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Hirschengartenteich: Antrag zum Naturdenkmalschutz
An die
Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung
Zu Handen Herrn Mag. Peter Janak
Leopoldstr. 21
A-3400 Klosterneuburg
Betreff: Hirschengartenteich in Mauerbach
Sehr geehrter Herr Magister Janak!
Ich ersuche hiermit die BH Wien-Umgebung, eine Prüfung nach
Paragraph 9 des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes
(Naturdenkmalschutz) für den Hirschengartenteich in Mauerbach im
Rahmen des im beiliegenden Katasterlageplans eingezeichneten Areals
des geplanten Retentionsbeckens vorzunehmen. Es sollte sämtliche
Flächen beinhalten, die der Markgemeinde Mauerbach gehören und als
solche auch auf dem Plan gekennzeichnet sind.
Beiliegende pflanzenökologische Gutachten von Universitätsprofessor
Dr. Kurt Zukrigl, sowie die Stellungnahme des Niederösterreichischen
Naturschutzbundes durch Herrn Prof. Dr. Friitz und Mag. Margit
Gross, Die Statistik des Dr. Stojaspal über die Amphibienpopulation
und Beobachtungen von Frau Ursula Prader untermauern die
Notwendigkeit der Schutzstellung. Die wichtigsten Begründungen sind
wie folgt:
Seltenheit und Schutzwürdigkeit des Schwarzerlenwaldes im
Einzugsbereich des Hirschengartenbaches und auf ehemaligem
Teichboden,
Schutzwürdigkeit der Pflanzengesellschaft auf dem Damm,
Einmaligkeit des Vorkommens der Sumpf-Calla (auch Drachenwurz, Calla
palustris), ganz besonders in dieser Anzahl, und ihrer
Begleitvegetation,
Anzahl und Zusammensetzung der Amphibienpopulation (Braunfrösche,
Kammolch, Bergmolch, Teichmolch, Feuersalamander, (Angaben von Dr.
Franz Stojaspal, Hauptstr. 1006, 3001 Mauerbach),
Vorkommen von Graureiher, Schwarzstorch, Silberreiher (Beobachtung
von Ursula Prader, Grüne Plattform Mauerbach, u.a.),
Vorkommen der Sumpf-Schildkröte (Beobachtung von Prof. Dr. Zukrigl),
Vorkommen vom Biber (Castor fiber).
Weitere, essentielle Begründungen ergeben sich aus den Richtlinien
und Bestimmungen der NATURA 2000, nach denen das Gebiet gemäß der
Vogelschutzrichtlinie (VS Geb.11, Wespenbussard, Grauspecht,
Schwarzspecht, Neuntöter, Halsbandschnäpper, Gelbbauch-Unken) und
der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FHH Geb.11, Erlen-Eschen-
Weidenauen) unter Schutz zu stellen ist (Verschlechterungsverbot!)
und den Vorgaben der Biosphärenpark-Wienerwald-Planung, nach der
alle bachbegleitenden Auwälder im Wienerwald erhaltens- und
schützenswert sind. Alle Amphibien sowie die Sumpf-Calla
(Drachenwurz= Calla palustris) sind ohnehin durch das NÖ
Naturschutzgesetz geschützt (§11 Abs.3, bzw. §11 Abs.2).
Das geplante Retentionsbecken im Bereich des Hirschengrabenbaches
stellt in der derzeit konzipierten Fassung eine konkrete Bedrohung
aller schützenswerten und erhaltenswerten Aspekte des genannten
Areals dar, ganz besonders die geplante Absenkung des Wasserspiegels
des Grundteiches. Auch die Abholzung des Waldes auf dem alten Damm
erscheint im Gesamtzusammenhang der Schutzwürdigkeit des Gebietes
als sinnlos und unnötig. Die Abänderung der naturgewachsenen
Dammvegetation in ein versteinertes Bauwerk ist auch aus anderen
Gründen als denen des Naturschutzes nicht wünschenswert
(Landschaftsbild). Da es durchaus naturschutzverträgliche
Alternativen zu dem geplanten Stauwerk gibt, die offensichtlich von
den Verantwortlichen dieses Projektes nicht einmal erwogen werden,
ist es unabdinglich, alle gesetzlichen Schutzmöglichkeiten
wahrzunehmen und zu realisieren, um die Erhaltung dies einmaligen
und ungewöhnlichen Naturraumes zu gewährleisten. Seine Zerstörung
würde auch die Sinnhaftigkeit der Verwirklichung der NATURA 2000
Richtlinien und die Errichtung eines Biosphärenparks Wienerwald
infrage stellen, bevor diese Konzepte überhaupt konkret Fuß fassen
können.
In der Erwartung auf baldige positive Maßnahmen Ihrerseits,
verbleibe ich hochachtungsvoll
Dr. Dieter Armerding
Dr. Dieter Armerding
Biologe
Donaustr. 73
A3421 Höflein a.d. Donau
Tel. 02243-80680
e-Mail: dieter-armerding@telering.at
P.S.: Der beste Zeitpunkt für eine Begehung wären die Monate Mai/
Juni (erste Hälfte)
Anlagen:
1. Pflanzenökologisches Gutachten von Univers. Professor Dr.
Kurt Zukrigl
2. Stellungsnahme Naturschutzbund Niederösterreich, Dr. Peter
Fritz,
Mag. Margit Gross
3. 3 Fotos vom Hirschengartenteich, 2 Flugaufnahmen des
Teichareals eines mit Kartause
4. Katasterplan mit Stauwerk
5. Kopie der NÖ InterMap-Karte 1:5,000 des Hirschengartenteichs
und der Umgebung, gedruckt von der Website der NÖ Landesregierung
(NATURA 2000 Karten)
Ergeht an:
Amt der NÖ Landesregierung, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, DI Ernest
Reisinger
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Forstwirtschaft, Dr. Gerfried
Koch
Biosphärenparkmanagement, Mag. Günther Loiskandl
Stadt Wien, Landeshauptmann, Bürgermeister Dr. Michael Häupl
NÖ Unweltanwaltschaft
Umweltbundesamt
NÖ Gebietsbauamt II, Grazer Str. 52, 2700 Wiener Neustadt (Dr. Jutta
Edelbauer)
Bgm. von Mauerbach: Gottfried Jelinek
Vbgm. Von Mauerbach: KR Alfred Graf
Umweltgemeinderat Mauerbach: Ing. Gottried Wild
Grüne Plattform Mauerbach, z.H. von Ursula Prader
Österreichischer Naturschutzbund, Wien/ NÖ
FA Werner Consult: DI Dr. Georg Hinterleitner
WWF Österreich
Naturhistorisches Museum, Abt. Ökologie (Mag. R. Gayl)
Der Antrag wurde am 22.10.2004 per Einschreiben an die BH WU
geschickte. Die kompletten Unterlagen gingen am 25.10. auch per
Einschreiben an Dr. Edelbauer. Der größere Teil des Verteilers wurde
am 25.10.2004 per Post abgeschickt.