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DESCRIPTION:Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis z
 u 3\,5t dürfen während des Zeitraumes 1.November bis 15.April bei wint
 erlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn\, Schnee
 matsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden\, wenn an allen Räd
 ern Winterreifen angebracht sind.\r\n\r\nAlternativ zu Winterreifen ist 
 es auch zulässig\, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu 
 verwenden – jedoch nur dann\, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhänge
 nden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedec
 kt ist.\r\nAchtung\r\n\r\nDie Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw 
 bis 3\,5t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann\, wen
 n auch gefahren wird.
 
SUMMARY:Beginn Winterreifenpflicht
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