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Einspruchsfrist für Wählerverzeichnis


Einspruchsfrist für Wählerverzeichnis

Am Sonntag, 6. März 2005, wählen bekanntlich
die niederösterreichischen Kommunen ihre Gemeinderäte.

Bis einschließlich Montag, 10. Jänner 2005, werden daher in den
Gemeinden jedenfalls zu den Amtsstunden
die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
In dieser Zeit und bis zum 13.1. sind auch Einsprüche möglich, und
zwar schriftlich oder mündlich: Bei der mündlichen Form ist auf die
Anfertigung eines Protokoll zu achten
Wer sich sicher sein will, ob er bei der Gemeinderatswahl wählen darf,
sollte auf der Gemeinde ins Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und
– wenn notwendig – eine Reklamation machen.

Einsprüche können von allen erhoben werden, und zwar auf Streichung
einer Person oder auf Aufnahme einer Person ins Wählerverzeichnis.

2005-01-07


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