Purkersdorf Online

Zusammenlegung von Gerichten aus...


Der Verfassungsgerichtshof hat festgestelt, dass die Zusammenlegung von
Bezirksgerichten in Oberösterreich gesetzwidrig ist.
Das „Übergangsgesetz“ aus dem Jahr 1920, welches sich im Verfassungsrang
befindet, legt fest, dass Gerichtsbezirke und politische Bezirke
einander nicht „schneiden“ dürfen.
Konsequenz dieser Entscheidung ist u.a., dass die geplante Ankoppelung
von Purkersdorf an das BG Hietzung ebenfalls gesetzwidrig ist.
href="/allgem/2014/03_bezirksgerichte_presseinformation.pdf">Presseaussendung
des Verfassungsgerichtshofes

2014-04-29


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