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Erfolg für Purkersdorfer Rechtsanwalt Dr. Riß

Wie in einigen Medien zur Zeit berichtet wird, ist im Fall des
überregional aufsehenerregenden Falls der Erschießung eines LKW-
Fahrers durch einen Polizisten eine interessante Entwicklung
eingetreten. Der Purkersdorfer Rechtsanwalt Dr. Ingo Riß ist dabei für
die Witwe des Opfers - offenbar erfolgreich - tätig:

Dazu die Original- APA-Presseaussendung:

Prozess zu erschossenem Amokfahrer: Polizeieinsatz war rechtswidrig

Unabhängiger Verwaltungssenat: Notwendigkeit der Nothilfe
konnte "nicht glaubhaft gemacht werden"

Jene Amtshandlung, bei der am 11. Jänner ein rumänischer Lkw-Fahrer in
der Wiener Innenstadt erschossen worden ist, war rechtswidrig. Das hat
am Mittwoch eine Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS) ergeben. Die Notwendigkeit der Nothilfe "konnte nicht glaubhaft
gemacht werden", sagte Verhandlungsleiter Hermann Leitner bei der
Urteilsverkündung. Den tödlichen Waffengebrauch gegen Nicolae J.
erachtete er "weder als Maß haltend, noch als verhältnisgemäß und
daher unzulässig".

Der Verhandlungsleiter ortete zudem Unterschiede in der
Herangehensweise von Bezirkskräften und der Spezialeinheit Wega.
Letztere hätten versucht, gemäß ihrer Schulung taktisch eine
Deeskalierung herbeizuführen, während die übrigen Beamten, zu denen
auch der Schütze gehörte, "ohne Informationen einzuholen" sofort
lebensgefährdende Maßnahmen - also den Schusswaffengebrauch -
ergriffen hätten. Der bis dahin unbescholtene Rumäne war nach einer
Amokfahrt quer durch Wien, die er offenbar in einem psychischen
Ausnahmezustand verübte, von einem Sicherheitswachebeamten erschossen
worden.

Gegen UVS-Urteil kein Rechtsmittel zulässig

Das Verfahren war von der Witwe des Lkw-Fahrers angestrengt worden.
Wie Anwalt Ingo Riss zur APA sagte, gehe es jetzt vorrangig darum,
dass ein Strafverfahren anhängig wird. Über weitere "zivile Schritte" -
etwa Schadenersatzforderungen an die Republik - werde er mit seiner
Mandantin beraten. Gegen das UVS-Urteil ist kein Rechtsmittel zulässig.

Derzeit sind gegen den Schützen im Landesgericht Wien gerichtliche
Vorerhebungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Tötung unter
besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig. Wie Pressesprecher Otto
Schneider von der Staatsanwaltschaft Wien der APA erklärte, ist in
wenigen Tagen mit der Entscheidung über eine Anklageerhebung zu
rechnen.

Tödlicher Schuss aus 10,55 Metern Entfernung

Der Rumäne hatte nach seiner Amokfahrt am 11. Jänner in der
Augustinerstraße mit einem Messer mehrere Beamte bedroht. Als er
seinen Lkw verlassen hatte, war der Mann zunächst in einer Nische
gestanden, bevor er erneut das Fahrzeug erklomm und vor - und
zurücksetzte. Danach gab ein Wega-Beamter einen Warnschuss ab, worauf
J., der mittlerweile wieder aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, durch
eine Passage auf einen Sicherheitswachebeamten aus dem Bezirk zulief.
Im Zuge der Verfolgung fiel der tödliche Schuss aus einer Entfernung
von 10,55 Metern.

2004-08-19


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