Anmeldung zur Eheschliessung
Zuständig
ist immer die Pfarre des Hauptwohnsitzes von einem der Partner
Welche Dokumente sind erforderlich
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Von ledigen Personen
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Taufscheine
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Geburtsurkunden
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Meldezettel
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Amtlicher Lichtbildausweis (falls die Brautleute dem Pfarrer
nicht persönlich bekannt sind)
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Von Personen, die eine oder mehrere nicht kirchlich
geschlossene Vorehen hatten zusätzlich:
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Heiratsurkunde(n)
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Sterbeurkunde(n),falls der (die) Partner verstorben ist (sind)
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das (die)Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
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Eidesstaatliche Erklärung(en), dass diese Ehe(n) nicht
kirchlich geschlossen (Manifestationseid)
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Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten zusätzlich
- Trauungscheine
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Sterbeurkunde(n) bzw. eine staatliche Todeserklärung,
falls die/der Partner verstorben ist/sind
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Wurde die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten
ungültig erklärt, das Urteil der zweiten Instanz
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Eventuell Scheidungsurteile mit Bestätigung der
Rechtskraft
Wenn alle Dokumente überprüft
wurden und das Brautgespräch geführt wurde (beides in der
Pfarre des Haupt-Wohnsitzes von einem der Partner) kann der
Trauungstermin in der Pfarre oder auswärts festgelegt werden.