Anmeldung zur Taufe
Zuständig ist immer die Pfarre des
Haupt-Wohnsitzes des Kindes
Erforderlich sind:
-
Meldezettel des Kindes
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Taufscheine der Eltern
-
Wenn Eltern verheiratet: kirchlicher Trauungsschein /
Heiratsurkunde
Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich
Voraussetzung für Paten:
- geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
- 16. Lebensjahr vollendet
- katholisch und gefirmt
- Taufschein des (der) Taufpaten mit Vermerk der Firmung
- Wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
- Angabe von Beruf, Wohnadresse des (der) Paten
Bei der Anmeldung der Taufe wird ein
Termin für ein Taufgespräch
mit dem Pfarrer vereinbart.
Wenn alle Dokumente überprüft
wurden und das Taufgespräch geführt wurde (beides in der
Pfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes) kann der Tauftermin
festgelegt werden.