehrsstadtrat/in gibt, der/die sich in dieser Angelegenheit seltsam schweigsam gibt?! Cambruzzi oder Staffa haben die Verkehrschilder dort nicht aufgestellt. Und wurde auch schon in diesem Forum tagelang über diese Kurzparkzone debattiert - wie man sieht ohne Erfolg. Erst jetzt ist der Bürgermeister bereit sich die Sache anzusehen! Ja, wenns unangenehm wird und in der Zeitung steht, dann muss man halt was tun. Aber man wollte ja nur dem Doktor helfen... |
- Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - pulover ? - 04.08.2009 17:14
- Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - unverständnis ? - 05.08.2009 09:14
- Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - pulover ? - 05.08.2009 10:35
- Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - Karren verfahren ? - 05.08.2009 13:51 «- Aktueller Beitrag
- Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - haftung ? - 04.08.2009 17:59
- Re: Verkehrsschild: vorschläge nicht nur lästern - sowieso ? - 04.08.2009 18:08
Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.