Bahnfahrer ? sagt am 18.10.2004 00:14 zu Bahnexperte1 ®: | Erster Beitrag | |
Re: Zu früh gefreut ?Tatsache ist,daß in den letzten Tagen zwei der drei S50 Umläufe mit 4030 gefahren wurden. Grund: Wagenmangel bei den City Shuttle Garnituren Die City Shuttle Garnituren scheinen aber auch nicht top in Ordnung zu sein. Beim Zug am Samstag 18 Uhr in Richtung Wien gab es Probleme mit den hinteren zwei Waggons. Außerdem wäre fast schon wieder ein Zugsunglück passiert und zwar genau an der gleichen Stelle wie beim 2. Zugsunglück. Die Stelle ist wirklich gefährlich weil überlange Güterzüge gerne mitten auf der Weiche stehenbleiben und der nachfolgende Pendler nicht mehr vorbei kommt. Also Vorsicht und besser in die hinteren Waggons einsteigen... |
- Zu früh gefreut ? - Motzer ? - 14.10.2004 23:16
- Re: Zu früh gefreut ? - Bahnexperte1 ® - 17.10.2004 21:28
- Re: Zu früh gefreut ? - Bahnfahrer ? - 18.10.2004 00:14 «- Aktueller Beitrag
- Re: Zu früh gefreut ? - Bahnexperte1 ® - 18.10.2004 18:38
- Re: Zu früh gefreut ? - Motzer ? - 18.10.2004 16:28
- Re: Zu früh gefreut ? - Bahnfahrer ? - 15.10.2004 13:31
- Re: Zu früh gefreut ? - Schlagitweit ® - 15.10.2004 13:06
- Re: Zu früh gefreut ? - Karl Berger ® - 15.10.2004 10:24
- Re: Zu früh gefreut ? - Motzer ? - 15.10.2004 11:40
- Re: Zu früh gefreut ? - Gerhard Bürgmann ® - 15.10.2004 08:42
- Re: Zu früh gefreut ? - Bahnexperte1 ® - 17.10.2004 21:52
- Re: Zu früh gefreut ? - Motzer ? - 15.10.2004 09:41
- Wesentlich: Ende 04 Aus für 4030 - Josef Baum ® - 15.10.2004 09:57
- Re: Wesentlich: Ende 04 Aus für 4030 - Motzmotz ? - 15.10.2004 11:37
- Re: Wesentlich: Ende 04 Aus für 4030 - Motzer 345 ? - 15.10.2004 11:46
- Re: Wesentlich: Ende 04 Aus für 4030 - the real Motzer *g* ? - 18.10.2004 16:32
Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.