AK: Regierung bei Bahn-Sicherheit säumig - ============================================= Sicherheit auf Schienen kommt unter die Räder Schienengüterverkehrsmarkt seit Mitte März liberalisiert - AK fordert von Regierung gesetzliche soziale und technische Standards ein
Seit Mitte März darf jede Bahn Güter grenzüberschreitend eu-weit transportieren - aber die Regierung ist noch immer säumig bei den gesetzlichen sozialen und technischen Bestimmungen, warnt die AK heute, Dienstag, anlässlich des im Ministerrat eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Eisenbahngesetzes. Die Regierung muss endlich einheitliche verbindliche Regeln erlassen, um den geöffneten Schienengüterverkehrsmarkt sicher und fair zu gestalten.
Seit der Marktöffnung am 15. März dürfen nationale und internationale Bahnen von Italien quer durch Österreich bis Dänemark Güter transportieren. Jedoch in dem im Ministerrat vorgelegten Entwurf zur Änderung des Eisenbahngesetzes fehlen dafür die nötigen Rahmenbedingungen, kritisiert die AK. Die Sicherheit wird unter die Räder kommen. Denn Eisenbahnverkehrsunternehmen dürfen selbst die Anforderungen an rollendes Material vorgeben sowie technische Voraussetzungen, Aus- und Weiterbildung, Unfallvorschriften und Selbstrettung bei außergewöhnlichen Ereignissen. So gibt es auch nur unzureichende inhaltliche Anforderungen, unter welchen Bedingungen ein Eisenbahnunternehmen seinen Betrieb aufnehmen und fortführen darf. Wegen fehlender konkreter Vorgaben bleibt ebenfalls völlig unklar, wer die einzelnen Unternehmen etwa beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz überprüft.
Vorteile werden jene Bahnen haben, die auch bei sicherheitsrelevanten Anforderungen niedrige Standards haben. Insbesondere durch die EU-Erweiterung sind Wettbewerbsverzerrungen vorprogrammiert. Die AK befürchtet, dass durch den Wettbewerbsdruck Unternehmen und Mitarbeiter zu sicherheitsgefährdenden und illegalen Praktiken genötigt werden.
Die derzeit unklaren gesetzlichen Regelungen führen dazu, dass der Wettbewerb nur zu Lasten des Personals, der Sicherheit und der Qualität geführt werden wird. Der Verkehrsminister muss endlich die Versäumnisse nachholen und einheitliche und allgemein gültige Vorschriften erlassen, wie eine Eisenbahnbau-, Verkehrs- und Betriebsverordnung, Einsatzbedingungen des fahrenden Personals und der Betriebsbediensteten, gleiche Bestimmungen über Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Personaleinsatz sowie Bestimmungen über Bauart und Genehmigung der Fahrbetriebsmittel, also der Waggons und Loks. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch künftig die Eisenbahn eines der sichersten Verkehrsmittel bleibt.
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