Purkersdorf Online

Götz-Zitat für Rechtsstaat?


Weitere Kapitel in Sachen "Lintner", bei denen Vereinbarungen mit der Gemeinde, behördliche Auflagen, Pflichten aus Bescheiden, gesetzliche Verpflichtungen usw. missachtet werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
Wir haben darüber oftmals berichtet vgl. PI / 2003, Seite 8

Folge 1

Reihenhäuser-Neubau Linzerstraße 47:

Hier lagert Aushub-Material innerhalb der laut Bescheid freizuhaltenden Zone.
Dazu die Meinung der Anrainer in der Süßfeldstraße:
"Der Bau in der Linzerstraße stört uns nicht, auch wenn während der Bautätigkeit Material auf der Baustelle herumliegt, ist das normal. Um was es uns geht, ist der Hochwasserschutz. Wenn es stark regnet und Hochwassergefahr besteht, was hauptsächlich im Frühling und im Sommer der Fall ist, kommt das Wasser von beiden Seiten, einerseits vom Wald oberhalb der Süßfeldstraße und andererseits vom Gablitzbach, so dass unsere Gärten zum Teil überflutet sind. Auch auf der anderen Seite vom Gablitzbach, also auf der Seite der Linzerstraße, tritt der Bach über das Ufer und überschwemmt die Berme *). Wenn also auf der Berme Erdreich und Baumaterial herumliegt und Hochwasser kommt, wird das Material weggerissen, verschmutzt den Bach und richtet womöglich anderswo Unheil an. Wir haben auch die Befürchtung, dass die Berme auf der linken Uferseite höher aufgeschüttet wird, das würde für uns Anrainer in der Süßfeldstraße bedeuten, dass bei Hochwasser noch mehr Wasser in unsere Gärten fließt. Uns geht es darum, dass die Berme wieder den bescheidmäßig zugesicherten Zustand erhält.
Laut im baubehördlichen Bewilligungsbescheid der Gemeinde vom 28.05.2001, AZ. B -131/9-wo-23/208-2001, festgelegt durch die Landes- Wasserrechtsbehörde, heißt es:
"Im Bermenbereich und anschließenden Böschungsbereich dürfen keine Materialien wie Aushub, Baustoffe etc. auch nicht während der Bauphase, gelagert werden. Die Berme und die anschließende Böschung (bestehender und neuer Böschungsteil) müssen dauernd unbebaut und bewuchsfrei bleiben." Was nützen Bescheide der Behörde und Auflagen der Landesregierung, wenn sie nicht eingehalten werden?

*) das ist die 5 Meter-Zone ab der Böschungskante, der Auslauf des Baches sozusagen

Folge 2

Immer noch Wienerstraße

Auch bezüglich der - durch die Änderung der Bauklasse - sanierten Bausünde in der Linzerstraße ("Sissy-Haus") ist noch einiges offen:
(wir erinnern: Möglich durch einen Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat, gegen den Protest der LIB) -

Folge 3

Verrohrung des Rehgraben - Baches

Der verrohrte Bach beim Lintner-Platz (wir haben berichtet), wäre nach der Wasserbehörde auch wieder "frei" zu geben (oder umzuleiten), es ist nicht passiert.
Hier wurden über dem Bach Parkplätze geschaffen.

Dieses Beispiel ist sehr anschaulich. Für Interessierte:
Der Bach, soweit nicht zugeschüttet, fließt auf der dem "Zielpunkt" gegenüber liegenden Seite des Parkplatzes (Lintner-Platz)

Es geht nicht um das exzessive Anwenden von Verwaltungsvorschriften und Bescheiden, sondern darum, dass ein gedeihliches Zusammenleben nur dann funktioniert, wenn sich alle an Regeln halten.
Kein Gemeindebürger darf sich über die anderen stellen, indem er dem Rechtsstaat das Götz-Zitat entgegensetzt.

BH und Bürgermeister sind am Zug!

In dem Sinn kann in Sachen Lintner, zumal eine Trendumkehr in Richtung Respekt vor dem Rechtsstaat nicht in Sicht ist, eher das Gegenteil, von der Baubehörde (Bürgermeister) und der Bezirkshauptmannschaft nur eine konsequente Umsetzung der Bescheide und der Gesetze gefordert werden.
Gerade der Schutz der Bäche und Ufer ist ein wichtiger, von Stadtrat DI Erich Liehr*) im Stadtentwicklungskonzept festgeschriebener Vorsatz, den wir voll unterstützen.

*) vgl. dazu auch die Beiträge des im letzten Amtsblatt

marga schmidl, maria parzer

PU-ON bzw. die Autorinnen des Berichtes haben am 8.4.2003 Herrn Lintner angeboten, seine Sicht der Dinge darzulegen. Bisher ist keine Stellungnahme eingelangt.


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Letzte Änderung: 2003-04-09 - Stichwort - Sitemap