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Sicher Radfahren bei Schnee

Sicher Radfahren bei Schnee

VCÖ: Zahl der „All-Wetter-Radler“ nimmt in Österreich zu

– Schneefall und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sorgen für schwierige Fahrverhältnisse. Auch für die wachsende Zahl der „All- Wetter-Radler“. Damit man auch in der kalten Jahreszeit mit dem Rad sicher unterwegs ist, sind einige zusätzliche Sicherheitstipps zu beachten. Der VCÖ appelliert zudem an jene, die mit dem Auto unterwegs sind, besonders im Winter auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen. – Die Zahl jener, die auch im Winter ihr Fahrrad benützen, nimmt zu. „Damit man auch bei Schneefahrbahnen sicher unterwegs ist, sind zusätzliche Sicherheitstipps zu befolgen“, betont VCÖ-Sprecher Christian Gratzer. Der VCÖ empfiehlt weniger Reifendruck, den Sattel niedriger zu stellen, so dass beide Füße bequem den Boden erreichen sowie vorsichtiger zu bremsen. An Autofahrende appelliert der VCÖ, auch im Winter gegenüber Radfahrende aufmerksam zu fahren. „Viele Autofahrer rechnen im Winter nicht mit Radfahrern, übersehen diese und bringen sie so in sehr gefährliche Situationen“, schildert VCÖ-Sprecher Gratzer. Besonders bei rutschiger Fahrbahn ist es wichtig, dass beim Überholen der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Die VCÖ-Tipps für sicheres Radfahren im Winter:

· Rad regelmäßig pflegen: Gerade im Winter sind gute Beleuchtung und perfekt funktionierende Bremsen wichtig. · Die Bremszüge einfetten, damit sie nicht einfrieren können. Beschichtete Bremszüge und Hydraulikbremsen sind gegen gefrierendes Wasser unempfindlich. · Weniger Reifendruck: Im Winter etwas Luft aus den Reifen lassen, das verbessert den Straßenkontakt. · Sattel so niedrig stellen, dass beide Füße bequem den Boden erreichen. · Umsichtig und langsam fahren. Bei nasser und glatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg. Die Geschwindigkeit reduzieren, besonders in Kurven. · Vorsichtig bremsen. In der Regel nur die Hinterbremse verwenden. Beim Verwenden der Vorderbremse die so genannte „Stotterbremsung“, d.h. in kurzen Intervallen Bremse ziehen und wieder auslassen, anwenden. · Keine ungeräumten Radwege benützen: Wenn der Radweg nicht von Schnee geräumt ist oder wenn dieser vereist ist, ist die Radwegbenützungspflicht aufgehoben. Radfahrer dürfen auf Straßen mit Radwegen die Fahrbahn benützen. · Rückfragehinweis: VCÖ-Kommunikation, Christian Gratzer, Tel. (01) 8932697, (0699)18932695

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Letzte Änderung: 2024-02-17 - Stichwort - Sitemap