Anmeldung zur Eheschliessung
H O M E
Pfarre St. Jakob
Berichte
Zuständig ist immer die Pfarre des Hauptwohnsitzes von einem der Partner
Welche Dokumente sind erforderlich
- Von ledigen Personen
- Taufscheine
- Geburtsurkunden
- Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweis (falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind)
- Von Personen, die eine oder mehrere nicht kirchlich geschlossene Vorehen hatten zusätzlich:
- Heiratsurkunde(n)
- Sterbeurkunde(n),falls der (die) Partner verstorben ist (sind)
- das (die)Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
- Eidesstaatliche Erklärung(en), dass diese Ehe(n) nicht kirchlich geschlossen (Manifestationseid)
- Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten zusätzlich
- Trauungscheine
- Sterbeurkunde(n) bzw. eine staatliche Todeserklärung, falls die/der Partner verstorben ist/sind
- Wurde die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten ungültig erklärt, das Urteil der zweiten Instanz
- Eventuell Scheidungsurteile mit Bestätigung der Rechtskraft
Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Brautgespräch geführt wurde (beides in der Pfarre des Haupt-Wohnsitzes von einem der Partner) kann der Trauungstermin in der Pfarre oder auswärts festgelegt werden.