Sozial_ist ® sagt am 18.09.2011 16:34: | Erster Beitrag | |
KleinmaschinenbrigadeIrgendwie kann ich den Beitrag im Amtsblatt nicht verstehen. Auszug :Mit einer Verwaltungsstrafe haben daher zu rechnen: 1) Die Kleinmaschinenbrigade könnte einerseits gem 79 Abs. 1 Ziff.7 AWG 2002 (Strafrahmen: 730 bis 36.340 ) bzw. gem 79 Abs. 2 Ziff.6 AWG 2002 (Strafrahmen: 360 bis 7.270 ) wegen fehlender Sammlerberechtigung bestraft werden. Also warum wird diese "Kleinmaschinenbrigade" denn nicht belangt, wenn sie doch diese Übertretung begeht ? Wer würde denn diese Verwaltungsstrafe gutgeschrieben bekommen? Ich finde es einunlogisches Verhalten der Verwaltung auf einen solchen Geldsegen zu verzichten. Vielleicht kann mir ja irgendwer hier im Forum das erklären. |
- Kleinmaschinenbrigade - Sozial_ist ® - 18.09.2011 16:34 «- Aktueller Beitrag
- Re: Kleinmaschinenbrigade - purkersdorferin1 ® - 18.09.2011 19:35
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