Petzi ® sagt am 24.01.2007 13:53 zu asylant ?: | Erster Beitrag | |
Re: wohnungsrecht einklagbardie regierung in frankreich hat sich entschlossen, das recht auf wohnen (und damit auf wohnung) praktisch in den verfassungsrang zu erheben. damit will sie die axtreme obdachlosenzahl in paris v.a. wegbringe. dieses recht auf wohnung wird einklagbar sein. also stimmt das schon! und wie soll das vonstatten gehen? errichtet der staat wohnhäuser für obdachlose, die dann in diesen wohnungen leben können? oder welche wohnungen werden dafür verwendet? muss ein vermieter seine wohnungen dafür zu einem spottpreis (oder gar kostenlos) zur verfügung stellen? wie soll das finanziert werden? müssen die obdachlosen dafür gemeinnützige arbeit verreichten? wie soll das genau funktionieren? sehr neugierige grüße, petzi |
- wohnungsrecht einklagbar - mieter ? - 19.01.2007 14:36
- Re: wohnungsrecht einklagbar - untermieter ? - 22.01.2007 12:37
- Re: wohnungsrecht einklagbar - frage ? - 20.01.2007 15:38
- Re: wohnungsrecht einklagbar - alf ? - 22.01.2007 10:52
- Re: wohnungsrecht einklagbar - schmarotzerschutzverein ? - 23.01.2007 11:59
- Re: wohnungsrecht einklagbar - unschmarotzer ? - 24.01.2007 08:31
- Re: wohnungsrecht einklagbar - iron ? - 19.01.2007 20:23
- Re: wohnungsrecht einklagbar - frager ? - 20.01.2007 11:05
- Re: wohnungsrecht einklagbar - mieter ? - 19.01.2007 14:57
- Re: wohnungsrecht einklagbar - asylant ? - 19.01.2007 19:42
- Re: wohnungsrecht einklagbar - Petzi ® - 24.01.2007 13:53 «- Aktueller Beitrag
- Re: wohnungsrecht einklagbar - Gartenzwerg ? - 26.01.2007 23:36
- Re: wohnungsrecht einklagbar - chronista ? - 28.01.2007 22:59
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