chronista ? sagt am 28.01.2007 22:59 zu Gartenzwerg ?: | Nächster Beitrag | |
Re: wohnungsrecht einklagbarGanz einfach: Du gehst irgendwohin und sagst: ich hab ein Recht auf eine Wohnung - und dann bekommst Du eine.Aber leutln - das war doch schon alles da- in der seeligen sovietunion- da wurden die wohnungen zugeteilt . sibirien oder sonst wo- reisen in eine andere stadt nur mit genehmigung. also es kommt alles wieser und. ich beantrage eine dachwohnung im ersten bezirk in wien - ,it blick auf den steffl- so schauts aus! |
- wohnungsrecht einklagbar - mieter ? - 19.01.2007 14:36
- Re: wohnungsrecht einklagbar - untermieter ? - 22.01.2007 12:37
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- Re: wohnungsrecht einklagbar - alf ? - 22.01.2007 10:52
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- Re: wohnungsrecht einklagbar - mieter ? - 19.01.2007 14:57
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