Maria Stattin, VD ® sagt am 06.06.2012 10:11: | Erster Beitrag | |
Schulische NachmittagsbetreuungSchulische Nachmittagsbetreuung – Aufklärung und Klarstellung Die schulische Nachmittagsbetreuung kann, richtig geplant, richtig durchdacht und organisiert, in Kombination mit einem bestehenden Schülerhort eine gute Sache sein. Für die Schulen ist vorgesehen, dass bis zu 25 Kinder von einer Lehrerin ein bis zwei Stunden betreut werden. Die Lehrerstunden sind nicht – wie vielfach erklärt – Hausübungsstunden, sondern so genannte gegenstandsbezogene Stunden, in denen mit den Kindern gearbeitet wird. Diese Stunden sind vergleichbar mit einer unverbindlichen Übung und betreffen auch nicht zwangsläufig Kinder, die dieselbe Klasse besuchen. Reine Hausübungsstunden müssen von den Lehrerinnen nicht übernommen werden. Vor und nach der gegenstandsbezogenen Lernzeit werden die Kinder von anderen PädagogInnen betreut, das heißt sowohl beim Mittagessen als auch in der Freizeit. Wie im Purkersdorfer Echo berichtet, war für das kommende Schuljahr beabsichtigt, die schulische Nachmittagsbetreuung lediglich für die ersten Klassen einzuführen. Diese Maßnahme hätte in keinem Fall eine Förderung von € 400.000.- bedeutet, auch kein Mehr an 40 bis 80 Lehrerstunden, wie fälschlich behauptet wurde. Tatsache ist, dass für das kommende Schuljahr bei Neueinrichtung der schulischen Nachmittagsbetreuung eine Förderung von € 50 000.- pro Gruppe in Aussicht gestellt wurde. Für 2 Gruppen (und mehr hätten sich für die Schulanfänger nicht ergeben) wären das €100 000.- gewesen. Diese Förderung gilt nur für zweckgebundene Ausgaben, sprich Infrastruktur, die für eine funktionierende Nachmittagsbetreuung notwendig ist. (Im Idealfall können damit Klassen so eingerichtet werden, dass eine funktionelle Nutzung möglich ist). Bestehende Horträume und deren Einrichtung sind davon nicht betroffen. Die Nutzung aller übrigen Räume (Turnsaal, Gymnastikraum) ist auch wie bisher nur dann möglich, wenn diese nicht gerade von anderen Vereinen genutzt werden. Was das Mehr an Lehrerstunden betrifft, so stellt das Land der Schule 5 Stunden pro Gruppe zur Verfügung, was für die Einführung von zwei Gruppen 10 Stunden insgesamt bedeutet hätte. Die 40 bis 80 geförderten Lehrerstunden, von denen die Rede ist, sind daher bestenfalls Wunschträume. In keinem Artikel war bisher zu lesen, dass Kinder, die die schulische Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, auf alle Fälle bis 16:00 in der Schule bleiben müssen. Ein tageweiser Besuch ist möglich, eine frühere Abholung nicht. Diese Tatsache ist für Eltern sicher nicht uninteressant, weil sie sich deutlich von den bisherigen Gepflogenheiten unterscheidet. Wie Frau Stadträtin Mayer in ihrem Interview anführt, soll für jeden Schulstandort in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen, Eltern, Hortpädagoginnen und der Schulgemeinde ein pädagogisches Konzept erarbeitet werden. Nur so kann schulische Nachmittagsbetreuung auch in Purkersdorf gut funktionieren. Eine Husch-Pfusch Aktion, bei der die Information aller Beteiligten über die Medien erfolgt, sorgt lediglich für Verunsicherung und Aufregung. |
- Schulische Nachmittagsbetreuung - Maria Stattin, VD ® - 06.06.2012 10:11 «- Aktueller Beitrag
- Re: Schulische Nachmittagsbetreuung - roter Drache ® - 07.06.2012 17:57
- Re: Schulische Nachmittagsbetreuung - bina ® - 11.06.2012 11:24
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