purkersdorferin1 ® sagt am 18.09.2011 19:35 zu Sozial_ist ®: | Nächster Beitrag | |
Re: KleinmaschinenbrigadeIrgendwie kann ich den Beitrag im Amtsblatt nicht verstehen. Auszug :Mit einer Verwaltungsstrafe haben daher zu rechnen: 1) Die Kleinmaschinenbrigade könnte einerseits gem 79 Abs. 1 Ziff.7 AWG 2002 (Strafrahmen: 730 bis 36.340 ) bzw. gem 79 Abs. 2 Ziff.6 AWG 2002 (Strafrahmen: 360 bis 7.270 ) wegen fehlender Sammlerberechtigung bestraft werden.Das kann ich natürlich auch nicht, Geldsegen ist wahrscheinlich ein bisschen stark übertrieben als Strafe für den Abtransport von für uns wertlosem Kram, wo doch angeblich die Müllentsorgung sooooo teuer ist, warum freut man sich nicht als Gemeinde, wenn andere das gratis machen???? Pecunia non olet.... Und über alles wacht die "Bewilligung"! |
- Kleinmaschinenbrigade - Sozial_ist ® - 18.09.2011 16:34
- Re: Kleinmaschinenbrigade - purkersdorferin1 ® - 18.09.2011 19:35 «- Aktueller Beitrag
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