Gustav Meier ® sagt am 07.08.2013 08:38 zu Leo ®: | Nächster Beitrag | |
Re: Unfall im WienerwaldbadUpps, jetzt ist doch glatt der bewusste Link zum Kurier-Bericht, der heute Nachmittag noch auf der Startseite war, verschwunden! Der Vollständigkeithalber: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=616315&dstid=2455 Auszug: Die ÖNORM S 1150 regelt die Ausbildung von Bäderpersonal, trifft jedoch keine Aussagen über das Erfordernis einer Badeaufsicht. Das Erfordernis einer Badeaufsicht, sowie die Frage, ob das Bäderpersonal entsprechend der ÖNORM S 1150 ausgebildet sein muss, ist gesetzlich auch weiterhin nicht ausdrücklich geregelt. Es ist jedoch möglich, dass der Betriebsanlagenbescheid eine entsprechende Regelung enthält. Das Erfordernis einer Badeaufsicht mit entsprechenden Kenntnissen kann auch aus den haftungsrechtlichen Bestimmungen und der Pflicht des Badebetreibers die Anlage entsprechend zu warten ergeben. |
- Unfall im Wienerwaldbad - Leo ® - 06.08.2013 21:28
- Re: Unfall im Wienerwaldbad - ingbul ® - 09.08.2013 17:38
- Re: Unfall im Wienerwaldbad - Leo ® - 06.08.2013 21:57
- Re: Zensur im Wienerwaldbad - Gerhard Bürgmann ® - 07.08.2013 11:08
- Re: Unfall im Wienerwaldbad - Nemesis ® - 07.08.2013 10:50
- Re: Unfall im Wienerwaldbad - Gustav Meier ® - 07.08.2013 08:38 «- Aktueller Beitrag
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