Purkersdorf Online

ARBÖ: Tipps gegen Nach-Urlaubsüberraschungen


ARBÖ: Praktische Tipps gegen böse Nach-Urlaubsüberraschungen

Versäumte Fristen und die falsche Strafe muss bezahlt werden

- Nach der Rückkehr aus dem Urlaub gibt´s mitunter eine
böse Überraschung: ein gelber Zettel liegt im Postkastl oder klebt an
der Tür, eine Strafverfügung ist bei der Post abzuholen. Beim Lesen
wächst das Misstrauen: Zu schnelles Fahren, obwohl das Auto in der
Werkstatt war? Da kann etwas nicht stimmen! Doch für einen Einspruch
ist es zu spät, alle Fristen sind längst verstrichen. Die
ungerechtfertige Strafe muss bezahlt werden. Ärger steigt hoch. Wie
kann so etwas passieren? Man war schließlich im Urlaub.

"Die Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem ein amtliches
Schriftstück zugestellt ist. Und zugestellt ist das Schriftstück
nicht erst dann, wenn es vom Postamt abgeholt wird", warnt die
Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates, Dr. Barbara Auracher-Jäger. Denn
die Zustellung erfolgte genau mit dem Tag, "an dem das Schriftstück
erstmals zur Abholung bereitgestellt wurde", formuliert die
ARBÖ-Expertin den feinen Unterschied.

Dr. Auracher-Jäger: "Ist der Empfänger nicht zu Hause und kann ihm
der Postbote das Schriftstück nicht persönlich übergeben, muss er
schriftlich aufgefordert werden, zu einem bestimmten Zeitpunkt, der
nie am selben Tag sein darf, anwesend zu sein." Klappt es auch
diesmal nicht, wird der Brief beim Postamt "hinterlegt". Dort muss er
mindestens zwei Wochen aufbewahrt werden. Kommt der Urlauber
innerhalb dieser Zeit zurück und holt sich den Brief ab, ist ein Teil
der Frist schon verstrichen, denn als Zustellungstermin gilt der
erste Tag, an dem der Brief bei der Post hinterlegt wurde. Für
Einsprüche wird es knapp, weil gerade im Verkehrsbereich viele
Fristen nur zwei oder drei Wochen lang laufen.

Von der Hinterlegung bei der Post muss der Empfänger auf alle
Fälle verständigt werden. In diesem Formular ("gelber Zettel") muss
vor allem der Beginn und die Dauer der Abholfrist bekannt gegeben
werden und bei welchem Postamt das Schriftstück liegt. Der "gelbe
Zettel" muss entweder - in dieser Reihenfolge - in den Briefkasten
geworfen werden, an der Abgabestelle zurückgelassen werden und wenn
dies nicht möglich ist, an der Eingangstür angebracht werden. Pech
für die Betroffenen, sollte der gelbe Zettel entfernt oder beschädigt
werden: die Zustellung ist trotzdem gültig.
Was tun, um zu retten was noch zu retten ist?

* Amtliche Schriftstücke so schnell wie möglich vom Postamt abholen.

* Falls urlaubsbedingt Einspruchsfristen versäumt wurden, rasch der
Behörde schreiben und nachweisen, dass man auf Urlaub war: das kann
mit Hilfe von Flugtickets, Hotelbuchungen usw. geschehen.

"Auf gar keinen Fall dürfen hinterlegte Schriftstücke ignoriert
werden", rät die ARBÖ-Rechtsexpertin. Wer auf Nummer sicher gehen
will und sich gegen böse Nachurlaubs-Überraschungen wappnen will, tut
gut daran, längere Urlaubsaufenthalte oder sonstige Abwesenheiten
beim Postamt bekannt zu geben. Schon vor der Abreise.

2003-08-03


AnfangZum Anfang der Seite
Letzte Änderung: 2020-01-17 - Stichwort - Sitemap