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Re: Schulische Nachmittagsbetreuung
Schulische Nachmittagsbetreuung – Aufklärung und Klarstellung
Die schulische Nachmittagsbetreuung kann, richtig geplant, richtig
durchdacht und organisiert, in Kombination mit einem bestehenden
Schülerhort eine gute Sache sein.
Für die Schulen ist vorgesehen, dass bis zu 25 Kinder von einer
Lehrerin ein bis zwei Stunden betreut werden. Die
Lehrerstunden sind
nicht – wie vielfach erklärt – Hausübungsstunden, sondern so
genannte
gegenstandsbezogene Stunden, in denen mit den Kindern
gearbeitet wird.
Diese Stunden sind vergleichbar mit einer unverbindlichen Übung und
betreffen auch nicht zwangsläufig Kinder, die dieselbe Klasse
besuchen. Reine Hausübungsstunden müssen von den Lehrerinnen nicht
übernommen werden. Vor und nach der gegenstandsbezogenen Lernzeit
werden die Kinder von anderen PädagogInnen betreut, das
heißt sowohl
beim Mittagessen als auch in der Freizeit.
Wie im Purkersdorfer Echo berichtet, war für das kommende Schuljahr
beabsichtigt, die schulische Nachmittagsbetreuung lediglich für die
ersten Klassen einzuführen. Diese Maßnahme hätte in keinem
Fall eine
Förderung von € 400.000.- bedeutet, auch kein Mehr an 40 bis 80
Lehrerstunden, wie fälschlich behauptet wurde. Tatsache ist,
dass für
das kommende Schuljahr bei Neueinrichtung der schulischen
Nachmittagsbetreuung eine Förderung von € 50 000.- pro Gruppe in
Aussicht gestellt wurde. Für 2 Gruppen (und mehr hätten sich
für die
Schulanfänger nicht ergeben) wären das €100 000.- gewesen.
Diese Förderung gilt nur für zweckgebundene Ausgaben, sprich
Infrastruktur, die für eine funktionierende Nachmittagsbetreuung
notwendig ist. (Im Idealfall können damit Klassen so eingerichtet
werden, dass eine funktionelle Nutzung möglich ist). Bestehende
Horträume und deren Einrichtung sind davon nicht betroffen. Die
Nutzung aller übrigen Räume (Turnsaal, Gymnastikraum) ist auch wie
bisher nur dann möglich, wenn diese nicht gerade von anderen
Vereinen
genutzt werden.
Was das Mehr an Lehrerstunden betrifft, so stellt das Land
der Schule
5 Stunden pro Gruppe zur Verfügung, was für die Einführung von zwei
Gruppen 10 Stunden insgesamt bedeutet hätte. Die 40 bis 80
geförderten
Lehrerstunden, von denen die Rede ist, sind daher bestenfalls
Wunschträume.
In keinem Artikel war bisher zu lesen, dass Kinder, die die
schulische
Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, auf alle Fälle bis
16:00 in
der Schule bleiben müssen. Ein tageweiser Besuch ist möglich, eine
frühere Abholung nicht. Diese Tatsache ist für Eltern sicher nicht
uninteressant, weil sie sich deutlich von den bisherigen
Gepflogenheiten unterscheidet.
Wie Frau Stadträtin Mayer in ihrem Interview anführt, soll
für jeden
Schulstandort in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen, Eltern,
Hortpädagoginnen und der Schulgemeinde ein pädagogisches Konzept
erarbeitet werden. Nur so kann schulische
Nachmittagsbetreuung auch in
Purkersdorf gut funktionieren. Eine Husch-Pfusch Aktion, bei
der die
Information aller Beteiligten über die Medien erfolgt, sorgt
lediglich
für Verunsicherung und Aufregung.
Sehr geehrte Frau Direktorin Stattin!
Danke für ihre Richtigstellung der Tatsachen.
Leider werden von Frau StR Mayer nicht unbedingt die, der Wahrheit
entsprechenden Tatsachen bzw. Informationen wiedergegeben.
Meiner Meinung nach erzählt Frau StRin Mayer die Tatsachen so, wie es
für sie politisch am besten ist, um in der Öffentlichkeit gut da
zustehen.
So kann man ja den "schwarzen" Peter der SPÖ in die Schuhe schieben,
um so von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr roter Drache |