Purkersdorf Forum Archiv 2005
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Philofritz ® sagt am 08.12.2005 12:11 zu genesis ?:Erster Beitrag

Re: rehab der verstümmelten


kalkulierender bandlwurm ?
klar liegen in der rehab die verstümmelten und fast jeder angehörige wird trauern andere reaktionen würden auf ein leicht angespanntes verhältniss zu lebzeit deuten. aber was hat das nun mit den gorbi160 zu tun ? versinkt österreich in einem blutigen meer der toten und verstümmelten wenn das autobahnlimit fällt ? und warum gibt es noch so viele deutsche ? wie stellst du dir deine schöne unfallfreie welt so vor ? das wort höchstgeschwindigkeit beinhaltet keine verpflichtung diese geschwindigkeit auch zu fahren - wichtiger wäre auf die eigenverantwortung der lenker einzugehen
wer bremst verliert

Ich denke, daß diesen Beitrag ein junger Mensch geschrieben hat, der sein Denken nur an der Oberfläche beläßt. Vielleicht will er nicht - vielleicht aber kann er gar nicht tiefere Gedanken fassen, oder erfassen. Österreich wird natürlich auch mit Tempo 160, oder meinetwegen auch mit Tempofreigabe nicht in einem "blutigen Meer der Toten und Verstümmelten" (süß - wo haben Sie den Schund abgeschrieben?) versinken, aber es wird mehr Tote geben, das ist evident. Daß es auch Tote unter denen geben wird, die nicht rasen ist ebenfalls evident. So gesehen ist es nicht zu tolerieren, daß uns einige, von Benzindampf Umnebelte, auch noch erlaubterweise gefährden, wenn wir schon durch die Anderen, die uns unerlaubterweise gefährden, ständig gefährdet werden. Wir schaffen uns ja auch Gesetze gegen andere Gefährdungen unseres Lebens. Sonst könnten wir ja auch den Waffenbesitz freigeben usw. Eigenverantwortung der Fahrzeuglenker wäre gut, und müßte so erfolgen, daß schuldtragende Lenker, die eine strafbare Handlung gesetzt hatten, die kausal zu einem Verkehrsunfall geführt hat, diesen Schaden SELBST gutmachen müssten. Hier sollte keine Versicherung einen Groschen zahlen - da ja Eigenverantwortlichkeit herrscht! Finanziell würde dies oft Zwangsarbeit des schuldtragenden Rasers bis ans Lebensende (wo immer noch Schulden überbleiben würden!)bedeuten, vor allem dann, wenn geschädigte Personen arbeitsunfähig geworden sind. Da müßten eben die eigenverantwortlichen Schuldtragenden die Angehörigen (Frau, Kinder, Eltern usw.)der unschuldigen Raseropfer lebenslang so gut versorgen, wie dies der getötete Vater oder Sohn eben getan hätte. Bei Tod eines unschuldigen Opfers lebenslange Pfändung des Täters und seiner Angehörigen bis auf das (ständig zu kontrollierende) Existenzminimum - das darf aber nicht mehr als ein Zimmer, ein Bett und ein Tisch beinhalten. Arbeitsnachweis von 12 Stunden an 7 Tagen in der Woche. Eigenverantwortlichkeit heißt aber auch, daß wenn ein Raser unter 35 Jahren ausschließlich sich selbst zu Tode fährt, daß seine Eltern dem Staat all die Dinge zurückzubezahlen haben, die dieser a priori für einen künftigen Steuerzahler ausgegeben hat. Das sind Millionen an Kinderbeihilfe, Schulkosten bis zu einem ev. Studium, Kosten der Kranken(mit)-versicherung von der Geburt bis zum Eintritt in die Berufstätigkeit. Denn bringt sich jemand selber um, was ja bei Rasern mit Todesfolge der Fall ist, fällt er ja als künftiger Steuerzahler aus, und der Staat hätte sonst alles umsonst ausgegeben. Ja - Eigenverantwortlichkeit - aber mit allen Konsequenzen. Da hörte sich bald das Rasen, Drängeln und Wichtigtun spätpupertärer, motorisierten dummer Buben auf.

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