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Steinbrucherweiterung Gaaden - ResolutionRESOLUTION zur geplanten Erweiterung des Steinbruches Gaaden beschlossen von der Jahreshauptversammlung des Naturschutzbund NÖ in Tulln am 30.10.2004 Der Naturschutzbund NÖ stellt fest, dass der Abtrag und die Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Höhenrückens in der Größenordnung des Mitterotter III zur geplanten Erweiterung des „Steinbruchs Gaaden“ im Naturpark Föhrenberge und Landschaftsschutzgebiet Wienerwald einen nachhaltig negativen und besonders schwerwiegenden Eingriff in die Landschaft darstellt. Es sind erhebliche Beein- trächtigungen des betroffenen Ökosystems nicht nur im Abbaubereich, sondern auch in dessen Umfeld zu erwarten. Die Größenordnung des Eingriffes in das Landschaftsgefüge und die zu befürchtenden Veränderungen können durch keinerlei Auflagen durch die Behörde, welcher Art auch immer, auf Dauer nicht einmal annäherungsweise kompensiert werden. Eine „standortgerechte Rekultivierung“ in der Art und Weise, wie dies im betreffenden Bescheid vorgeschrieben und als Voraussetzung für die Bewilligung gefordert wird, erscheint daher aus fachlicher Sicht für einen absehbaren Zeitraum völlig unmöglich.
Wir stellen daher fest, dass die Naturverträglichkeit der Erweiterung nicht gegeben ist und daher die naturschutzbehördliche Bewilligung (MDW2-NA-0458 vom 23.7.2004) im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz, zum Verschlechterungsverbot nach NATURA-2000 und zur ALPENKONVENTION steht.
Wir sprechen uns entschieden gegen die Erweiterung des Steinbruches Gaaden aus und fordern die unverzügliche Aufhebung des Bescheides sowie die Einstellung des Verfahrens zur Erweiterung des Steinbruches Gaaden im Naturpark Föhrenberge. Daher darf in diesem sensiblen Schutzgebiet auch keine weitere Rodungsbewilligung mehr erteilt werden !
E I N S T I M M I G , d.h. ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen
angenommen ! Alserstraße 21/1/5, 1080 Wien Tel: 01-402 93 94, Fax: 01-402 92 93, email: noe@naturschutzbund.at Wien, am 9.9.2004 Herrn Bezirkshauptmann BH Mödling 2340 Mödling Steinbruch in Gaaden Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann, obwohl dem Naturschutzbund NÖ keine Parteienstellung im Verfahren zukommt, geben wir folgendes zu bedenken. Die Abtragung und irreversible Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Bergzuges innerhalb eines mehrfach geschützten Gebietes (darunter auch EUROPASCHUTZGEBIET) in der Größenordnung des Mitterotter III ist aus gesamtheitlicher, physiogeographischer Sicht zweifelsfrei geeignet, nicht nur im engeren Bereich, sondern auch im weiteren Umfeld des beantragten Abbaufeldes um weitere ca. 16 ha (bei einem Gesamtabbau von ca. 18 plus 4 plus ca. 16 ha = insgesamt ca. 38 – 40 ha !!) sämtliche ökologisch maßgeblichen Parameter, wie z.B.
Dabei können schwerwiegende negative Folgewirkungen in mikro- und auch mesochorischer Größenordnung keinesfalls ausgeschlossen werden. Vielmehr sind diese nicht nur während des langen Abbauzeitraumes, sondern auch für die anschließende Zeit der „Renaturierung über längere Zeiträume“ hinweg zwangsläufig zu erwarten, bzw. müssen diese aus fachlicher Sicht sogar befürchtet werden. Der Abtrag und die völlige, ersatzlose Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Höhenrückens in der Größenordnung des Mitterotter III stellt somit logischerweise nicht nur einen nachhaltigen, sondern auch einen besonders schwerwiegenden Eingriff dar, und somit auch eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Ökosystems, nicht nur im Abbaubereich, sondern auch in dessen Umfeld dar, in einem Landschaftsschutzgebiet und Naturpark! Schon alleine infolge der Größenordnung des Eingriffs in das Landschaftsgefüge können die zu erwartenden / zu befürchtenden maßgeblichen Veränderungen in mesochorischer Größenordnung daher auch durch keinerlei Vorschreibungen, welcher Art auch immer, auf Dauer auch nur näherungsweise kompensiert werden. Der geplante Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet durch völlige Beseitigung des Mitterotters III wäre daher logisch und nachvollziehbar eine maßgebliche, erhebliche und irreversible Verschlechterung im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz und zum Verschlechterungsverbot gemäß NATURA 2000, wie auch zur ALPENKONVENTION. Weil nach unserer Ansicht der bereits erlassene Bescheid diese Überlegungen nicht berücksichtigt, halten wir diesen nicht für gesetzeskonform und behalten uns vor, die zuständigen Einrichtungen der EU damit zu befassen. Die von Herrn DI Bernd Skyva als Obmann des Schöffelvereins in seiner Beschwerde am 19.8.2004 angeführten Argumente halten wir für voll zutreffend und werden diese auch von uns vertreten. Eine Möglichkeit für den „Baukontor Gaaden“ bestünde in der Annahme
des bereits vorgeschlagenen Kompromisses, siehe ÖKO-Text 1/95, S.58,
herausgegeben von ÖGÖ und ÖGNU, jetzt Umweltdachverband, welche die
totale
Abtragung des landschaftsprägenden Mitterotter III vermeidet, dem
Konsenswerber jedoch noch eine zumutbare und großzügige
Abbaumöglichkeit für ca. 20 – 30 Jahre einräumen würde. Bei dieser
Abbauvariante könnten die gravierenden Interessenskonflikte
(hinsichtlich Abbau eines ganzen Bergrückens) und die damit
verbundenen jahrelang zu erwartenden Verfahrensfolgen samt
beträchtlichen Kosten für alle direkt und indirekt Beteiligten
weitgehend vermieden werden.
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