steuerexpertin ? sagt am 09.05.2006 19:55: | Nächster Beitrag | |
getränkesteuerHallo steuerzahlerInnen! Bestätigt sehen sich die Gemeinden in ihrer Ablehnung der Rückzahlungsforderungen bei der Getränkesteuer durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27. April 2006. Der VwGH hat damit eine 2005 getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu einem ähnlichen Fall von Rückzahlungsforderungen der Gastronomie in Deutschland bestätigt. ExpertInnen haben sich immer gegen eine Rückzahlung bereits geleisteter Getränkesteuer ausgesprochen. Eine solche würde nämlich einen millionenschweren Betrug an den KonsumentInnen darstellen, da letztlich diese über den Preis die Steuer bezahlt haben und nicht der Handel oder die Gastronomie. Nun ist zu hoffen, daß auch die Rückzahlung von Getränkesteuer an den Handel abgewiesen wird, weil dafür auch keine anderen Kriterien gelten können. |
- getränkesteuer - steuerexpertin ? - 09.05.2006 19:55 «- Aktueller Beitrag
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